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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kenntnisse der Bundesregierung über die Steuervermeidungen bei dem Elbtower-Bauprojekt

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.04.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2854015.04.2021

Kenntnisse der Bundesregierung über die Steuervermeidungen bei dem Elbtower-Bauprojekt

der Abgeordneten Christian Dürr, Otto Fricke, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Christoph Meyer, Bettina Stark-Watzinger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Medienberichten zufolge verhandelt der Hamburger Senat mit „Hamburg Elbtower Immobilien GmbH & Co. KG“ von René Benko über Deutschlands größtes Bauprojekt, den „Elbtower“. Das Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft der Hamburg Elbtower Beteiligung S.à.r.l., die ihren Sitz in Luxemburg hat, was erhebliche Steuerersparnisse für Unternehmen ermöglicht (https://www.abendblatt.de/hamburg/article231706257/Elbtower-Hamburg-Rene-Benko-Luxemburg-Steuervermeidung.html). Dadurch entstehen nicht nur Hamburg, sondern auch dem Bund finanzielle Nachteile, weil dem Fiskus Steuereinnahmen durch zum Beispiel Körperschaftsteuer, Gewebesteuer und der Einkommensteuer entgehen können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wurde die Bundesregierung bzw. das Bundeszentralamt für Steuern über das Luxemburg-Konstrukt im Zusammenhang mit dem Elbtower-Bauprojekt und über mögliche finanzielle Nachteile für den Bund informiert, und wenn ja, wann?

2

Wurde dem Bundeszentralamt für Steuern das Luxemburg-Konstrukt im Zusammenhang mit dem Elbtower-Bauprojekt als grenzüberschreitende Steuergestaltung angezeigt, und wenn ja, wann, und wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnisse, weshalb dies nicht geschehen ist?

3

Hat die Bundesregierung Berechnungen angestellt bzw. Einschätzungen vorgenommen, wie hoch die Steuermindereinnahmen sind, die dem Bund jährlich durch das Luxemburg-Konstrukt des Elbtower-Projektes gegenüber einem Firmensitz in Deutschland entstehen können, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte, soweit möglich, nach Steuerarten aufschlüsseln)?

4

Sieht die Bundesregierung Luxemburg als eine sogenannte Steueroase an?

5

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Großprojekte, die in Zusammenarbeit mit Bundes- oder Landesregierungen realisiert werden oder in Planung sind, bei denen Unternehmen mit Firmensitz in sogenannten internationalen Steueroasen als Investoren auftreten, und wenn ja, welche?

6

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Großprojekte, die in Zusammenarbeit mit Bundes- oder Landesregierungen realisiert werden oder in Planung sind, bei denen Unternehmen mit Firmensitz in Luxemburg als Investoren auftreten, und wenn ja, welche?

Berlin, den 24. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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