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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der Effizienzerlass - Energetische Modernisierung bundeseigener Liegenschaften

(insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

29.04.2021

Aktualisiert

04.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2859116.04.2021

Der Effizienzerlass – Energetische Modernisierung bundeseigener Liegenschaften

der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Matthias Gastel, Britta Haßelmann, Stefan Schmidt, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Gemäß des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung von September 2019 soll die Bundesregierung beim Klimaschutz als Vorbild vorangehen. So ist in der Maßnahme 3.4.2.6 die Vorbildfunktion der Bundesgebäude geregelt. Diese ist Teil des Maßnahmenprogramms „Klimaneutrale Bundesverwaltung“ (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/klimaschutzprogramm_2030_bf.pdf , S. 55). Hier heißt es wörtlich: „Die Gebäude des Bundes müssen in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und nachhaltiges Bauen für den gesamten Gebäudebestand vorbildhaft sein und demonstrieren, dass die klimapolitischen Ziele im Einklang mit Kosteneffizienz und Funktionalität von Baumaßnahmen umgesetzt werden können.“

Dazu sollen neue Gebäude ab 2022 mindestens dem KfW-Effizienzhaus (EH) 40 entsprechen. Dazu werde die Bundesregierung kurzfristig einen verbindlichen Erlass des Bundeskabinetts für klimaneutrale Neu- und Erweiterungsbauten des Bundes vorlegen. Der Erlass wurde u. a. vom Bund Deutscher Architekten (BDA), der Deutschen Umwelthilfe aber auch den Archtiects4future kritisiert, da er Abrisse fördere.

Als zweiter Schritt sollen für den vorhandenen Gebäudebestand Sanierungsziele für 2030 und 2050 in diesem Erlass verbindlich vorgegeben werden. Alle neuen großen Sanierungs- und Modernisierungsbauvorhaben sollen darin ab einem Stichtag mindestens KfW-EH-55-Standard erreichen. Zudem werde darin eine verbindliche Sanierungsarte festgelegt, um die Klimaschutzziele erreichen zu können. Diese sollten vorzugsweise an anstehende größere Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen gekoppelt werden.

Der Energieeffizienzerlass sollte gemäß dem beschlossenen Klimaschutzprogramm im Jahr 2019 umgesetzt werden, unter Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Damit werde, so die Folgenabschätzung der Bundesregierung, die Glaubwürdigkeit des politischen Willens zu Klimaschutz erhöht, die klimapolitischen Ziele erreicht und positive Effekte bei Bruttowertschöpfung und Beschäftigung erzielt. Allerdings erzielt die größten Beschäftigungseffekte, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, das Bauen im Bestand, nicht der Neubau.

Laut Klimabilanz 2020 der Bundesregierung hat sie ihre Klimaziele im Gebäudebereich verfehlt (https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/treibhausgasemissionen-sinken-2020-um-87-prozent). Statt wie geplant die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) im Gebäudesektor auf 120 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr zu senken, wurden 122 Millionen Tonnen emittiert. Seit 2014 erfolgte kein nennenswerter Rückgang, damals betrugen die THG-Emissionen 119 Millionen Tonnen. Aufgrund der Zielverfehlung muss gemäß Bundesklimaschutzgesetz das zuständige Bundesbauministerium nun binnen drei Monaten nachsteuern und Vorschläge dazu vorlegen. Bis zum Jahr 2030 müssen die Emissionen laut Klimaschutzgesetz auf 70 Millionen Tonnen gesenkt werden, das wären bei einem linearen Verlauf im Jahr 5 Millionen Tonnen weniger gegenüber der Stagnation seit 2014.

Vor diesen Hintergründen ist nach Ansicht der Fragestellenden nicht nachvollziehbar, warum die wichtige Maßnahme „Vorbild Bundesgebäude“ völlig brachliegt und der für 2019 angekündigte Effizienzerlass noch nicht beschlossen ist und warum seit Jahren bestehende Sanierungskonzepte für Bundesliegenschaften weder veröffentlicht noch umgesetzt werden.

Zum Hintergrund: Bereits bis zum Ende der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages 2013 sollte unter Federführung des Bundesbauministeriums ein energetischer Sanierungsfahrplan für die Bundeseigenen Liegenschaften unter Beteiligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erarbeitet werden. Die Bundesregierung wollte damals 50 Prozent der CO2-Emissionen bei Gebäuden in ihrem Geschäftsbereich bis zum Jahr 2020 einsparen. Es sei daher von grundsätzlicher Bedeutung, den Gebäudebestand hinsichtlich des energetischen Zustands der Liegenschaften sowie hinsichtlich der flächenbezogenen Sanierungskosten zu untersuchen, sowie Kenntnisse über die Bewirtschaftung der Gebäude zu haben. Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf sollte um 20 Prozent und die mittlere energetische Qualität der Gebäudehülle um 5 Prozent besser sein als die Vorgaben der damals aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2012.

Somit sollte jede einzelne Liegenschaft der BImA bezüglich energetischen Zustands und Sanierungskosten untersucht werden. Für die Liegenschaften sollten „für die zeitnahe Umsetzung“ zudem Detailplanungen für die Umsetzung (Sanierungsfahrpläne) aufgesetzt werden, nach einem Standardkonzept der Deutschen Energie-Agentur (dena). Auf der Webseite der BImA heißt es, dass 2 200 Liegenschaften des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements des Bundes mit einer Nettogrundfläche von 22 Millionen Quadratmetern im Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften abgebildet seien. Zudem seien für 300 energierelevante Liegenschaften Liegenschaftsenergiekonzepte erstellt worden. Auch hier ist die Rede von einer „zeitnahen Umsetzung“.

Der Bund ist einer der größten Gebäudeeigentümer in Deutschland. Er verfügt über mehr als 4 500 Liegenschaften ziviler oder militärischer Nutzung, darunter auch rund 40 000 Wohnungen, mit einer Gesamtfläche von ca. 50 Millionen Quadratmetern. Sie verursachen jährlich Energiekosten von rund 0,5 Mrd. Euro (Bundesbaublatt, Ausgabe 7/8 2012, https://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Sanierungsfahrplan_Bundesliegenschaften_1441756.html, BImA https://www.bundesimmobilien.de/energetische-sanierung-energetisches-bauen-9188db2e511a7992 , abgerufen am 25. März 2021).

Jedes Jahr führt die BImA Gewinne aus Mieteinnahmen und anderen Bewirtschaftungserträgen an den Bundeshaushalt ab. In den letzten Jahren waren das jeweils rund 2,3 Mrd. Euro, so ist es auch im Bundeshaushalt 2021 (Bundestagsdrucksache 19/22600) angelegt (https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/user_upload/BHH%202021%20gesamt.pdf S. 3116). Geld für klimagerechte Modernisierungsmaßnahmen ist nach Ansicht der Fragestellenden also grundsätzlich vorhanden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Seit wann liegt der Bundesregierung der Energetische Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB) vor?

2

Wo ist er veröffentlicht, wenn nein, warum nicht?

3

Inwiefern wurde der ESB umgesetzt, wenn nein, warum nicht?

4

Hat die die Bundesregierung dies bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5

Seit wann liegen der Bundesregierung Liegenschaftsenergiekonzepte (LEK) für Bundesliegenschaften vor?

6

Wo sind diese LEK veröffentlicht, wenn nein, warum nicht?

7

Wurden Varianten der LEK für die einzelnen Liegenschaften erstellt, und wenn ja, welche, und warum?

8

In wie vielen Fällen (absolut und Prozentanteil an allen LEK Stufe 1) wurde die zweite Stufe der LEK abgerufen?

9

Welches waren die Hauptgründe, aufgrund derer die zweite Stufe nicht abgerufen wurde?

10

Inwiefern wurden diese Liegenschaftsenergiekonzepte umgesetzt, wenn nein, warum nicht?

11

Hat die Bundesregierung dies bewertet ,und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

12

Welche Variante des LEK bekam jeweils den Vorzug, und warum?

13

Auf welchen Energiestandard führen die Liegenschaftsenergiekonzepte jeweils hin (bitte für die einzelnen Liegenschaften, sortiert nach Bundesländern, auflisten)?

14

Wie hoch ist gemäß den Untersuchungen das jährliche CO2-Einsparpotenzial der Bundesliegenschaften?

15

Wie hoch ist gemäß den Untersuchungen das jährliche Endenergieeinsparpotenzial für Wärmeenergie der Bundesliegenschaften?

16

Mit welchem Energieträger werden die Bundesliegenschaften aktuell beheizt (bitte nach Prozentanteilen an der Energieverbrauchsmenge für Erdöl, Erdgas, Fernwärme, Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasse und Sonstige aufschlüsseln, ggf. weiter aufschlüsseln)?

17

Wie hoch ist die aktuelle Abführung der BImA an den Bundeshaushalt aus Bewirtschaftungsüberschüssen?

18

Warum werden diese Überschüsse abgeführt, obwohl die Vorbildfunktion Bundesgebäude laut Klimaschutzprogramm 2030 noch nicht erfüllt ist, und hat die Bundesregierung eine Bewertung hierzu?

19

Wann soll der bereits für 2019 angekündigte Gebäudeeffizienzerlass für Bundesliegenschaften verabschiedet werden?

20

Warum erst dann, womit ist die Verspätung begründet?

21

Warum verwendet die Bundesregierung in ihrem geplanten Gebäudeeffizienzerlass den Begriff der Gesamtenergie, obwohl diese gerade nicht betrachtet wird, sondern lediglich die Energieströme während der Nutzungszeit der Gebäude?

22

Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass die deutsche Übersetzung hinsichtlich des Begriffs „Gesamtenergieeffizienz“ in der EU-Richtlinie 2010/31/EU und 2018/844 ungenau bis fehlerhaft ist, und welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen?

23

Wie will die Bundesregierung vermeiden, dass sich Bundesbehörden bzw. die BImA durch Anmietung von Liegenschaften und Verkauf sanierungsbedürftiger Bundesimmobilien der Anwendung des Gebäudeeffizienzerlasses entziehen?

24

Laut Anhang I Ziffer 5 der Richtlinie 2010/31/EU sollen „die Gebäude angemessen“ je nach Nutzungsart unterschiedlich betrachtet werden: Inwiefern trägt der vorgesehene Gebäudeeffizienzerlass dieser Differenzierung Rechnung?

25

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung für die Erreichung der Zielwerte unerheblich, welche Rahmenbedingungen der jeweilige Standort aufweist, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsdichte?

26

Laut Richtlinie (EU) 2018/844 Ziffer 18 sollen innovative Lösungen gesucht werden, die bei Gebäuden nicht nur die Energieeffizienz verbessern, sondern „gleichzeitig das kulturelle Erbe […] schützen und […] bewahren“: Ist der Bundesregierung bewusst, dass „kulturelles Erbe“ über denkmalgeschützte Gebäude hinausgeht? Wie wird das im Gebäudeeffizienzerlass umgesetzt?

27

Wie fließt bei Anwendung des geplanten Gebäudeeffizienzerlasses die in den bestehenden Gebäuden gebundene graue Energie finanziell und energetisch in die Abwägung zwischen Sanierung und Abriss bzw. Neubau ein? Wie wird die für den nachfolgenden Neubau erforderliche graue Energie dabei berücksichtigt? Wird die graue Energie der einzelnen Bauteile und technischen Anlagen entsprechend ihrer jeweiligen anzunehmenden Lebensdauer eingerechnet (die einer solchen Abwägung in der Regel nachgelagerte BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude)-Bewertung ist aus Sicht der Fragestellenden nicht geeignet und daher hier nicht gemeint)?

28

Ist die Bundesregierung trotz der zahlreichen bereits bekannten Rebound-Effekte der Ansicht, dass diese Festlegung auf technische Effizienzgewinne trotz des stetig steigenden Flächenbedarfs in fast allen Bereichen einen ausreichenden Beitrag zum Klimaschutz verspricht, da sie im geplanten Gebäudeeffizienzerlass der in Deutschland gängigen Betrachtung des Energiebedarfs pro Quadratmeter folgt? Hat die Bundesregierung ergänzend oder alternativ eine Berechnung von Energiebedarfen pro Person geprüft? Wenn ja, aus welchen Gründen hat sie diese Herangehensweise verworfen? Wenn nein, aus welchen Gründen hat sie diese Prüfung unterlassen, und welche externen Experten haben an dieser Entscheidung mitgewirkt?

29

In welcher Weise haben Erkenntnisse aus vom Bundesministerium des BMI unterstützten Studien und Veranstaltungen zum Thema „Low Tech“ Eingang in den Gebäudeeffizienzerlass gefunden?

30

In welcher Form und welchem Umfang wurde behördliche Expertise z. B. des Umweltbundesamtes (UBA), des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR), der Landesbauverwaltungen, des Energiebeauftragten des Bundes etc. in die Ausgestaltung des geplanten Gebäudeeffizienzerlasses einbezogen?

31

Inwiefern stimuliert der Gebäudeeffizienzerlass die Kreislaufwirtschaft, eine höhere Recyclingquote insbesondere bei mineralischen Baustoffen sowie einen künftig reduzierten Einsatz kritischer Baustoffe, die knappe Ressourcen benötigen und/oder sehr energiehaltig sind (z. B. mineralölbasierte Dämmstoffe, Zement)?

32

Ist der Bundesregierung bewusst, dass die Festlegung auf Fenster mit Dreifachverglasung beim EGB-55-Standard, d. h. bei Bestandsbauten, eine Sanierung bestehender Fenster in der Regel unmöglich macht? Wenn ja, aus welchen Gründen hat sie sich für diese Festlegung entschieden, obwohl die Zielwerte in vielen Fällen auch mit hochwertigen Zweifachverglasungen erreicht werden können, und hat sie dabei eine Grenznutzenbetrachtung angestellt? Welche externen Experten haben an dieser Festlegung mitgewirkt? Falls nein, welche Experten haben an dieser Festlegung mitgewirkt?

33

Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen wird das Bundesbauministerium nachsteuern, um die verfehlten Klimaziele im Gebäudebestand noch zu erreichen?

34

Welche zusätzlichen Maßnahmen sollen greifen, damit die nächsten Schritte laut Klimaschutzgesetz der Emissionsminderung im Gebäudesektor erreicht werden?

35

Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der verfehlten Klimaziele im Gebäudebestand ihre eigene Performance hinsichtlich der Vorbildwirkung der Bundesregierung beim Klimaschutz bezüglich der eigenen Bundesliegenschaften bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Berlin, den 13. April 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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