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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bußgeldrabatte bei Strafen für ausländische Lkw-Fahrer

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

12.05.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2904127.04.2021

Bußgeldrabatte bei Strafen für ausländische Lkw-Fahrer

der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Andreas Mrosek, Frank Magnitz, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die „Deutsche Verkehrs-Zeitung“ berichtet in Ausgabe 15/2021 vom 14. April 2021 zum Thema großzügige Rabatte des Bundesamtes für Güterverkehr wie folgt: „Bundesamt gewährt großzügige Rabatte – Bis zu 50 Prozent weniger Bußgeld müssen Lkw-Fahrer aus ausgewählten osteuropäischen Staaten zahlen.“ (https://www.dvz.de/rubriken/detail/news/fassungslosigkeit-galgenhumor-reaktionen-auf-bag-rabatte.html).

Seit Monaten demonstrierten unter Organisation der „BLV pro Initiative – Spedition und Logistik“ mehrfach die Güterkraftverkehrsunternehmen in Berlin rund um den Reichstag, um auf ihre prekäre Situation hinzuweisen (https://blv-pro.de/). Die Forderungen des BLV sind hier zu entnehmen: http://blv-pro.de/wp-content/uploads/forderungskatalog_und_loesungsvorschlaege.pdf.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/22064, mit dem Titel „Kabotage im Güterkraftverkehr“ kam zu Tage, das von 4 113 000 Kabotagefahrten 108 572 kontrolliert wurden, das sind 2,64 Prozent. Die Kontrolldichte ist allem Anschein nach sehr gering, oder, aus Sicht der Fragesteller, zum Nachteil der einheimischen Unternehmer. Die oben bekannt gewordenen Rabatte setzen der Situation aus Sicht der Fragesteller die Krone auf. Die Situation des einheimischen Güterkraftverkehrsgewerbes stellt sich nach telefonischer Auskunft der Demo-Organisatoren gegenüber den Fragestellern dramatisch dar, es sei mit umfangreichen Geschäftsaufgaben zu rechnen.

Aus der Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/22064 geht u. a. hervor: „Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) dürfen die Lkw-Mautdaten nur für Zwecke der Mauterhebung und Mautkontrolle verwendet werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig (§ 4 Absatz 3 und § 7 Absatz 2 BFStrMG).“

In § 4 Absatz 3 steht u. a.: „Diese Daten dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet werden. Eine Übermittlung, Verwendung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.“ Eine systematische Kontrolle und damit Unterbindung des Betrugs bei Kabotage und Sozialvorschriften per Mautdaten wäre aus Sicht der Fragesteller jedoch logisch und richtig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wer hat im Bundesministerium bzw. der zuständigen Behörde, auf wessen Anweisung, die im Bericht genannte Dienstanweisung zur Bestimmung der Bußgeldhöhe gemäß Herkunftsland erteilt, trotz Kenntnis der Probleme der einheimischen Güterkraftverkehrsunternehmen und deren Fahrer (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Wird die Bundesregierung, trotz Kenntnis der Probleme der einheimischen Güterkraftverkehrsunternehmen und deren Fahrer, dieses Vorgehen weiterhin aufrechterhalten?

3

Welche Beweggründe waren nach Kenntnis der Bundesregierung ausschlaggebend dafür, dass die systematische Kontrolle der Kabotage und Sozialvorschriften im Güterkraftverkehr per Mautdaten nach § 4 Absatz 3 und § 7 Absatz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) so systematisch ausgeschlossen wurde, und welche EU-Verordnungen bzw. EU-Richtlinien liegen diesem Vorgehen zugrunde?

4

Welche Lobbyisten bzw. Nichtregierungsorganisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Gestaltung des BFStrMG im Vorfeld durch wie auch immer gearteten Schriftverkehr, Einfluss genommen?

5

Wird die Bundesregierung zeitnah auf die Forderungen der BLV-Spedition und Logistik, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, eingehen und das einheimische Güterkraftverkehrswesen schützen?

6

Wäre es aus Sicht der Bundesregierung ein probates Mittel, durch die systematische Kontrolle der Kabotage und der Sozialvorschriften im Güterkraftverkehr die Frachtpreise für den Güterkraftverkehr auf höherem Niveau zu stabilisieren und damit automatisch hilfreich, auch die Situation der DB-Cargo und der privaten Güterbahnen wirtschaftlich zu verbessern, was im Interesse des allseits gewollten Klimaschutzes sei und diesem zugutekommen würde?

Berlin, den 20. April 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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