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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsatz der Gendersprache

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

17.05.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2918230.04.2021

Einsatz der Gendersprache

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Roman Johannes Reusch, Thomas Seitz, Jens Maier, Petr Bystron und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Genderforschung geht davon aus, dass das (biologische) Geschlecht ein reines soziales bzw. gesellschaftliches Konstrukt wäre (für weitere Ausführungen vgl. Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 19/25312 – Antrag „Wissenschaft von Ideologie befreien – Förderung der Gender-Forschung beenden“). Da die Gesellschaft für deutsche Sprache noch nicht abschließend entschieden hat, wie mit dem Einzug des Gender-Mainstreaming in der Sprache umzugehen sei – würden Gendersterne, Genderquerstriche oder Genderbindestriche in Texten zunächst nicht mehr korrigiert (ebd.). Ob Doppelpunkt und weitere geschlechtergerechte Formen ebenso hinzufügbar sind, ist unklar, Titel betroffener Initiativen sollen davon aber ausgenommen werden, um eine vorlesbare Form zu wahren (ebd.).

Im letzten Jahr (Oktober 2020) legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf zum Sanierungs- und Insolvenzrecht im generischen Feminin vor (vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-10/gendergerechtigkeit-justizministerium-femininum-sprache-gesetzentwurf, zuletzt abgerufen am 17. März 2021). Aus „Geschäftsführer“, „Verbraucher“ und „Schuldner“ wurde „Geschäftsführerin“, „Verbraucherin“ und „Schuldnerin“ (ebd.). Dieser wurde jedoch zurückgenommen, da mit dieser Formulierung – rechtlich gesehen – nur Frauen angesprochen sind.

In der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) heißt es in § 42 Absatz 5 der „Gesetzesvorlagen der Bundesregierung“:

„Gesetzentwürfe müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein. Gesetzentwürfe sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen“.

In Anlehnung der jüngsten Ereignisse und der gegenwärtigen Popularität des „Gender Mainstreamings“, könnten nach Ansicht der Fragesteller auch kommende Regierungsinitiativen durch die gendergerechte Sprache betroffen sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Plant die Bundesregierung, in weiteren, kommenden Initiativen gendergerechte Sprache einzusetzen (bitte begründen)?

2

Plant die Bundesregierung, auch in Bundesministerien mit gendergerechter Sprache zu arbeiten, und wenn ja, existieren bereits ein solcher Leitfaden oder Empfehlungen in den Bundesministerien (bitte ausführen)?

Berlin, den 16. April 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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