Serienproduktion der „Eurodrohne“
der Abgeordneten Tobias Pflüger, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord und der Fraktion DIE LINKE
Vorbemerkung
Am 14. April 2021 hat der Deutsche Bundestag ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen der Abgeordneten von CDU/CSU und SPD im Haushaltsausschuss der Entwicklung und Produktion einer „Eurodrohne“ zugestimmt („SPD winkt EU-Kampfdrohne durch“, www.heise.de vom 14. April 2021). Dabei handelt es sich um ein Viernationenprojekt der Regierungen aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Das Bundesministerium der Verteidigung kann nun mit allen anderen Beteiligten einen entsprechenden Vertrag unterzeichnen.
Hauptauftragnehmer für die Endmontage des über 10 Tonnen schweren Luftfahrzeugs ist Airbus Defence and Space. Der Rüstungskonzern arbeitet dafür mit den Firmen Dassault Aviation und Leonardo zusammen.
Der Vertrag garantiert die spätere Abnahme von zunächst 63 Eurodrohnen, von denen die Bundeswehr 21 erhält. Die Regierung Italiens kauft 15 Drohnen, Spanien und Frankreich jeweils 12. Das Gesamtprojekt kostet mindestens 7,6 Mrd. Euro, auf Deutschland entfällt die Hälfte dieser Summe.
Die Luftwaffe will ihre Eurodrohnen für die signalerfassende Aufklärung und die bildgebende Aufklärung nutzen (https://www.bmvg.de/de/eurodrohne-europaesisches-ruestungsprojekt). Als dritter Einsatzzweck gilt die „reaktionsschnelle und hochpräzise Luftnahunterstützung“, gemeint ist die Fähigkeit zum Luftangriff.
Im Rahmen des Vertrages kann Airbus höhere Kosten bei der Entwicklung und Serienproduktion der „Eurodrohne“ geltend machen, wenn der Rüstungskonzern andere, vom Bundesministerium der Verteidigung beauftragten Vorhaben nicht wie vorgesehen durchführen kann. Dagegen haben die Abgeordneten im Haushaltsausschuss verlangt, bei einer „vertraglichen Verknüpfung“ mit anderen Rüstungsverträgen mitbestimmen zu dürfen. Laut dem Maßgabebeschluss soll die Bundeswehr außerdem eine „Projektorganisation Eurodrohne“ einrichten, um die Kosten des Vorhabens zu überwachen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Gesamtkosten veranschlagt die Bundesregierung für das viernationale Projekt „Eurodrohne“, welche Summe davon wird aus deutschen Haushaltsmitteln übernommen, und inwiefern ist diese Kostenaufstellung endgültig?
Unter welchen Bedingungen lässt sich aus Sicht der Bundesregierung aus dieser Kostenaufstellung der Preis für ein einzelnes Luftfahrzeug (ohne Bodenstationen und anderes Zubehör) ermitteln?
Welchen Anteil hat die Bundesregierung an der Definitionsstudie für die „Eurodrohne“ übernommen, die 85,79 Mio. Euro gekostet haben soll (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/5204).
Welchen Anteil übernahm die Bundesregierung bislang zur Finanzierung der Aktivitäten der Organisation Conjointe de Coopération en Matière d’Armement (OCCAR) hinsichtlich der Entwicklung und Serienproduktion der „Eurodrohne“, und mit welcher Summe rechnet sie bis zur Fertigstellung des Projekts bzw. der Auslieferung des letzten Luftfahrzeugs?
Auf welche Weise soll der Vertrag zur Entwicklung und Serienproduktion, den die Bundesregierung zur „Eurodrohne“ unterzeichnen will, von anderen Rüstungsprojekten abhängig bzw. mit diesen verknüpft sein, und um welche handelt es sich dabei?
Welche späteren Zusatzverträge oder zu beauftragende Studien kann die Bundesregierung schon jetzt für die „Eurodrohne“ absehen, und welche weiteren könnten unter welchen Umständen folgen?
Inwiefern kann die Bundesregierung bereits Kosten für diese Zusatzverträge oder zu beauftragenden Studien absehen?
Werden diese Zusatzverträge oder zu beauftragenden Studien ausgeschrieben oder ohne Ausschreibung vergeben, und falls Letzteres zutrifft, an wen?
Wie soll die „Eurodrohne“ in das Projekt „Future Combat Air System“ (FCAS) eingebunden werden, und in welchen Arbeitsgruppen oder Abteilungen wird dies vorbereitet und entwickelt?
Ist der Bundesregierung bekannt, wann die Industrie die Abgabe eines Angebots für die Demonstratorphase 1B des FCAS anvisiert?
Welchen Grad an Automatisierung erreichten die in der Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/28360 aufgeführten Flugtests mit dem Unbemannten Missionsausrüstungsträger auf Basis UMS Skeldar sowie der Luna NG (bitte in Stufen der sogenannten Level of Interoperability angeben)?
Wann und wo haben die Flugtests stattgefunden, und welche Tests eines bemannten Führungsflugzeugs und „unbemannten Aufklärungsplattformen durch die Firma MBDA Deutschland GmbH sind in der Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/28360 gemeint (vgl. auch https://esg.de/de/blog/a/114/im-team-erfolgreich-advanced-manned-unmanned-teaming-von-umat-und-mat)?
Wann, und wo sollen die weiteren Tests mit Drohnenschwärmen zur Erprobung von Manned-Unmanned Teaming stattfinden (bitte für alle in Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/28360 genannten Projekte bzw. Technologieträger darstellen, insbesondere für die Drohnen DT-25, Luna NG sowie die in der Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/5433 genannten Drehflügler)?
Inwiefern hat das Heer Bedarf für den zukünftigen Einsatz von vernetzten „Taktischen Unmanned Aerial Systems“, die „von der Aufklärung über Sperren bis hin zu offensiven Wirkmitteln“ verschiedene „Teilaufträge“ erledigen könnten oder „Übersättigungsangriffe“ mit einer großen Anzahl von Luftfahrzeugen durchführen könnten (https://www.bundeswehr.de/resource/blob/156024/d6ac452e72f77f3cc071184ae34dbf0e/download-positionspapier-deutsche-version-data.pdf), und welche Vorbereitungen oder Planungen werden hierzu begonnen?
Wann enden die Forschungen im Rahmen des Projekts MiDEA („Missionsbegleitung durch Drohnen zur Erkundung und Aufklärung“), das vom Bundesministerium der Verteidigung gestartet wurde (https://www.dglr.de/publikationen/2020/490010.pdf), und welche Flugversuche wurden dort durchgeführt oder sind geplant?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Demonstratorprogramm des FCAS (Phase 1A und 1B bzw. den Folgephasen) geplant, Demonstratoren oder Prototypen für die dort eingesetzten Drohnenschwärme („Remote Carrier“) zu entwickeln, und wer soll diese aus ihrer Sicht herstellen?
Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Projekt „Autonomous, Reconfigurable Swarms of Unmanned Vehicles for Defense Applications“ (ACHILLES) beteiligt, und wie wird dieses finanziert?
Inwiefern plant das Bundesministerium der Verteidigung, die „Eurodrohne“ zum Abhören funkgebundener Kommunikation und anderer Abstrahlung mit dem „Integrierten SIGINT System“ ISIS auszurüsten, und welche Anpassungen müssen dazu vorgenommen werden?
Welche Radartechnik soll die „Eurodrohne“ befördern können, und wer ist nach gegenwärtigem Stand bzw. Willen der Bundesregierung der Hersteller dieser Systeme?
Welche Aufklärungsbehälter werden nach gegenwärtigem Stand zur Beförderung der Radartechnik und des ISIS in die „Eurodrohne“ eingebaut, bzw. wann und von wem soll dies festgelegt werden?
Welche Aufgaben übernehmen die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG) und das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum (DLR) bei der Entwicklung und Serienproduktion der „Eurodrohne“, und mit welchen Studien wurden und werden diese betraut?
Wann will die Bundeswehr mit dem Aufbau einer „Projektorganisation Eurodrohne“ beginnen, wo wird diese angesiedelt, und welche weiteren Behörden werden daran beteiligt?
Welche Aufgaben soll die Abteilung übernehmen, und mit welchen Maßnahmen werden diese umgesetzt?
Wem wird die Abteilung in welcher Frequenz berichten?
Wie grenzt sich die Abteilung von der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR) ab, der die Leitung des Gesamtprojekts „Eurodrohne“ obliegt, und wie stimmt sie sich mit dieser ab?
Welche Anforderungen stellt das Bundesministerium der Verteidigung an (teil-)autonome Funktionen des Flugbetriebs von „Eurodrohne“ und FCAS?
Inwiefern soll es möglich sein, nach aktiver Einbindung der Luftfahrzeugbesatzung und Entscheidung für einen Kampfeinsatz (also ohne Handlungsautonomie der Systeme) diesen nach einer festgelegten Routine (teil-)automatisiert durchführen zu können?
Inwiefern war diese Frage bereits Thema bei den Gesprächen der deutschen, französischen, italienischen bzw. spanischen Regierung, welche Haltung haben diese dort vertreten, und wie wurde sich hierzu hinsichtlich der „Eurodrohne“ und des FCAS verständigt?