[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr,
Ulla Ihnen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/29545 –
Unklare Kalkulationen im Nachtragshaushalt 2021
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 225. Sitzung das Gesetz über die
Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
(Nachtragshaushaltsgesetz 2021) beschlossen. Im Nachtragshaushalt 2021
wurden zusätzliche Ausgaben in Höhe von 49,1 Mrd. Euro und eine
zusätzliche Erhöhung der Nettokreditaufnahme um 60,4 Mrd. Euro beschlossen
(Bundestagsdrucksachen 19/27800, 19/28750, 19/28751). Bei vielen Titeln bleibt
weiterhin unklar, wie es zu den Erhöhungen der Ansätze kommt.
Außerdem sind bereits überplanmäßige Ausgaben wie beispielsweise beim
Kurzarbeitergeld angekündigt, aber im Nachtragshaushalt noch nicht
veranschlagt (
https://rp-online.de/wirtschaft/bundesagentur-braucht-weitere-milliar
den-zur-finanzierung-der-kurzarbeit_aid-57587183).
1. Welche Kalkulation liegt der Erhöhung der Corona-Unternehmenshilfen
um 25,5 Mrd. Euro (Kapitel 6002 Titel 683 02) zugrunde?
a) Wie teilen sich die 25,5 Mrd. Euro auf die verschiedenen
Hilfsprogramme auf (bitte nach Hilfsprogramm und Betrag in Euro
aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 1a werden zusammen beantwortet.
Der Mittelbedarf für die Hilfsprogramme wurde im Nachtrag zum
Bundeshaushalt 2021 auf 65 Mrd. Euro geschätzt. Der Aufwuchs in Höhe von 25,5 Mrd.
Euro resultiert aus der Ausweitung der Überbrückungshilfe III, einer möglichen
Verlängerung der Hilfen in die zweite Jahreshälfte hinein und den
Härtefallhilfen, die hälftig durch den Bund finanziert werden. Zusätzlich benötigte Mittel
könnten erforderlichenfalls durch übertragbare Restmittel aus dem
Haushaltsjahr 2020 gedeckt werden.
b) Welches „Lockdown-Szenario“ liegt der Kalkulation zugrunde?
Mit welchem Zeitraum für weitere Unternehmenshilfen kalkuliert die
Bundesregierung?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30125
19. Wahlperiode 26.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Mai 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bis wann reichen die Mittel im oben genannten Titel gemäß
Kalkulation aus?
c) Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass die bisherigen Mittel in
Höhe von 39,5 Mrd. Euro ausgegeben werden?
Die Fragen 1b und 1c werden zusammen beantwortet.
Der zukünftige Mittelabfluss für die genannten Hilfsprogramme hängt von
einer Vielzahl von Faktoren ab, wie z. B. dem weiteren Verlauf des
Pandemiegeschehens, Eindämmungsmaßnahmen, wirtschaftlichen Folgen für einzelne
Branchen und darauf zu fassenden weiteren Beschlüssen zur konkreten
Ausgestaltung laufender und künftiger Hilfsprogramme. Eine belastbare Prognose, zu
welchem Zeitpunkt ein bestimmter Betrag erreicht wird, liegt derzeit nicht vor.
Angesichts der beschlossenen und weiterer zu erwartenden Maßnahmen zur
Bekämpfung der Pandemie im Jahr 2021 war die Erhöhung der im
Bundeshaushalt 2021 vorgesehenen Mittel zum einen erforderlich, um eine geordnete
Abwicklung der bereits im Jahr 2020 bestehenden Hilfsprogramme, deren
Auszahlung zum Teil im Jahr 2021 erfolgt, zu gewährleisten. Zum anderen sollte
für den Fall Vorsorge getroffen werden, dass aufgrund des nicht vorhersehbaren
Pandemieverlaufs zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfen im Jahr 2021
erforderlich werden.
Eine detaillierte Prognose der für die Eindämmung der Pandemie
erforderlichen Maßnahmen und deren Dauer sowie der daraus resultierenden
wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen war zum Zeitpunkt der Beantragung der Mittel
und ist auch aktuell nicht seriös möglich.
d) Warum konnte aus Sicht der Bundesregierung nicht mit einer
Erhöhung der Corona-Unternehmenshilfen gewartet werden, bis der
Pandemie- und Impffortschritt und die Auswirkungen auf die Unternehmen
stichhaltiger beziffert werden können?
Die Veranschlagung der zusätzlichen Haushaltsmittel erfolgte vorsorglich
frühzeitig, um die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung im Hinblick auf die
weiterhin erforderliche Unterstützung der betroffenen Unternehmen zu
gewährleisten.
2. Wie hoch liegt nach Beschluss des Nachtragshaushalts der nun wieder
verfügbare und noch nicht beanspruchte Betrag der Globalen Mehrausgabe
(GMA) für Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung der
COVID-19-Pandemie (Kapitel 6002 Titel 971 04), nachdem die bisherigen
Ausgaben in den jeweiligen Titeln in den Einzelplänen nachveranschlagt
wurden?
Unter Berücksichtigung der durch das Bundesministerium der Finanzen
erteilten Einwilligungen in die Deckung von Mehrbedarfen, stehen in der Globale
Mehrausgabe für Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung der
COVID-19-Pandemie (Kapitel 6002 Titel 971 04) von dem im Nachtrag zum
Bundeshaushaltsplan 2021 veranschlagten Ansatz und der ausgebrachten
Verpflichtungsermächtigung noch Ausgaben in Höhe von rund 33,7 Mrd. Euro und
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro zur
Verfügung. Darüber hinaus wird die Globale Mehrausgabe als Einsparstelle für eine
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung des Bundesministeriums für
Gesundheit in Höhe von rund 3,8 Mrd. Euro in Anspruch genommen.
a) Warum wurden nicht alle aus der GMA getätigten Ausgaben des
Jahres 2021 im Rahmen des Nachtragshaushalts in den Einzelplänen
nachveranschlagt?
Mit der im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Globalen Mehrausgabe
(GMA) für Kosten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat der
Haushaltsgesetzgeber die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Deckung von
diesbezüglichen Mehrbedarfen geschaffen. Eine nachträgliche Veranschlagung
aller bewilligten Mehrausgaben in den Einzelplänen ist haushaltsrechtlich nicht
erforderlich und wurde vom Haushaltsgesetzgeber nicht vorgenommen. Auch
ohne eine Nachveranschlagung wird mit der Beteiligung des
Haushaltsausschusses ab einem Volumen von 100 Mio. Euro, der monatlichen
Berichterstattung an den Haushaltsausschuss zu den aus der GMA getätigten Ausgaben
sowie der Rechnungslegung am Jahresende umfassende Transparenz hergestellt.
b) Warum wurde im Entwurf des Nachtragshaushalts
(Bundestagsdrucksache 19/27800) die GMA nicht entsprechend der
Nachveranschlagung im Einzelplan 15 reduziert?
c) Welche Ausgaben sollen in diesem Jahr noch aus der GMA bestritten
werden, für die noch keine über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben
beantragt wurden, die für die Bundesregierung aber schon absehbar sind
(bitte nach Maßnahme und Betrag in Euro aufschlüsseln)?
d) Wie wurde der nun verfügbare Betrag in der GMA kalkuliert, sodass
er bis Ende des Jahres 2021 auskömmlich ist?
e) Wie wurden die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 10 Mrd.
Euro für künftige Haushaltsjahre kalkuliert?
Die Fragen 2b bis 2e werden zusammen beantwortet.
Die Globale Mehrausgabe für Kosten im Zusammenhang mit der COVID-19-
Pandemie soll die finanzpolitische Handlungsfähigkeit im weiteren
Jahresverlauf sicherstellen. Sie dient der Deckung von Mehrbedarfen in den
Einzelplänen. Der konkrete Bedarf hängt von einer Vielzahl von Faktoren, wie
beispielsweise dem Pandemieverlauf, erforderlichen Schutzmaßnahmen und Dauer und
Auswirkungen von Eindämmungsmaßnahmen, ab. Unter Berücksichtigung
aller erfolgten Nachveranschlagungen hält die Bundesregierung aus heutiger
Sicht die vom Haushaltsgesetzgeber beschlossene Globale Mehrausgabe in
Höhe von rund 36 Mrd. Euro für notwendig bzw. ausreichend, um im weiteren
Jahresverlauf bedarfsgerecht und entschlossen handeln zu können. Dies gilt
auch für die Aufstockung der Verpflichtungsermächtigung um 10 Mrd. Euro
auf 15 Mrd. Euro. Hiermit wird auch die überjährige Handlungsfähigkeit,
insbesondere für den Abschluss von Beschaffungsverträgen, sichergestellt.
Die zentrale Vorsorge durch die Globale Mehrausgabe ist insbesondere deshalb
notwendig, da eine vollständige konkrete maßnahme- und einzelplanbezogene
Kalkulation nicht möglich ist. Daher ist eine Darstellung von konkreten über
die bereits getätigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben hinausgehenden
Planungen erst dann möglich, sobald konkrete Maßnahmen absehbar sind.
Hierzu wird im Haushaltsvollzug ab einem Volumen von 100 Mio. Euro der
Haushaltsausschuss beteiligt, und das Bundesministerium der Finanzen
berichtet dem Haushaltsausschuss monatlich zu den bewilligten Ausgaben. Zudem
sind Mittel in Höhe von 15 Mrd. Euro gesperrt, über die nur mit Einwilligung
des Haushaltsausschusses verfügt werden kann.
Aktuell liegen dem Bundesministerium der Finanzen Anträge zur Deckung von
Mehrbedarfen an Ausgaben des Bundesministeriums der Verteidigung für die
Beschaffung von Sanitätsgerät sowie für die Beschaffung der Vorräte an
Arznei- und Verbandsmitteln, Brillen und sonstigem
Sanitätsverbrauchsmaterial in Höhe von 136 Mio. Euro und des Bundesministeriums für Gesundheit für
die bis zum 31. Mai 2021 verlängerte Ausgleichszahlung an Krankenhäuser
aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus SARS-
CoV-2 in Höhe von 1,5 Mrd. Euro vor, in die der Haushaltsausschuss bereits
eingewilligt hat.
f) Warum wurde die GMA noch einmal um 160 Mio. Euro erhöht
(Ausschussdrucksache 19(8)8575)?
Die Erhöhung erfolgte im Rahmen der parlamentarischen Beratungen.
3. Inwieweit sind die Mittel in Kapitel 6002 Titel 971 04 durch den
Haushaltsvermerk (qualifizierte Sperre in Höhe von 15 Mrd. Euro) nach
Beschluss des Nachtragshaushalts gesperrt?
Inwiefern gelten auch weiterhin die bereits im laufenden Jahr
vorgenommene Entsperrung durch den Haushaltsausschuss?
Mit Inkrafttreten des Nachtrags zum Bundeshaushalt 2021 sind bei Kapitel
6002 Titel 971 04 – Globale Mehrausgabe für Kosten im Zusammenhang mit
der Bewältigung der COVID-19-Pandemie – gemäß dem Haushaltsvermerk
Nummer 1 die Ausgaben in Höhe von 15 Mrd. Euro qualifiziert gesperrt. Die
vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit Beschluss vom
24. März 2021 erteilte Einwilligung in die anteilige Aufhebung der
qualifizierten Sperre bei Kapitel 6002 Titel 971 04 – Globale Mehrausgabe für Kosten im
Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie –
(Ausschussdrucksache 19(8)8493) ist damit überholt.
4. Mit welchen zusätzlichen (den ursprünglichen Haushaltsansatz 2021
übersteigenden) Mitteln für Kurzarbeit rechnet die Bundesregierung in 2021?
a) Warum wurden die im Februar angekündigten zusätzlichen 6,26 Mrd.
Euro für Kurzarbeit nicht im Nachtragshaushalt veranschlagt?
b) Wann war der Bundesregierung bekannt, dass neben den zusätzlichen
6,26 Mrd. Euro weitere 7,4 Mrd. Euro zur Finanzierung der Kurzarbeit
notwendig sind?
c) Plant die Bundesregierung hierfür die Nutzung der Globalen
Mehrausgabe im Einzelplan 60?
Wenn ja, wann, und in welcher Höhe?
d) Welche sonstigen Titel im Bundeshaushalt sollen zur Deckung der
Mehrausgaben dienen?
e) Welche Einnahme- und Ausgabetitel sind im Einzelplan 11 betroffen?
Die Fragen 4 bis 4e werden gemeinsam beantwortet.
Die Ausgaben für Kurzarbeit leistet die Bundesagentur für Arbeit (BA) aus
ihrem Haushalt. Wie hoch diese Ausgaben für die konjunkturelle Kurzarbeit im
Jahr 2021 insgesamt sein werden, kann derzeit wegen der pandemiebedingt
sehr dynamischen Entwicklung nicht verlässlich abgeschätzt werden und wird
erst am Jahresende 2021 feststehen. Der Bundesregierung ist bekannt, dass
innerhalb der BA derzeit weitere überplanmäßige Ausgaben für die
konjunkturelle Kurzarbeit und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge diskutiert
werden. Zunächst bleiben jedoch das Ergebnis dieser BA-internen Beratungen und
ein etwaiger Antrag auf Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben abzuwarten.
Im Übrigen führen überplanmäßige Ausgaben im BA-Haushalt nicht
unmittelbar zu einem höheren Zuschussbedarf aus dem Bundeshaushalt. Vielmehr
sichert der Bund die Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen
Kassenwirtschaft der BA gemäß § 364 Absatz 1 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch/SGB III durch unterjährige Liquiditätshilfen in Form von
zinslosen Darlehen. Hierzu ist im Bundeshaushalt ein entsprechender Titel
(Kapitel 1101 Titel 856 21) ausgebracht, und es steht ein Ermächtigungsrahmen
von bis zu 28,35 Mrd. Euro zur Verfügung, der mehrfach in Anspruch
genommen werden kann (§ 12 Absatz 1 des Haushaltsgesetzes/HG 2021 i. V. m. dem
Haushaltsvermerk zu Kapitel 1101 Titel 636 22 im Bundeshaushalt). Damit ist
die BA unabhängig von der jeweils aktuell geschätzten Ausgabenentwicklung
jederzeit handlungsfähig.
Sollte die BA am Jahresende 2021 nicht in der Lage sein, die erhaltenen
unterjährigen Liquiditätshilfen vollständig zurückzuzahlen, werden sie in dem
Umfang nach § 12 Absatz 1 HG 2021 am Ende des Haushaltsjahres in einen
Zuschuss umgewandelt. Hierfür sind 3,35 Mrd. Euro im Bundeshaushalt
veranschlagt. Die genaue Höhe des am Jahresende 2021 erforderlichen Zuschusses
kann aufgrund der pandemiebedingt sehr dynamischen Entwicklung zum
jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich abgeschätzt werden. Sollte der im Einzelplan 11
des Bundeshaushalts veranschlagte Zuschuss nicht ausreichen, werden die
zusätzlich benötigten Mittel im Haushaltsvollzug im Rahmen der
haushaltsrechtlichen Regelungen gedeckt.
5. Auf welcher Kalkulationsgrundlage wurde Kapitel 3002 Titel 685 41
„Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ um 20 Mio. Euro
erhöht?
a) Warum wurde der Titel nicht wie in Ausschussdrucksache 19(8)8545
ursprünglich geplant um 75 Mio. Euro angehoben?
b) Wie kam es dazu, dass die Erhöhung von 75 Mio. Euro auf 20 Mio.
Euro reduziert wurde?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen „Aktionsprogramms –
Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022
– 2 Mrd. Euro“ sollen außerschulische Angebote zum Abbau von
Lernrückständen bei Kindern und Jugendlichen ausgebaut und die Projektförderung des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) um 50 Mio. Euro für
2021/2022 aufgestockt werden. Hierzu zählt etwa das Programm „Kultur macht
stark“ des BMBF. Weiterhin sollen über das Netzwerk der Schülerlabore in
Deutschland und des Bundesverbands der Schülerlabore – Lernort Labor (Le-
La) zusätzliche außerschulische Lernangebote z. B. in den Bereichen
Naturwissenschaften und Technik, Sprachen, Wirtschafts- und Politikwissenschaften
bereitgestellt werden.
Mit der durch die ergänzende Beschlussunterlage für die parlamentarische
Beratung des Nachtragshaushaltes 2021 vorgeschlagenen Aufstockung des
Ansatzes bei Kapitel 3002 Titel 685 41 – Stärkung der Leistungsfähigkeit des
Bildungswesens – um 20 Mio. Euro auf rund 158 Mio. Euro und der Erhöhung der
Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2022 um 30 Mio. Euro auf
rund 68 Mio. Euro sollen dafür die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden. Angesichts der bei Kapitel 3002 Titel 685 41 bestehenden
Ausgabereste und Deckungsfähigkeiten sind diese neuen Ansätze und
Verpflichtungsermächtigungen auskömmlich, um die angestrebten Ziele zu
erreichen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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