Tabaksteuermodernisierungsgesetz
der Abgeordneten Till Mansmann, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Matthias Nölke, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (TabStMoG) strebt die Bundesregierung an, die Besteuerung von Tabakwaren und neuartigen Produkten erheblich auszuweiten. Neben einer signifikanten Erhöhung der bereits bestehenden Tabaksteuersätze auf Zigaretten, Zigarren und Zigarillos, Feinschnitt sowie Pfeifentabak ist dabei auch vorgesehen, eine völlig neue Besteuerung sowohl sogenannter Heat-not-Burn-Produkte als auch nikotinhaltiger Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten einzuführen.
Bereits bezüglich des Referentenentwurfs des TabStMoG war unter anderem aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) deutliche Kritik zu vernehmen. Dabei zeigte sich das BMWi besorgt, dass der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) aufgrund einer überproportionalen Erhöhung der Tabaksteuer (TabSt) für Tabakwaren, die nicht Zigaretten sind, zu Marktverwerfungen führen könnte. Darüber hinaus wies es darauf hin, dass sich im Sinne der Tobacco Harm Reduction eine zurückhaltendere Erhöhung der Besteuerung neuartiger Tabakprodukte empfehlen würde. Den damit verbundenen Kompromissvorschlägen folgte das vom Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz geführte BMF gleichwohl nicht (Wirtschaftswoche, März 2021, Steuer für E-Zigaretten).
Schwerwiegende Kritik äußerte auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und bescheinigte dem Gesetzentwurf den „Effekt einer ‚Startup-Finanzierung‘ für neue Zweige der organisierten Kriminalität“, während die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) von einem „Konjunkturpaket für die organisierte Kriminalität“ spricht (GdP, 1. März 2021, Stellungnahme zum Referentenentwurf; BDZ, 2. März 2021, Stellungnahme zum Referentenentwurf). In der Begründung des Regierungsentwurfes wird zudem die Annahme vertreten, dass 1 Milligramm Nikotin in Tabakrauch mit 1 Milligramm in Liquids gleichzusetzen sei, mithin 1 Milliliter nikotinhaltiger Substanz zur Verwendung in E-Zigaretten mit einer Konzentration von 10 mg/ml Nikotin zehn Tabakzigaretten substituieren könne. Diese These wird von Experten infrage gestellt (Prof. Dr. Bernd Mayer, Universität Graz, Februar 2021, Vergleich des Nikotinbedarfs von Rauchern und Nutzern von E-Zigaretten; BfTG, März 2021, Stellungnahme zum Referentenentwurf; VdeH, Februar 2021, Stellungnahme zum Referentenentwurf).
Insgesamt ist aus Sicht des BMWi, verschiedener Verbände und der Fragesteller die Eignung des Gesetzentwurfs zur Erreichung der angestrebten Ziele fraglich. Vor diesem Hintergrund ergibt sich nach Auffassung der Fragesteller an vielen Stellen dringender Klärungsbedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Inwiefern wurde durch die Bundesregierung die Kritik des BMWi am Referentenentwurf des TabStMoG aufgegriffen und in den Regierungsentwurf überführt?
Falls trotz der Hinweise des BMWi keine Änderungen erfolgten, wieso hat die Bundesregierung davon abgesehen?
Wann fiel im BMF die Entscheidung zur Erarbeitung einer Initiative mit dem Ziel der Anpassung des Tabaksteuergesetzes, und zu welchem Zeitpunkt begann die Erarbeitung der entsprechenden Initiative durch die Bundesregierung, beziehungsweise wann wurde die zuständige Stelle des BMF mit der Erarbeitung des Referentenentwurfes ursprünglich beauftragt?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass durch die beabsichtigte Veränderung der Besteuerung von Tabakwaren und neuartigen Produkten Anreize für die organisierte Kriminalität entstehen oder verstärkt werden, ihre Tätigkeit insbesondere im Bereich der neuartigen Erzeugnisse auszuweiten?
Kann die Bundesregierung die Befürchtung der GdP-Zoll nachvollziehen, dass durch die Verschärfung der Preisdifferenzen infolge des TabStMoG zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern weitere strukturelle Anreize für Konsumenten geschaffen werden, zur Umgehung der deutschen Steuerlast in das benachbarte Ausland zu reisen?
Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ausweitung der Planstellen zur personellen Unterstützung der Sachgebiete B und D der Hauptzollämter um rund 60 Stellen – wie von der BDZ vorgeschlagen – rechnerisch auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung auswirken?
Wieso hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, entgegen der Empfehlung der EU-Studie der Kommission zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie die Tabaksteuer (TabSt) bei nikotinhaltigen Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten an der Nikotinkonzentration festzumachen, anstatt sie ausschließlich nach Maßgabe des Volumens zu erheben (Studie zur Richtlinie des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren, Europäische Kommission, doi: 10.2778/3893)?
Inwiefern hat die Bundesregierung bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs die Erfahrungen verschiedener europäischer Nachbarländer berücksichtigt, wo beispielsweise im Falle der Italienischen Republik bereits eine Besteuerung in Höhe von rund der Hälfte des in Deutschland vorgesehenen Steuersatzes zu einem Zusammenbruch des legalen E-Zigarettenmarktes führte und ca. 75 Prozent der Fachhandelsgeschäfte schließen mussten (WirtschaftsWoche, März 2021, Steuer für E-Zigaretten; LondonlovesBusiness, September 2020, What does the EU vaping tax mean for the UK)?
Wie begründet und leitet die Bundesregierung ihre Prognose her, wonach trotz der Einführung einer Besteuerung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten nach Maßgabe des TabStMoG entgegen bisheriger Erfahrungen aus anderen EU-Ländern die Anzahl der Konsumenten und der jährliche Konsum nach wie vor ansteigen werden?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Struktur der Konsumenten von E-Zigaretten vor?
Von wie vielen dieser Konsumenten kann nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß des aktuellen Stands der Forschung ausgegangen werden, dass sie zuvor Raucher waren?
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Konsum von Dampfprodukten durch Jugendliche dar?
Wie ist die Bundesregierung zu der Annahme gelangt, dass 1 Milliliter nikotinhaltiger Flüssigkeit zur Verwendung in E-Zigaretten lebenspraktisch zehn Tabakzigaretten ersetzen könne?
Inwiefern hat die Bundesregierung dabei die unterschiedliche Bioverfügbarkeit von Nikotin aus E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakzigaretten einkalkuliert?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik an ihrer Annahme von der in der Vorbemerkung der Fragesteller bereits skizzierten wissenschaftlichen Seite?