Wettbewerbspraktiken eines großen Essenslieferdienstes
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Reinhard Houben, Stephan Thomae, Dr. Marcel Klinge, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Peter Heidt, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Eine große Anzahl von Lieferdiensten und Liefervermittlungsplattformen hat sich in den vergangenen Jahren auf dem Markt etabliert. Einer der größten von ihnen ist Lieferando, der zum niederländischen Just-Eat-Takeaway-Konzern gehört. Insbesondere während der COVID-19-Pandemie bestellen eine große Anzahl von Kunden Speisen über Lieferdienste und Liefervermittlungsplattformen, die die Kunden an lokale Gastronomen vermitteln, den Bestell- und Zahlungsprozess verwalten und teilweise über eigene Lieferanten die Bestellung zum Kunden bringen. Vor dem Hintergrund der massiven Beschränkungen der Gastronomie durch die Corona-Maßnahmen bietet diese Möglichkeit oftmals die einzige Einnahmequelle für Gastronomen (vgl. https://www.derwesten.de/panorama/vermischtes/lieferando-bestellung-essen-online-lieferdienst-restaurants-corona-kritik-website-restaurant-besitzer-google-bringdienst-id231662071.html). Für die Vermittlung berechnen Lieferando, Wolt und die weiteren Anbieter den Gastronomen einen bestimmten Prozentsatz als Vergütung. Oftmals beträgt dieser bis zu 30 Prozent und beläuft sich damit in etwa in der Höhe der Gewinnmarge der Gastronomen (vgl. https://www.wiwo.de/technologie/blick-hinter-die-zahlen/blick-hinter-die-zahlen-16-gastro-krisencheck-wie-viel-gewinn-bleibt-von-der-verkauften-pizza/25822160.html#:~:text=Die%20Werte%20zeigen%20deutliche%20und,es%20bei%20Eisdielen%2027%20Prozent). Damit rechnet es sich für zahlreiche Gastronomen nicht, ihre Speisen über vermittelnde Dienstleister zu vertreiben – zumal diese oftmals den Gastronomen gewerbliche Restriktionen auferlegen und ihnen unter anderem Preiserhöhungen untersagen. Darüber hinaus ist die Kostenstruktur dieser Plattformen in einigen Fällen intransparent, sodass einige Restaurants nicht klar erkennen können, ob, und wenn ja, in welcher Höhe Preiserhöhungen zulässig sind oder welche Möglichkeiten vorliegen, um die Vermittlungsgebühren zu senken (https://www.heise.de/news/Marktmacht-Lieferando-verdraengt-Webseiten-der-Partner-Restaurants-5065549.html). Eine Folge dieser Entwicklung ist oftmals eine Reduzierung der Qualität der verwendeten Zutaten oder andere Einsparungen im gastronomischen Prozess.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Hat die Bundesregierung eine Bewertung des Marktes für gastronomische Lieferdienste und Liefervermittlungsplattformen vorgenommen?
a) Wenn ja, wie fiel diese Bewertung aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung eine Einschätzung vorgenommen oder vornehmen lassen, ob ein Anbieter (z. B. Lieferando) eine marktdominierende Position im Bereich der gastronomischen Lieferdienste und Liefervermittlungsplattformen in Deutschland hat, und zu welchem Ergebnis ist die Einschätzung gekommen?
Hat die Bundesregierung eine Einschätzung vorgenommen oder vornehmen lassen, ob die Marktposition dieses Unternehmens im Hinblick auf einen möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Position nach Artikel 19 und 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) besondere Auswirkungen hat, und zu welchem Ergebnis ist die Einschätzung gekommen?
Liegen der Bundesregierung Studien bzw. Erkenntnisse dazu vor, welche Einschränkungen beziehungsweise Folgen aus der bedeutenden Marktposition von Lieferando für die Wettbewerber am Markt, die kooperierenden Gastronomen und die Endkunden hervorgehen, und wenn ja, welche?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Problematik einer Monopolisierung im Bereich der Lieferdienstvermittler und Bestellapps?
Plant die Bundesregierung, die rechtlichen Regelungen hinsichtlich der Gestaltung der Vermittlungsgebühren im Gastronomie- und Lieferbereich zu reformieren?
a) Wenn ja, welcher Art soll die Reform sein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wurde seitens der Bundesregierung geprüft, ob in den hohen Vermittlungsgebühren für die Gastronomen bei Inanspruchnahme der Vermittlungsplattformen Risiken bestehen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen?
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung getroffen beziehungsweise sind in Planung, um im Markt der gastronomischen Lieferdienste und Liefervermittlungsplattformen marktbeherrschende Positionen einzelner Unternehmen zu verhindern und einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen?
Wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung konkrete Maßnahmen hinsichtlich der Marktposition von Lieferando getroffen beziehungsweise sind in Planung?
a) Wenn ja, um welche konkreten Maßnahmen handelte es sich?
b) Wenn nein, warum nicht?
Sind seit dem Jahr 2010 bezüglich Lieferando beim Bundeskartellamt (BKartA) Beschwerden eingegangen, und wenn ja, wie viele (bitte die Beschwerdesteller soweit möglich nach Lieferdienstwettbewerber, stationärem Gastronom und Sonstigen aufschlüsseln)?
Sind seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahren wegen des Verdachts einer möglichen Verzerrung des Marktes gegen Lieferando eingeleitet worden, und wenn ja, wie viele, und zu welchem Ergebnis führten diese Verfahren?
Hat die Bundesregierung eine Einschätzung über die sogenannte Bestpreisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lieferando, nach der Gastronomen auf anderen Vertriebskanälen ihre Produkte nicht günstiger anbieten dürfen als bei Lieferando (https://fragdenstaat.de/anfrage/essenslieferdienste-marktbeherrschende-stellung-von-takeawaycom/), in Auftrag gegeben, und zu welchem Ergebnis kam die Einschätzung?
Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Situation der Gastronomen vorgenommen, die während der Pandemie-bedingten Schließung des stationären Betriebes ihre Speisen lediglich über Drittplattformen wie etwa Lieferando verkaufen können, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Inwieweit wurde die Übernahme der Delivery-Hero-Plattformen durch die Takeaway durch das BKartA geprüft, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwieweit eine Zulassung des Zusammenschlusses nach neuester Fassung des GWB zustande gekommen wäre, und wenn ja, welche?