Auswirkungen der geänderten Anforderungen an die Bewerber bei der Bundespolizei
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage mit dem Titel „Auswirkungen der geänderten Anforderungen an die Bewerber bei der Bundespolizei“ (Bundestagsdrucksache 19/28969) gab die Bundesregierung an, dass die zulässige Fehleranzahl in dem schriftlichen Testverfahren, das von den Bewerbern der Bundespolizei bei der Einstellungsprüfung in der Form eines 200 Wörter umfassenden Diktats absolviert werden muss, bei weniger als 24,5 Fehlern liegt. Aus welchem Grund die noch zulässige Fehlerschwelle auf diesen Wert festgesetzt wurde, wird jedoch nicht angegeben. Zudem wurde zu Frage 2 geantwortet, dass im Jahr 2015 aufgrund der Erhöhung der zu schreibenden Wörter in dem Diktat die zulässige Fehleranzahl moderat angepasst worden sei. Dabei wird jedoch nicht erläutert, inwieweit die Anzahl der zu schreibenden Wörter genau erhöht wurde, und es bleibt unklar, was unter dem Begriff „moderat“ in diesem Zusammenhang zu verstehen ist. Des Weiteren wird in der Antwort zu Frage 6 der prozentuale Anteil der Bewerber aufgelistet, die ausschließlich über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen und in den Jahren 2018, 2019 und 2020 bei der Bundespolizei eingestellt wurden. Unklar bleibt jedoch, wie festgestellt wurde, ob die Bewerber tatsächlich ausschließlich über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen. Die aufgezeigten Unklarheiten sollen mit dieser Kleinen Anfrage beseitigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Aus welchem Grund wurde in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Diktat die Anzahl der zulässigen Fehler auf weniger als 24,5 Fehler festgesetzt, und wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein Bewerber der Bundespolizei mit 24 Fehlern in einem Diktat, das 200 Wörter umfasst, noch die Einstellungsprüfung bestehen kann, obwohl diese Fehleranzahl bei einem Schüler laut offiziellen Benotungsübersichten von diversen Schulen (http://www.schulzentrumcollhusen.de/files/Collhusen/Downloadbereich/Uebersicht%20Leistungsbewertung.pdf; http://www.grundschule-heringsdorf.de/downloads/Leistungsbewertung.pdf; http://windthorst-gymnasium.de/wp-content/uploads/2017/02/Bewertung-von-Diktaten.pdf) dazu führen würde, dass der Schüler mit der Note Sechs „ungenügend“ durchfallen würde?
Wie viele Wörter enthielt das in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Diktat vor der Erhöhung der zu schreibenden Wörter im Jahr 2015, und wie viele Wörter enthielt es nach der besagten Erhöhung?
Wie hoch war die zulässige Fehleranzahl in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Diktat vor der „moderaten“ Anpassung, und wie hoch war sie nach der Anpassung?
Wie wurde festgestellt, dass diejenigen Bewerber, die angegeben haben, sie verfügten ausschließlich über eine deutsche Staatsangehörigkeit, auch tatsächlich ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit hatten?