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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklung der Ausbildungsplätze im Pflegebereich

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

02.06.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2973218.05.2021

Entwicklung der Ausbildungsplätze im Pflegebereich

der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, Uwe Witt, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun, Ulrich Oehme, Dr. Christian Wirth, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist es nach Auffassung der Fragesteller eine der wesentlichen gesellschaftspolitischen Aufgaben der nächsten Jahre, eine gute und professionelle pflegerische Versorgung zu sichern (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Konzertierte_Aktion_Pflege/Roadmap_zur_Einfuehrung_eines_Personalbemessungsverfahrens.pdf). Dazu bedarf es einer hinreichenden Anzahl an Pflegefachpersonen und weiteren beruflich Pflegenden (ebd.). Zu den Rahmenbedingungen einer guten Pflege gehört daher nach Auffassung der Fragesteller eine qualitativ und quantitativ am Versorgungsbedarf der Pflegebedürftigen ausgerichtete Personalausstattung in allen Pflegebereichen.

Seit dem 1. Januar 2021 werden als erste Personalausbaustufe zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens weitere 20 000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte und Assistenzpersonen mit QN 3 beziehungsweise mit der Verpflichtung zur Weiterqualifizierung auf QN 3 von der Pflegeversicherung finanziert (ebd.). Alle ausgebildeten und in Ausbildung befindlichen staatlich anerkannten Pflegehilfskräfte gelten im Zusammenhang mit der Einführung des Personalbemessungsverfahrens als Personen mit QN 3 (Bestandsschutz, ebd.). Die Besetzung der Stellen nach dem 13000-Pflegefachkraftstellen-Programm sowie dem 20000-Pflegehilfskraftstellen-Programm soll im Hinblick auf die Lage am Arbeits- und Ausbildungsmarkt evaluiert werden (ebd.). Das Bundesministerium für Gesundheit plant im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur gesetzlichen Verankerung des Personalbemessungsverfahrens zum 1. Juli 2023 eine zweite Personalausbaustufe (ebd.).

Um den Bedarf an Pflegehelfern mit QN 3 zu decken, sollen die Länder die Ausbildungskapazitäten bedarfsgerecht anpassen (ebd.).

Darüber hinaus sollen auch die Ausbildungskapazitäten in der Pflege angepasst werden (ebd.). Die Verbände der Träger der Pflegeeinrichtungen wirken bei ihren Mitgliedern darauf hin, dass betriebliche Ausbildungsplätze bedarfsgerecht eingerichtet werden (ebd.). In der Ausbildungsoffensive Pflege der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) soll die Zahl der Auszubildenden zur Pflegefachkraft bis 2023 im Bundesdurchschnitt um mindestens 10 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2019 gesteigert werden (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Konzertierte_Aktion_Pflege/Roadmap_zur_Einfuehrung_eines_Personalbemessungsverfahrens.pdf)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Ausbildungsplätze für Pflegefachkräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell deutschlandweit?

2

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant, um die Anzahl der Ausbildungsplätze für Pflegefachkräfte bis 2023 konkret im Bundesdurchschnitt um 10 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2019 zu steigern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

3

Werden die regional unterschiedlichen Bedarfe dabei berücksichtigt, und wenn ja, wie?

4

Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsplätze für Pflegefachkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Referenzjahr 2019 entwickelt (bitte die Jahre 2009 bis 2019 darstellen)?

5

Wie hoch war der reale Bedarf an Pflegefachkräften in den Jahren 2009 bis 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung?

6

Wie hoch war der Deckungsgrad an Pflegefachkräften in den Jahren 2009 bis 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung?

7

Hat die Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2019 Maßnahmen ergriffen, um den Bedarf an Pflegefachkräften durch eine Ausbildungsoffensive bzw. Anpassung der Ausbildungsplätze für Pflegefachkräfte an den Bedarf anzupassen, und wenn ja, welche?

8

Wie viele Pflegefachkräfte wurden in Deutschland seit 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt ausgebildet?

9

Wie viele Pflegefachkräfte, die seit 2009 ausgebildet wurden, haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen?

10

Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsplätze für Pflegefachkräfte seit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung zu den Jahren 2009 bis 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung verändert?

11

Wie viele Ausbildungsplätze gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell deutschlandweit für Pflegehilfskräfte auf QN-3-Niveau?

12

Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsplätze für Pflegehilfskräfte in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?

13

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf für Pflegehilfskräfte in den letzten zehn Jahren?

14

Sieht die Bundesregierung in einem Qualifikationsmix bei den Pflegekräften eine Möglichkeit, dem Pflegenotstand entgegenzuwirken?

15

Was hat dazu geführt, die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegefachkraft in der Altenpflege von Hauptschulabschluss auf Mittlere Reife anzuheben (https://www.pflegeausbildung.net/alles-zur-ausbildung/voraussetzungen-und-struktur.html)?

Berlin, den 17. Mai 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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