[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner,
Dr. Tobias Lindner, Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/29794 –
Verkaufs- und Mietenpolitik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in
Rheinland-Pfalz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Großstädten, aber auch in Klein- und Mittelzentren wird es für die
Menschen zunehmend schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Für
Kommunen wird es zunehmend schwerer, wichtige Flächen für die innerstädtische
Entwicklung als guten und bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu sichern.
Immer mehr Kommunen versuchen mit einer aktiven Liegenschaftspolitik
gegen Immobilienspekulation vorzugehen und bezahlbaren Wohnraum und
ausreichend Sozialwohnungen bereitzustellen. Sowohl die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) als auch das Bundeseisenbahnvermögen (BEV)
können Städte und Gemeinden bei diesem Unterfangen unterstützen, indem
sie ihnen bundeseigene Liegenschaften vergünstigt und ggf. unter Nutzung des
kommunalen Erstzugriffsrechts überlassen (siehe hierzu die „Richtlinie der
BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken“ in der Fassung vom
29. August 2018 basierend auf dem geänderten Haushaltsvermerk 60.3 und
der Richtlinie des BEV zur verbilligten Abgabe von Grundstücken aus dem
Jahr 2021). Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind die
Verbilligungsrichtlinie oder Haushaltsvermerke allein jedoch nicht ausreichend,
um Grundstücke und Liegenschaften rechtssicher den Ländern und
Kommunen zu Zwecken der sozialen Wohnraumförderung im beschleunigten
Verfahren zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung zu stellen. Gleiches trifft auf
die Ausweitung der bestehenden Erstzugriffsoption im Haushaltsgesetz auf
alle entbehrlichen Liegenschaften zu. Nicht umsonst fordern nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller der Deutsche Städtetag, das Deutsche
Institut für Urbanistik, der Oberbürgermeisterdialog Nachhaltige Stadt, der
Münchner Ratschlag zur Bodenpolitik, der Bundesverband für Wohnen und
Stadtentwicklung e. V. und der Deutsche Gewerkschaftsbund ein, dass sich die
Liegenschaftspolitik des Bundes ändern muss (siehe
https://difu.de/nachrichte
n/empfehlungen-der-baulandkommission-werfen-licht-und-schatten,
https://di
fu.de/sites/difu.de/files/archiv/presse/download/2017-10-16_difu-vhw-roadma
p-bodenpolitik.pdf und
https://www.dgb.de/downloadcenter/++co++ccd08b1
6-57af-11ea-967b-52540088cada).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30618
19. Wahlperiode 24.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Juni 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Soweit die Fragesteller in der Vorbemerkung dieser Kleinen Anfrage die
Auffassung vertreten, dass die bestehenden Haushaltsvermerke oder die
Verbilligungsrichtlinien allein nicht ausreichend seien, um entsprechende
Liegenschaften rechtssicher den Ländern und Kommunen zu Zwecken der sozialen
Wohnraumförderung im beschleunigten Verfahren zu vergünstigten Konditionen zur
Verfügung zu stellen und sich die Liegenschaftspolitik des Bundes ändern
müsse, wird diese nicht geteilt.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat seit Einführung des
Haushaltsvermerks Nr. 60.3 bei Kapitel 6004 Titel 121 01 im Jahr 2015 bis
Ende 2020 in insgesamt 61 Verkaufsfällen allein für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus Verbilligungen in Höhe von rund 120 Mio. Euro gewährt. Daneben
wurden für andere öffentliche Zwecke in 310 Fällen insgesamt Verbilligungen
in Höhe von rund 63 Mio. Euro gewährt. Diese Zahlen belegen, dass die
verbilligte Erwerbsmöglichkeit von den Gebietskörperschaften/Kommunen und
deren privatrechtlichen Gesellschaften in hohem Maße, nicht nur für den sozialen
Wohnungsbau, sondern auch für andere öffentliche Zwecke, stark nachgefragt
werden. Die Instrumente des Erstzugriffs und der Verbilligung in der aktuellen
Ausgestaltung haben sich als sehr erfolgreich erwiesen. Für eine Änderung der
Verbilligungspraxis oder generell der Liegenschaftspolitik des Bundes besteht
keine Veranlassung, zumal das Verkaufsportfolio der BImA inzwischen eher
von geringwertigen Klein- und Restflächen geprägt und die Zahl der
Grundstücke mit Wohnbaupotenzial stark rückläufig ist.
Zudem hat die BImA bereits entschieden, ihren Wohnungsbestand zukünftig
grundsätzlich auf Dauer zu halten und massiv in den Bestand zu investieren,
sowie den Wohnungsbestand in den Regionen, in denen ein verstärkter Bedarf
der Wohnungsfürsorge besteht, zu erweitern. Dies ist eine wesentliche
Weiterentwicklung der Liegenschaftspolitik des Bundes.
1. Wie viele Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) und/oder des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) wurden in
Rheinland-Pfalz im Zeitraum von 2013 bis 2020 veräußert (bitte nach
Verkaufsdatum, Landkreis, Kaufpreis und Nutzungsart aufschlüsseln)?
a) Welche dieser Liegenschaften wurden an das Land Rheinland-Pfalz
(und Landesunternehmen) und an Kommunen verkauft?
Welche dieser Liegenschaften wurden nicht an das Land Rheinland-
Pfalz und Kommunen (und Kommunalunternehmen) verkauft?
b) Wie hoch war der Verkaufserlös durch die Veräußerung dieser
Liegenschaften (bitte nach Wohnimmobilie, gewerblich genutzten
Immobilien und Grundstücken, Landkreis, Kaufpreis aufschlüsseln)?
c) Welche dieser Liegenschaften wurden verbilligt abgegeben (bitte
nach Verbilligungszweck und Kaufpreisabschlag aufschlüsseln)?
2. Welche Immobilien und Liegenschaften in Rheinland-Pfalz aus dem
Besitz oder in Verwaltung der BImA bzw. des BEV sind in den Jahren 2013
bis 2020 an Privatpersonen und Privatunternehmen veräußert worden
(bitte nach Gewerbe-, Wohn- und sonstigen Immobilien aufschlüsseln,
Größe der Liegenschaft und den jeweiligen Landkreis sowie ggf. die
Zahl der betroffenen Wohneinheiten mit angeben)?
3. Welche Immobilien und Liegenschaften in Rheinland-Pfalz aus dem
Besitz oder in Verwaltung der BImA bzw. des BEV sind in den Jahren 2013
bis 2020 an Gebietskörperschaften bzw. ihre Unternehmen veräußert
worden (bitte nach Gewerbe-, Wohn- und sonstigen Immobilien
aufschlüsseln, Größe der Liegenschaft und den jeweiligen Landkreis sowie
ggf. die Zahl der betroffenen Wohneinheiten mit angeben)?
4. Welche Verkaufserlöse hat die BImA bzw. das BEV in welchen
rheinland-pfälzischen Landkreisen durch die Veräußerung von Immobilien
und Liegenschaften in den Jahren 2013 bis 2020 erzielt (bitte nach
Immobilienkategorien aufschlüsseln)?
5. In welchem Umfang wurden hierbei verbilligte Kaufpreise gewährt, und
was waren jeweils die Gründe für und der Umfang der Verbilligung?
6. In welchen Fällen wurden die Immobilien bzw. Liegenschaften im Zuge
des Erstzugriffes den Kommunen zum Kauf angeboten, und in welchen
dieser Fälle nahmen die Kommunen dieses Angebot an?
Die Fragen 1 bis 6 werden zusammen beantwortet.
In den Jahren 2013 bis 2020 hat die BImA im Bundesland Rheinland-Pfalz
insgesamt rund 310 Liegenschaften veräußert und dabei einen Verkaufserlös in
Höhe von rund 96,7 Mio. Euro erzielt. Zu näheren Einzelheiten wird auf die
Anlage 1 verwiesen.
Im Rahmen der bestehenden Haushaltsvermerke hat die BImA den
Gebietskörperschaften/Kommunen ab dem Jahr 2013 alle entbehrlichen
Konversionsliegenschaften, ab dem Jahr 2015 daneben alle für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus geeigneten Flächen und seit dem Jahr 2018 darüber hinaus alle für
den Bund entbehrlichen Liegenschaften zum Direkterwerb angeboten.
Von den insgesamt im Zeitraum 2013 bis 2020 verkauften rund 310
Liegenschaften sind 92 (rund 30 Prozent) von Gebietskörperschaften oder von diesen
getragenen Gesellschaften für rund 31,2 Mio. Euro (rund 32 Prozent) erworben
worden.
Bei den Veräußerungen an Gebietskörperschaften wurden in diesem Zeitraum
zugleich Verbilligungen in Höhe von insgesamt über 3 Mio. Euro gewährt. Ein
Teilbetrag von rund 2,5 Mio. Euro entfiel dabei auf die Verbilligungen für
Zwecke des sozialen Wohnungsbaus zur Schaffung von rund 100 Wohneinheiten.
Bei einer Vielzahl der an Private verkauften Liegenschaften handelt es sich um
Kleinstflächen, geringwertige Flächen (unter 25 000 Euro) oder Grundstücke
im Außenbereich, an deren Erwerb die Kommunen kein Interesse hatten und
die daher über unterschiedliche Vertriebswege wie Direktverkauf an Mieter
oder Pächter, Bieterverfahren oder Auktionen veräußert wurden.
Aus der Anzahl der an Private verkauften Liegenschaften kann nicht der
Schluss gezogen werden, dass die BImA diese Liegenschaften ohne Rücksicht
auf die Interessen der Kommunen und deren bauplanerischen, vor allem
wohnungspolitischen Ziele an private Investoren verkauft habe. Die Kommunen
haben es aufgrund ihrer Planungshoheit in der Hand, insbesondere bei
Konversionsliegenschaften, ihre kommunalen Planungsvorstellungen zu verwirklichen
und so etwa durch entsprechende Festlegungen von Quoten für
Sozialwohnungen für einen Wohnungsmix zu sorgen. Auch im Rahmen von Bieterverfahren
müssen Investoren ihr Nutzungskonzept mit den Planungsvorstellungen der
Kommunen abstimmen.
Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) hat im Bundesland Rheinland-Pfalz 27
Objekte in den Jahren 2013 bis 2020 veräußert und dabei einen Verkaufserlös
von rund 6 Mio. Euro erzielt. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Anlage 2
verwiesen.
Nach Einführung der BEV-eigenen Verbilligungsrichtlinie zum Haushaltsjahr
2020 hat das BEV alle Kommunen mit BEV-Liegenschaften über die
Möglichkeit des Erstzugriffs und verbilligten Erwerbs zu Zwecken des sozialen
Wohnungsbaus informiert. Seitdem wurden alle zu veräußernden Liegenschaften
den Kommunen zum Erstzugriff angeboten. Im Rahmen des Erstzugriffs der
Verbilligungsrichtlinie wurde in Rheinland-Pfalz das ehemalige
Ausbesserungswerk Betzdorf veräußert, auf dem Grundstück sollen 20 Wohnungen
entstehen. Da das Grundstück altlastenbehaftet ist, wurde es zum Preis von 1 Euro
veräußert, sodass kein zusätzlicher Kaufpreisabschlag gewährt wurde.
7. Für welche Immobilien und Liegenschaften in Rheinland-Pfalz im Besitz
oder in Verwaltung der BImA bzw. des BEV laufen derzeit konkrete
Verkaufsverhandlungen, und wie ist der derzeitige Verhandlungsstand bei
den jeweiligen Objekten (bitte mit angeben, ob es sich dabei um Objekte
mit Wohneinheiten oder sonstige Immobilien handelt und ob die Objekte
vergünstigt bzw. mit Erstzugriffsrecht der jeweiligen Kommune im
Rahmen der Verbilligungsrichtlinie gehandelt werden)?
BImA:
Zum Stand der derzeit laufenden konkreten Verhandlungen der BImA im
Bundesland Rheinland-Pfalz wird auf die Anlage 3 verwiesen. Darin sind auch die
Grundstücke dargestellt, an denen Kommunen gegenüber dem Bund bereits
Interesse an einer verbilligten Abgabe für den Zweck des sozialen Wohnungsbaus
geäußert haben. Da es sich hierbei um laufende Verkaufsverhandlungen
handelt, kann derzeit nicht verbindlich angegeben werden, ob, wann, an wen wie
viele Objekte ganz oder in mehreren Teilverkäufen und zu welchem
Nutzungszweck tatsächlich verkauft werden.
BEV:
Folgende Liegenschaften sind zum Verkauf im Jahr 2021 vorgesehen:
PLZ Ort Straße
Größe
in qm
Wohneinheiten
56073 Koblenz
ehem. Bw Koblenz
(Mosel) 7.846 -
56070 Koblenz
Alter Schönbornluster
Weg 10.654 -
76829 Landau Saubrucken Weg 58.036 -
67117 Limburgerhof Dornholz 407 -*
76872 Winden Kirchweg 509 -
* Die Gebäude stehen im Eigentum des Erbbaurechtnehmers. Das BEV ist lediglich Eigentümer
des Grundstückes, sodass keine Erkenntnisse zu den vorhandenen Wohneinheiten vorliegen.
Derzeit werden sukzessive Verkehrswertgutachten erstellt und im Anschluss ist
die öffentliche Ausbietung geplant. Die Kommunen haben für keine dieser
Liegenschaften ihr Erstzugriffsrecht ausgeübt.
8. Welche Wohnliegenschaften in Rheinland-Pfalz sollen in den nächsten
fünf Jahren von der BImA oder dem BEV verkauft werden bzw. wurden
als entbehrlich eingestuft (bitte Anzahl der Wohneinheiten jeweils mit
angeben)?
9. Welche sonstigen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz sollen in den
nächsten fünf Jahren von der BImA oder dem BEV verkauft werden bzw.
wurden als entbehrlich eingestuft (bitte Art der Nutzung oder angedachte
Nutzung sowie Flächengröße in Quadratmeter angeben)?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
BImA:
Die erbetenen Angaben zum aktuellen Verkaufsportfolio im Bundesland
Rheinland-Pfalz für das Jahr 2021 sind in der Anlage 4 dargestellt. Im Übrigen
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/30169 verwiesen.
BEV:
Hinsichtlich der im Jahr 2021 geplanten Veräußerungen wird auf die Antwort
zu Frage 7 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 19/28317 verwiesen.
10. Bei welchen Grundstücken in Rheinland-Pfalz haben Kommunen
gegenüber dem Bund bereits Interesse für eine verbilligte Abgabe von
Wohnungen bzw. Liegenschaften für den Zweck des sozialen Wohnungsbaus
geäußert (bitte ggf. Anzahl der enthaltenen Wohneinheiten mit angeben)?
BImA:
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
BEV:
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen.
11. Nach welchen Kriterien bestimmt die BImA bzw. das BEV den
Zeitpunkt des Verkaufs von Immobilien in Rheinland-Pfalz?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.
12. Welche Gebäude bzw. Flächen wurden vom Bund in den Jahren 2005 bis
2020 in Rheinland-Pfalz für welche Zwecke und zu welchen Preisen
käuflich erworben?
BImA:
Die von der BImA in den Jahren 2005 bis 2020 im Bundesland Rheinland-
Pfalz erworbenen Immobilien sind mit den erbetenen Angaben in der Anlage 5
dargestellt.
BEV:
Das BEV hat in den Jahren 2005 bis 2020 keine Liegenschaften erworben.
13. In welchem baulichen und energetischen Zustand befinden sich die
Immobilien des Bundes in Rheinland-Pfalz (bitte detailliert darstellen)?
BImA:
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/30169 verwiesen.
BEV:
Die Immobilien befinden sich in einem dem jeweiligen Baujahr entsprechenden
Zustand. Notwendige Anpassungen erfolgen, um die Anforderungen des
Gebäudeenergiegesetzes bzw. dessen Vorgängervorschriften zu erfüllen.
14. Wie hoch ist der geschätzte Sanierungsaufwand für die bundeseigenen
Immobilien in Rheinland-Pfalz?
Auf welchen Grundlagen basiert diese Schätzung?
Wann wurde sie vorgenommen?
Wann soll sie aktualisiert werden?
BImA:
Die Schätzung des Aufwands bei der BImA für jeweils in einem
Jahreszeitraum im Rahmen der Bauunterhaltung durchzuführende Instandsetzungen
(laufende und periodische Instandsetzung) in Bundesliegenschaften wird im
Verfahren der Baubedarfsnachweisung (BBN) jährlich ermittelt. Für das Jahr 2021
sind im BBN-Verfahren im Jahr 2020 für die Instandsetzung im Rahmen der
Bauunterhaltung in Dienstliegenschaften (Einheitliches
Liegenschaftsmanagement/ELM-Klassik und ELM-Bundeswehr) in Summe Kosten in Höhe von
rund 38,1 Mio. Euro ermittelt und eingeplant worden. Die Aktualisierung
dieser Schätzung erfolgt ab dem zweiten Quartal 2021 im BBN-Verfahren für das
Jahr 2022.
BEV:
Das BEV führt keine nach Ländern differenzierte Budgetierung und Buchung
für Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen durch. Eine Schätzung ist nicht
möglich.
15. Wie hoch ist der jährliche Unterhaltungsaufwand für die bundeseigenen
Immobilien in Rheinland-Pfalz?
BImA:
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/30169 verwiesen.
BEV:
Das BEV führt keine nach Ländern differenzierte Budgetierung und Buchung
für Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen durch. Eine Schätzung ist nicht
möglich.
16. Wie viele Wohneinheiten sind in Immobilien der BImA bzw. des BEV in
Rheinland-Pfalz von Leerstand betroffen, seit wann bzw. über welche
Zeiträume hinweg stehen sie leer, und wie versuchen die BImA und das
BEV diesen konkret abzubauen?
BImA:
Im Bundesland Rheinland-Pfalz stehen zum Stichtag 30. April 2021 rund 430
BImA-eigene Wohnungen leer. Bei rund 50 Wohnungen beträgt der Leerstand
bis zu drei Monate, bei 60 Wohnungen bis zu sechs Monate und 320
Wohnungen stehen seit über sechs Monaten leer. Der Großteil der Wohnungen ist vor
Neuvermietung zu sanieren.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/30169 verwiesen.
BEV:
Das BEV verfügt im Bundesland Rheinland-Pfalz über keine
Wohnliegenschaften mehr.
17. Wie viele gewerbliche Einheiten in Rheinland-Pfalz sind von Leerstand
betroffen, und wie versucht die BImA bzw. das BEV diesen konkret
abzubauen?
BImA:
Zunächst wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/30169 verwiesen.
Von den im Bundesland Rheinland-Pfalz leerstehenden 127 BImA-eigenen
entbehrlichen Liegenschaften sind nur rund 3,5 Prozent grundsätzlich
vermietungsfähig und müssten für eine weitere Vermietung – unter Berücksichtigung
von Wirtschaftlichkeitsaspekten – noch baulich hergerichtet werden. Für die
überwiegende Anzahl der leerstehenden Objekte ist ein Verkauf angestrebt.
Hierbei handelt es sich in der Regel nicht um gewerblich nutzbare Objekte im
herkömmlichen Sinne, sondern um Gebäude auf Konversionsliegenschaften,
für die baurechtlich kein Bestandsschutz besteht und die deshalb auch nicht
(zwischen-)vermietet werden können.
BEV:
Im Bundesland Rheinland-Pfalz verzeichnet das BEV keinen Leerstand von
Gewerbeeinheiten.
18. Wie hoch ist die durchschnittliche Miete des Mietwohnungsbestands der
BImA in Rheinland-Pfalz derzeit (Stand: April 2021)?
Der durchschnittliche Mietzins des BImA-eigenen Wohnungsbestandes im
Bundesland Rheinland-Pfalz beläuft sich auf 5,58 Euro/m².
19. Wie hoch sind die durchschnittlichen Nettokaltmieten in den
Wohnimmobilien der BImA in Rheinland-Pfalz derzeit (Stand April 2021), und
wie haben sie sich in den Jahren 2013 bis 2020 entwickelt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Die durchschnittliche Nettokaltmiete des BImA-eigenen Wohnungsbestandes
im Bundesland Rheinland-Pfalz ist der Antwort zu Frage 18 zu entnehmen.
Eine systemtechnische Auswertung der Entwicklung der Nettokaltmieten ihres
Wohnungsbestandes hält die BImA nicht vor.
20. Wie viele Neuvermietungen der Wohnimmobilien der BImA hat es in
Rheinland-Pfalz in den Jahren 2013 bis 2020 gegeben?
a) Wie viele Mieterhöhungen bei Neuvermietung in Rheinland-Pfalz hat
es in dieser Zeit gegeben, und wie hoch waren diese durchschnittlich
in Prozent (bitte nach Jahren aufschlüsseln)
b) Wie hoch waren die Mieteinahmen aus der Vermietung dieser
Wohnimmobilien in Rheinland-Pfalz (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Angaben zu der Anzahl und der Höhe der Mieterhöhungen bei Neuvermietung
sowie bei den Bestandswohnungen des BImA-eigenen Wohnungsbestandes im
Bundesland Rheinland-Pfalz werden seitens der BImA nicht vorgehalten.
Die Anzahl der Neuvermietungen BImA-eigener Wohnimmobilien für die
Jahre 2013 bis 2020 im Bundesland Rheinland-Pfalz ist der nachstehenden
Übersicht zu entnehmen:
Jahr Anzahl Neuabschlüsse
2013 339
2014 326
2015 347
2016 283
2017 208
2018 157
2019 211
2020 144
21. Wie hoch sind die Mieterhöhungen bei bestehenden Wohnimmobilien
der BImA in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2013 bis 2020 ausgefallen
(bitte in Prozent sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Die durchschnittliche Miete bei einer Neuvermietung der BImA-eigenen
Wohnungen im Bundesland Rheinland-Pfalz betrug im Jahr 2020 6,19 Euro/m².
Angaben zu der Anzahl und der Höhe der Mieterhöhungen bei Neuvermietung aus
den Jahren 2013 bis 2019 des BImA-eigenen Wohnungsbestandes im
Bundesland Rheinland-Pfalz werden seitens der BImA nicht vorgehalten.
22. Wie hoch ist die durchschnittliche Miete bei gewerblichen Vermietungen
der BImA in Rheinland-Pfalz derzeit (Stand: April 2021)?
Die derzeitige durchschnittliche Miete bei gewerblichen Vermietungen liegt bei
0,34 Euro/m². Dabei ist zu berücksichtigen, dass vielfach Kaltlager, Hallen und
Abstellflächen usw. zu geringen Mieterlösen vermietet werden, um damit auch
Bewachungs- und Betriebskosten sowie Kosten zur Verkehrssicherungspflicht
einzusparen.
23. Wie viele gewerbliche Neuvermietungen hat es in Rheinland-Pfalz in den
Jahren 2013 bis 2020 gegeben?
Die Anzahl der gewerblichen Neuvermietungen im Bundesland Rheinland-
Pfalz in den Jahren 2013 bis 2020 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr Verträge
2013 44
2014 42
2015 34
2016 27
2017 27
2018 24
2019 11
2020 9
a) Welche Laufzeiten hatten bzw. haben die Verträge?
b) Wie lange vor Vertragsende finden die Vertragsverlängerungen statt
bzw. steht fest, dass der Vertrag nicht verlängert wird (bitte die
kürzeste, längste und durchschnittliche Zeitspanne für alle
Vertragsverlängerungen angeben)?
Die Fragen 23a und 23b werden gemeinsam beantwortet.
Die Mietverträge werden grundsätzlich unbefristet mit kurzer Kündigungsfrist
(14 Tage bis maximal drei Monate) abgeschlossen. Vertragsverlängerungen
finden daher in der Regel nicht statt. Im Ausnahmefall werden Kündigungen
ausgesprochen, ansonsten werden die Liegenschaften mit laufenden Verträgen der
Veräußerung zugeführt. Bei einigen wenigen Verträgen mit fester
Vertragslaufzeit wird im Bedarfsfall etwa drei bis sechs Monate vor Vertragsende über eine
etwaige Verlängerung verhandelt.
24. Wie hoch waren die Mieteinahmen aus der Vermietung der gewerblichen
Immobilien in Rheinland-Pfalz (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Mieteinnahmen aus Vermietung der gewerblichen Immobilien sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr Mieteinnahmen
(gerundet)
2013 767.345 Euro
2014 710.360 Euro
2015 386.326 Euro
2016 384.974 Euro
2017 450.183 Euro
2018 393.810 Euro
2019 333.654 Euro
2020 400.001 Euro
25. Welche Bundesämter, Bundesanstalten und sonstigen Behörden und
Institutionen des Bundes sowie privatwirtschaftlichen Unternehmen im
Mehrheitsbesitz des Bundes verfügen neben der BImA über
Liegenschaften und Wohnungen in Rheinland-Pfalz, die der Bund zur Erfüllung
seiner Aufgaben nicht weiter benötigt (bitte nach Anzahl der Wohnungen
sowie Einrichtungen des Bundes bzw. privatwirtschaftlichen
Unternehmen im Mehrheitsbesitz des Bundes aufschlüsseln), und inwiefern ist
eine Übergabe an die BImA geplant?
Im Bundesland Rheinland-Pfalz gibt es keine Liegenschaften, die der Bund zur
Erfüllung seiner Aufgaben nicht weiter benötigt.
26. Welche Liegenschaften der BImA und/oder des BEV in Rheinland-Pfalz
sind seit wann als Kulturdenkmale eingetragen (bitte nach Landkreisen
aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Anzahl der Liegenschaften der BImA und/oder des
BEV, die in Rheinland-Pfalz als Kulturdenkmale eingetragen sind, in den
Jahren 2013 bis 2020 entwickelt (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
BImA:
Landkreis Bezeichnung Eintragung als Denkmal
Landkreis
Altenkirchen
„Lager Stegskopf“ im Bereich des ehemaligen
Truppenübungsplatzes Daaden Ortsgemeinde Emmerzhausen
eingetragen seit 2021
Rhein-Hunsrück-
Kreis
BaköV, Rheinallee 23, 56154 Boppard; Gegenstand der
Unterschutzstellung: Ritter-Schwalbach-Haus
6. Mai 2002
Rhein-Hunsrück-
Kreis
BaköV, Rheinallee 24, 56154 Boppard; Gegenstand der
Unterschutzstellung: ehemaliges Franziskanerkloster mit
Klosterkirche
8. Dezember 2008
Koblenz BPol, 56068 Koblenz, Roonstr. 13; Gegenstand der
Unterschutzstellung: Gebäude
mind. seit 1986
Koblenz BfG, 56068 Koblenz, Am Mainzer Tor 1, Geb. 1; Gegenstand
der Unterschutzstellung: Gebäudeschutz
wahrscheinlich vor
2013
Bad Kreuznach Bundesforst, Rheingrafenstr. 35, 55543 Bad Kreuznach:
Gegenstand der Unterschutzstellung: Gebäude
8. Februar 1985
Koblenz BImA, Neustadt 24, 56068 Koblenz; Gegenstand der
Unterschutzstellung: Gebäude
vor 2013
Koblenz BfG, 56068 Koblenz, Kaiserin-Augusta-Anlagen 15;
Gegenstand der Unterschutzstellung: Umgebungsschutz
wahrscheinlich vor
2013
Koblenz BPol, 56068 Koblenz, Kaiserin-Augusta-Anlagen 17;
Gegenstand der Unterschutzstellung: Umgebungsschutz
wahrscheinlich vor
2013
BEV:
Der rechtsrheinische Brückenpfeiler der ehemaligen Ludendorff-Brücke an der
Rheinallee in Erpel ist im nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im
Kreis Neuwied aufgelistet. Das Datum der Unterschutzstellung ist nicht
bekannt.
27. Wie hoch ist der Anteil sogenannter Konversionsflächen bzw.
Konversionsimmobilien am bundeseigenen Immobilienbestand in Rheinland-
Pfalz?
Der Anteil der Konversionsflächen an der Gesamtfläche des BImA-
Immobilienbestandes (einschließlich Bundesforst) im Bundesland Rheinland-Pfalz mit
insgesamt rund 24 000 ha beträgt rund 2,1 Prozent.
Der Immobilienstand des BEV im Bundesland Rheinland-Pfalz enthält keine
Konversionsflächen.
28. Welche Konversionsflächen bzw. Konversionsimmobilien in Rheinland-
Pfalz werden im Zuge eines Teilabzugs der US-Streitkräfte zukünftig
verkleinert oder sogar aufgegeben?
Die US-Streitkräfte haben zwischenzeitlich verlautbart, dass der angekündigte
Teilabzug zunächst nicht weiterverfolgt wird. Es ist daher zum jetzigen
Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass eine (Teil-)Freigabe von Liegenschaften im
Bundesland Rheinland-Pfalz erfolgen wird.
29. Wann und unter welchen Konditionen sollen Konversionsflächen bzw.
Konversionsimmobilien in Rheinland-Pfalz an die jeweilige Kommune
übergeben werden?
30. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die nicht für den
Bundesbedarf beanspruchten Flächen und Gebäude an die Kommunen übergeben?
Wenn ja, wann wird dies geschehen?
Wenn nein, warum nicht?
31. Inwiefern finden städtebauliche Planungen und Bedarfe der jeweiligen
Kommunen Berücksichtigung, wenn es um die Übertragung von
Konversionsflächen bzw. Konversionsimmobilien in das Eigentum des Bundes
geht?
Die Fragen 29 bis 31 werden zusammen beantwortet.
Nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 63, 64 der
Bundeshaushaltsordnung) dürfen Liegenschaften des Bundes nur veräußert werden, wenn
sie zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes in absehbarer Zeit nicht benötigt
werden.
Die in Frage 31 angesprochenen Flächen bzw. Immobilien befinden sich im
Regelfall bereits während ihrer militärischen Nutzung im Eigentum des Bundes
bzw. der BImA. Insoweit findet mit dem Ende der militärischen Nutzung keine
Übertragung in das Eigentum des Bundes statt.
Mit der Aufgabe der militärischen Nutzung lebt allerdings die Planungshoheit
der Kommunen für die Konversionsliegenschaften wieder auf. Wenn auf
BImA-Liegenschaften die jeweilige Nutzung endet, prüft die BImA zunächst,
ob es einen weiteren Bedarf des Bundes an diesen Liegenschaften gibt. Etwaige
Anschlussnutzungen des Bundes werden u. a. im Rahmen der Vorschriften der
§§ 29 bis 38 des Baugesetzbuches mit städtebaulichen Planungen der
Kommunen abgestimmt. Die BImA arbeitet in allen Phasen der Konversion
partnerschaftlich mit den Kommunen zusammen. Wenn kein Anschlussbedarf des
Bundes besteht, bietet die BImA entbehrliche Liegenschaften den Kommunen
zum privilegierten Direkterwerb unter Ausschluss des Immobilienmarktes an
(Erstzugriff). Die Kommunen haben es dann in der Hand, sowohl als
Grundstückseigentümerin als auch über ihre kommunale Planungshoheit ihre
städtebaulichen Zielsetzungen auf den Konversionsflächen zu verwirklichen. Die
Kommunen können aufgrund ihrer Planungshoheit aber auch unabhängig vom
Erwerb ihre kommunalen Planungsvorstellungen mit den Instrumenten der
Bauleitplanung und des Besonderen Städtebaurechts verwirklichen.
Drucksache 19/30618 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30618 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30618 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30618 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30618 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30618 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]