[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jessica Tatti, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/29992 –
Zwei Jahre Qualifizierungschancen- und Folgegesetz – Einführung der neuen
Pflichtberatungsangebote der Weiterbildungsberatung der Bundesagentur für
Arbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 1. Januar 2019 trat das „Qualifizierungschancengesetz“ (kurz: QCG) in
Kraft. Das Gesetz hatte das Ziel, die berufliche Weiterbildung durch mehr von
der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanzierte Förderungen zu verbreitern und
zu intensivieren. Anlass für die umfangreicheren und breiter aufgestellten
Fördermöglichkeiten war, dass neben arbeitslosen und arbeitsuchenden
Leistungsbeziehenden auch aktuell in Betrieben Beschäftigte durch öffentlich
geförderte Fort- und Weiterbildungen für den anstehenden technischen und
wirtschaftlichen Strukturwandel der Arbeitswelt vorbereitet und ertüchtigt werden
sollen. Stichworte für den Strukturwandel sind u. a. Digitalisierung und
Dekarbonisierung der Wirtschaft. Zudem sollten Fort- und Weiterbildungen in
Bereichen mit ausgeprägtem Fachkräftemangel („Engpassberufe“) besser
gefördert werden. Die Fördermöglichkeiten des QCG wurden während der
Corona-Pandemie im Oktober 2020 durch das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“
noch einmal erweitert.
Teil des Qualifizierungschancengesetzes sind zwei neue, ab dem 1. Januar
2019 eingeführte Beratungsangebote der BA, nämlich die
Weiterbildungsbzw. die Qualifizierungsberatung. Beide Beratungsangebote sind von der BA
verpflichtend anzubieten. Während bei der Weiterbildungsberatung alle
Beschäftigten, unabhängig von ihrem derzeitigen Status, ein individuelles
Beratungsrecht zu Fragen und Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung haben,
adressiert die Qualifizierungsberatung Unternehmen, die sich zu Fragen der
Qualifizierung ihrer Beschäftigten und zu Möglichkeiten der Finanzierung
beraten lassen möchten (vgl. §§ 29 bis 31 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch –
SGB III neu –, siehe dazu Bundestagsdrucksache 19/4948, z. B. S. 15, 21 bis
23).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen erfahren, wie die
Bundesregierung nach zwei Jahren die bisherige Wirkung des
Qualifizierungschancengesetzes bewertet, und ob sie erste Weiterentwicklungs- oder Korrekturbedarfe
sieht, um die ursprünglich anvisierten Ziele besser zu erreichen. Hierzu wurde
der Bundesregierung eine Berichtspflicht auferlegt. Der Bericht wurde am
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30843
19. Wahlperiode 21.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
18. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
6. Januar 2021 auf Bundestagsdrucksache 19/25785 vorgelegt. Er lässt jedoch
aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller viele Fragen offen.
Nachfolgend liegt der Fokus der Fragestellung auf der Weiterbildungsberatung.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Weiterbildungsberatung durch die BA und in den lokalen
Agenturen für Arbeit (AfA)?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in allen AfA flächendeckend
seit dem 1. Januar 2019 Weiterbildungsberatung angeboten?
Falls nein, seit wann wurde das Angebot jeweils zum Regelangebot
gemacht?
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat jungen Menschen und Erwachsenen,
die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, berufliche Beratung
gemäß § 29 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) anzubieten. Dies
umfasste bereits vor Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetzes auch die
Beratung zur beruflichen Weiterbildung. Diese Beratung wird grundsätzlich
von allen Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern mit
Beratungsaufgaben durchgeführt. Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde der
Beratungsauftrag der BA in den Bereichen der Weiterbildungs- und
Qualifizierungsberatung gestärkt.
Bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Qualifizierungschancengesetzes
wurden zudem spezialisierte Beratungsansätze (Wiedereinstiegsberatung,
Weiterbildungsberatung, Lebensbegleitende Berufsberatung,
Beschäftigtenberatung) in einigen Agenturen für Arbeit erprobt. Seit dem 1. Januar 2021 steht
mit der „Berufsberatung im Erwerbsleben“ ein erweitertes Beratungsangebot
zur Verfügung. Die Berufsberatung im Erwerbsleben stellt ein
weiterentwickeltes Angebot für die berufliche Orientierung und Beratung von Menschen im
Erwerbsleben dar und trägt so auch zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags aus
dem Qualifizierungschancengesetz, allen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern Zugang zur beruflichen Weiterbildungsförderung zu ermöglichen, bei.
2. Wie viele Weiterbildungsberatungen hat die BA bzw. haben die lokalen
AfA im Jahr 2019 bzw. 2020 durchgeführt (bitte Anzahl Beratungsfälle
pro Jahr, falls möglich auch monatlich, sowie bitte zudem getrennt nach
Bundesländern angeben)?
Entsprechen die Anzahl von Beratung und die Entwicklung der
Beratungszahlen den Erwartungen der Bundesregierung?
Wo sieht die Bundesregierung ggf. Weiterentwicklungs- oder
Korrekturbedarfe?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung dafür bereits ergriffen?
Wie lange dauert eine durchschnittliche Beratung, und wie viele einzelne
Beratungsgespräche umfasst diese (gern neben dem Durchschnitt weitere
Daten angeben)?
Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenaufwand pro Beratungsfall
(inklusive Vorbereitung und Nachbereitung, Overhead der Verwaltung)?
Wie lange war die durchschnittliche Wartezeit für Ratsuchende von der
Anfrage bis zum Start der Beratung (bitte getrennt für 2019 und 2020,
gern auch regional differenziert angeben)?
Welche Kanäle bzw. Settings werden in welchem Umfang für die
Beratung genutzt (bitte jeweils prozentuale Anteile u. a. für persönliche
Beratung, Telefonie, Videokonferenz etc. und bitte getrennt für 2019 und
2020 angeben)?
An welchen Kriterien bemessen die BA und die Bundesregierung, ob
eine Weiterbildungsberatung erfolgreich war oder nicht?
Werden diese Kriterien tatsächlich überprüft, und zu welchen
Ergebnissen kamen die Prüfenden?
Auswertungen zur Anzahl und Dauer der Beratungsfälle sowie zur Wartezeit
für Ratsuchende auf ein Beratungsgespräch liegen der Bundesregierung weder
für die allgemeine Beratung zur beruflichen Weiterbildung noch für die
Berufsberatung im Erwerbsleben vor.
Die Beratung erfolgt grundsätzlich in Präsenz. Im Jahr 2020 wurden im Zuge
der Pandemie zu einem großen Teil telefonische Beratungen durchgeführt.
Ergänzend dazu hat die BA das Angebot online-gestützter Videogespräche mit
Vermittlungsfachkräften erfolgreich erprobt und nutzt die Videokommunikation
nun auch für Beratung und Information. Diese Kanäle werden auch nach der
Pandemie neben der Präsenzberatung zur Verfügung stehen.
Auch die Einführung der Berufsberatung im Erwerbsleben wurde durch das
Pandemiegeschehen beeinflusst. Die Flächeneinführung war stufenweise ab
2020 vorgesehen. Der Einführungsprozess hat am 1. Januar 2020 mit dem
Aufbau regionaler Verbünde, der Personalisierung und Qualifizierung begonnen.
Aufgrund der Corona-Krise wurde dieser Prozess ab April 2020 unterbrochen
und im September 2020 wiederaufgenommen. Das neue Beratungsangebot
steht seit dem 1. Januar 2021 zur Verfügung, unterliegt hinsichtlich der
Durchführung von Beratungsgesprächen, Sprechzeiten etc. aber auch den
pandemiebedingten Einschränkungen.
Auswertungen zum Umfang der Beratungsgespräche in der allgemeinen
Beratung sowie der Berufsberatung im Erwerbsleben auf den jeweiligen Kanälen,
differenziert nach Jahren und Regionen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Den Erfolg der Beratung definiert die Beratene bzw. der Beratene. Die Qualität
und Wirkung der Beratung in der BA wird im Rahmen einer regelmäßigen und
repräsentativen Kundenbefragung durch das Zentrum für Kunden- und
Mitarbeiterbefragungen der BA über alle Kundenanliegen und Beratungsinhalte
hinweg erhoben. Die Rückmeldungen liefern wertvolle Erkenntnisse zur
Gestaltung und Optimierung von Prozessen der Arbeit und Zusammenarbeit. Eine
isolierte Auswertung der Ergebnisse zum Beratungszweck „Weiterbildung“
liegt nicht vor.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Zusammensetzung der
Beratenenstruktur, u. a.: Wie viele der Beratenen waren zum Zeitpunkt
der Beratung
a) arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet im Bereich SGB III,
b) leistungsbeziehend nach dem SGB II,
c) Frauen,
d) Menschen mit Migrationshintergrund oder Ausländerinnen bzw.
Ausländer,
e) mindestens 45 Jahre alt,
f) alleinerziehend,
g) gering qualifiziert bzw. ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
h) mit abgeschlossener Berufsausbildung,
i) mit abgeschlossenem Studium oder Meister- bzw. Techniker-
Abschluss,
j) teilzeitbeschäftigt,
k) befristet beschäftigt oder
l) selbständig bzw. freiberuflich beschäftigt
(bitte jeweils totale Anzahl, Prozentwert an allen durchgeführten
Beratungen angeben, bitte zudem als Vergleichswert angeben, wie hoch der
jeweilige Prozentwert der genannten Gruppe an der Erwerbsbevölkerung
ist)?
Entspricht die Zusammensetzung der Beratenenstruktur den Erwartungen
der Bundesregierung?
Wo sieht die Bundesregierung ggf. Weiterentwicklungs- oder
Korrekturbedarfe?
Wünscht sich die Bundesregierung mehr Weiterbildungsberatungen für
besonders am Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen wie etwa gering
Qualifizierte, Teilzeit- und befristet Beschäftigte oder Alleinerziehende?
Falls ja, mit welchen Maßnahmen soll die Inanspruchnahme gesteigert
werden?
Auswertungen zur Struktur der Beratenen liegen der Bundesregierung nicht
vor.
Die individuelle berufliche Weiterentwicklung ist im Hinblick auf die
Digitalisierung der Arbeitswelt für viele Menschen unabdingbar. Die BA setzt mit der
Berufsberatung im Erwerbsleben einen wichtigen Impuls für die Stärkung der
Weiterbildungsberatung. Mit dem neuen Dienstleistungsangebot sollen
besonders diejenigen angesprochen werden, die aus arbeitsmarktpolitischer Sicht den
größten Bedarf an beruflicher Orientierung und Beratung haben können.
Zielgruppen sind daher insbesondere Erwerbstätige mit niedriger Qualifikation,
Erwerbstätige vor einer beruflichen Neu- bzw. Umorientierung oder vor einem
beruflichen Wiedereinstieg. Daneben richtet sich das Angebot an Arbeitslose
mit beruflichen Vorerfahrungen und erweitertem beruflichen Beratungs- und
Orientierungsbedarf.
4. Verfügt die BA nach Kenntnis der Bundesregierung über ein
bundesweites Weiterbildungsberatungskonzept, das für die Umsetzung in den AfA
verpflichtend ist (bitte, falls vorhanden, verfügbare Quelle angeben)?
Teilt die Bundesregierung, und nach Kenntnis der Bundesregierung die
BA, die Ansicht, dass Beratung (im engeren Sinn) zwingend über das
Erteilen von Informationen („Service“) hinaus geht, also zumindest
beinhaltet, dass ein (individueller, persönlicher) Ratschlag erteilt wird?
Trifft dies nach Kenntnis der Bundesregierung auch für die
Weiterbildungsberatung zu?
Orientiert sich das Konzept eher an der Pilotierung
Weiterbildungsberatung (WBB, vgl. IAB-Forschungsbericht 1/2017) oder eher an der im
März 2017 an drei Standorten gestarteten Pilotierung der
„Lebensbegleitenden Berufsberatung“ (LBB, vgl. z. B.
www.iab-forum.de/projekt-ich-l
ebensbegleitende-berufsberatung-in-der-erprobung/), und warum ist das
so?
Falls ein Konzept vorliegt:
a) in welchem Verhältnis steht die Orientierung an den individuellen
Wünschen der Ratsuchenden zu den Erfordernissen des
Arbeitsmarkts (personenbezogene vs. instrumentelle Zielsetzung), und wie
wird das in den Beratungen thematisiert,
b) welche Zielgruppen werden durch welche spezifischen
Beratungsmodule oder Methoden besonders adressiert,
c) an welchen Indikatoren wird der Erfolg der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter gemessen,
d) welche Methoden werden in der Informationsberatung, der
Kompetenzentwicklungsberatung, der Lernberatung bzw. der
Laufbahnberatung den Beratenden nahegelegt bzw. vorgegeben?
Die Umsetzung der Berufsberatung im Erwerbsleben ist für alle Dienststellen
verbindlich im „Leitfaden Lebensbegleitende Berufsberatung“ geregelt. Der
Leitfaden definiert Inhalte und Aufgaben des neuen Beratungsangebotes und
wurde mit der Weisung 201912024 vom 20. Dezember 2019 –
Lebensbegleitende Berufsberatung – Fachliche Umsetzung der Berufsberatung im
Erwerbsleben (Link:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146210.pdf) veröffentlicht.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass eine Beratung über das Erteilen
von Informationen hinausgeht. Beratung ist eine Kommunikations- und
Interaktionsform, in der Beraterinnen und Berater und Ratsuchende mit
verschiedenen Rollen und Aufgaben gemeinsam an den Lösungen von Problemlagen
arbeiten. Dies trifft in der BA sowohl für die Weiterbildungsberatung als auch für
alle anderen Beratungsangebote zu.
Das Konzept der Berufsberatung im Erwerbsleben ist ein Ergebnis der
Pilotierung der „Lebensbegleitenden Berufsberatung“. Hierbei sind auch Erfahrungen
und Erkenntnisse aus den beiden vorhergehenden Projekten zur
Wiedereinstiegsberatung und Weiterbildungsberatung eingeflossen. Mit Einführung der
Lebensbegleitenden Berufsberatung („Berufsberatung vor dem Erwerbsleben“
und „Berufsberatung im Erwerbsleben“) stellt sich die BA den vielfältigen
Herausforderungen und Veränderungen in der Berufswelt, indem sie den
Menschen berufliche Orientierung und Beratung entlang der gesamten
Erwerbsbiografie bietet.
Im Zentrum der Lebensbegleitenden Berufsberatung steht die individuelle
Berufsberatung. Verbindliche Arbeitsgrundlage für Beratungsgespräche in der BA
ist die Beratungskonzeption der BA (BeKo). Das Beratungsgespräch richtet
sich nach der Struktur, den Methoden und den Qualitätsstandards der
Beratungskonzeption. Diese sieht entsprechend § 31 SGB III vor, dass in der
beruflichen Beratung die individuelle Neigung, Eignung, beruflichen Fähigkeiten
und Leistungsfähigkeit der zu beratenden Person sowie die aktuellen und zu
erwartenden Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, um daraus
gemeinsam Lösungsstrategien für die berufliche (Weiter-)Entwicklung zu
entwickeln. Die Beratungskonzeption bietet zwei Beratungsformate für die
unterschiedlichen Bedarfe im jeweiligen Einzelfall: Die „Orientierungs- und
Entscheidungsberatung“, um junge Menschen und Erwachsene in Fragen der
Berufswahl und bei der Entwicklung individueller beruflicher Perspektiven zu
unterstützen, und die „Integrationsbegleitende Beratung“, die den
Integrationsprozess von Ausbildung- und Arbeitsuchenden bei der Vermittlung begleitet.
Den Beraterinnen und Beratern in der BA steht eine Vielzahl an
Beratungsmethoden und -techniken zur Verfügung, die bedarfsgerecht im Beratungsgespräch
eingesetzt werden. Die Beratungskonzeption ist offen für die Nutzung und
Integration verschiedener Ansätze und Methoden. Aus verschiedenen
theoretischen Bezügen können Elemente für die Gestaltung des Prozesses, z. B. im
Hinblick auf die Fokussierung bestimmter Aspekte der Situation und der
Problemlagen, zur Diagnose und Identifikation von Ressourcen und Potenzialen, zur
Reflexion und Unterstützung oder zur Entwicklung von Lösungsansätzen mit
den Ratsuchenden, gewonnen werden.
Der Erfolg der Beratung wird mit einer regelmäßigen Kundenbefragung
gemessen (vgl. Antwort zu Frage 2). Die Beratenen werden zu verschiedenen
Zeitpunkten nach dem Beratungsgespräch zu ihrer Zufriedenheit und der
wahrgenommenen Wirkung der Beratung befragt.
5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den lokalen AfA jeweils
eigene „Spezial“-Abteilungen für die Weiterbildungsberatung, in denen
besonders aus- und/oder weitergebildete Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter abseits des Arbeitsvermittlungsgeschäfts eingesetzt werden?
Falls nein, welche anderen Modelle der Umsetzung gibt es, und wie
häufig sind die jeweiligen Modelle?
Falls nein, warum haben sich Bundesregierung und BA gegen die
Empfehlung aus der Pilotierung zur Weiterbildungsberatung (vgl. IAB-
Forschungsbericht 1/2017, S. 74 ff.) entschieden, die
Weiterbildungsberatung als spezialisierte und eigenständige Aufgabe einer
ergebnisoffenen Beratung mit höherem Autonomiegrad innerhalb der AfA zu
gestalten?
Das Angebot der Berufsberatung im Erwerbsleben steht seit 1. Januar 2021
zusätzlich zum allgemeinen Beratungsangebot in der Arbeitsvermittlung zur
Verfügung. Die neue Dienstleistung wird, in Anlehnung an die 34 vom Institut für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ermittelten Arbeitsmarktregionen, in
agenturübergreifenden Verbünden eingeführt. Durch die agenturübergreifende
Aufstellung der Beratungsteams soll sichergestellt werden, dass
Beratungsleistungen dort erbracht werden können, wo es arbeitsmarktlich sinnvoll ist und
dementsprechend das Angebot bei Bedarf konzentriert und fokussiert werden
kann. Das Dienstleistungsangebot der Berufsberatung im Erwerbsleben wird
aus dem jeweiligen Verbund für alle Agenturen für Arbeit im Verbund
bereitgestellt.
6. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bundesweit in der
Weiterbildungsberatung auf wie vielen Stellen eingesetzt (bitte getrennt
für 2019 und 2020 angeben, bitte zusätzlich getrennt nach
Bundesländern angeben, bitte zusätzlich durchschnittliche Stellenzahl je AfA und
je 1.000 Beschäftigte des Gebiets angeben)?
Welche Kenntnisse und formalen Qualifikationen der Beratenden werden
für eine derart qualifizierte Beratung bei der BA nach Kenntnis der
Bundesregierung zwingend vorausgesetzt, und wie schult die BA ggf. die
Mitarbeitenden hierzu weiter?
Welche besonderen oder weiteren Kompetenzen (Kenntnisse,
Fähigkeiten, Fertigkeiten, Methoden, insbesondere Analyse- und
Beratungstechniken, soziale und reflexive Kompetenzen etc.) benötigt nach Ansicht der
Bundesregierung eine qualifizierte Mitarbeiterin bzw. ein qualifizierter
Mitarbeiter in der Weiterbildungsberatung über die Kenntnisse einer
Arbeitsvermittlerin bzw. eines Arbeitsvermittlers hinaus?
Orientiert sich die BA nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich
des Kompetenzprofils der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
an einem bestimmten Kompetenzprofil für Beratende, etwa dem des
Nationalen Forums Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung (nfb)
und dem der Forschungsgruppe Beratungsqualität (verfügbar über www.
elgpn.eu/elgpndb/fileserver/files/51)?
Falls nein, sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf, damit die
eingesetzten Beraterinnen und Berater angemessen auf ihre Aufgaben
vorbereitet werden können?
Verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die von den AfA
eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich über diese
Qualifikationen?
Falls nein oder unbekannt, welche Maßnahmen zur Befähigung ergreift
die BA nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie viele der in der Weiterbildungsberatung eingesetzten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über
eine abgeschlossene
a) pädagogische,
b) beraterische bzw. Coaching-Ausbildung?
Das Stellenvolumen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Beratung bei
der BA betrug im Jahr 2019 bundesweit insgesamt 9.284,5 Stellen (Ø 59,5
Stellen pro Agentur für Arbeit) und im Jahr 2020 bundesweit insgesamt 9.372
Stellen (Ø 60,1 Stellen pro Agentur für Arbeit).
Bei dieser Auswertung werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit
Beratungsaufgaben (Dauer- und befristete Beschäftigte; Führungskräfte
ausgeschlossen) aus den Organisationsbereichen des Arbeitgeber-Service, der
allgemeinen Vermittlung und der Berufsberatung im Erwerbsleben berücksichtigt,
da der allgemeine Beratungsauftrag der §§ 29 ff. SGB III auch schon vor
Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetzes die Weiterbildungsberatung
einbezog (vgl. auch die Antwort zu Frage 1). Die detaillierten Daten für die Jahre
2019 und 2020 sind in der nachfolgenden Tabelle, differenziert nach
Regionaldirektionen, dargestellt:
Grundsätzlich werden für die Einarbeitung von intern weiterentwickelten sowie
extern rekrutierten Fachkräften im Bereich der Beratung und Vermittlung
verschiedene Instrumente der Personalentwicklung (u. a. Seminare,
Hospitationsphasen, Selbstlernangebote, Workshops) in einer aufeinander aufbauenden
Reihenfolge eingesetzt. In einem systematischen und standardisierten
Gesamtprozess („Einarbeitungsprogramm“) von ca. zwölf Monaten werden so gezielt die
erforderlichen Kompetenzen neu angesetzter Beschäftigter aufgebaut und
entwickelt. Mit der im Jahr 2009 eingeführten BA-Beratungskonzeption als
Bestandteil der Einarbeitung verfügt die BA über einen fachwissenschaftlich
fundierten Referenzrahmen für Beratung. Das Einarbeitungsprogramm enthält
daneben auch Qualifizierungsmodule auf weiteren für die Beratung relevanten
Gebieten (z. B.: Bildungskunde, Berufskunde, Studienkunde,
Arbeitsmarktentwicklung, Zukunft der Erwerbsarbeit, Förderung der beruflichen Weiterbildung
etc.).
Darüber hinaus steht bei individuellem Qualifizierungsbedarf ein breites
Angebot an nachfrageorientierten Bildungsmaßnahmen zusätzlich zur Verfügung.
Die Qualifizierung ist als blended learning Prozess aufgebaut. Sie besteht u. a.
aus Präsenzveranstaltungen, Selbstlernen am Arbeitsplatz mit digital
unterstützten Selbstlernmedien, Supervision, individueller Lernbegleitung,
Kompetenzentwicklung in der täglichen Arbeit. Den Rahmen bilden die
fachaufsichtliche Begleitung durch die jeweilige Führungskraft sowie regelmäßige
Mitarbeitergespräche.
Mit der Einführung der Lebensbegleitenden Berufsberatung stärkt die BA ihre
beraterischen Dienstleistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Aufbauend auf der Beratungskonzeption der BA wird die Beratungskompetenz
weiter professionalisiert und ein einheitlich hohes Niveau sichergestellt.
Die Berufsberatung im Erwerbsleben wird von Berufsberaterinnen und
Berufsberatern wahrgenommen. Diese bringen eine mindestens zweijährige
Berufserfahrung im Bereich Markt und Integration mit und verfügen über Wissen und
Kompetenzen, insbesondere auf den Gebieten Berufskunde, professionelle
Beratung sowie Ausbildungs- und Arbeitsmarktkunde.
Dem voraus geht eine fachspezifische Qualifizierung und Einarbeitung sowie
die Teilnahmen an einer fachübergreifenden Beratungsqualifizierung
(„Zertifikatsprogramm professionelle Beratung“), welche von der Hochschule der BA
konzipiert und durchgeführt wird. Inhalte des Zertifikatsprogramms sind u. a.
die aktuellen Entwicklungen in der Berufs- und Arbeitswelt, die Einbindung
von Netzwerkpartnern und Dritten in den Beratungsprozess, die Gestaltung von
dynamischen Beratungsprozessen, die Reflexion der eigenen Haltung als
Beraterin bzw. Berater sowie die Optimierung des Selbstmanagements.
Der Bundesregierung liegen keine Auswertungen vor, wie viele der in der
Weiterbildungsberatung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine
abgeschlossene pädagogische, beraterische oder Coaching-Ausbildung
verfügen.
7. Beraten die Beratenden der Weiterbildungsberatung in den lokalen
Agenturen für Arbeit ausschließlich zu von der BA geförderten bzw.
förderfähigen Weiterbildungen oder umfassend im Sinne der Beratenen, also
z. B. auch zu Studiengängen und ggf. möglichen Förderungen des
Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder zu
Aufstiegsweiterbildungen und anderen Aus- und Weiterbildungen, die über das
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähig sind?
Beraten die Beraterinnen und Berater nach Kenntnis der
Bundesregierung auch über mögliche (Teil-)Anerkennung ausländischer
Ausbildungs- und Studienabschlüsse?
Die Beratung in der BA stellt auf den individuellen Bedarf der Ratsuchenden
bzw. des Ratsuchenden ab. Die Beraterinnen und Berater arbeiten gemeinsam
mit der Ratsuchenden oder dem Ratsuchenden an einer Lösung. Dabei werden
alle geeigneten Optionen und Angebote in den Beratungsprozess einbezogen.
Bei Fördermöglichkeiten außerhalb des Anwendungsbereiches des SGB III
erfolgt eine Verweisberatung an den zuständigen Leistungsträger.
Verweisberatung meint, dass die Beraterin bzw. der Berater die jeweilige Beratungs- bzw.
Fördermöglichkeit darstellt und die Ratsuchende bzw. der Ratsuchende unter
Angabe der Kontaktdaten an den zuständigen Leistungsträger vermittelt wird.
Nach § 30 Nummer 1 SGB III umfasst die Berufsberatung auch die Erteilung
von Auskunft und Rat zu Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer
Berufsabschlüsse.
8. Wie viele Bildungsgutscheine oder sonstige Förderzusagen bezüglich des
Nachholens von Haupt- oder vergleichbaren Schulabschlüssen hat die
BA nach Kenntnis der Bundesregierung bewilligt bzw. wie viele wurden
eingelöst (bitte Förderzahlen für die Zeiträume erstes Halbjahr 2017,
zweites Halbjahr 2017, erstes Halbjahr 2018, zweites Halbjahr 2018,
erstes Halbjahr 2019, zweites Halbjahr 2019, erstes Halbjahr 2020, zweites
Halbjahr 2020 angeben)?
Beraten nach Kenntnis der Bundesregierung die lokalen Agenturen für
Arbeit in der Weiterbildungsberatung aktiv auf das Nachholen eines
Haupt- oder gleichwertigen Schulabschlusses hin?
Werden Ratsuchende ohne Hauptschulabschluss von den Beratenden
stets aktiv auf den Rechtsanspruch auf Förderung, der seit Ende Mai
2020 besteht, hingewiesen?
Mithilfe welcher Weisungen oder Ähnlichem sichern die BA und das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dass die Beratenen
vollständig und proaktiv informiert werden?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgten im ersten
Halbjahr 2020 349 Eintritte und im zweiten Halbjahr 2020 1.193 Eintritte in
mit Bildungsgutscheinen geförderten Weiterbildungsmaßnahmen, die das
Nachholen eines Haupt- oder vergleichbaren Schulabschlusses zum Ziel haben.
Die Eintrittszahlen der vorausgegangenen Zeiträume können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Eintritte von Teilnehmenden in berufliche Weiterbildung nach dem
Gutscheinverfahren (= eingelöste Bildungsgutscheine)
Deutschland
Zeitreihe, Datenstand: Mai 2021
Berichtsmonat Insgesamt
darunter
mit Erwerb
Hauptschulabschluss
1 2
Jan bis Jun 2017 153.765 1.653
Jul bis Dez 2017 152.636 2.047
Jan bis Jun 2018 134.909 1.263
Jul bis Dez 2018 165.111 2.224
Jan bis Jun 2019 155.758 943
Jul bis Dez 2019 170.464 1.258
Jan bis Jun 2020 121.139 349
Jul bis Dez 2020 148.433 1.193
Erstellungsdatum: 26. Mai 2021, Zentraler Statistik-Service, Auftragsnummer 316909
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Die Zahl der insgesamt ausgehändigten Bildungsgutscheine oder sonstigen
Förderzusagen für den Erwerb eines Hauptschulabschlusses werden von der
Bundesagentur für Arbeit statistisch nicht erfasst. Die Beratungskonzeption der BA
sowie der „Leitfaden Lebensbegleitende Berufsberatung“ bilden die Grundlage
einer umfassenden und neutralen Beratung durch die BA. Ist das Nachholen
eines (Haupt-)Schulabschlusses eine Option für die berufliche Weiterentwicklung
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gehen die Berufsberaterinnen und
Berufsberater in der Beratung bedarfsorientiert darauf ein und erläutern die
entsprechenden Fördermöglichkeiten.
9. Mit welchen anderen öffentlichen und privaten Beratungsanbietern
konkurriert die BA nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihrer
Weiterbildungsberatung (bitte Überschneidungen in Beratungsangeboten oder
Teilen davon angeben, jeweils unter Angabe der anderen Anbieter,
insbesondere bitte auf Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern,
Beratungsangebote zu Bildungsgutscheinen,
Anerkennungsberatungsstellen, Studienberatung, sonstige vergleichbare Angebote von oder im
Auftrag von Ländern und Kommunen etc. eingehen)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweite und/oder
regionale Kooperationsvereinbarung zwischen der BA und anderen
Weiterbildungsberatungsanbietern, und falls ja, mit wem, und was sind die jeweils
wichtigsten Punkte der Vereinbarungen?
Die BA will mit der Lebensbegleitende Berufsberatung kein
Konkurrenzangebot zu den existierenden Angeboten ihrer Partnerinnen und Partner schaffen,
sondern diese sinnvoll ergänzen. Die vielfältigen Angebote aller Partnerinnen
und Partner im Umfeld der beruflichen Orientierung und Beratung
(insbesondere Kammern, Anerkennungs- und Studienberatungsstellen) sollen gut
ineinandergreifen, um gemeinsam ein gutes und abgestimmtes Beratungsangebot
vorzuhalten.
Die Agenturen für Arbeit stimmen dazu ihr Angebot mit den
Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern vor Ort ab. Gemeinsames Ziel aller Akteure ist
der Ausgleich am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Fachkräftesicherung und
die Reduzierung des Anteils der Menschen ohne Berufsabschluss.
Aufgrund der Vielzahl der Anbieter und der Heterogenität der
Weiterbildungslandschaft im Bund und in den Ländern existieren zahlreiche bundesweite,
regionale und lokale Vereinbarungen zur Kooperation in der Weiterbildung.
10. Wie viele Mittel hat die BA nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2019 bzw. 2020 für die Weiterbildungsberatung ausgegeben (Personal-,
Sach- und Verwaltungskosten)?
Welche Kosten erwartet die BA in den Jahren 2021 sowie 2022?
Wie teuer war eine durchschnittliche Weiterbildungsberatung einer bzw.
eines Ratsuchenden für die BA?
Für das Jahr 2019 ist eine Auswertung für den Bereich der Berufsberatung im
Erwerbsleben nicht möglich, da das Fachkonzept erst zum 1. Januar 2020 in
Kraft getreten ist. Die Personal- und Sachkosten wurden für das Jahr 2020 auf
Datenbasis des Dezember 2020 und für das Jahr 2021 auf Datenbasis des April
2021 berechnet.
Die Kosten für das Jahr 2022 wurden vorbehaltlich des weiteren Verlaufs des
Haushaltsverfahrens 2022 ergänzt (voraussichtlich zusätzliche 125 Stellen). Die
jeweiligen Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:
Der Bundesregierung liegen noch keine belastbaren Daten zu den Kosten der
Berufsberatung im Erwerbsleben vor, da das Dienstleistungsangebot
pandemiebedingt erst seit dem 1. Januar 2021 zur Verfügung steht und entsprechende
Abbildungsmöglichkeiten dieser Dienstleistung sich noch in der Entwicklung
befinden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]