[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Dr. Gottfried Curio,
Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/30083 –
Erfassung antisemitischer Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2020 teilte
der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer mit, dass
die Zahl der antisemitischen Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 13
Prozent auf einen neuen Höchststand gestiegen sei. Dabei rechnet er 93,4 Prozent
dem rechtsextremistischen Spektrum zu (
https://www.bmi.bund.de/SharedDoc
s/kurzmeldungen/DE/2020/05/vorstellung-pks-pmk-2019.html).
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ darstellt, werden antisemitische
Delikte, die nicht klar einer Tätergruppe zuweisbar sind, pauschal als rechts
eingeordnet (
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/antisemitismus-st
atistik-verzerrtes-bild-der-wirklichkeit-17327198.html). Selbst wenn sich bei
den Ermittlungen herausstelle, dass sie nicht rechtsextremistisch motiviert
waren, würden sie in manchen Bundesländern fälschlicherweise in der Kategorie
„Rechtsextremismus“ verbleiben (ebd.). Zwar gibt es laut der
Zuordnungskriterien des Bundeskriminalamtes (BKA) auch eine Rubrik „nicht zuzuordnen“.
Nach Recherchen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ wird sie aber selten
gewählt, weil „nach Auskunft des Bundeskriminalamts eine
menschenverachtende Ideologie wie der Antisemitismus primär rechts angesiedelt sei“ (ebd.).
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat antworte hierzu auf
Nachfrage, dass man die unklaren Fälle dem rechtsextremen Spektrum
zuweise, weil eine Zuordnung als „nicht zuzuordnen“ sonst zu „Verzerrungen“
führen würde (ebd.). Der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen
Antisemitismus halte es dagegen für irreführend, wenn z. B. der von der
Terrormiliz Hizbullah regelmäßig genutzte Hitlergruß auf einem Al-Quds-Marsch
als rechtsradikale Straftat gewertet wird (ebd.). Nach Ansicht der Fragesteller
führt die oben dargestellte Erfassung antisemitischer Straftaten zu massiven
Verzerrungen und einem falschen Bild der Problematik. Sie halten das Bild für
realistischer, das sich in Opferbefragungen zeigt. So waren nach einer Studie
der Europäischen Agentur für Grundrechte von 2018 Menschen mit
islamistisch-extremistischen Ansichten die Hauptgruppe antisemitischer Täter in
Deutschland (41 Prozent, vgl.: European Union Agency for Fundamental
Rights: Experiences and perceptions of antisemitism Second survey on
discrimination and hate crime against Jews in the EU, S. 54,
https://fra.europa.eu/sit
es/default/files/fra_uploads/fra-2018-experiences-and-perceptions-of-antisemit
ism-survey_en.pdf). Nach einer Studie der Universität Bielefeld, die auf einer
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30591
19. Wahlperiode 10.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 10. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Opferbefragung fußt, kommen mehr als 80 Prozent der antisemitischen
Angriffe von Muslimen (Andreas Zick et. al: Jüdische Perspektiven auf
Antisemitismus in Deutschland. Ein Studienbericht für den Expertenrat
Antisemitismus, S. 22). Bei körperlichen Attacken gegen Juden weist der
Antisemitismusbericht 2017 des „Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“
19 Prozent dem Rechtsextremismus zu, 81 Prozent dagegen Muslimen
(Bundestagsdrucksache 18/11970, S. 115).
Die Diskrepanz zeigt nach Ansicht der Fragsteller, dass die amtliche
Erfassung antisemitischer Straftaten revisionsbedürftig ist. Nach Angaben der
„Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ behauptet das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat, dass eine „händische“ Überprüfung für die Jahre
2017 und 2018 keine „sachfremden Zuordnungen“ ergeben hätte. Im
Gegensatz dazu habe der Sozialwissenschaftler Ruud Koopmans festgestellt, dass
bei einer kritischen Überprüfung der Statistik in Hamburg für das Jahr 2017
von den 44 antisemitischen Straftaten in 24 Fällen die Zuordnung geändert
werden musste, davon in 17 Fällen als motiviert durch eine „religiöse
Ideologie“ (
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/antisemitismus-statistik-v
erzerrtes-bild-der-wirklichkeit-17327198.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) dient der Beobachtung der
Kriminalität insgesamt. Sie erfasst als Ausgangsstatistik die der Polizei bekannt
gewordenen Straftaten erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen vor
Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Demzufolge erfasst die PKS
die in einem Kalenderjahr polizeilich abgeschlossenen Taten unabhängig vom
Zeitpunkt der Tatbegehung.
In der PKS sind – mit Ausnahme der (echten) Staatsschutzdelikte – auch die
Straftaten enthalten, die als Politisch motivierte Kriminalität (PMK) erfasst
werden.
Straftaten, die aus einer politischen Motivation heraus begangen werden,
werden darüber hinaus gesondert im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch
Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst. Anders als bei der PKS handelt
es sich hierbei um eine Eingangsstatistik, bei der die Straftaten bereits mit
Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen und damit bereits beim ersten
Anfangsverdacht erfasst werden.
Stellen sich Fälle aufgrund der weiteren polizeilichen Ermittlungsarbeit als
Fehlmeldungen heraus oder sind sie falsch kategorisiert worden, müssen sie
nachträglich korrigiert werden.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Alter, Geschlecht,
Nationalität sowie ggf. andere Merkmale der Tatverdächtigen antisemitischer
Straftaten (bitte nach rechts, links, religiöse Ideologie, ausländische
Ideologie, nicht zuzuordnen aufschlüsseln)?
Die anliegend übermittelten Daten entstammten der zentralen PMK-
Fallzahlendatei des Bundeskriminalamtes (BKA)-Lagebilds Auswertung politisch
motivierte Straftaten (LAPOS):
Tabelle 1: Antisemitische Straftaten, Tatzeit 2020, Stichtag 31. Januar 2021
bis 13 14-17 18-20 21-24 25-30 über 30 Summe
männ
lich
weiblich
männ
lich
weiblich
männ
lich
weiblich
männ
lich
weiblich
männ
lich
weiblich
männ
lich
weiblich
männ
lich
weiblich
Summe 15 2 219 16 94 8 73 5 113 10 772 107 1286 148
davon mit deutscher Staatsangehörigkeit
bis 13 14-17 18-20 21-24 25-30 über 30 Summe
männ
lich
weiblich
männ
lich
weiblich
männ
lich
weiblich
männ
lich
weiblich
männ
lich
weiblich
männ
lich
weiblich
männ
lich
weiblich
Summe 14 2 208 15 89 8 63 5 81 10 710 97 1165 137
Tabelle 2: Antisemitische Straftaten, Tatzeit 2020, PMK -links-, Stichtag:
31. Januar 2021
bis 13 14-17 18-20 21-24 25-30 über 30 Summe
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
Summe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0
davon mit deutscher Staatsangehörigkeit
bis 13 14-17 18-20 21-24 25-30 über 30 Summe
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
Summe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0
Tabelle 3: Antisemitische Straftaten, Tatzeit 2020, PMK -rechts-, Stichtag
31. Januar 2021
bis 13 14-17 18-20 21-24 25-30 über 30 Summe
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
Summe
13 2 214 16 87 8 64 5 104 10 736 103 1218 144
davon mit deutscher Staatsangehörigkeit
bis 13 14-17 18-20 21-24 25-30 über 30 Summe
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weib
lich
Summe 12 2 205 15 85 8 61 5 78 10 694 95 1135 135
Tabelle 4: Antisemitische Straftaten, Tatzeit 2020, PMK -ausländische
Ideologie-, Stichtag 31. Januar 2021
bis 13 14-17 18-20 21-24 25-30 über 30 Summe
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
Summe
1 0 0 0 0 0 2 0 4 0 17 1 24 1
davon mit deutscher Staatsangehörigkeit
bis 13 14-17 18-20 21-24 25-30 über 30 Summe
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weib
lich
Summe 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 5 0 7 0
Tabelle 5: Antisemitische Straftaten, Tatzeit 2020, PMK -religiöse Ideologie-,
Stichtag 31. Januar 2021
bis 13 14-17 18-20 21-24 25-30 über 30 Summe
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
Summe
0 0 3 0 6 0 7 0 3 0 8 1 27 1
davon mit deutscher Staatsangehörigkeit
bis 13 14-17 18-20 21-24 25-30 über 30 Summe
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weib
lich
Summe 0 0 2 0 4 0 2 0 1 0 5 0 14 0
Tabelle 6: Antisemitische Straftaten, Tatzeit 2020, PMK -nicht zuzuordnen-,
Stichtag 31. Januar 2021
bis 13 14-17 18-20 21-24 25-30 über 30 Summe
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
Summe
1 0 2 0 1 0 0 0 2 0 10 2 16 2
davon mit deutscher Staatsangehörigkeit
bis 13 14-17 18-20 21-24 25-30 über 30 Summe
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weib
lich
Summe 1 0 1 0 0 0 0 0 1 0 5 2 8 2
2. Trifft es zu, dass die pauschale Zuordnung antisemitischer Straftaten zur
Kategorie „Rechtsextremismus“ im Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat „händisch“ überprüft worden sei (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Bedeutet dies, dass Aktenvermerke in digitaler Form zu den Vorgängen
vorliegen?
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hatte für die Jahre
2017 und 2018 alle Kriminaltaktischen Anzeigen (KTA) zu antisemitischen
Straftaten überprüft und keine sachfremden Zuordnungen religiös oder
ausländisch motivierter antisemitischer Straftaten zum Phänomenbereich PMK
-rechts- feststellen können.
3. Teilt die Bundesregierung die vom Bundeskriminalamt gegenüber der
„FAZ“ vertretene Auffassung, dass die Rubrik „nicht zuzuordnen“ im
Vergleich zu „Rechtsextremismus“ selten zu wählen sei, weil eine
„menschenverachtende Ideologie“ wie der Antisemitismus „primär rechts“
angesiedelt sei (
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/antisemitism
us-statistik-verzerrtes-bild-der-wirklichkeit-17327198.html)?
4. Hält die Bundesregierung die oben genannte Einschätzung (dass eine
„menschenverachtende Ideologie“ wie der Antisemitismus „primär rechts“
zu verorten sei; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für ein Kriterium, das
den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität und fachlichen
Unabhängigkeit der Bundesstatistik (§ 1 Absatz 1 Satz 1 des Bundesstatistikgesetzes)
genügt?
Wenn ja, auf welche rechtlichen, wissenschaftlichen oder anderen Quellen
stützt die Bundesregierung die oben zitierte Einschätzung?
5. Unter welchen Bedingungen (hinsichtlich der Aufklärungsergebnisse, der
Merkmale des Tatverdächtigen oder anderen Anhaltspunkten) muss nach
Ansicht der Bundesregierung eine antisemitische Straftat in der Rubrik
„nicht zuzuordnen“ eingeordnet werden?
6. Durch welche Verfahren und Kontrollmechanismen wird nach Kenntnis
der Bundesregierung sichergestellt, dass Entscheidungen zur Zuordnung
antisemitischer Straftaten zu den Rubriken „rechts“ oder „nicht
zuzuordnen“ nicht willkürlich, sondern nach objektiven, neutralen und fachlich
gesicherten Kriterien erfolgt?
7. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung evaluiert, ob die
zuständigen Behörden, insbesondere das Bundeskriminalamt, in der Praxis
tatsächlich nach nachvollziehbaren Kriterien antisemitische Straftaten unter den
Rubriken „rechtsextremistisch“ respektive „nicht zuzuordnen“ erfassen?
Die Fragen 3 bis 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des KPMD-PMK sind alle politisch motivierten Straftaten
einzelfallbezogen differenziert unter Würdigung der Umstände der Tat und/oder der
Einstellung des Täters zu bewerten und zu melden. In den dabei zu wählenden
Phänomenbereichen werden im Wesentlichen die ideologischen Hintergründe
und Ursachen der Straftat abgebildet.
Hierbei manifestiert sich u. a. im Themenfeld „Antisemitisch“ der für rechte
Ideologien wesentliche Kerngedanke der Annahme einer Ungleichheit/
Ungleichwertigkeit der Menschen. Die Bewertungspraxis trägt insoweit der
engen inhaltlichen Verknüpfung der rechten Ideologie mit antisemitischem
Gedankengut Rechnung.
Unstrittig existiert phänomenbereichsübergreifend Antisemitismus. Auch ist es
zutreffend, dass insbesondere den Phänomenbereichen PMK -ausländische
Ideologie- und PMK -religiöse Ideologie- zugeordnete Gesinnungen sich
motivisch teilweise im Kern auf Ungleichheitsideologeme beziehen. Historisch
begründet stellt der Antisemitismus insbesondere für die rechte Szene in
Deutschland seit jeher eines der bedeutendsten, die Szene verbindenden bzw. einenden,
Elemente dar. Diese inhaltliche Verbindung bildet sich in den Fallzahlen des
KPMD-PMK ab.
Antisemitische Straftaten sind dem Phänomenbereich PMK -rechts-
zuzuordnen, wenn sich aus den Umständen der Tat und/oder der Einstellung des Täters
keine gegenteiligen Anhaltspunkte zur Tätermotivation ergeben. Diese
Anhaltspunkte können sich beispielsweise aus Tätermerkmalen (insbesondere äußeres
Erscheinungsbild), verwendeter Sprache/verwendeten Symbolen sowie dem
Zeitgeschehen (aktuelle politische/gesellschaftliche Ereignisse) ergeben.
Die vorgenannte Regelung bringt insofern keine Einschränkung der
phänomenologischen Zuordnung mit sich. Vielmehr ist bei Vorliegen entsprechender
Erkenntnisse eine Zuordnung in die Phänomenbereiche PMK -links-, PMK -
ausländische Ideologie- und PMK -religiöse Ideologie- vorzunehmen.
Die Bewertung politisch motivierter Straftaten durchläuft eine eingehende
mehrstufige Qualitätskontrolle in Bund und Ländern. Hinweise auf eine
statistisch verzerrende Wirkung dieser Zuordnungsregel haben sich im Rahmen
qualitätssichernder Maßnahmen in den vergangenen Jahren nicht ergeben.
8. Plant die Bundesregierung eine wissenschaftliche Evaluation der
Polizeilichen Kriminalstatistik zum Antisemitismus, oder hält sie eine solche für
nicht erforderlich?
Die Unterlagen zum KPMD-PMK wurden unter Hinzuziehung der Expertise
aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft entwickelt und mehrmals, zuletzt in den
Jahren 2015/2016, evaluiert. Hinweise auf eine statistisch verzerrende Wirkung
der Regelungen des KPMD-PMK haben sich, auch in der Folge, nicht ergeben.
Eine erneute Überprüfung ist nach Auffassung der Bundesregierung daher nicht
erforderlich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]