Position der Bundesregierung und völkerrechtliche Aspekte im Streit um den Chagos-Archipel
der Abgeordneten Dr. Roland Hartwig, Armin-Paulus Hampel, Petr Bystron, Dr. Anton Friesen, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Prof. Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung bekennt sich nach eigenen Angaben zu einer „regelbasierten internationalen Ordnung“, zur „Stärkung des Rechts in den internationalen Beziehungen“ sowie zur „Förderung des Völkerrechtsgedankens“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/internationales-recht/voelkerrecht/2161372); sie „unterstützt uneingeschränkt den Internationalen Gerichtshof (IGH) als einen Eckpfeiler der regelbasierten internationalen Ordnung und seine Rolle bei der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/14513).
Für die Fragesteller ist es von Interesse, inwieweit sich die Bundesregierung tatsächlich für die Herrschaft und Durchsetzung des Völkerrechts in den internationalen Beziehungen (auch gegenüber Partnern und sog. Verbündeten) einsetzt und welche Hebel ihr dafür zur Verfügung stehen.
Der Chagos-Archipel, eine im Zuge der Kolonialisierung vom britischen Empire eingenommene Inselgruppe im Indischen Ozean, untersteht seit 1814 der britischen Souveränität. Im Jahr 1965 trennte Großbritannien die Inselgruppe administrativ von Mauritius ab, das 1968 als Republik Mauritius seine Unabhängigkeit erlangte (https://www.derstandard.de/story/2000123727770/seegerichtshof-spricht-chagos-inseln-mauritius-zu). Im Jahr 1966 verpachtete Großbritannien die Hauptinsel Diego Garcia für vorläufig 50 Jahre an die Vereinigten Staaten von Amerika (USA), die dort eine Militärbasis errichteten. Die einheimische Bevölkerung von ca. 2 000 Chagossianern wurde für diesen Zweck gewaltsam auf die Seychellen, nach Mauritius und Großbritannien zwangsumgesiedelt (https://www.dw.com/de/chagos-inseln-streit-um-die-letzte-kolonie-in-afrika/a-51321497). Medienberichten zufolge diente die Militärbasis unter anderem zur Unterstützung der US-Militärinterventionen in Vietnam, Afghanistan und dem Irak (https://www.heise.de/tp/features/Der-amerikanisch-britische-Stuet zpunkt-Diego-Garcia-verstoesst-gegen-das-Voelkerrecht-4319795.html sowie https://edition.cnn.com/2019/03/09/asia/chagos-islands-feature-intl/index.html).
Am 25. Februar 2019 erklärte der Internationale Gerichtshof (IGH) in einem von der UN-Generalversammlung in Auftrag gegebenen Gutachten die administrative Spaltung vom Jahr 1965 als unrechtmäßig und forderte zu einer Dekolonisierung auf (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/igh-londons-herrschaft-ueber-chagos-archipel-ist-voelkerrechtswidrig).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30085
19. Wahlperiode 27.05.2021
Am 24. Mai 2019 verabschiedete die UN-Vollversammlung daraufhin die Resolution 73/295, in der sie Großbritannien auffordert, die Staatshoheit über den Chagos-Archipel an die Republik Mauritius innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten zu übertragen (https://undocs.org/en/A/RES/73/295). Großbritannien ließ diese Frist verstreichen und proklamiert weiterhin seine Souveränität über den Chagos-Archipel.
Am 29. Januar 2021 bestätigte der Internationale Seegerichtshof (ISGH) grundsätzlich die Rechtsauffassung des IGH vom Februar 2019, wonach Großbritannien keine Souveränität über die Inselgruppe zustehe (vgl. a. a. O., Der Standard).
Im Gegensatz zu den USA hat das Vereinigte Königreich die Zuständigkeit des IGH anerkannt, indem es eine Unterwerfungserklärung nach 36 Absatz 2 des IGH-Statuts abgab und daher seine Urteile gemäß Artikel 94 Absatz 1 der Charta der Vereinten Nationen (VN-Charta) befolgen müsste.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Hat sich die Bundesregierung zur jüngsten internationalen Rechtsprechung – insbesondere des ISGH – zur Souveränität des Vereinigten Königreichs über den Chagos-Archipel eine Auffassung bzw. Positionierung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Ist der Bundesregierung die Position des Vereinigten Königreichs bekannt, wonach der Internationale Gerichtshof und die Generalversammlung „nicht die geeigneten Foren“ seien, um eine Angelegenheit zu lösen, bei der es sich im Grunde um „eine bilaterale Angelegenheit strittiger Souveränität zwischen zwei UN-Mitgliedstaaten“ handle (https://www.gov.uk/government/news/united-nations-secretary-generals-report-on-the-implementation-of-resolution-73295-uk-statement), und wenn ja, hat sie hierzu eine eigene Position entwickelt, aus der sie ggf. Handlungen ableitet?
Hat sich die Republik Mauritius nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ablauf der in Resolution 73/295 genannten Frist an den UN-Sicherheitsrat unter Berufung auf Artikel 94 Absatz 1 VN-Charta gewandt, dieser möge eine Entscheidung herbeiführen, um dem IGH-Urteil Wirksamkeit zu verschaffen?
a) Wenn ja, hatte Deutschland zu jenem Zeitpunkt den Vorsitz im UN-Sicherheitsrat inne?
b) Wenn ja, wie wurde seitens des UN-Sicherheitsrates und der Bundesregierung auf das Anliegen der Republik Mauritius reagiert?
Mit welchen Initiativen oder Maßnahmen hat sich die Bundesregierung konkret für eine „einvernehmliche Lösung zwischen Großbritannien und Mauritius“ seit dem Stichtag 25. Oktober 2019 engagiert (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/14513)?
Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um die Durchsetzung des internationalen Rechts im Sinne der sog. regelbasierten internationalen Ordnung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) gegenüber dem Vereinigten Königreich zu gewährleisten?
Mit welchen konkreten Initiativen oder Maßnahmen hat sich die Bundesregierung im Rahmen ihres Vorsitzes im UN-Sicherheitsrat für die Durchsetzung des Völkerrechts und der Rechtsprechung internationaler Gerichte im Falle des Streits um den Chagos-Archipel eingesetzt?
Hat sich die Bundesregierung in einer öffentlichen Erklärung zum Streit um den Chagos-Archipel geäußert oder die Urteile des IGH oder des ISGH in dieser Sache begrüßt?
Aus welchen Gründen wurde im „Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich“ festgelegt, dass das Abkommen nicht für die überseeischen Gebiete, z. B. das Britische Territorium im Indischen Ozean, des Vereinigten Königreichs gelte?
Welche konkreten Gründe oder neuere politische oder völkerrechtliche Entwicklungen haben gegebenenfalls dazu geführt, dass der Rat die „Erklärung der Union zum Chagos-Archipel/Britischen Territorium im Indischen Ozean“ verabschiedet hat (vgl. Ratsdok. 8777/21)?
Welche Konsequenzen für ihr zukünftiges Handeln zieht die Bundesregierung aus der „Erklärung der Union zum Chagos-Archipel/Britischen Territorium im Indischen Ozean“?
Welche Folgen hat die Erklärung aus Sicht des Rates für die Souveränität der Republik Mauritius über das Chagos-Archipel?
Erkennt die Bundesregierung den Chagossianern den Status eines indigenen Volkes zu?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Nutzung der Militärbasis auf der Insel Diego Garcia (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und falls ja, welche?
Unterstützt die Bundesregierung die Initiative von Mauritius, der Afrikanischen Union, Indien und Sri Lanka, die den Indischen Ozean – inklusive der US-Militärbasis auf Diego Marcia – zu einer „Friedenszone“ entwickeln wollen (https://monde-diplomatique.de/artikel/!5539777)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Auswirkungen der Nutzung des Chagos-Archipels durch das US-Militär auf die unmittelbare Umwelt vor Ort (Korallenriffe, Lagunen, Artenvielfalt, etc.), auch hinsichtlich des Engagements der Bundesregierung im Indo-Pazifik für den sog. Klimaschutz (wenn ja, bitte ausführen)?