[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Omid Nouripour, Luise
Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/30247 –
Menschenrechtliche Lage in Jordanien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anlässlich des 100. Jahrestages der Gründung Jordaniens im April 2021 lobte
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einer Videobotschaft die gute und enge
Zusammenarbeit der beiden Länder (
http://www.gju.edu.jo/news/centenary-fo
unding-jordan-german-chancellor-dr-angela-merkel-sends-her-best-wishes-1
2500 ). Durch seine Nähe zum Westen und wichtige Rolle bei der Aufnahme
von Geflüchteten gilt Jordanien als Stabilitätsanker in der Krisenregion.
Gemessen an den Exporten ist Deutschland der wichtigste europäische
Handelspartner Jordaniens und nach den USA auch der zweitgrößte bilaterale Geber in
der Entwicklungszusammenarbeit (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ausse
npolitik/laender/jordanien-node/bilaterale-beziehungen/218014).
Die sich zuspitzende Menschenrechtslage in Jordanien selbst bekommt nach
Ansicht der Fragesteller weniger mediale Aufmerksamkeit. Unmut über
Korruption, Massenarbeitslosigkeit der Jugend, wachsende geheimdienstliche
Überwachung und Einschränkungen der Meinungsfreiheit münden seit einigen
Jahren immer wieder in landesweiten Protesten.
Menschenrechtsorganisationen werfen der jordanischen Regierung vor, die Corona-Pandemie als
Vorwand für weitere Repression und Einschränkung der Meinungs- und
Versammlungsfreiheit zu nutzen (
https://www.hrw.org/news/2020/08/27/jordan-a
rrests-forced-dispersal-teacher-protests). Im August 2020 kritisierten UN-
Menschenrechtsexperten die willkürliche Schließung der Gewerkschaft der
Lehrkräfte und die Festnahme der 13 Vorstandsmitglieder (
https://www.ohchr.
org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=26174).
Innenpolitische Spannungen wurden Anfang April 2021 durch einen öffentlich
ausgetragenen Machkampf im jordanischen Königshaus für die ganze Welt
sichtbar. In einer Videobotschaft verkündete der Halbbruder des Königs und
ehemalige Kronprinz Hamza bin Hussein, er stünde unter Hausarrest,
nachdem er sich kritisch über die Führung des Landes geäußert hatte. Im
Zusammenhang mit einem angeblich versuchten Staatsstreich ließ König
Abdullah II. 20 weitere Regimekritiker festnehmen und verhängte eine
Nachrichtensperre zu dem Thema (
https://www.sueddeutsche.de/politik/jordanien-a
bdullah-festnahmen-1.5254858).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31387
19. Wahlperiode 05.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Außenpolitisch handelt die jordanische Regierung nach Ansicht der
Fragesteller nicht nur im Sinne einer Förderung regionaler Stabilität: Trotz des UN-
Waffenembargos gegenüber den Konfliktparteien des Krieges in Libyen und
trotz des Waffenstillstandsabkommens der libyschen Konfliktparteien selbst
liefern jordanische Firmen weiterhin Rüstungsgüter nach Libyen (
https://ww
w.dw.com/en/eu-imposes-sanctions-on-violators-of-libya-weapons-embargo/
a-55005892). Das Expertenpanel der Vereinten Nationen für Libyen bewertet
die Zusammenarbeit mit Jordanien bei der Untersuchung von Verstößen gegen
das Waffenembargo als ungenügend (S/2021/229). Auch kommt das Gremium
zu dem Schluss, dass Jordanien verdächtige Lieferungen nach Libyen nicht
ausreichend inspiziert und so gegen Resolution 2213 des UN-Sicherheitsrats
verstößt. Jordanien hat laut dem Panel zudem wiederholt Kräfte des libyschen
Generals Khalifa Haftar ausgebildet. Nach Berichten von Watchdogs plant
zudem die jordanische Luftwaffe den Verkauf zweier Flugzeuge an das Militär
in Myanmar (
https://www.occrp.org/en/investigations/from-jordanian-planes-t
o-german-software-myanmars-genocidal-military-stocks-up).
Die Rolle, die Jordanien bei der Aufnahme palästinensischer und syrischer
Geflüchteter geleistet hat und leistet, ist bemerkenswert. Laut den Vereinten
Nationen hat das Land allein in den vergangenen zehn Jahren rund 660 000
Syrerinnen und Syrer aufgenommen (
https://www.unhcr.org/news/stories/202
1/4/60897bb34/jordan-lebanon-refugee-volunteers-boost-vaccine-uptak
e .html). Mittlerweile haben knapp 30 Prozent der Menschen in Jordanien
einen Fluchthintergrund. Der enorme Bevölkerungszuwachs stellt das Land,
und auf lokaler Ebene die Host Communities, vor große wirtschaftliche
Herausforderungen, die ohne internationale Hilfe kaum zu bewältigen wären.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtslage in
Jordanien, und inwieweit werden größere Proteste gegen die Regierung
sowie die wirtschaftliche Lage befürchtet?
Die Bundesregierung beobachtet die Menschenrechtslage in Jordanien sehr
aufmerksam und bewertet die Bereitschaft Jordaniens zu einem Dialog auch über
kritische Aspekte und bestehende, teils erhebliche Defizite als positiv. Die
Diskrepanz zwischen offiziellen Bekenntnissen zur weiteren Verbesserung der
Menschenrechtslage und ihrer tatsächlichen Umsetzung besteht fort,
beispielsweise bei der rechtlichen Besserstellung von Landarbeitern.
Hauptherausforderungen bleiben fortdauernde Beschränkungen der Meinungs-, Presse-,
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie Defizite im Bereich der Frauen- und
Kinderrechte.
In den vergangenen Monaten kam es wiederholt zu landesweiten Protesten, die
sich auch gegen die Politik der Regierung und die wirtschaftliche Lage im
Land gerichtet haben. Inwieweit in Zukunft größere Proteste zu erwarten sind,
kann hier nicht beurteilt werden.
2. Welche aktuellen Informationen hat die Bundesregierung über den
angeblichen Staatsstreich innerhalb des jordanischen Könighauses und die
darauffolgenden Festnahmen im April 2021?
Welche ausländischen Akteure waren ggf. involviert und mit welchen
Motiven?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die sich weiterhin in
Haft befindlichen Personen, die an dem Coup beteiligt gewesen sein
sollen?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen über die in der Presse verbreiteten Meldungen
hinaus keine Kenntnisse über ausländische Akteure und Motive im Sinne der
Fragestellung vor.
4. Welche Informationen hat die Bundesregierung über sicherheitspolitische
Konsequenzen nach der Unruhe im Königshaus?
Die jordanische Öffentlichkeit war sichtlich beunruhigt über die Verhaftungen.
In den sozialen Medien verlangten einige prominente Blogger eine Aufklärung
der innerfamiliären Streitigkeiten im Königshaus. Die Mehrheit der
Festgenommenen wurde frei gelassen. Es wird davon ausgegangen, dass aus dem Vorfall
keine negativen sicherheitspolitischen Konsequenzen erwachsen werden.
5. Welche Wirtschaftshilfen wurden der jordanischen Regierung im Jahr
2020 von deutscher Seite zur Verfügung gestellt, und inwieweit war
diese Unterstützung an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und
Menschenrechtsstandards gekoppelt?
Im Rahmen der deutsch-jordanischen Entwicklungszusammenarbeit wurden im
Jahr 2020 Zusagen in Höhe von 395,1 Mio. Euro gegenüber der jordanischen
Regierung ausgesprochen.
Die Bundesregierung nimmt die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und
Menschenrechtsstandards sehr ernst. Menschenrechte sind Leitprinzip
deutscher Entwicklungspolitik und maßgeblich für die Ziele, Programme und
Vorgehensweise der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Menschenrechtskonzept sowie -leitfaden des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) enthalten hierzu
verbindliche Vorgaben für die staatlichen Durchführungsorganisationen, die bei der
Planung und Umsetzung aller Vorhaben der staatlichen deutschen
Entwicklungszusammenarbeit verpflichtend sind (Dokument siehe:
https://www.bm
z.de/resource/blob/78972/8b78a394bfd48113f858e102699b2a7c/leitfaden-men
schenrechte-2013.pdf).
6. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über etwaige
Fälle von Korruption und Zweckentfremdung im Zusammenhang mit
dem Königreich Jordanien gewährter humanitärer Hilfe, und wie geht die
Bundesregierung als eine der weltweit größten Geberinnen humanitärer
Hilfe gegen solche Fälle vor?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
7. Wie unterstützt die Bundesregierung die jordanische Regierung bei der
Versorgung und Unterbringung syrischer Geflüchteter (bitte nach
Projekten und finanziellem Umfang auflisten)?
Die Bundesregierung unterstützt die Versorgung und Unterbringung syrischer
Geflüchteter in Jordanien mit den in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen der
Humanitären Hilfe.
8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesrepublik Deutschland aus
der Menschenrechtslage in Jordanien konkret für die wirtschaftliche und
politische Zusammenarbeit mit der jordanischen Regierung?
Alle aktuellen Projektverträge enthalten eine Menschenrechtsklausel. Die
Bundesregierung hat ihre Bedenken zu menschenrechtlichen Fragen in
zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der jordanischen Regierung unterstrichen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
9. Unternimmt die Bundesregierung konkrete Anstrengungen, um den
2011/2012 angestoßenen politischen Reformprozess in Jordanien zu
beschleunigen, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung unterstützt Reformbemühungen in Jordanien, auch über
den 2011/12 angestoßenen Reformprozess hinaus. So werden umfangreiche
Maßnahmen der politischen Stiftungen gefördert, die mit staatlichen und
nichtstaatlichen Akteuren laufende Reformprozesse (z. B. „Nationale Dialoge“)
begleiten und deren Kapazitäten fortentwickeln. Darüber hinaus werden vor
allem nichtstaatliche Akteure mit dem Ziel gefördert, an Reformprozessen
konstruktiv teilhaben zu können.
10. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verhängung
und Vollstreckung der Todesstrafe in Jordanien, und wie setzt sich die
Bundesregierung für die Abschaffung der Todesstrafe im Land ein?
Die Todesstrafe kann in Jordanien für schwere Delikte verhängt werden,
beispielsweise für Mord, schweren Raub, Terrorismus aber auch für
Drogenschmuggel, Waffenhandel und/oder Geldwäsche/-fälschung, Hochverrat,
Spionage, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord,
illegalen Waffenhandel und illegale Waffenproduktion.
Zudem ist die Todesstrafe vorgesehen bei Terrorismus, Vergewaltigung von
Mädchen unter 15 Jahren, Spionage sowie Befehlsverweigerung bei
Feindkontakt.
Nicht hingerichtet werden dürfen Personen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig
waren, schwangere Frauen, psychisch kranke sowie geistig behinderte
Personen.
Todesurteile werden dem Kassationsgerichtshof (vergleichbar mit dem
Bundesgerichtshof) binnen 30 Tagen automatisch zur Überprüfung vorgelegt.
Hinrichtungen erfolgen nach Bestätigung des Urteils durch den Kassationsgerichtshof
und den König. Es bestehen zwei Begnadigungsmöglichkeiten: Eine
Generalbegnadigung, die das Delikt, nicht eine Einzelperson, umfasst; und die
Einzelbegnadigung einer Person durch den König auf Empfehlung des Kabinetts.
Offizielle Bestrebungen, die Todesstrafe abzuschaffen, sind derzeit nicht zu
erkennen. König Abdullah II. hatte 2005 den Wunsch geäußert, Jordanien solle
der erste arabische Staat werden, der auf die Todesstrafe verzichtet. Ein de
facto Moratorium zur Vollstreckung der Todesstrafe bestand von April 2007 bis
Dezember 2014. Seither wurden insgesamt 28 Menschen hingerichtet, zuletzt
15 Personen im März 2017. Im April 2021 befanden sich nach Erkenntnis der
Bundesregierung 188 zum Tode verurteilte Personen in Gefängnissen, darunter
20 Frauen. In den letzten zwölf Monaten wurden zwölf Personen zum Tode
verurteilt.
Die Bundesregierung spricht sich regelmäßig auf allen Ebenen für die
Abschaffung die Todesstrafe aus. Deutschland verfolgt gemeinsam mit seinen EU-
Partnern seit vielen Jahren weltweit eine aktive Politik gegen die Todesstrafe,
auch im Rahmen der Vereinten Nationen und der OSZE. Grundlage dafür sind
die „Leitlinien für eine Unionspolitik gegenüber Drittstaaten betreffend die
Todesstrafe“. Deutschland empfiehlt auch im Universellen
Staatenüberprüfungsverfahren („Universal Periodic Review“ – UPR) die Abschaffung der
Todesstrafe und die Ratifikation des Zweiten Fakultativprotokolls zum
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der
Todesstrafe durch Jordanien.
11. Hat die Bundesregierung die Lage der Meinungs-, Presse- und
Versammlungsfreiheit in Jordanien bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Das in der jordanischen Verfassung verankerte Grundrecht auf Meinungs- und
Pressefreiheit wird in der Praxis durch zahlreiche, auf verschiedene Gesetze
verteilte Straftatbestände eingeschränkt. Seit Beginn der COVID-19-Pandemie
bemüht sich die Regierung um mehr Transparenz in Bezug auf
pandemiebedingte Maßnahmen. Gleichzeitig lässt sich jedoch eine Unterbindung kritischer
Berichterstattung feststellen. Einschüchterungen und Festnahmen von
Journalistinnen und Journalisten nahmen deutlich zu. Die Bundesregierung spricht
diese Missstände gegenüber den jordanischen Partnern auf allen Ebenen aktiv
an. Das Auswärtige Amt fördert in diesem Bereich regionale Projekte zur
Vernetzung und Sichtbarmachung progressiver arabischer Medien- und
Kulturschaffender.
12. Hat die Bundesregierung das Verbot der Lehrergewerkschaft im letzten
Jahr bewertet, und sieht sie die Streiks der Lehrerinnen und Lehrer und
anderer gesellschaftlicher Gruppen als zunehmenden Protest gegen das
Regierungssystem und die zunehmende Korruption im Land?
Die Bundesregierung setzt sich für die Vereinigungsfreiheit auch in Jordanien
ein und beobachtet deshalb auch das Vorgehen der jordanischen Behörden
gegen den Lehrerverband aufmerksam und kritisch. Unter Beobachtern herrschte
Einigkeit, dass der Erfolg des Lehrerverbands in seinem Arbeitskampf
gegenüber der Regierung seit Herbst 2019 auch darauf zurückzuführen war, dass
seine Forderungen und Zielsetzungen in weiten Teilen der Bevölkerung
Widerhall fanden.
13. Inwieweit hat die Bundesregierung die Parlamentswahlen im
vergangenen Jahr, an der nur rund ein Drittel der Wahlberechtigten teilgenommen
haben, bewertet, und wenn ja, bewertete sie diese als frei und fair?
Wie bewertet sie die rechtsstaatliche Entwicklung allgemein im Land?
Die Defizite des jordanischen Wahlsystems sind bekannt. Nachdem
islamistische Kräfte 1989 bei der ersten Wahl seit über 20 Jahren 42 Prozent der
Unterhaussitze gewonnen hatten, wurde das Wahlgesetz regelmäßig so abgeändert,
dass es nicht nur eine Dominanz der Islamisten verhindert, sondern im Ergebnis
auch die Entstehung stabiler politischer Parteien sowie eine Mobilisierung auf
nationaler Ebene. Damit bleibt das Parlament als politischer Faktor unter
seinem Potenzial. Die Überrepräsentanz ländlicher Landesteile, in denen teilweise
nur 10.000 Wähler auf einen Sitz kommen, im Vergleich zu teils über 60.000 in
den (palästinensisch-dominierten) Städten, trägt bei zur überproportionalen
Vertretung ostjordanischer Stämme und ihrer Repräsentanten bei. So
dominieren Einzelkandidatinnen und -kandidaten das Unterhaus, die sich vorrangig als
Dienstleister ihres Wahlbezirks sehen. Eine Reform des Wahlgesetzes, die ein
von Parteien getragenes Parlament zur Folge hätte, wurde zwar seit den 1990er
Jahren immer wieder diskutiert, bislang aber ohne greifbare Ergebnisse. Bisher
lag der Fokus der aktuellen Regierung auf der Stärkung der Wirtschaft. Derzeit
erarbeitet eine von König Abdullah II. am 10. Juni 2021 eingesetzte 92-köpfige
Reformkommission Vorschläge zur Reform des Wahl- und des
Parteiengesetzes.
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem offenen
Brief des Königs Abdullah an die Geheimdienste, in dem er diese
auffordert, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren (
https://www.kas.de/d
e/web/jordanien/publikationen/einzeltitel/-/content/palast-krise-in-jordan
ien-1)?
Die Bundesregierung hat den Brief, der anlässlich des hundertjährigen
Bestehens Jordaniens publiziert wurde, zur Kenntnis genommen.
a) Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung die
Geheimdienste bei der nach Ansicht der Fragesteller stattfindenden
Unterdrückung der politischen Opposition und des politischen Protests?
b) Welche Erkenntnisse gibt es ungeachtet des Briefes über eine
mögliche Erweiterung des Einsatzfeldes der jordanischen Geheimdienste,
und wie wirkt sich das in der Praxis gegenüber der Bevölkerung aus?
Die Fragen 14a und 14b werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen 14a und 14b kann aus Gründen des Staatswohls
nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der
Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des
gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso
schutzbedürftig sind Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage.
Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde
zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies
würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche
Nachteile zur Folge haben und kann für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als
Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“
eingestuft und werden dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
15. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Wissenschaftsfreiheit in
Jordanien ein?
Im Vergleich zu anderen Ländern in der Region ist die Wissenschaft relativ frei.
Von einer regelmäßigen Kontrolle der Universitäten durch die
Sicherheitsbehörden ist auszugehen. Einzelfälle hierzu sind nicht bekannt.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Diskriminierung der
LGBTQI*-Community in Jordanien, und inwiefern setzt sich die
Bundesregierung für den Schutz und eine Stärkung der Rechte von
LGBTQI*- Personen in bilateralen Gesprächen mit der jordanischen
Regierung ein?
Homosexualität ist in Jordanien per se nicht unter Strafe gestellt, aber
gesellschaftlich geächtet und in der Öffentlichkeit nicht geduldet. Der Schutz von
LGBTQI-Personen und die Stärkung ihrer Rechte werden von der
Bundesregierung immer wieder bilateral und im Verbund mit gleichgesinnten Partnern auf
allen Ebenen angesprochen.
17. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage von Frauen in Jordanien ein,
und auf welche Weise und auf welchen Ebenen setzt sich die
Bundesregierung für eine Verbesserung ihrer Situation ein?
Die Teilnahmequote von Frauen am Arbeitsmarkt (2020: 14,2 Prozent) ist die
niedrigste aller nicht im Krieg befindlichen Länder weltweit. An der geringen
Teilhabe von Frauen an der Berufs- und Arbeitswelt sowie an Politik und
Wirtschaft ändern auch einzelne in herausgehobenen Positionen tätige Frauen
wenig, wie etwa die im Oktober 2020 ernannte erste Verfassungsrichterin des
Landes. Die amtierende Regierung umfasst aktuell nur zwei Ministerinnen in
einem 27-köpfigen Kabinett. Keine einzige Frau wurde direkt ins Parlament
gewählt, so dass Frauen lediglich die ihnen per Quote zustehenden 15 von
130 Sitzen einnehmen.
Positiv ist hingegen der auch nach dem Regierungswechsel fortbestehende
ressortübergreifende Ausschuss zum Thema der wirtschaftlichen Stärkung von
Frauen.
Das deutsche Engagement im Genderbereich ist vielseitig. Im Jahr 2021 fördert
die Bundesregierung ein Menschenrechtsprojekt zum Schutz von Folter- und
Gewaltopfern sowie dadurch gefährdeten Personen, insbesondere Frauen. Die
politischen Stiftungen arbeiten in Jordanien verstärkt mit Frauen zusammen,
von jungen Politikerinnen bis zu „young leaders“ aus der Zivilgesellschaft. Die
Bundesregierung verfolgt die Stärkung der politischen und gestaltenden
Teilhabe von Frauen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit durch das
Regionalprojekt „LEAD“.
Anlässlich des Internationalen Frauentags 2021 produzierte die Botschaft
Amman eine Online-Fotoreihe mit Erfolgsgeschichten von Teilnehmerinnen
verschiedener von Deutschland geförderter Projekte im humanitären,
Entwicklungs- und Kultur- und Bildungsbereich.
18. Inwiefern setzt die jordanische Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung ihre Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention um?
Gut 40 Prozent der jordanischen Bevölkerung sind unter 18 Jahre alt, über ein
Drittel jünger als 15 Jahre. Jordanien hat 2019 seinen letzten Staatenbericht zur
Kinderrechtskonvention vorgelegt; die Aussprache darüber steht noch aus. Ein
Kinderrechtsgesetz liegt dem Kabinett seit über zwei Jahren vor, wurde aber
bisher nicht beschlossen.
19. Inwiefern setzt sich die Bunderegierung dafür ein, dass die Genfer
Flüchtlingskonvention von Jordanien unterzeichnet wird?
Jordanien bekennt sich seit der Unterzeichnung des Memorandum of
Understanding mit dem UNHCR 1998 zu den Prinzipien der Genfer
Flüchtlingskonvention und damit zu einem rechte- und schutzbasierten Ansatz. Immer wieder
bekennt sich Jordanien auch zum Prinzip des „Non-Refoulement“ und betont,
dass man sich an internationale Konventionen halte, auch ohne sie
unterzeichnet zu haben. Jordanien war eines der ersten Länder, das Geflüchteten ein
Impfangebot während der COVID-19-Pandemie gemacht hat. Es gilt gerade im
regionalen Vergleich als gastfreundliches Aufnahmeland. Große Teile der
Gebergemeinschaft, so auch Deutschland, würden nach wie vor den Beitritt
Jordaniens zur Flüchtlingskonvention begrüßen.
20. Inwiefern sollen Jordanien und andere Nachbarländer der Region, wie
der Libanon, nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Neuauflage der
EU-Türkei-Erklärung miteinbezogen werden?
Die Bundesregierung setzt sich entsprechend der Schlussfolgerungen des
Europäischen Rats vom 25. März 2021 dafür ein, dass die finanzielle Unterstützung
der Europäischen Union für syrische Flüchtlinge neben der Türkei auch in
Jordanien, Libanon und anderen Teilen der Region fortgeführt wird.
21. Wie viele Aufnahmen über das Resettlement-Verfahren aus Jordanien hat
es nach Deutschland in den Jahren 2019, 2020 und 2021 (bis jetzt)
gegeben, und wie viele sind für dieses Jahr noch geplant?
Deutschland hat gegenüber der Europäischen Kommission für das Jahr 2020
bis zu 2.300 Aufnahmeplätze zugesagt und ist bereit, sie im Rahmen von
Resettlement auf Grundlage von § 23 Absatz 4 AufenthG für ausgewählte
Schutzsuchende unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder Staatenlose, die
vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt sowie für ein Resettlement vorgesehen
sind aus Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon sowie über den
Evakuierungsmechanismus des UNHCR aus Niger zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der
COVID-19-Pandemie und der in diesem Zusammenhang seit Februar 2020
bestehenden weltweiten Reisebeschränkungen ist es im vergangenen Jahr EU-
weit zu Verzögerungen bei der Umsetzung der humanitären
Aufnahmeverfahren gekommen, so dass die zugesagten 2.300 Aufnahmen im Jahr 2021
umgesetzt werden sollen. Für das Jahr 2021 hat Deutschland gegenüber der
Europäischen Kommission 485 zusätzliche Aufnahmeplätze im Rahmen von
Resettlement auf Grundlage von § 23 Absatz 4 AufenthG zugesagt. Aus Jordanien sind
bis Ende des Jahres rund 350 Einreisen geplant, vorbehaltlich
pandemiebedingter Einschränkungen bzw. Änderungen.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der palästinensischen und
syrischen Geflüchteten in Jordanien, und wie stark sind diese nach
Kenntnis der Bundesregierung von der COVID-19-Pandemie betroffen?
Die Mehrheit der jordanischen Bevölkerung hat einen direkten oder indirekten
Fluchthintergrund, insbesondere aus den Palästinensischen Gebieten, Irak und
Syrien. Integration und Schutzstatus von Geflüchteten sind unterschiedlich
stark ausgeprägt, so auch die Ausübung ihrer Rechte je nach Herkunft und
sozioökonomischen Umständen. Jordanien wird zu Recht für seinen
humanitären Umgang mit syrischen Geflüchteten gelobt. Als eines der ersten Länder
weltweit hat Jordanien Geflüchteten gleichberechtigten Zugang zu COVID-19-
Impfungen ermöglicht. Problematisch ist der Umgang mit nicht-syrischen
Flüchtlingen, die seit Januar 2019 nicht mehr durch den UNHCR registriert
werden und somit kaum Zugang zu Hilfs- und Schutzmaßnahmen haben.
Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
23. In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung im Zuge ihrer
Bemühungen um Menschenrechte bedrohte und verfolgte zivilgesellschaftliche
Aktivisten in Jordanien?
Stehen diesen Personen Schutzräume und Ansprechpartner an der
deutschen Botschaft in Amman zur Verfügung?
Die Bundesregierung fördert über die politischen Stiftungen, über andere
deutsche Akteure sowie direkt vor Ort lokale Menschenrechtsprojekte und -
organisationen und steht in regelmäßigem Austausch mit
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern. Die Botschaft ist stets als Ansprechpartner für
Aktivisten und Austausch in geschütztem Rahmen verfügbar, kann aber im Fall
einer Bedrohung keine Schutzräume zur Verfügung stellen.
24. Sind der Bunderegierung Fälle von Überwachung und Verfolgung
jordanischer Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger in Deutschland durch
den jordanischen Geheimdienst oder die jordanische Botschaft bekannt?
Wenn ja, inwiefern, und mit welchem Ergebnis wurden diese Fälle
gegenüber Vertreter der jordanischen Regierung thematisiert?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
25. Befürchtet die Bundesregierung eine zunehmende Instabilität Jordaniens
durch die immer stärker zunehmende Wasserknappheit im Land (https://
www.kfw.de/stories/kfw/stories/umwelt/natuerliche-ressourcen/wasserm
angel-jordanien-wird-verschaerft-durch-fluechtlingskrise/#:~:text=Wasse
rmangel%20ist%20in%20Jordanien%20kein%20Ausnahmezustand%20
%E2%80%93%20es,im%20Sommer%20regnet%20es%20oft%20mehrer
e%20Monate%20nicht), und wie unterstützt sie Jordanien bei der
Bewältigung des Wassermangels?
Jordanien zählt zu den wasserärmsten Ländern der Welt. Die zunehmende
Wasserknappheit, insbesondere die kontinuierliche Entnahme fossilen
Grundwassers, wird von der Bundesregierung mit Sorge verfolgt. Anhaltspunkte,
wonach Wasserknappheit das Land auf mittlere Sicht destabilisieren könnte,
sind für die Bundesregierung derzeit nicht erkennbar.
Die Unterstützung des jordanischen Wassersektors ist ein Schwerpunkt der
Bundesregierung. Dabei orientiert sie sich an der von Jordanien selbst
erarbeiteten Wasserstrategie. Angesichts der vielschichtigen Herausforderungen
verfolgt die Bundesregierung dabei einen ganzheitlichen Ansatz und setzt gezielt
auf die Entwicklung von Kapazitäten, die Bereitstellung von Investitionsmitteln
und die Unterstützung struktureller Reformen, beispielsweise Zentralisierung
der Schuldenverwaltung, Wassertarifreform und Qualitätsmanagement in
Kläranlagen.
Ein geografischer Schwerpunkt liegt auf den durch die Flüchtlingskrise
besonders betroffenen nördlichen Gouvernoraten, in denen Maßnahmen zur
Verbesserung der Versorgungssituation der Flüchtlinge und der Bevölkerung der
aufnehmenden Gemeinden umgesetzt werden.
So konnte im Jahr 2020 mit deutscher Unterstützung eine verbesserte
Trinkwasserversorgung für 1,6 Millionen Menschen sowie eine verbesserte
Sanitärversorgung und Abwasserentsorgung für über 3,5 Millionen Menschen
bereitgestellt werden.
26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über durch deutsche und
europäische Unternehmen exportierte Überwachungstechnologie an die
Regierung Jordaniens?
Daten zu tatsächlich erfolgten Ausfuhren von Gütern im Sinne der
Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
27. Wie viele und wie regelmäßig führt die Bundesregierung
Endverbleibskontrollen von nach Jordanien exportierten Rüstungsgütern vor Ort
durch, um zu verhindern, dass diese zum Zweck von
Menschenrechtsverletzungen beispielsweise im Bürgerkrieg in Libyen eingesetzt werden?
Bislang wurde eine Vor-Ort-Kontrolle über den tatsächlichen Endverbleib von
Kleinwaffen in Jordanien durchgeführt. Zum Instrument der Post-Shipment-
Kontrollen und deren Durchführung wird auf das Eckpunktepapier der
Bundesregierung verwiesen, das unter
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Download
s/E/eckpunkte-einfuehrung-post-shipment-kontrollen-deutsche-ruestungsexport
e.pdf?__blob=publicationFile&v=1 einsehbar ist, sowie auf die Ausführungen
in den jährlichen Rüstungsexportberichten.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/31387
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]