[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/30268 –
Sicherstellung von Mehrgenerationenhäusern in Sachsen-Anhalt, Sachsen und
bundesweit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hatte sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zwischen
CDU, CSU und SPD 2017 das Ziel gesetzt, gleichwertige Lebensverhältnisse
in allen Regionen in unserem Land zu schaffen und zu fördern. Mit 20
Förderprogrammen sollen strukturschwache Regionen durch Stärkung der
Wirtschaftskraft, Forschung, Innovation, Digitalisierung gefördert werden und
auch die ländliche Entwicklung, Infrastruktur und soziale Daseinsvorsorge
stabilisiert werden. Das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus.
Miteinander – Füreinander“ ist laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) eines dieser Programme. Mit der Unterstützung
von Mehrgenerationenhäusern soll das Wohn- und Lebensumfeld unterstützt,
der gesellschaftliche Zusammenhalt zwischen Generationen und Kulturen
befördert und dadurch der Standortfaktor gestärkt werden. Mit dem 1. Januar
2021 hat sich die Bundesregierung entschlossen, mit dem Bundesprogramm
„Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ für weitere acht Jahre
rund 530 Mehrgenerationenhäuser bundesweit zu fördern. Gerade die
Pandemie hat gezeigt, dass Mehrgenerationenhäuser ein wichtiger Partner im
sozialen Gefüge sind. So haben Mehrgenerationenhäuser Familien in
Eskalationssituationen unterstützt und waren oftmals erste Ansprechpartner bei häuslicher
Gewalt. Aber auch Kindern und Jugendlichen wurden während der Phase des
Heimunterrichts bei der Selbsterarbeitung von Lernstoffen unterstützt und
ihnen wurde über die Mehrgenerationenhäuser Zugang zu Computer- und
Druckertechnik ermöglicht, wenn diese daheim nicht zur Verfügung standen.
1. Wie viele Mehrgenerationenhäuser werden in Sachsen-Anhalt ab dem
1. Januar 2021 gefördert, und wie viele waren schon Teil der Förderung
von 2017 bis 2020?
Aus Mitteln des „Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander –
Füreinander“ wurden ab dem 1. Januar 2021 21 Häuser gefördert.
Aus Mitteln des „Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus“ wurden zwischen
2017 bis 2020 21 Häuser gefördert.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30791
19. Wahlperiode 17.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 17. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viele Mehrgenerationenhäuser werden in Sachsen ab dem 1. Januar
2021 gefördert, und wie viele waren schon Teil der Förderung von 2017
bis 2020?
Aus Mitteln des „Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander –
Füreinander“ wurden ab dem 1. Januar 2021 38 Häuser gefördert.
Aus Mitteln des „Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus“ wurden zwischen
2017 bis 2020 38 Häuser gefördert.
3. Wie viele Mehrgenerationenhäuser sind neu im Bundesprogramm
„Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ (bitte nach
Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)?
Im „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ sind
bislang keine neuen Mehrgenerationenhäuser hinzugekommen.
4. Welche Anteile an der Finanzierung von Mehrgenerationenhäusern
tragen bisher die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt (bitte nach
Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
5. Welche Anteile an der Finanzierung von Mehrgenerationenhäusern
tragen bisher die Kommunen im Freistaat Sachsen (bitte nach Landkreisen
und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß Nummer 4 der Förderrichtlinie zum „Bundesprogramm
Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ muss jedes im Programm geförderte
Mehrgenerationenhaus eine kommunale Kofinanzierung von 10 000 Euro pro
Förderjahr nachweisen. Die kommunale Kofinanzierung kann (anteilig) auch
durch den Landkreis/(Stadt-)Kreis und/oder (anteilig) durch das Land erbracht
werden. Eine Auswertung, wie sich die Kofinanzierung je MGH
zusammensetzt, erfolgt nicht. Dies gilt für alle 16 Bundesländer und somit auch für das
Land Sachsen-Anhalt sowie für den Freistaat Sachsen.
6. Wie viele Mittel sind aus dem Bundesprogramm
„Mehrgenerationenhaus“ in die Finanzierung von Mehrgenerationenhäusern in Sachsen-
Anhalt pro Landkreis und kreisfreier Stadt geflossen (bitte entsprechend
auflisten)?
Sachsen-Anhalt gesamt 3.003.520,81 €
Altmarkkreis Salzwedel 126.098,40 €
Anhalt-Bitterfeld 279.440,40 €
Börde 130.000,00 €
Burgenlandkreis 261.000,00 €
Dessau-Roßlau (Stadt) 175.900,00 €
Halle/Saale (Stadt) 160.986,34 €
Harz 261.000,00 €
Jerichower Land 136.200,00 €
Magdeburg (Stadt) 261.000,00 €
Mansfeld-Südharz 236.000,00 €
Saalekreis 289.861,00 €
Salzlandkreis 294.036,59 €
Sachsen-Anhalt gesamt 3.003.520,81 €
Stendal 130.998,08 €
Wittenberg 261.000,00 €
7. Wie viele Mittel sind aus dem Bundesprogramm
„Mehrgenerationenhaus“ in die Finanzierung von Mehrgenerationenhäusern in Sachsen pro
Landkreis und kreisfreier Stadt geflossen (bitte entsprechend auflisten)?
Sachsen gesamt 5.447.047,57 €
Bautzen 522.800,00 €
Chemnitz (Stadt) 176.000,00 €
Dresden (Stadt) 147.489,52 €
Erzgebirgskreis 559.596,84 €
Görlitz 507.966,27 €
Leipzig 476.500,00 €
Leipzig (Stadt) 260.800,00 €
Meißen 392.000,00 €
Mittelsachsen 138.544,66 €
Nordsachsen 565.591,00 €
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 772.495,84 €
Vogtlandkreis 405.430,14 €
Zwickau 521.833,30 €
8. Gab es in den Jahren 2017 bis 2020 auch Anträge auf Förderung, die
wegen einer fehlenden Kofinanzierungserklärung abgelehnt werden
mussten, und wenn ja, wie viele?
Waren darunter auch Projekte aus Sachsen-Anhalt und Sachsen, und
wenn ja, welche (bitte entsprechend aufführen)?
Es erfolgten keine Ablehnungen von Förderanträgen wegen fehlender
Kofinanzierungserklärung.
9. Gibt es ab der Förderperiode 2021 auch Anträge auf Förderung, die
wegen einer fehlenden Kofinanzierungserklärung abgelehnt werden
mussten, und wenn ja, wie viele?
Waren darunter auch Projekte aus Sachsen-Anhalt und Sachsen, und
wenn ja, welche (bitte entsprechend aufführen)?
In der Förderperiode ab 2021 waren bislang keine Förderanträge wegen
fehlender Kofinanzierungserklärung abzulehnen.
10. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es aktuell kein im
Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“
gefördertes Mehrgenerationenhaus (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Bundesland Kreis/Stadt
Baden-Württemberg Breisgau-Hochschwarzwald
Bayern Amberg-Sulzbach
Bayern Deggendorf
Bayern Dingolfing-Landau
Bayern Ebersberg
Bayern Eichstätt
Bundesland Kreis/Stadt
Bayern Erlangen (Stadt)
Bayern Erlangen-Höchstadt
Bayern Freyung-Grafenau
Bayern Fürth
Bayern Landshut
Bayern Neu-Ulm
Bayern Oberallgäu
Bayern Passau
Bayern Passau (Stadt)
Bayern Regen
Bayern Rottal-Inn
Bayern Weiden i.d.OPf. (Stadt)
Brandenburg Barnim
Hansestadt Bremen Bremerhaven (Stadt)
Hessen Odenwaldkreis
Niedersachsen Delmenhorst (Stadt)
Niedersachsen Leer
Niedersachsen Lüneburg
Niedersachsen Peine
Niedersachsen Wolfenbüttel
Nordrhein-Westfalen Herne (Stadt)
Nordrhein-Westfalen Höxter
Nordrhein-Westfalen Mülheim an der Ruhr (Stadt)
Nordrhein-Westfalen Viersen
Rheinland-Pfalz Birkenfeld
Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis
Rheinland-Pfalz Landau in der Pfalz (Stadt)
Rheinland-Pfalz Pirmasens
Rheinland-Pfalz Rhein-Hunsrück-Kreis
Rheinland-Pfalz Trier (Stadt)
Rheinland-Pfalz Westerwaldkreis
Schleswig-Holstein Flensburg (Stadt)
Schleswig-Holstein Plön
Thüringen Altenburger Land
Thüringen Eichsfeld
Thüringen Eisenach (Stadt)
Thüringen Greiz
Thüringen Saalfeld-Rudolstadt
Thüringen Sonneberg
11. Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass
es in Sachsen-Anhalt nach der Gebietsreform 2007 eine angemessene
regionale Verteilung und damit nicht zu einer Halbierung der Anzahl der
Mehrgenerationenhäuser gekommen ist?
Das im Jahr 2007 in zwei Ausschreibungswellen gestartete Aktionsprogramm
„Mehrgenerationenhäuser“ ermöglichte allen interessierten Trägern eine
Antragstellung, unabhängig vom Sitz des Trägers. Die Auswahl der Häuser
erfolgte auf der Basis eines richtliniengemäßen Antrages grundsätzlich nach
fachlichen Kriterien. Die Auswahl wurde mit dem Land Sachsen-Anhalt abgestimmt.
Die Gebietsreform hatte daher keine Auswirkung auf die Anzahl der
Mehrgenerationenhäuser in Sachsen-Anhalt. In den Folgeprogrammen wurde allen
Bestandshäusern eine weitere Zusammenarbeit auf Antrag eingeräumt.
Neue Häuser wurden in den Folgeprogrammen ebenfalls auf der Basis eines
richtliniengemäßen Antrages grundsätzlich nach fachlichen Kriterien
ausgewählt.
12. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Mehrgenerationenhäusern in Sachsen-Anhalt
hauptamtlich und wie viele ehrenamtlich tätig?
Welche tarifliche Bezahlung erhalten die Beschäftigten?
Gibt es in den Mehrgenerationenhäusern prekär beschäftigte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bitte jeweils nach Projekten, Landkreisen und
kreisfreien Städten entsprechend aufschlüsseln)?
Sachsen-Anhalt Mehrgenerationenhaus, Ort Hauptamtlich beschäftigt
Freiwillig
engagiert
Sachsen-Anhalt gesamt 129 694
Altmarkkreis Salzwedel Mehrgenerationenhaus Salzwedel, Salzwedel 4 23
Anhalt-Bitterfeld Mehrgenerationenhaus Bitterfeld- Wolfen, Bitterfeld-Wolfen 2 100
Anhalt-Bitterfeld Mehrgenerationenhaus Görzig, Südliches Anhalt OT Görzig 2 8
Börde DRK Mehrgenerationenhaus Kroppenstedt, Kroppenstedt 4 22
Burgenlandkreis Kinder- und Jugendhaus „Free-Time“ mit Mehrgenerationenhaus, Karsdorf 2 60
Burgenlandkreis Modellprojekt „Jung und Alt unter einem Dach“, Weißenfels 5 50
Dessau-Roßlau (Stadt) Bürger-, Bildungs- und Freizeitzentrum BBFZ Dessau, Dessau-Roßlau 2 109
Halle/Saale (Stadt) Nachbarschaftszentrum „Pusteblume“, Halle 19 18
Harz AWZ gGmbH Mehrgenerationenhaus-hoch-3, Halberstadt 5 35
Harz Integrative Kindertagesstätte „Regenbogen-land“, Harzgerode 15 10
Jerichower Land Jugendwerk Rolandmühle gGmbH,Soziokulturelles Zentrum, Burg 4 14
Magdeburg (Stadt) Bildungsnetzwerk Magdeburg gGmbH, Magdeburg 12 26
Magdeburg (Stadt) Familienhaus im Park, Magdeburg 4 19
Mansfeld-Südharz Mehrgenerationenhaus der Luth. Eisleben „Sternschnuppe“, Lutherstadt Eisleben 3 80
Saalekreis Alten- und Pflegeheim Landsberg,Landsberg 4 10
Saalekreis Mehrgenerationenhaus Merseburg, Merse-burg 8 18
Salzlandkreis Mehrgenerationenhaus Schönebeck,Schönebeck / Elbe 3 15
Salzlandkreis Stadtteilhaus für Jung und Alt, Bernburg 2 20
Stendal Familienzentrum Färberhof gGmbH, Stendal 18 7
Wittenberg „Wir“ e. V. – Landfrauen helfen sich selbst -, Jessen 3 25
Wittenberg Mehrgenerationenhaus „Harold and Maude“, Lutherstadt Wittenberg 8 25
Es gilt wie bei allen Zuwendungen aus Bundesmitteln das
Besserstellungsverbot und die Vorgabe einer tarifgerechten Bezahlung, soweit es sich um die
Förderung von Personalkosten handelt. Angaben zu den tariflichen Einstufungen
der nicht aus Bundesmitteln finanzierten Mitarbeitenden in den
Mehrgenerationenhäusern werden nicht erhoben.
13. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Mehrgenerationenhäusern in Sachsen
hauptamtlich und wie viele ehrenamtlich tätig?
Welche tarifliche Bezahlung erhalten die Beschäftigten?
Gibt es in den Mehrgenerationenhäusern prekär beschäftigte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bitte jeweils nach Projekten, Landkreisen und
kreisfreien Städten entsprechend aufschlüsseln)?
Sachsen Mehrgenerationenhaus, Ort Hauptamtlich beschäftigt
Freiwillig
engagiert
Sachsen gesamt 246 1846
Bautzen Mehrgenerationenhaus „Südtreff“ Hoyers-werda, Hoyerswerda 5 43
Bautzen Mehrgenerationenhaus Bautzen-Gesundbrunnen, Bautzen 7 24
Bautzen Mehrgenerationenhaus Bernsdorf, Bernsdorf 4 50
Bautzen Steinhaus e. V., Bautzen 3 385
Chemnitz (Stadt) Generationentreff, Chemnitz 7 60
Dresden (Stadt) Mehrgenerationenhaus Dresden-Friedrichstadt, Dresden 5 33
Erzgebirgskreis Bürgerhaus Aue, Aue 4 85
Erzgebirgskreis Mehrgenerationenhaus Annaberg, Annaberg- Buchholz 23 23
Erzgebirgskreis Mehrgenerationenhaus Zschopau, Zschopau 3 30
Erzgebirgskreis Mehrgenerationenhaus Zwönitz, Zwönitz 3 45
Görlitz Diakonie St. Martin MGH Rothenburg,Rothenburg 13 20
Görlitz Hillersche Villa gGmbH, Zittau 5 50
Görlitz Mehrgenerationenhaus Görlitz, Görlitz 4 9
Leipzig Mehrgenerationenhaus „Alte Feuerwehr“, Grimma 11 60
Leipzig Mehrgenerationenhaus Zuversicht e. V.,Wurzen 1 10
Leipzig Volkshochschule Leipziger Land Mehrgene-rationenhaus Markranstädt, Markranstädt 4 38
Leipzig (Stadt) Haus Steinstraße e. V., Leipzig 13 70
Leipzig (Stadt) Mehrgenerationenhaus Leipzig Mitte im Ariowitsch-Haus, Leipzig 4 36
Meißen JuCo Soziale Arbeit gGmbH, Coswig 5 59
Meißen Mehrgenerationenhaus FamilienzentrumRadebeul, Radebeul 26 81
Meißen Mehrgenerationenhaus Riesa/Gröba, Riesa 3 22
Mittelsachsen Mehrgenerationenhaus „Buntes Haus“,Freiberg 4 60
Nordsachsen Arche-Eilenburg, Eilenburg 4 25
Nordsachsen Mehrgenerationenhaus Delitzsch, Delitzsch 15 48
Nordsachsen Mehrgenerationenhaus Dommitzsch,Dommitzsch 2 9
Sachsen Mehrgenerationenhaus, Ort Hauptamtlich beschäftigt
Freiwillig
engagiert
Sachsen gesamt 246 1846
Nordsachsen Ostelbisches Mehrgenerationenhaus Arzberg O-M-A, Arzberg 2 21
Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge „Regenbogen“ Familienzentrum e. V., Freital 8 67
Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge
ASB Mehrgenerationenhaus Sächsische
Schweiz, Neustadt in Sachsen 4 40
Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge
DRK Mehrgenerationenhaus Sebnitz,
Sebnitz 2 21
Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge FAMIL e. V., Pirna 10 29
Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge Kuppelhalle Tharandt e. V., Tharandt 9 97
Vogtlandkreis Betreuungszentrum Adorf/Vogtl., Adorf/Vogtl. 1 5
Vogtlandkreis Mehrgenerationenhaus „Goldene Sonne“, Oelsnitz 7 34
Vogtlandkreis Spiel-Spaß-Kindertreff e. V. Familienzent-rum Plauen, Plauen 4 40
Zwickau Mehrgenerationenhaus „Schützenhaus“,Hohenstein/Ernstthal 3 18
Zwickau Mehrgenerationenhaus Familienzentrum Wildenfels, Wildenfels OT Härtensdorf 7 30
Zwickau Mehrgenerationenhaus Kirchberg „Im Haus der Parität“, Kirchberg 4 11
Zwickau Mehrgenerationenhaus Zwickau, Zwickau 7 58
Es gilt wie bei allen Zuwendungen aus Bundesmitteln das
Besserstellungsverbot und die Vorgabe einer tarifgerechten Bezahlung, soweit es sich um die
Förderung von Personalkosten handelt. Angaben zu den tariflichen Einstufungen
der nicht aus Bundesmitteln finanzierten Mitarbeitenden in den
Mehrgenerationenhäusern werden nicht erhoben.
14. Welche Struktur der Ländervernetzung der Mehrgenerationenhäuser gibt
es nach Kenntnis der Bundesregierung in Sachsen-Anhalt und Sachsen?
Im Sachsen-Anhalt ist eine landesweite Vernetzung der
Mehrgenerationenhäuser nicht bekannt. Es existiert lediglich ein informelles Netzwerk der MGHs,
dessen Ziel es in den vergangenen Jahren war, mehrmals jährlich in einen
Austausch zu treten.
In Sachsen existiert ein Landesverband sächsischer Mehrgenerationenhäuser
e. V., Altkötzschenbroda 20, 01445 Radebeul, der u. a. Vernetzungsaufgaben
wahrnimmt.
15. Wie viele Mittel wurden insgesamt für die Begleitung und Evaluierung
des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus“ im Zeitraum von 2017
bis 2020 zur Verfügung gestellt (bitte in Förderperioden angeben)?
2017: 298 681,60 Euro.
2018: 419 760,60 Euro.
2019: 299 725,30 Euro.
2020: 346 955,92 Euro.
16. Wieso wurde die erhöhte Mittelfortschreibung für die
Mehrgenerationenhäuser und das Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser ab 2022 nicht
aus Mitteln im Etat des BMFSFJ gedeckt, sondern als ein Mehrbedarf
beim Bundesministerium der Finanzen angemeldet?
Durch Parlamentsbeschluss wurden zusätzliche Mittel für die Umsetzung des
„Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus“ sowie des „Bundesprogramms
Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ zur Verfügung gestellt.
Aus diesem Grund ist es erforderlich zusätzliche Mittel in Rahmen des
regierungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens zur Anpassung der
mittelfristigen Finanzplanung bzw. zur Fortschreibung der Fördermittel für die
Mehrgenerationenhäuser gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen anzumelden.
17. Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung die
Mehrgenerationenhäuser ihre Ausgaben in Bezug auf den gestiegenen administrativen
Aufwand und die Kostensteigerungen (z. B. für Mieten, Sachkosten,
Tarifanpassungen beim Personal) und den gestiegenen Personalbedarf ab
2021/2022 begleichen?
Der Deutsche Bundestag hat die finanzielle Aufstockung erneut für das
Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt, sodass alle rund 530 Mehrgenerationenhäuser in
dem am 1. Januar 2021 gestarteten „Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus.
Miteinander – Füreinander“ auch in diesem Jahr jeweils in Höhe von bis zu
40 000 Euro gefördert werden können. Das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend setzt sich weiterhin dafür ein, dass die
Mehrgenerationenhäuser auch 2022 mindestens in der gleichen Höhe wie 2020 und 2021
gefördert werden.
18. Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, die Etats für die
Mehrgenerationenhäuser ab dem Jahr 2022 zu erhöhen, wenn das neue
Bundesprogramm ab 2021 neue Ziele (z. B. die Verpflichtung eines Review-
Verfahrens zur Qualitätssicherung in Abstimmung mit der Kommune
durchzuführen ist) und somit zusätzliche fachliche Anforderungen an die
Betreibenden der Mehrgenerationenhäuser stellt?
Die Ziele für das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander –
Füreinander“ sind für die Dauer der Programmlaufzeit (bis 2028) in der
Förderrichtlinie formuliert. Der durch das Parlament erhöhte Mittelansatz für die
Mehrgenerationenhäuser soll auch für die Folgejahre fortgeschrieben werden,
um auch in Zukunft allen Mehrgenerationenhäusern den erhöhten
Bundeszuschuss auf Antrag gewähren zu können.
19. Wie viele Anträge sind seitens der Mehrgenerationenhäuser seit dem
1. Januar 2020 eingegangen, um Drucker, Computer oder Laptops
anzuschaffen, damit diese in den Mehrgenerationenhäusern etwa von Kindern
und Jugendlichen in der Phase des Heimunterrichts genutzt werden
können (bitte nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten
auflisten)?
Im Rahmen der Corona-Soforthilfe im Bundesprogramm
Mehrgenerationenhaus wurden im Jahr 2020 insgesamt 312 Anträge im Gesamtvolumen von
295 000 Euro bewilligt, die für zusätzlich durch die Corona-Krise entstehende
Ausgaben zu verwenden waren. Die Fördermittel dienten dabei auch der
erforderlichen Umstellung der Angebote und dem Auf- bzw. Ausbau von (digitalen)
Nachbarschaftshilfen „auf Distanz“. Eine Auswertung, welche Fördermittel für
die Beschaffung von Drucker, Computern oder Laptops, die in den
Mehrgenerationenhäusern etwa von Kindern und Jugendlichen in der Phase des
Heimunterrichts genutzt werden können, erfolgte nicht.
20. Inwieweit würden sich Schließungen von Mehrgenerationenhäusern aus
Sicht der Bundesregierung auf die Beziehungen und die Solidarität
zwischen Menschen und Generationen vor Ort auswirken, und betrachtet die
Bundesregierung eventuelle Schließungen von Mehrgenerationenhäusern
als mit den Zielen des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus.
Miteinander – Füreinander“ vereinbar (bitte begründen)?
Seitens des Bundes sind keine Schließungen von Mehrgenerationenhäusern
geplant. Die rund 530 Mehrgenerationenhäuser sorgen als zentrale Anlaufstellen
in den Kommunen bundesweit für sozialen Zusammenhalt und ein Miteinander
der Generationen und Kulturen. Sie stärken die Teilhabe der Menschen in ihrer
Nachbarschaft und das freiwillige Engagement. Durch ihre hohe Flexibilität
unterstützen sie die Kommunen mit Angeboten, die sich an den jeweiligen
Ausgangslagen und Bedarfen orientieren, und tragen so als wichtige Bestandteile
der sozialen Infrastruktur zu besseren Lebensbedingungen bei.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]