Corona-Hilfen
der Abgeordneten Johannes Vogel (Olpe), Reinhard Houben, Michael Theurer, Pascal Kober, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Matthias Nölke, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Konstantin Kuhle, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Corona-Pandemie trifft die deutsche Wirtschaft hart. So ist beispielsweise der Umsatz von Gastronomen im Dezember 2020 auf ein Drittel des Umsatzes vom Dezember 2019 eingebrochen (Statistisches Bundesamt, Umsatz des Gastgewerbes in konstanten Preisen [real], 2021). Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) fiel im zweiten Quartal 2020 um 11,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal (Statistisches Bundesamt, BIP Veränderung in Prozent [preisbereinigt], Rechenstand: 24. Februar 2021). Im Januar 2021 waren 475 140 Personen mehr arbeitslos als im Januar 2020 (Bundesagentur für Arbeit, Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt [Monatszahlen], Januar 2021).
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, hat die Bundesregierung umfangreiche „Corona-Hilfen“, also bundespolitische sowie ganz oder teilweise aus Bundesmitteln finanzierte Maßnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (zum Beispiel die sogenannten Überbrückungshilfen I, II und III, die November- und Dezemberhilfen sowie die Neustart-Hilfe), ins Leben gerufen. So findet sich auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen folgende Aussage: „Die Corona-Hilfen der Bundesregierung werden kontinuierlich nachjustiert und erweitert. Die umfangreichsten Finanzhilfen in der Geschichte der Bundesrepublik stabilisieren die Wirtschaft, helfen Beschäftigten, Selbstständigen und Unternehmen durch die Krise und stärken das Gesundheitssystem.“
Allerdings ist fraglich, inwieweit diese Corona-Hilfen ihrem Ziel gerecht werden. Viele Selbstständige und Unternehmer bemängeln, dass die Antragskriterien im Detail viel zu hoch seien und zudem eine Fehlkonstruktion, die an der Praxis vorbeiginge, so etwa Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland – HDE e. V. im Interview mit „Merkur“ (Schmidtutz, „Schleppende Corona-Hilfen – Handwerkspräsident schlägt Alarm: ‚Uns erreichen Verzweiflungshilferufe‘“, Merkur, 21. Januar 2021, https://www.merkur.de/wirtschaft/coronavirus-wirtschaft-folgen-sch...ilfe-kritik-handel-hde-genth-deutschland-spd-cdu-zr-90166335.html).
Über Monate war es zum Beispiel Gaststätten mit angeschlossener Brauerei nicht möglich, wegen ihrer Verluste im Ausschank Corona-Hilfen zu beantragen. Grund dafür war, dass die Gaststätten Corona-Hilfen beantragen konnten, Hersteller von Produkten wie im vorliegenden Fall von Getränken, jedoch nicht. Wie andere Betriebe, die Dienstleistungen mit Produkten kombinieren – wie beispielsweise ein Friseursalon, der eigene Haarpflegeprodukte vertreibt – mit dieser Problematik umgehen sollen, ist offen.
Umfragen bestätigen eine Fehlkalkulation des Kosten-Nutzen-Verhältnisses. So gaben 80 Prozent der Selbstständigen ohne Angestellte an, dass sich der Antragsaufwand für sie gar nicht lohne, weil sie gar keinen Steuerberater hätten oder weil nur Betriebskosten abgesetzt werden können. Gerade diese können bei Selbstständigen, die aus dem Home-Office arbeiten, aber sehr gering oder nicht vorhanden sein (Specht, „Andreas Lutz im Interview – Kritik an Überbrückungshilfe: ‚Das Ganze ist mit heißer Nadel gestrickt‘“, Handelsblatt, 29. Juli 2020, https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/26047294.html).
Zugleich haben die Corona-Hilfen in den vergangenen Monaten eine Angriffsfläche für Betrug und Missbrauch geboten. So ergab eine Nachfrage der „Welt am Sonntag“ bei den 16 Landeskriminalämtern eine Zahl von 25 400 Verdachtsfällen in Bezug auf Subventionsbetrug bei den Corona-Soforthilfen (vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus226315655/Ermittlungen-wegen-Betrugs-bei-Corona-Hilfen-in-25-400-Faellen.html). Auf Basis falscher Angaben hätten sich Betrüger Hilfen in dreistelliger Millionenhöhe erschlichen. Am 5. März 2021 veröffentlichten darüber hinaus das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen eine gemeinsame Mitteilung, in der sie Betrugsversuche im Zusammenhang mit Corona-Hilfen einräumten. Nach Informationen von „Business Insider“ hatten Unbekannte demnach mit falschen Identitäten beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für echte Unternehmen Hilfen beantragt (https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/betrueger-erschlichen-sich-millionen-mit-falschen-identitaeten-bundesregierung-stoppt-fast-alle-coronahilfen-a/). Aus diesem Grund stoppte das Bundeswirtschaftsministerium die Auszahlung der Abschlagszahlungen der November-, Dezember- und Überbrückungshilfe III für die Woche vom 5. bis 12. März 2021.
Allerdings war laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) eine mögliche Schwachstelle der Regelung zur Beantragung der Corona-Hilfen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekannt. Laut „FAZ“ vom 12. März 2021 habe das Bundeswirtschaftsministerium schon im vergangenen Herbst vom Bundesfinanzministerium bei der Erstellung der Programme zur November- und Dezemberhilfe und der Überbrückungshilfe III einen automatischen Abgleich mit Daten der Finanzämter als zusätzliche Sicherheitslinie verlangt (betrifft etwa den Abgleich von Kontonummer, Umsatzsteuer- und Steuer-ID). Das Bundesfinanzministerium habe aber mitgeteilt, dass dies „entbehrlich“ und zudem nicht zügig umsetzbar sei (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-hilfen-fuer-unternehmen-sollen-wieder-normal-laufen-17240908.html). Auch lagen dem zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier und Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil und Staatssekretär Wolfgang Schmidt (Bundesfinanzministerium) spätestens seit einem gemeinsamen Treffen mit dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. (VGSD) im März 2020 Hinweise vor, dass die Auszahlung der Hilfen direkt über die Finanzverwaltung wünschenswert und einfacher wäre (vgl. BILD https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/missbrauch-von-corona-hilfen-welche-schuld-hat-scholz-75738328.bild.html#fromWall).
Stattdessen häufen sich Berichte zu bürokratischen Hürden und Hemmnissen, die dazu führen, dass Selbstständige die Hilfen nicht erhalten. So komme es vermehrt zu Verfahren aus für die Subventionen nach Ansicht der Fragesteller unerheblichen Gründen, also Verfahren, die eingeleitet wurden, weil der Kontokorrentkredit nicht voll ausgeschöpft wurde, die Firmenanschrift mit der Privatadresse identisch ist, sich die Förderungsbedingungen nachträglich geändert haben, Personenidentität zwischen angegebenen Mitarbeitern und den Gründern besteht, Anträge ein weiteres Mal eingereicht wurden, wobei über den ersten Antrag keine Eingangsbestätigung ausgestellt wurde, sowie weil der Antragsteller einen Nebenjob hatte, wobei die Selbstständigkeit jedoch gemessen an der Höhe des Einkommens stets im Vordergrund stand – jeweils ohne, dass andere Gründe hinzutraten, die nicht unerheblich sind. In der Folge dieser Verfahren müssen die Beschuldigten mit Hausdurchsuchungen und der Einfrierung von Konten rechnen, was für Betroffene in einer für sie ohnehin bereits schwierigen wirtschaftlichen Situation existenzbedrohlich ist (Lutz, „Gerichtsverfahren enden typischerweise mit 3.000 Euro Strafe – zusätzlich zur Rückzahlung der Soforthilfe“, Update des VGSD, 4. November 2020, https://www.vgsd.de/muessen-mehr-als-8-000-soforthilfe-bezieher-mit-staatsanwaltschaftlichen-ermittlungen-rechnen-betroffene-bitte-melden/).
Auch wegen anscheinend mangelnder Abstimmung mit der EU-Kommission wurden Antragskriterien und Regeln zur Mittelverwendung vielfach geändert, was zu großer Unsicherheit und unnötiger Bürokratie geführt hat. So musste das Bundeswirtschaftsministerium nach Absprache mit der EU-Kommission klarstellen, dass Überbrückungshilfen lediglich ein Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten sein dürfen. In diesem Zusammenhang sagte Harald Elster, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands, der „Welt“, er gehe davon aus, dass wegen der neuen Fixkosten-Regel 80 Prozent bis 90 Prozent aller Anträge für Überbrückungshilfen noch einmal angepackt werden müssten (Seibel, „Viele werden bereits gezahlte Hilfen zurückzahlen müssen“, WELT, 13. Januar 2021, https://www.welt.de/wirtschaft/plus224243078/). Insgesamt wirft die Fülle an berichteten Problemen im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Corona-Hilfen eine Vielzahl von Fragen an die Bundesregierung auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Corona-Hilfen (hier und im Folgenden wie in der Vorbemerkung der Fragesteller definiert) gibt und gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2020 (bitte nach ursprünglich vorgesehenem Anfangsdatum der Möglichkeit zur Antragstellung; tatsächlichem Datum der Möglichkeit zur Antragstellung; ursprünglich vorgesehenem Anfangsdatum der Auszahlung von Mitteln; tatsächlichem Datum der ersten Auszahlung von Mitteln; Beantragungsschlussdatum; Anzahl der eingegangenen Anträge; Anzahl der positiv beschiedenen Anträge; Anzahl der negativ beschiedenen Anträge; Bearbeitungsdauer der Anträge [von erstmaligen Zugang des Antrags bis Auszahlung der Mittel, und zwar im Durchschnitt und Median]; ursprünglich veranlagtem Gesamtvolumen in Euro; Volumen der ausgezahlten Mittel in Euro; Volumen der beantragten, aber noch nicht ausgezahlten Mittel in Euro; der für die Bearbeitung zuständigen Behörde aufgliedern)?
a) Sofern das tatsächliche Datum der ersten Auszahlung von Mitteln nach dem ursprünglich vorgesehenen Anfangsdatum der Verfügbarkeit liegt, was war nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen der Grund für diese Verzögerung?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Netto-Kosten für Selbstständige ohne Angestellte für die Beantragung der Überbrückungshilfe I, Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Neustart-Hilfe?
a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich gewährten Mittel für Selbstständige ohne Angestellte unter den Corona-Hilfen Überbrückungshilfe I, Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Neustart-Hilfe (bitte nach Brutto-Monatseinkommen der Selbstständigen in 200-Euro-Schritten beginnend bei 0 Euro aufgliedern)?
b) Falls die durchschnittlichen Netto-Kosten nach Frage 2 die durchschnittlich gewährten Mittel nach Frage 2a in bestimmten Einkommensgruppen übersteigen, wie bewertet und rechtfertigt die Bundesregierung das?
c) Falls die durchschnittlichen Netto-Kosten nach Frage 2 die durchschnittlich gewährten Mittel nach Frage 2a in bestimmten Einkommensgruppen übersteigen, plant die Bundesregierung Maßnahmen, um diesem Umstand entgegenzuwirken? Wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zum Beispiel weil dies aus den Anträgen auf Corona-Hilfen hervorgeht, ob die von den jeweiligen Corona-Hilfen nicht gedeckten Kosten von Unternehmen und Selbstständigen ohne Angestellte aufgebracht werden können, ohne auf persönliche Ersparnisse oder für die persönliche oder betriebliche Altersversorgung zurückgestellte Mittel zugreifen zu müssen oder von Insolvenz gefährdet zu werden?
Wie viele Unternehmen und Selbstständige ohne Angestellte in Deutschland haben oder hatten seit Januar 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung zwei oder mehr Einnahmequellen?
a) Wie viele Unternehmen und Selbstständige ohne Angestellte, jeweils mit zwei oder mehr Einnahmequellen, haben oder hatten seit Januar 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung wegen dieses Umstandes keinen Anspruch auf Corona-Hilfen (bitte nach Corona-Hilfe aufgliedern)?
b) Wie viele Unternehmen und Selbstständige ohne Angestellte, jeweils mit zwei oder mehr Einnahmequellen, haben oder hatten seit Januar 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung Corona-Hilfen beantragt, die dementsprechend abgelehnt wurden (bitte nach Corona-Hilfe aufgliedern)?
c) Wie hoch ist bei Unternehmen und Selbstständigen ohne Angestellte, jeweils mit zwei oder mehr Einnahmequellen, die wegen dieses Umstandes keinen Anspruch auf Corona-Hilfen haben oder deren Antrag wegen dieses Umstandes abgelehnt wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung der Einnahmeausfall (als Anteil der Gesamteinnahmen)?
d) Welche Betriebstypen sind der Bundesregierung bekannt, die zwei unterschiedliche Einnahmequellen dergestalt miteinander verbinden, wie angeschlossene Gaststättenbetriebe (zum Beispiel ein Friseursalon, der eigene Haarpflegeprodukte vertreibt)?
e) Plant die Bundesregierung, die mittlerweile zugunsten von angeschlossenen Gaststättenbetrieben beschlossene Ausnahmeregelung auch auf andere Betriebe auszuweiten, die zwei unterschiedliche Einnahmequellen miteinander verbinden?
f) Falls nein, hält die Bundesregierung es für vertretbar, auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes und der Berufsfreiheit, die mittlerweile zugunsten von angeschlossenen Gaststättenbetrieben beschlossene Ausnahmeregelung nicht auf weitere Betriebstypen auszuweiten?
Wie viele Selbstständige ohne Angestellte hatten und haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen durch die Corona-Pandemie bedingten Einnahmeausfall?
a) Wie viele Selbstständige ohne Angestellte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 Arbeitslosengeld II beantragt (bitte nach Monaten aufgliedern)?
b) Wie vielen Anträgen auf Arbeitslosengeld II von Selbstständigen ohne Angestellte, die seit März 2020 gestellt wurden, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung stattgegeben (bitte nach Monaten aufgliedern)?
c) Wie viele Anträge auf Arbeitslosengeld von Selbstständigen ohne Angestellte, die seit März 2020 Arbeitslosengeld II beantragt haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt (bitte nach Monaten und Grund der Ablehnung aufgliedern)?
Welche Arten von Betrug zur Erschleichung von Corona-Hilfen sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Datum des Bekanntwerdens dieser Art von Betrug; Anzahl aller Betrugsversuche; Anzahl der erfolgreichen Betrüge; entstandem Schaden; Bundesland, in dem der Betrug stattfand aufgliedern)?
Wie viele Anträge auf Corona-Hilfen sind oder waren von dem im Rahmen von Betrugsversuchen verhängten Auszahlungsstopp nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen (bitte nach Corona-Hilfe; Volumen; Dauer des Auszahlungsstopps aufgliedern)? Hält die Bundesregierung den Auszahlungsstopp vor dem Hintergrund der oftmals existenzbedrohenden Situation der Antragsteller für angemessen?
a) Hat die Bundesregierung Alternativen zum pauschalen Auszahlungsstopp erwogen?
Hat das Bundesfinanzministerium nach Kenntnis der Bundesregierung noch im Dezember 2020 in einem oder in mehreren Schreiben die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen (zum Beispiel der automatisierte Abgleich von Konto- oder Steuernummern mit Daten der Finanzämter) bei der Überprüfung von Anträgen auf Corona-Hilfen als „entbehrlich“ bzw. „nicht erforderlich“ oder ähnlich bezeichnet?
a) Wenn ja, was sind die Eckdaten dieses oder dieser Schreiben (Datum; Adressat; Absender; Unterzeichner)?
b) Wenn ja, um welche Sicherheitsmaßnahmen handelte es sich konkret?
c) Wenn ja, mit welcher Begründung hat das Bundesfinanzministerium diese Sicherheitsmaßnahmen im Einzelnen zurückgewiesen? Falls keine Begründung genannt wurde, aus welchen Gründen hat sich das Bundesfinanzministerium im Einzelnen entschieden, diese Sicherheitsmaßnahmen zurückzuweisen?
d) Welche der mit dem oder den Schreiben ursprünglich zurückgewiesenen Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile dennoch umgesetzt, bzw. bei welchen dieser Maßnahmen ist eine Umsetzung mittlerweile in Planung?
Wie viele Mitarbeiter in Bundes- und Landesbehörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Erkennung und Vermeidung von systematischem Betrug (zum Beispiel durch die Anfertigung gefälschter Internetseiten) bei der Auszahlung von Corona-Hilfen dergestalt zuständig, dass diese Tätigkeit derzeit den ausschließlichen oder überwiegenden Schwerpunkt ihrer täglichen Arbeit darstellt (bitte nach beschäftigender Bundesbehörde; einschlägiger Corona-Hilfe; Beginn der Ausübung dieser Tätigkeit aufgliedern)?
a) Im Rahmen welcher Formate fand und findet der Austausch zwischen Bundes- und Landesbehörden über Betrugsfälle bei Corona-Hilfen statt?
Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung im Einzelnen dagegen entschieden, die Prüfung von Anträgen auf Corona-Hilfen einschließlich der Auszahlung von unter Corona-Hilfen gewährten Mitteln über die Finanzverwaltung abzuwickeln (bitte nach Corona-Hilfe aufgliedern)?
a) Wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die Bearbeitungsdauer der Anträge (wie in Frage 1 erfragt) bei einer Zuständigkeit der Finanzverwaltung kürzer gewesen? Wenn ja, wie viel kürzer?
b) Welche vorgenommenen Maßnahmen bzw. Umsetzungsschritte hätten bei einer Zuständigkeit der Finanzverwaltung nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber dem heutigen Verfahren entfallen können?
c) Welche Kosten hätten bei einer Zuständigkeit der Finanzverwaltung nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber dem heutigen Verfahren eingespart werden können?
d) Hat die Bundesregierung im Einzelnen evaluiert, wie sich eine Zuständigkeit der Finanzverwaltung auf die Bearbeitungsdauer der Anträge, die vorzunehmenden Maßnahmen bzw. Umsetzungsschritte sowie die Kosten auswirken würde bzw. ausgewirkt hätte?
Hat die Bundesregierung seit Januar 2020 von Bedenken der EU-Kommission Kenntnis erlangt, dass Corona-Hilfen (in ihrer gegenwärtigen Form sowie in ihren vergangenen Formen) gegen das EU-Beihilferecht verstoßen könnten?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, auf welchem Wege und wem gegenüber wurden diese Bedenken nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils geäußert? Bei welchen Corona-Hilfen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund dieser Bedenken Änderungen in welcher konkreten Form vorgenommen werden, bzw. befinden sich solche Änderungen in welcher konkreten Form in Planung (bitte nach Datum des Inkrafttretens der Änderung aufgliedern)?
Welche der Corona-Hilfen wurden nach Inkrafttreten angepasst, und zu welchem Zeitpunkt (bitte nach Corona-Hilfe; Beginn und Ende der Antragstellungen; Beginn und Ende der Auszahlungen; jeweiligen Anpassungszeitpunkten aufgliedern)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Hilfen waren zum Zeitpunkt von Änderungen der Corona-Hilfen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits gestellt (bitte nach Corona-Hilfe; Anzahl der Anträge, unter denen noch keine Mittel gewährt wurden; Anzahl der Anträge, unter denen bereits Mittel gewährt wurden aufgliedern)?
b) Wie viele Anträge auf Corona-Hilfen, die zum Zeitpunkt von Änderungen der Corona-Hilfen bereits gestellt waren, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund dieser Änderungen neu bearbeitet oder geändert, hätten aufgrund dieser Änderungen neu bearbeitet oder geändert werden müssen (ob durch die zuständige Behörde oder den Antragsteller) oder waren aufgrund dieser Änderungen nicht hinfällig?
c) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die bereits vor dem Datum des Inkrafttretens von Änderungen an Corona-Hilfen einen Antrag unter den jeweiligen Corona-Hilfen gestellt hatten, über diese Änderungen an Corona-Hilfen informiert (bitte nach Corona-Hilfe; Art der Kommunikationsmaßnahme; Datum der Kommunikationsmaßnahme aufgliedern)?
d) Welche Risiken konnten bzw. können sich nach Kenntnis der Bundesregierung für Personen ergeben, die bereits vor dem Datum des Inkrafttretens von Änderungen an Corona-Hilfen einen Antrag unter den jeweiligen Corona-Hilfen gestellt hatten, wenn diese Personen von der Änderung keine Kenntnis erlangen?
e) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge auf Corona-Hilfen, die vor dem Datum des Inkrafttretens von Änderungen an Corona-Hilfen gestellt wurden, durch diese Änderung ungültig bzw. abgelehnt? Wenn ja, um wie viele Anträge handelte es sich (bitte nach Programm und Änderungsvorgang aufschlüsseln)?
Welche Mehrkosten sind der Bundesregierung nach ihrer Kenntnis durch nachträgliche Änderungen von Corona-Hilfen entstanden (bitte nach Corona-Hilfe aufgliedern)?
Wie viele laufende und abgeschlossene strafrechtliche Verfahren (zum Beispiel Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren) im Zusammenhang mit Anträgen auf Corona-Hilfen sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Corona-Hilfe; Bundesland; Verfahrensart aufgliedern)?
a) Bei wie vielen dieser Verfahren handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Verfahren aus für die Subventionen nach Ansicht der Fragesteller unerheblichen Gründen (hier und im Folgenden wie in der Vorbemerkung der Fragesteller definiert; bitte nach den dort genannten Gründen aufgliedern)?
b) Bei wie vielen Verfahren aus unerheblichen Gründen hat die zuständige Staatsanwaltschaft nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Einleitung des Ermittlungsverfahrens Kontakt mit dem bzw. den Beschuldigten aufgenommen, um das Bestehen eines Anfangsverdachts zu bestätigen?
c) Auf wen (zum Beispiel auszahlende Landesbanken; Hausbanken der Antragstellenden; Förderbanken; natürliche Personen; andere Behörden) gehen nach Kenntnis der Bundesregierung die das jeweilige Verfahren begründenden Anzeigen bzw. Strafanträge bei Verfahren aus unerheblichen Gründen zurück?
d) In wie vielen Verfahren aus für die Subventionen nach Ansicht der Fragesteller unerheblichen Gründen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für den Betroffenen einschneidende Maßnahmen (zum Beispiel Hausdurchsuchung; Einfrierung von Konten) durchgeführt (bitte nach der einschneidenden Maßnahme aufgliedern)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben der Bundesregierung für Werbekampagnen zu den genannten Corona-Hilfen (bitte nach Programm aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung, die von der Krise betroffenen Unternehmen und Solo-Selbstständigen mit Mitteln aus dem EU-Recovery-Fund gemäß dem nationalen Mittelverwendungsplan zu unterstützen?
a) Wenn ja, findet diese Unterstützung im Rahmen der genannten, bereits aufgelegten Corona-Hilfsprogramme statt, oder werden die Mittel über andere Programme ausgeschüttet?
b) Wenn nein, wieso nicht, und wofür plant die Bundesregierung stattdessen die Vergabe der Mittel des Wiederaufbaufonds?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung des steuerlichen Verlustrücktrags als Instrument zur kurzfristigen Liquiditätssicherung von durch die Krise betroffenen Unternehmen?
a) Plant die Bundesregierung, nach der letzten Anpassung im Februar, den Verlustrücktrag zu erweitern?
b) Plant die Bundesregierung, den Bezugszeitraum des Rücktrags vom bisher einzigen Referenzjahr 2019 auf mehrere Jahre zu erweitern?
Wann begann die Bundesregierung mit der Ausarbeitung der Härtefall-Hilfen des Bundeswirtschaftsministeriums für durch die Krise betroffene, aber für die bisherigen Programme nicht antragsberechtigte Unternehmen?
a) Welche wahrgenommenen Probleme und Inkonsistenzen bei den übrigen Corona-Hilfen veranlassten die Bundesregierung zur Auflage der Härtefall-Hilfe?
b) Hätten diese Probleme nach Einschätzung der Bundesregierung auch durch eine Anpassung der bestehenden Hilfeprogramme behoben werden können?
c) Wenn ja, wäre dadurch ein höherer Verwaltungsaufwand entstanden als durch die Auflage eines eigenständigen Härtefall-Fonds?
d) Wenn nein, warum nicht?
e) Weshalb entschied die Bundesregierung, die Corona-Härtefall-Hilfen im Gegensatz zu den übrigen Hilfeprogrammen zu 50 Prozent über die Länder zu finanzieren und nicht ausschließlich über Bundesmittel?
f) Welchen Effekt erwartet die Bundesregierung durch die länderseitige Kofinanzierung auf die Zahl der gestellten Anträge, die Zahl der bewilligten Anträge, die Höhe der bewilligten Fördersumme, den Zeitraum der Antragsprüfung (Eingang bis Bewilligung) sowie den Zeitraum zwischen Bewilligung und vollkommener Auszahlung der bewilligten Hilfe?
Wie bewertet die Bundesregierung die Obergrenze der Auszahlung der Corona-Hilfeprogramme mit Blick darauf, dass große, von der Krise stark betroffene Unternehmen, wie beispielsweise Hotelketten, lediglich einen Bruchteil ihres Verlusts über die Corona-Hilfen decken können und nun, nach Wiedereinführung der Insolvenzantragspflicht, drohen insolvent zu gehen?
Plant die Bundesregierung, die direkt vom Lockdown betroffenen Großunternehmen, deren Verluste die Obergrenze der Auszahlung der Corona-Hilfe übersteigen, finanziell zu unterstützen, und wenn ja, wie?
Bis zu welchem Zeitpunkt gelten die von der Bundesregierung beschlossenen Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld?
Bis zu welchem Zeitpunkt gelten die von der Bundesregierung beschlossenen Corona-Hilfen für Selbstständige?