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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der steuerliche Querverbund

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

18.06.2021

Aktualisiert

16.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/3029103.06.2021

Der steuerliche Querverbund

der Abgeordneten Stefan Schmidt, Britta Haßelmann, Dr. Julia Verlinden, Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Christian Kühn (Tübingen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der steuerliche Querverbund erleichtert es Städten, defizitäre Einrichtungen wie Schwimmbäder, Einrichtungen aus den Bereichen Soziales und Kultur oder auch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu betreiben. Durch die Zusammenfassung von kommunalen Betrieben gewerblicher Art sowie Eigengesellschaften, können die Verluste des einen Betriebs mit den Gewinnen des anderen ertragssteuerlich verrechnet werden, wodurch die Steuerlast insgesamt gesenkt werden kann. Die freiwerdenden Mittel können somit ggf. in die defizitären Bereiche der Daseinsvorsorge fließen.

Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller muss der ÖPNV ausgeweitet werden, um den Klimaschutz rasch voranzubringen. Da der ÖPNV in großen Teilen einen defizitären Kostendeckungsgrad aufweist und eine Anhebung der Fahrkartenpreise dem Ziel des ÖPNV-Ausbaus entgegenstehen würde, ist der steuerliche Querverbund hier ein wichtiges Finanzierungsmodell. Denn die Städte, Gemeinden und Landkreise sind nicht in der Lage, die Defizite rein aus eigenen Mitteln auszugleichen. Aber auch für den Betrieb anderer kommunaler Einrichtungen, wie Bäderbetriebe, ist er existenzielle Grundlage.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Folgen der Corona-Pandemie konkret auf die Anwendung des steuerlichen Querverbundes in den Kommunen?

2

Sieht die Bundesregierung Veränderungsbedarf am steuerlichen Querverbund, und wenn ja, welchen?

3

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund beihilferechtlicher Risiken die Zukunft des für Kommunen so wichtigen steuerlichen Querverbundes?

4

Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen oder wird sie möglicherweise unternehmen, um den Querverbund als rechtssicheres Finanzierungsmodell zu erhalten?

5

Von welchen Voraussetzungen zur Anerkennung eines steuerlichen Querverbundes geht die Bundesregierung ausgehend von ihrem Schreiben vom 11. Mai 2016 zur „Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG [Körperschaftsteuergesetz] mittels eines Blockheizkraftwerks“ aus?

6

Aus welchen Gründen wurden die genannten Voraussetzungen für die Anerkennung eines Querverbundes in dem oben genannten Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gewählt?

Sieht die Bundesregierung auch andere Möglichkeiten, um einen steuerlichen Querverbund anzuerkennen, und wenn ja, welche?

7

Ist es richtig, dass im Falle der steuerlichen Zusammenfassung eines Bäderbetriebes und eines Versorgungsbetriebes die Voraussetzung für die Anerkennung die Investition und der Betrieb eines fossilen Blockheizkraftwerks (BHKW) ist, und wenn ja, warum?

8

Wie zukunftsfähig sieht die Bundesregierung angesichts der Zielsetzungen zur Treibhausgasreduktion und steigender Kosten aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die Vorgabe, steuerliche Querverbünde in Bädern mittels fossiler BHKWs zu begründen?

9

Können aus Sicht der Bundesregierung Bäder, die mit einer Kombination aus Wärmepumpen und Solarkollektoren oder Anlagen, die Strom aus regenerativen Quellen erzeugen, betrieben werden, derzeit Teil eines steuerlichen Querverbundes sein – insbesondere, wenn durch eine geeignete technische Steuerung technisch-wirtschaftliche Vorteile sowohl für den Bäderbetrieb als auch für den Versorgungs- und Netzbetrieb erreicht werden (z. B. Smarte Wärmepumpe: Wärmeerzeugung bei Netzentlastung), und wenn nein, warum nicht?

10

Sieht die Bundesregierung an dieser Stelle Handlungsbedarf, weil Bäder, die beispielsweise mit einer Kombination aus Solarkollektoren und Wärmepumpen betrieben werden, möglicherweise wirtschaftlicher betrieben werden können als Bäder, die nur auf eine BHKW-Lösung setzen, und zudem für Stromnetzentlastungen sorgen können?

Berlin, den 18. Mai 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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