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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Europäische Regulierung zu Kryptowährungen und digitalen Zentralbankgeld

(insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.06.2021

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/3030404.06.2021

Europäische Regulierung zu Kryptowährungen und digitalem Zentralbankgeld

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) erarbeitet, welcher einen Rechtsrahmen für all jene Kryptowerte schaffen soll, die keine wertpapierähnlichen Tokens sind und damit nicht als Finanzinstrumente im Sinne der MiFID-II-Richtlinie gelten (https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:f69f89bb-fe54-11ea-b44f-01aa75ed71a1.0022.02/DOC_1&format=PDF).

Parallel zu den privaten Kryptowährungen forschen verschiedene Zentralbanken derzeit an der Einführung von elektronischem Zentralbankgeld. Die Europäische Zentralbank hat im April 2021 die Ergebnisse einer Befragung zum „E-Euro“ vorgestellt und plant nach eigenen Angaben, noch im Jahr 2021 mit einer dahin gehenden Testphase zu beginnen (https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/Eurosystem_report_on_the_public_consultation_on_a_digital_euro~539fa8cd8d.en.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Unternehmen bzw. Token von MiCA derzeit in Deutschland bzw. der Europäischen Union betroffen wären?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Rechtssicherheit von Kryptowährungen ohne zentralen Emittenten?

a) Würde die MiCA-Verordnung diese aus Sicht der Bundesregierung ändern?

b) Sollten künftig aus Sicht der Bundesregierung begebene Kryptowährungen einen Emittenten in Form einer juristischen Person vorweisen? Wie sollen dezentral gestaltete Kryptowährungen dies bewerkstelligen?

c) Würden aus Sicht der Bundesregierung Kryptowährungen, welche keine juristische Person vorweisen können durch die MiCA-Verordnung verboten werden oder wären diese nicht erfasst?

3

Wie wird aus Sicht der Bundesregierung zwischen Kryptowerten, die einen finanziellen Charakter haben und etwa als Zahlungs- oder Anlagemittel dienen, und Utility Token, die Rechte an der Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung gewähren, unterschieden?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die dahin gehend geplanten Regelungen?

b) Wie bewertet die Bundesregierung eine Ausgabepflicht von Whitepapern für Utility Token?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Token sowohl unter MiCA als auch unter MiFID fallen könnten? Wie bewertet die Bundesregierung eine mögliche Doppelregulierung?

5

Haben sich Bundesministerien oder Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung an der Befragung der EZB zum digitalen Euro beteiligt?

a) Wenn ja, welche Bundesministerien oder Bundesbehörden?

b) Wenn ja, welche Position wurde hinsichtlich eines digitalen Euros vertreten?

6

Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Testphase zum E-Euro?

a) Unterstützt die Bundesregierung die Aufnahme einer Testphase zum digitalen Euro?

b) Inwiefern sollen Vertreter der Bundesregierung bei der Testphase mit eingebunden werden?

7

Wie ist die derzeitige Position der Bundesregierung hinsichtlich eines digitalen Euros?

a) Hat die Bundesregierung diese Position gegenüber der EZB vorgetragen, und wenn ja, in welchem Format?

b) Ist die Einführung eines digitalen Euros nach Einschätzung der Bundesregierung von der Zustimmung aller Mitgliedstaaten der Eurozone abhängig?

8

Hat die Bundesregierung geprüft, ob und welche nationalen Gesetze sowie europäischen Verträge vor der Einführung eines digitalen Euros angepasst werden müssten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

9

Plant die Bundesregierung, die bisherige Regelung für Spezialfonds, dass diese 20 Prozent in Kryptowährungen investieren können, auszuweiten?

Berlin, den 19. Mai 2021

Christian Lindner und Fraktion

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