[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer,
Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/30317 –
Situation der Energiespeicher in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Energiespeicher sind ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche
Energiewende. Die Entwicklung, der Bau und die Integration neuer Energiespeicher in die
Energieversorgung gelten jedoch als anspruchsvoll.
Gleichwohl brauchen wir einen Bestand an Speichern, der den zunehmenden
Flexibilitätsbedarf in der Versorgung deckt. Denn schon heute können
Speicher Systemdienstleistungen kosteneffizient erbringen. Grundsätzlich können
sie in begrenzter Zeit auch zur Versorgungssicherheit beitragen, sofern zum
Zeitpunkt des Einsatzes hinreichend Energie gespeichert ist.
Die Entwicklung und Einführung von Energiespeichern zur Deckung des
künftigen Flexibilitätsbedarfs ist also von großer Bedeutung. In Zukunft
werden die optimale Menge und Kombination an Speichern sowie die Art und
Geschwindigkeit des Ausbaus das Gelingen der Energiewende maßgeblich
mitbestimmen. Um einen freien und technologieoffenen Wettbewerb zu
ermöglichen, sollte der Bund über die derzeitige Speicheranzahl und die
dazugehörigen Kapazitäten in Deutschland Auskunft geben.
1. Wie viele Energiespeicheranlagen in Deutschland sind der
Bundesregierung bekannt (bitte nach Industrie, Haushalt und Gewerbe
aufschlüsseln)?
2. Welche Gesamtspeicherkapazität umfassen alle der Bundesregierung
bekannten Energiespeicheranlagen (bitte nach Industrie, Haushalt und
Gewerbe aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach den Angaben im 8. Monitoring-Bericht zur Energiewende „Die Energie
der Zukunft“ vom November 2020 waren 2019 Pumpspeicherkraftwerke mit
einer Netto-Nennleistung von etwa 11,3 Gigawatt an das deutsche Netz
angeschlossen, darunter auch Pumpspeicherkraftwerke in Luxemburg und
Österreich, deren Leistung nach Angaben der Bundesnetzagentur bei etwa 3,5 Giga-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30853
19. Wahlperiode 21.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
18. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
watt liegt. Die Gesamtkapazität aller ans deutsche Netz angeschlossenen
Pumpspeicherkraftwerke liegt nach Schätzungen der Bundesnetzagentur bei rund 40
Gigawattstunden.
Für das Monitoring der Bundesnetzagentur nach § 35 EnWG wurden 13
Batteriegroßspeicher im Jahr 2020 gemeldet. Die Kapazität aller
Batteriegroßspeicher in Deutschland wird mit insgesamt rund 450 Megawattstunden
abgeschätzt.
Nach vorläufigen Angaben des Bundesverbands Energiespeichersysteme
(BVES) e. V. in der „BVES Branchenanalyse 2021“ vom März 2021 wuchs der
Bestand an Heimspeichern im Jahre 2020 auf 285 000 mit einer Gesamtleistung
von 2,3 Gigawattstunden. Davon sind aktuell 235 000 Batteriespeicher im
Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert. Die
Gesamtleistung der registrierten Haushaltsspeicher (mit einer Kapazität von bis zu 20
Kilowattstunden) liegt derzeit bei rund 2 Gigawattstunden.
Für die Erdgasspeicherung standen Ende 2019 in Deutschland insgesamt
47 Speicheranlagen mit einem nutzbaren Arbeitsgasvolumen von 23,9 Mrd.
Kubikmeter zur Verfügung, davon 16 Porenspeicher und 31 Kavernenspeicher
mit 272 Einzelspeichern (siehe
www.lbeg.niedersachsen.de/erdoel-erdgas-jahre
sbericht/jahresbericht-erdoel-und-erdgas-in-der-bundesrepublik-deutschland-93
6.html).
Nach Sektoren untergliederte Angaben zu Anzahl und Kapazität von
Energiespeicheranlagen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
3. Wie viele Energiespeicheranlagen sollen laut Kenntnisstand der
Bundesregierung
a) bis 2030,
b) bis 2050 gebaut werden?
4. Wie viele Großspeicher sollen
a) bis 2030,
b) bis 2050 gebaut werden?
5. Wie viele Kleinspeicher sollen
a) bis 2030,
b) bis 2050 gebaut werden?
Die Fragen 3 bis 5 werden wegen aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des Monitorings der Bundesnetzagentur wurden im Jahr 2020 ein
Batteriespeicherprojekt sowie sieben Pumpspeicherkraftwerksprojekte
gemeldet, die als Großspeicher angesehen werden können und sich bis 2030 im Bau
bzw. noch in Planung befinden sollen. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um
in der Zukunft liegende geplante Projekte handelt. Daher können die Planungen
von den Kraftwerksbetreibern noch verändert oder verworfen werden.
Zur Erprobung der Netzbooster-Technologie sind ebenfalls große
Stromspeicher vorgesehen. Gegenwärtig befinden sich zwei Pilotprojekte in Planung, die
eine Leistung von 250 MW bzw. 2 × 100 MW sowie eine Speicherkapazität
von 250 Megawattstunden bzw. 2 × 100 Megawattstunden aufweisen.
Industrielle Stromspeicher (zur Erreichung von individuellen Netzentgelten
nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung) und zur Erbringung von
Regelenergie (vor allem Primärregelleistung) dürften weiterhin in geringer Zahl
zugebaut werden. Derzeit sind weniger als 100 Stromspeicher mit einer
Leistung von mehr als 1 Megawatt im Marktstammdatenregister registriert. Über
Planungen zum Zubau derartiger Speichersysteme liegen der Bundesregierung
keine Informationen vor.
Bei Kleinspeichern ist bei unverändertem Fortbestand der Förderungen über
das Eigenversorgungsprivileg, günstige Kredite und direkte Landesförderungen
weiterhin mit einem Zubau in einer Größenordnung von 100 000
Stromspeichern pro Jahr zu rechnen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich fünf Erdgasspeicher
(Kavernenspeicher) mit einem Arbeitsgasvolumen von 2,5 Mrd. Kubikmetern in
Planung bzw. im Bau (siehe
www.lbeg.niedersachsen.de/erdoel-erdgas-jahresberic
ht/jahresbericht-erdoel-und-erdgas-in-der-bundesrepublik-deutschland-93
6.html).
Der Speicherzubau für die Zeit nach 2030 ist derzeit nicht seriös abschätzbar.
6. Welche Speicherkapazitäten werden aller Voraussicht nach
a) bis 2030,
b) bis 2050 benötigt?
Die Bedeutung von Stromspeichern hängt unter anderem davon ab, welche
alternativen Flexibilitätsoptionen zur Verfügung stehen, beispielsweise steuerbare
Lasten, Gaskraftwerke, Biomasseanlagen oder auch ein besserer regionaler
Ausgleich von Stromerzeugung und Stromverbrauch durch Inbetriebnahme
neuer Stromleitungen. Eine allgemeingültige Aussage zu einer notwendigen
Mindestzahl an Stromspeichern ist vor diesem Hintergrund nicht möglich.
Auch die Bereitstellung von Regelleistung, die insbesondere im Fall der
Primärregelleistung gut aus Batteriespeichern erbracht werden kann, ist nicht
zwingend auf diese eine Technologie angewiesen, da es zahlreiche andere
Quellen für Regelenergie gibt.
Inwieweit die sogenannte Netzbooster-Technologie die Auslastung von
Übertragungsnetzen durch den Einsatz von sehr großen Stromspeichern verbessern
kann, wird demnächst erprobt. Hierbei sollen die Batteriespeicher das
Stromnetz im Fall des Ausfalls von Netzkomponenten kurativ absichern, weswegen
über das ansonsten unveränderte Stromnetz mehr Strom transportierbar werden
soll. Die Ausschreibung von Pilotanlagen soll in Kürze starten. Ob bei der
Technologie dauerhaft eine positive Kosten-Nutzen-Relation zu erwarten ist, ist
noch zu ermitteln. Auch bei den kurativen Netzentlastungsmaßnahmen gibt es
technologische Alternativen.
Die bestehenden und geplanten Erdgasspeicher werden bis 2030 weiterhin
benötigt.
7. Welche mechanischen und thermomechanischen Energiespeicher werden
nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland am häufigsten
verwendet?
a) Welche Speicherkapazität weisen derzeit die mechanischen und die
thermomechanischen Energiespeicher in Deutschland auf?
b) Wo genau in Deutschland befinden sich die meisten mechanischen
und die meisten thermomechanischen Energiespeicher (bitte nach
Industrie, Haushalt und Gewerbe aufschlüsseln)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Ausbaupotenziale der
mechanischen und der thermomechanischen Energiespeicher in
Deutschland?
Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Eine mechanische Energiespeicherung tritt bei Pumpspeichern und darüber
hinaus bei Wasserkraftanlagen mit einem Speichersee (Staudamm) auf. Für den
Strombereich dürfte diese Form der Energiespeicherung eine hohe Bedeutung
aufweisen. Die einzelnen Standorte von Pumpspeichern sind z. B. im Internet
unter
www.fwt.fichtner.de/userfiles/fileadmin-fwt/Publikationen/WaWi_2017_
10_Heimerl_Kohler_PSKW.pdf kartiert und aufgelistet, eine Aufschlüsselung
nach Sektoren ist der Bundesregierung allerdings nicht bekannt.
Im Übrigen wirken auch aus dem benachbarten Ausland (Österreich, Schweiz,
aber auch Norwegen) große Speicherkapazitäten auf den deutschen
Strommarkt.
In Norddeutschland (Huntorf bei Bremen) gibt es einen einzigen
Druckluftspeicher mit einer Leistung von 320 Megawatt und einer Speicherkapazität von fast
2 Gigawattstunden. Die Betriebsweise dieses Speichers ähnelt allerdings stark
einem Gaskraftwerk.
Als mechanische Stromspeicher kommen zudem Schwungradspeicher in Frage,
die bislang nach Kenntnis der Bundesregierung nur sehr selten oder im
Versuchsstadium angewendet werden. Im Marktstammdatenregister der
Bundesnetzagentur sind 34 solche Stromspeicher registriert.
Eine weitere relevante Form der mechanischen Energiespeicherung liegt bei
der Rekuperation der Bremsenergie von Schienenbahnen vor, die rund 10
Prozent der eingesetzten Strommenge beim Bremsen zeitversetzt zurückgewinnen
können.
Eine Bewertung der Ausbaupotenziale mechanischer und thermomechanischer
Energiespeicher in Deutschland hat die Bundesregierung bislang nicht
vorgenommen.
8. Welche thermischen Energiespeicher werden in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung am häufigsten verwendet?
a) Welche Speicherkapazität weisen derzeit die thermischen
Energiespeicher in Deutschland auf?
b) Wo genau in Deutschland befinden sich die meisten thermischen
Energiespeicher (bitte nach Industrie, Haushalt und Gewerbe
aufschlüsseln)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Ausbaupotenziale der
thermischen Energiespeicher in Deutschland?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Am häufigsten kommen sensible thermische Speichertechnologien auf
Wasserbasis vor. Private Pufferspeicher zählen zu dieser Kategorie.
Thermische Energiespeicher werden auch eingesetzt, um die erhebliche
stromwirtschaftliche Inflexibilität von wärmegeführten KWK-Anlagen geringfügig
zu vermindern. Diese Energiespeicher sind über das Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetz (KWKG) förderfähig. Diese Energiespeicher werden in zahlreichen
großen Städten eingesetzt (siehe Grafik).
(Quelle:
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/evaluierung-der-kraft-waerme-koppl
ung.pdf?__blob=publicationFile&v=6, Seite 106)
Das Gesamtvolumen dieser Energiespeicher liegt nach Angaben der
Bundesnetzagentur bei schätzungsweise 400 000 Kubikmetern Wasser. Bei einem
Arbeitsbereich von 50° Celsius entspricht dies einer Speicherkapazität von 2
Gigawattstunden.
Thermische Energiespeicher sind in ganz Deutschland und in allen Sektoren
vertreten, eine Aufschlüsselung nach Sektoren ist der Bundesregierung nicht
bekannt. Angesichts des absehbar weiteren Zubaus von Anlagen zur Nutzung
erneuerbarer Energien insbesondere im Gebäudebereich, deren Installation
regelmäßig mit dem Einbau thermischer Speicher verbunden wird, sieht die
Bundesregierung ein hohes Ausbaupotenzial für thermische Energiespeicher in
Deutschland. Auch in Wärmenetzen, die zunehmend durch erneuerbare
Energien gespeist werden, sind Wärmespeicher eine wichtige Flexibilitätsoption,
die in Zukunft verstärkt zum Einsatz kommen wird.
9. Welche chemischen Energiespeicher werden in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung am meisten verwendet?
a) Welche Speicherkapazität weisen derzeit die chemischen
Energiespeicher in Deutschland auf?
b) Wo genau in Deutschland befinden sich die meisten chemischen
Energiespeicher (bitte nach Industrie, Haushalt und Gewerbe
aufschlüsseln)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung das Ausbaupotenzial der
chemischen Energiespeicher in Deutschland?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Der Begriff der „chemischen Energiespeicherung“ ist sehr weit gefasst. Unter
anderem umfasst er praktisch alle Batterietechnologien. Darüber hinaus sind
auch alle Prozesse der chemischen Industrie mit umfasst, bei denen
speicherfähige End- oder Zwischenprodukte gebildet werden. Streng genommen müssen
auch die Brennstofflager von Kohle- und Gas-Kraftwerken als chemische
Energiespeicher aufgefasst werden.
Eine gesonderte Erfassung dieser vielfältigen Formen der Energiespeicherung
erfolgt nicht. In vielen Fällen ist die Speicherung von Energie nicht der
Hauptzweck, sondern nur ein Nebeneffekt der Energieverwendung. Für die Zukunft
der Strommärkte dürften derartige energiespeichernde Effekte eine wichtige
und zunehmende Bedeutung haben, denn sie erlauben eine deutliche zeitliche
Flexibilisierung des Stromverbrauchs. Der Reaktion des Verbrauchs auf die
jeweils aktuellen Großhandelspreise kommt bei fortschreitendem Zubau der
dargebotsabhängigen Stromerzeugung eine zunehmend wichtige Funktion zu.
Die Wasserstoffherstellung durch Elektrolyse stellt ebenfalls einen chemischen
(bzw. physikalischen) Prozess dar, bei dem ein speicherfähiges Produkt erzeugt
wird. Die Bundesregierung hat mit der entsprechenden Gesetzgebung den Weg
für einen Hochlauf dieser Technologie geebnet, die bisher im Wesentlichen in
Pilot- und Förderprojekten umgesetzt wird (beispielweise in den „Wichtigen
Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“ – IPCEI). Angaben zu
den genauen Standorten sowie zur Aufschlüsselung nach Sektoren liegen der
Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8
bis 8c verwiesen.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung den Markt für neue Energiespeicher?
Die Bundesregierung registriert ein reges Marktgeschehen für neue
Energiespeicher. Mit dem Ausbau der Infrastruktur für die Nutzung von Wasserstoff
wird auch der Bedarf an Wasserstoffspeichern zunehmen.
11. Welche Energiespeicher werden nach Ansicht der Bundesregierung das
deutsche Energiesystem in Zukunft prägen?
Die Rolle von Energiespeichern im zukünftigen Energiesystem hängt von
diversen Faktoren ab. Energiespeicher sind eine Möglichkeit, zeitliche
Flexibilität bereitzustellen, um die zeitlich fluktuierende Erzeugung aus erneuerbaren
Energien in das Energiesystem zu integrieren. Weitere Möglichkeiten sind
beispielsweise eine zeitliche Verschiebung der Energienachfrage, z. B. im Rahmen
von Lastmanagement, und der großräumige Ausgleich der volatilen
Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien, was z. B. durch den Ausbau der
Stromnetze ermöglicht wird, oder die ganzjährige Nutzung von Gasspeichern für grüne
Gase.
12. Wie hoch fielen die Investitionen der Bundesregierung für Entwicklung
und Forschung im Bereich der Energiespeicher in den vergangenen zehn
Jahren aus (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf den jährlich erscheinenden Bundesbericht
zur Energieforschung.
13. Welche Energiespeicherprojekte fördert der Bund derzeit, und mit
welcher Gesamtsumme?
Im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms fördert das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) derzeit 40 Forschungs- und
Entwicklungsprojekte zur Weiterentwicklung von Energiespeichern mit 134 Partnern
und rund 64 Mio. Euro:
Projektakronym Anzahl Partner Gesamtzuwendung
BaPoBs 3 1.377.524,00 Euro
BiFlow 3 1.361.631,00 Euro
DABESI 5 2.128.495,00 Euro
EffSkalBatt 5 1.341.930,00 Euro
EinGaNg 3 1.425.582,00 Euro
ELVABATTslim 3 691.622,00 Euro
ElVis 2 1.454.468,00 Euro
EmboPlate 3 1.007.422,00 Euro
EMILAS 5 2.243.847,00 Euro
EMMUseBat 1 725.934,00 Euro
ESsCO2 2 515.202,00 Euro
FLiBatt 4 1.749.897,00 Euro
HeimBMS 4 810.337,00 Euro
hILDe 3 1.044.145,00 Euro
HOSALIB 2 2.141.043,00 Euro
HYBAT 4 2.554.079,00 Euro
iMoBatt 4 1.838.111,00 Euro
ImpTest 3 891.937,00 Euro
INFAB 4 2.588.674,96 Euro
KomVar 4 4.631.159,00 Euro
KoREV-SMS2 4 3.401.607,00 Euro
LeMoStore 5 1.695.187,78 Euro
Leopard 3 1.198.376,96 Euro
LiMES 2 630.192,00 Euro
MELANI 4 2.228.829,00 Euro
NetPVStore 5 1.697.750,00 Euro
NextRedox 4 1.390.458,00 Euro
OPTIBATT 4 1.112.768,00 Euro
Perform 2 1.011.239,00 Euro
PLoePSS 3 2.360.725,00 Euro
ProBaSol 5 2.280.556,00 Euro
ProLIB 4 1.206.419,00 Euro
Re3dOx 4 2.496.056,00 Euro
ReFuR 2 582.322,00 Euro
RiskBatt 3 1.660.614,00 Euro
SolidS 3 1.094.728,00 Euro
StaTuR 4 2.226.434,00 Euro
SuKoBa 3 1.429.941,00 Euro
Projektakronym Anzahl Partner Gesamtzuwendung
SWS-SYS 1 644.637,00 Euro
TMS 2 1.186.654,00 Euro
Gesamt 134 64.058.533,70 Euro
Zudem fördert das BMBF 18 Vorhaben mit 87 Partnern und rund 68 Mio. Euro,
davon drei mit systemischem Charakter mit rund 49 Mio. Euro:
Akronym Anzahl Partner Gesamtzuwendung
MetroHESS 2 423.299,21 Euro
LuCaMag 4 994.440,29 Euro
SimCaMat 4 2.442.273,51 Euro
UNIBAT 1 2.184.553,23 Euro
Mechanocarb 1 4.614.855,65 Euro
R2R 1 5.608.627,42 Euro
FLOW3DKAT 3 575.712,73 Euro
MOLIBE 2 392.960,70 Euro
RAMSES_1 2 525.636,45 Euro
Pilotwettbewerb für
Sprunginnovationen
„Weltspeicher“
9
(in 5 Verbünden)
1.195.743,15 Euro
AlgiTherm 3 1.187.875,46 Euro
Summe 32 18.958.102,34 Euro
Waermewende
Nordwest
22 16.284.690,88 Euro
EnaQ 20 19.600.000,00 Euro
Stadtquartier2050 13 13.500.000,00 Euro
Summe 55 49.384.690,88 Euro
Gesamt 87 68.342.793,22 Euro
14. Welche Erzeugungskapazität möchte die Bundesregierung mit Speichern
erzielen?
Das aktuelle Strommarktdesign sieht vor, dass der Ausgleich zwischen
Erzeugung und Verbrauch in erster Linie durch im Wettbewerb stehende Akteure im
Markt zu erfolgen hat. Je nach Markteinschätzung setzen Akteure hierfür ggf.
auch Speicher ein. Darüber hinaus können Netzbetreiber im Rahmen von
system-, netz- oder sicherheitsdienlichen Maßnahmen ggf. Speicher einsetzen.
Insofern sieht das aktuelle System keinen „Zielwert“ für Speicherkapazitäten
vor.
15. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, damit die
Speicherinfrastruktur der bisherigen Gasspeicher in Wasserstoffspeicher
umgewandelt werden kann?
Es ist nicht Ziel der Bundesregierung, in all den Bereichen, in denen heute
Erdgas eingesetzt wird, Wasserstoff einzusetzen. Ziel ist vielmehr, die Umstellung
der Energieversorgung auf die – möglichst direkte – Nutzung erneuerbarer
Energien. Ein Einsatz von Wasserstoff soll vornehmlich in den Bereichen
erfolgen, in denen eine effizientere direkte Nutzung erneuerbaren Stroms nicht
möglich ist. So lassen beispielsweise auch verschiedene Studien mit Szenarien, in
denen die Treibhausgasemissionen um 95 Prozent gegenüber dem Basisjahr
1990 reduziert werden und die dabei das gesamte Energiesystem betrachten,
einen Verbrauch von strombasierten Energieträgern in Größenordnungen
zwischen 110 Terawattstunden (Klimaschutzszenarien des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) und rund 380 Terawattstunden
(Klimapfade des Bundesverbands der Deutschen Industrie) in 2050 erwarten,
was deutlich unterhalb der heutigen in Deutschland eingesetzten Erdgasmenge
liegt.
16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass grüner Wasserstoff der
Energiespeicher für PtX-Anwendung ist?
Nein. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass grüner Wasserstoff ein
Produkt einer Power-to-X-Anwendung ist.
17. Sieht die Bundesregierung zeitnahe Anwendungsmöglichkeiten für
Batterien von Elektrofahrzeugen als Energiespeicher für das Stromnetz?
a) Welche Chancen ergeben sich dadurch nach Ansicht der
Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf die Flexibilität des Netzes,
die Attraktivität der Elektromobilität sowie für die Nachhaltigkeit?
b) Welche Risiken ergeben sich dadurch nach Ansicht der
Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf die Netzstabilität sowie die
Sicherheit und Abnutzung von Batteriezellen?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Bei entsprechendem Verbrauchs- und Erzeugungsverhalten können Batterien
von Elektromobilen – wie andere Flexibilitätsanbieter – eine ausgleichende
Wirkung auf dem Strommarkt haben und die von ihnen verursachte Last im
Stromnetzbetrieb mindern. Dementsprechend könnten sie grundsätzlich bereits
heute an den relevanten Märkten (Stromgroßhandelsmarkt,
Regelenergiemärkte) teilnehmen oder z. B. als (zusätzlicher) Speicher in einer Photovoltaik-
(PV-)Eigenverbrauchskonstellation genutzt werden, womit die plötzliche,
zeitgleiche Einspeisung mit anderen PV-Anlagen verhindert werden kann. Gemäß
dem derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf der Novelle
des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) könnten zukünftig Verteilnetzbetreiber
auch Ausschreibungen für Flexibilitätsdienstleistungen nach § 14c EnWG-E
durchführen, an denen sich ggf. auch Elektromobilbatterien beteiligen könnten.
Wichtig ist dabei, dass die Elektromobilbatterien die gleichen technischen und
rechtlichen Voraussetzungen wie alle anderen Flexibilitätsanbieter (Erzeuger,
Verbraucher und andere Speichertechnologien) bei der Erbringung der
jeweiligen Dienstleistung erfüllen müssen. Unter Einhaltung dieser Voraussetzungen
(z. B. bei der Erbringung von Regelleistung) ergibt sich bei der Erbringung von
Flexibilitätsdienstleistungen durch Elektromobilbatterien auch kein Risiko für
die Netzstabilität, welches sich grundsätzlich vom Risiko anderer
Flexibilitätsanbieter unterscheiden würde. Die Risiken für die Sicherheit und Lebensdauer
der Elektromobilbatterien bei der Erbringung einer Flexibilitätsdienstleistung
für das Stromnetz lassen sich nicht pauschal beurteilen, da diese sowohl von
den Anforderungen der Flexibilitätsdienstleistungen (Höhe und Zeitraum der
Leistungserbringung, Anzahl und Häufigkeit der Ladezyklen etc.) als auch von
der eingesetzten Batterietechnologie und der Verarbeitungsqualität der
einzelnen Batterie abhängig sind.
Unter Einhaltung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die
Erbringung einer bestimmten Flexibilitätsdienstleistung kann sich der Einsatz von
Elektromobilbatterien positiv auswirken, da Strommarkt und Netzbetreibern
eine zusätzliche Flexibilitätsquelle zur Verfügung steht, die den Wettbewerb
zwischen den Flexibilitätsoptionen anreizen kann.
18. Erlauben die regulatorischen Bedingungen die Nutzung von Batterien
von Elektrofahrzeugen für das Stromnetz aktuell?
a) Wenn nein, welche Änderungen wären diesbezüglich notwendig, und
plant die Bundesregierung diese?
b) Wenn ja, wieso findet diese Nutzung nach Ansicht der
Bundesregierung bisher keine Anwendung?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Die Nutzung von Elektromobilbatterien im Stromnetz ist regulatorisch
gestattet. Bei Erfüllung der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen (technische
Anschlussbedingungen, Zuordnung zu einem Bilanzkreis etc.) können
Ladesäulen errichtet und betrieben werden und die dort angeschlossenen
Elektromobile mit ihren Batterien über die Ladesäule Strom aus dem Stromnetz beziehen
und verbrauchen bzw. Strom erzeugen und über die Ladesäule in das Stromnetz
einspeisen.
Der Strombezug aus dem Stromnetz über private und öffentliche Ladesäulen ist
bereits weit verbreitet und die Bundesregierung strebt mit dem Masterplan
Ladeinfrastruktur die Inbetriebnahme von 1 Million öffentlich-zugänglicher
Ladesäulen bis 2030 an.
Die bisher geringe Verbreitung von „Vehicle-to-Grid“ (V2G), d. h. die
Erzeugung von Strom durch Elektromobilbatterien und anschließende Einspeisung
ins Stromnetz, liegt nach Ansicht der Bundesregierung bisher vor allem an dem
geringen Angebot von Elektromobilen mit bidirektionaler Ladefähigkeit. Dies
könnte sich kurz- oder mittelfristig ändern, wenn Hersteller diese
Elektromobile in der Breite anbieten, wie es z. B. Volkswagen bereits für das Jahr 2022
angekündigt hat. Sobald die technische Möglichkeit in der Breite gegeben ist,
müssen die Elektromobilbetreiber aber entscheiden, welche Nutzung
(Fahrbetrieb oder Netzbetrieb) ihnen zu einer bestimmten Zeit und zu welchen Kosten
bzw. Erlösen überhaupt möglich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Wie in
der Antwort zu den Fragen 17 bis 17b bereits erläutert, bieten
Elektromobilbatterien ihre Flexibilität neben anderen Flexibilitätsoptionen an, so dass die
Erlösmöglichkeiten dem Wettbewerb unterliegen.
Der Netzbetreiber Netze BW erprobt aktuell in einem Feldtest (E-Mobility-
Carré) das gesteuerte Laden von E-Autos. Die Vergleichmäßigung der
Ladeprozesse wird dabei untersucht. Eine Dienstleistung zugunsten des Netzbetreibers
erfolgt in diesem Test nicht.
Darüber hinaus sind der Bundesregierung Pilotprojekte mit Beteiligung von
Übertragungsnetzbetreibern bekannt, in denen auch die Möglichkeit einer
Erbringung von Regelleistung durch Batterien von Elektrofahrzeugen untersucht
wird.
19. Plant die Bundesregierung, die Rolle von Energiespeichern im Stromnetz
zu verändern bzw. zu flexibilisieren?
Die Rolle von Stromspeichern im Stromnetz wird fortwährend innerhalb der
Bundesregierung sowie mit den interessierten Kreisen diskutiert. Inwieweit
sich über die in dieser Legislaturperiode auch im Lichte dieser Diskussionen
vorgenommenen bzw. vorzunehmenden Änderungen der marktlichen und
regulatorischen Randbedingungen für Stromspeicher weiterer Anpassungsbedarf
ergibt, wird erst vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit diesen veränderten
Regelungen einer fundierten Betrachtung unterzogen werden können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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