Mehraufwand durch neue Pflanzengesundheitsverordnung
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Jens Kestner, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der Novellierung der Pflanzengesundheitsverordnung ist seit Ende Dezember 2019 ein Pflanzenpass für den Vertrieb von Pflanzen verpflichtend. Die Verordnung umfasse dazu noch eine Menge Maßnahmen, die bis zum Endverbraucher weitergetragen werden müssen. Der Zentralverband Gartenbau hat dies neulich kritisiert. Die bürokratischen Erneuerungen würden dazu führen, dass für die Betriebe ein erheblicher Aufwand und Mehrkosten entstehen würden, ohne eine Verbesserung der Pflanzengesundheit zu bewirken (https://www.g-net.de/aktuelle_meldung/nachbesserungen-bei-der-eu-pflanzengesundheitsverordnung-noetig.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Ist der Bundesregierung die Kritik des Zentralverbands Gartenbau e. V. bekannt, dass durch die Pflanzengesundheitsverordnung den Betrieben ein erheblicher administrativer und finanzieller Aufwand auferlegt wird, ohne eine wirkliche Verbesserung der Verschleppung von Schadorganismen zu erreichen (https://www.g-net.de/aktuelle_meldung/nachbesserungen-bei-der-eu-pflanzengesundheitsverordnung-noetig.html)?
a) Wenn ja, hat sich die Bundesregierung dazu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.?
b) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Kritik für ihr eigenes Handeln?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, welche zusätzlichen Kosten durch die Pflanzengesundheitsverordnung durch beispielsweise den Etikettendruck entstanden sind?
Wenn ja, wie hoch sind diese?
Ist der Bundesregierung die Kritik über die Novellierung der Pflanzengesundheitsverordnung des Dachverbands Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e. V. bekannt (https://www.aktion-agrar.de/wp-content/uploads/2021/05/Dachverband_Pflanzengesundheit_Art79_Pflanzenpass.pdf)?
a) Wenn ja, für wie sinnvoll erachtet die Bundesregierung die Erfüllung der Anforderungen des Pflanzengesundheitsrechts für die In-situ- bzw. Onfarm-Erhaltung in Gärten und Feldern?
b) Wenn ja, hat sich die Bundesregierung dazu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf., und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der Kritik für ihr eigenes Handeln?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu dem Hintergrund, dass bei gemischt bepflanzten Töpfen alle Gattungen und Sorten deklariert werden müssen, obwohl dies in der Praxis nicht realisierbar ist (https://www.gabot.de/ansicht/landgard-setzt-sich-fuer-aenderung-der-eu-pflanzengesundheitsverordnung-ein-410001.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu einer möglichen Überarbeitung der Pflanzengesundheitsverordnung nach Abschluss des Berichts der EU-Kommission über die Durchsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen sowie über Erfahrungen mit der Ausweitung der Pflanzenpassregelung (https://www.g-net.de/aktuelle_meldung/nachbesserungen-bei-der-eu-pflanzengesundheitsverordnung-noetig.html)?