[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Herbst, Michael Theurer,
Dr. Martin Neumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31338 –
Abfluss der Investitionsmittel des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auch im Jahr 2021 sind Braun- und Steinkohle noch zentraler Bestandteil der
deutschen Energieerzeugung. Im vergangenen Jahr wurden fast ein Viertel des
Strom- sowie 16 Prozent des Primärenergiebedarfs durch Kohle gedeckt
(
https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Energie/Erzeug
ung/_inhalt.htm,
https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/primaerener
gieverbrauch). Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, hat
die Bundesregierung das Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen. Ziel dieses
Gesetzes ist eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um
65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent. Um diese ambitionierten Ziele
erreichen zu können, hat der Bund den Ausstieg aus der Kohleverstromung
beschlossen. Den Plan dazu hat die im Juni 2018 eingesetzte „Kommission für
Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ erarbeitet, deren
Abschlussbericht seit Januar 2019 vorliegt. Schließlich wurde am 16. Januar 2020 im
Rahmen einer Bund-Länder-Einigung der Kohleausstieg bis spätestens 2038
beschlossen, bestätigt durch das am 3. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag
sowie vom Bundesrat beschlossene Kohleausstiegsgesetz (Quelle:
https://www.b
mwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/kohleausstieg-und-strukturwande
l.html).
Der Abbau und die Verstromung von Braunkohle sind jedoch in den
verbliebenen deutschen Revieren erhebliche Wirtschaftsfaktoren. Aktuell sind im
Braunkohlenbergbau noch über 20 000 Menschen tätig (
https://de.s tat is t
a.com/statistik/daten/studie/161209/umfrage/braunkohlenbergbau-beschaeftigt
e-in-deutschland-seit-1950/). Insbesondere das Lausitzer, das Mitteldeutsche
und das Rheinische Revier sind wirtschaftlich stark von den Ausstiegsplänen
betroffen. Allein im Lausitzer Revier sind neben den ca. 8 000 direkten
Arbeitsplätzen noch weitere 16 000 Arbeitsplätze bei Dienstleistern und
Zulieferern gefährdet. (
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energie-goerlitz-im-la
usitzer-revier-beratung-zu-strukturwandel-projekten-dpa.urn-newsml-dpa-co
m-20090101-210510-99-535069). Um die wirtschaftlichen Folgen für diese
Regionen abzumildern, hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des
Bundesrates am 3. Juli 2020 das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
verabschiedet. Darin werden die Empfehlungen der Kohlekommission umgesetzt.
In diesem Rahmen fließen bis zu 14 Mrd. Euro für besonders bedeutsame
Investitionen an Länder und Gemeinden. Darüber hinaus will der Bund die Re-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31823
19. Wahlperiode 29.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
27. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gionen bis zu 26 Mrd. Euro durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen
Zuständigkeit, wie die Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen,
den Ausbau von Verkehrsinfrastrukturprojekten oder die Ansiedelung von
Bundeseinrichtungen unterstützen. Insgesamt stehen somit 40 Mrd. Euro bis
2038 zur Verfügung. Damit die Maßnahmen des Bundes und der
Braunkohleländer optimal zusammenwirken, wurde ein Bund-Länder-
Koordinierungsgremium eingesetzt und eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des
Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) unterzeichnet, die die
Zusammenarbeit von Bund und Ländern näher regelt. Verplant ist bisher jedoch nur
ein kleiner Teil dieser Gelder (
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Textsamm
lungen/Wirtschaft/strukturstaerkungsgesetz-kohleregionen.html). Gerade im
Anblick auf langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen nach
Ansicht der Fragesteller schnell konkrete Projekte erarbeitet werden.
1. In welche Bundesprogramme und Initiativen werden die 26 Mrd. Euro
Bundesmittel des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen konkret
fließen, und wie sind deren Status und die jeweilige Höhe des
Investitionsvolumens (bitte nach Kohlerevier und Bundesland aufschlüsseln)?
Alle bisher vom Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) beschlossenen
Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes (sogenannte zweite Säule)
einschließlich der beschlossenen Programme und Initiativen der Ressorts,
finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWi):
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Wirtschaft/strukt
urstaerkungsgesetz-kohleregionen.html.
Hinsichtlich deren Status und der jeweiligen Volumina der Programme und
Maßnahmen wird auf den Bericht der Bundesregierung an den
Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages entsprechend seiner Bitte gemäß
Maßgabebeschluss vom 17. Januar 2021 und die dort beigefügte Anlage verwiesen.
2. In welcher Gesamthöhe sind bisher Mittel aus den jeweiligen
Fördertöpfen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen abgeflossen, und in
welcher Gesamthöhe wurden Mittel bisher beantragt und bewilligt (bitte
nach Kohlerevier und Bundesland aufschlüsseln)?
Für die Durchführung der Finanzhilfen im Rahmen der ersten Säule sind die
Länder selbst zuständig. Einen Mittelabfluss im Haushaltsjahr 2020 gab es
hierbei nicht. Gemäß § 27 Absatz 1 des Investitionsgesetzes Kohleregionen
(InvKG) stellt die Bundesregierung eine überjährige Verwendbarkeit der Mittel
sicher. Hinsichtlich der beantragten und bewilligten Mittel für die Finanzhilfen
wird auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 11 verwiesen.
Hinsichtlich der Projekte in eigener Zuständigkeit des Bundes können für das
laufende Finanzjahr (2021) noch keine Aussagen getroffen werden. Im
Haushaltsjahr 2020 wurden insgesamt Mittel in Höhe von rund 93,4 Mio. Euro
durch die beteiligten Ressorts verausgabt. Hinsichtlich der beantragten und
bewilligten Mittel im Rahmen der Bundesmaßnahmen (zweite Säule) wird auf
den Bericht der Bundesregierung an den Haushaltsauschuss des Deutschen
Bundestages entsprechend seiner Bitte gemäß Maßgabebeschluss vom 17.
Januar 2021 und die dort beigefügte Anlage verwiesen.
3. Welche Infrastrukturprojekte plant der Bund in seiner eigenen
Zuständigkeit aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen, wie sind
deren Status und die jeweilige Höhe des Investitionsvolumens (bitte nach
Kohlerevier und Bundesland aufschlüsseln)?
Der Bund sieht sich dem InvKG innewohnenden kooperativen Ansatz zwischen
Bund und Ländern besonders verpflichtet. Daher stehen die Akteure in
ständigem Dialog miteinander, damit der Projektfluss zwischen Bund und
Braunkohleländern hinreichend koordiniert wird.
Das für die Umsetzung des InvKG zuständige BLKG hat basierend auf seinen
jüngsten Beschlüssen vom 1. April, 28. Mai und 8. Juni 2021 bisher 21
Schienen- und fünf Straßenbauprojekte beschlossen.
Für das Rheinische Revier (Nordrhein-Westfalen) wurde folgendes
Schienenprojekt beschlossen:
Lfd. Nr. gemäß
Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) Projektname Status
InvKG-Finanzierung der
Maßnahme in Mio. Euro
Anlage 4 Abschnitt 2 Nr. 29 S11 Ergänzungspaket in Planung 458,63
Für den brandenburgischen Teil des Lausitzer Reviers (LR-BB) wurden
folgende Straßen- und Schienenprojekte beschlossen:
Lfd. Nr. gemäß InvKG Projektname Status
InvKG-
Finanzierung
der Maßnahme
in Mio. Euro
Anlage 5 Abschnitt 1
Nr. 2
B 97, Ortsumgehung Cottbus, 2.
BA
Planung abgeschlossen
(Planfeststellungsbeschluss
vom 30.09.2019); in Bau
mit Fertigstellungsziel 2025
49,049
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 5 Bahnhof Lübbenau in Vorbereitung 11,43
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 19
Berlin – Cottbus – Weißwasser –
Görlitz in Vorbereitung
1454,7 (Anteil
Brandenburg
(BB): 436,41;
Anteil Sachsen
(SN): 1018,29)
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 11 Graustein – Spreewitz in Vorbereitung
50,1 (Anteil BB:
12,525; Anteil
SN: 37,575)
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 6 Lübbenau – Cottbus in Planung 231,185
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 15 Knoten Ruhland in Planung 41,00
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 4 Bahnhof Königs Wusterhausen in Vorbereitung 15,318
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 13
Knoten Falkenberg (1.
Teilmaßname) in Vorbereitung 100,00
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 3
Strecke Berlin – Grünau – Königs
Wusterhausen in Vorbereitung 96,484
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 10 Strecke Cottbus – Forst in Vorbereitung 77,595
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 12
Strecke Leipzig – Falkenberg –
Cottbus (1. Teilmaßnahme) in Vorbereitung 20,00
Für den sächsischen Teil des Lausitzer Reviers (LR-SN) wurden folgende
Straßen- und Schienenprojekte beschlossen:
Lfd. Nr. gemäß InvKG Projektname Status
InvKG-
Finanzierung
der Maßnahme
in Mio. Euro
Anlage 5 Abschnitt 1
Nr. 18
B 178, Zittau – Niederoderwitz
(BA 3.3.)
Planung abgeschlossen
(Planfeststellungsbeschluss
vom 16.11.2020), in
Bauvorbereitung
42,021
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 22
Arnsdorf – Kamenz – Hosena
(– Hoyerswerda – Spremberg)
Abschnitt Arnsdorf –
Kamenz in Planung 146,6
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 19
Berlin – Cottbus – Weißwasser –
Görlitz in Vorbereitung
1454,7 (Anteil
BB: 436,41;
Anteil SN: 1018,29)
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 11 Graustein – Spreewitz in Vorbereitung
50,1 (Anteil BB:
12,525; Anteil
SN: 37,575)
Für den sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers (MR-SN) wurden
folgende Straßen- und Schienenprojekte beschlossen:
Lfd. Nr. gemäß InvKG Projektname Status
InvKG-
Finanzierung
der Maßnahme
in Mio. Euro
Anlage 5 Abschnitt 1
Nr. 35
A 72, Borna-Nord – AD A 38/A
72 (BA 5.2 AS Rötha –AD A
38/A 72)
Planung abgeschlossen
(Planfeststellungsbeschluss
vom 29.11.2013); in Bau
mit Fertigstellungsziel 2026
183,00
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 34
S-Bahn Leipzig – Pegau –Zeitz –
Gera
Abschnitt Leipzig –
Plagwitz in Planung
342,00 (Anteil
SN: 171,00;
Anteil Sachsen-
Anhalt (ST):
171,00)
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 23
Strecke Leipzig – Bad Lausick –
Geithain (– Chemnitz) (nur
Planungskosten)
in Planung 89,1*
Anlage 5 Abschnitt 2
Nr. 1
(Leipzig –) Geithain – Chemnitz
(nur Planungskosten) in Planung 29,677
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 33 S-Bahn Leipzig – Merseburg in Vorbereitung
130,00 (Anteil
SN: 63,7; Anteil
ST: 66,3)
*Die enthaltene Planungsreserve wird vorläufig um 5,5 Mio. Euro reduziert. Sie wird auf das
ursprüngliche Niveau wieder angehoben, sobald im Verlauf an anderer Stelle Planungsreserven frei
werden.
Für den sachsen-anhaltinischen Teil des Mitteldeutschen Reviers (MR-ST)
wurden folgende Straßen- und Schienenprojekte beschlossen:
Lfd. Nr. gemäß
InvKG Projektname Status
InvKG-
Finanzierung
der Maßnahme
in Mio. Euro
Anlage 5 Abschnitt 1
Nr. 58 B 87, Ortsumgehung Bad Kösen
Planung abgeschlossen
(Planfeststellungsbeschluss vom
30.11.2010); in Bau mit
Fertigstellungsziel 2025
153,555
Anlage 5 Abschnitt 1
Nr. 62
B 180, Ortsumgehung
Aschersleben/Süd bis Quenstedt
Planung abgeschlossen
(Planfeststellungsbeschluss vom
17.12.2018); in Bau mit
Fertigstellungsziel 2025
37,00
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 28 Bahnhof Bitterfeld in Planung 8,846
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 25 Bahnhof Leuna Werke Nord in Planung 9,387
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 26 Merseburg – Querfurt in Planung 20,058
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 32 Verbindungskurve Großkorbetha in Vorbereitung 117,00
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 34
S-Bahn Leipzig – Pegau – Zeitz –
Gera
Abschnitt Leipzig – Plagwitz
in Planung
342,00 (Anteil
SN: 171,00;
Anteil ST: 171,00)
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 27 Weißenfels – Zeitz in Planung 28,28
Anlage 4 Abschnitt 2
Nr. 33 S-Bahn Leipzig – Merseburg in Vorbereitung
130,00 (Anteil
SN: 63,7; Anteil
ST: 66,3)
Das gemäß gesetzlicher Quotierung den Revieren zur Realisierung von
Maßnahmen aus dem InvKG zur Verfügung stehende Budget ist mit Ausnahme des
Budgets für den sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers noch nicht in
Gänze ausgeschöpft, so dass weitere Maßnahmen durch das BLKG künftig
beschlossen werden können.
4. In welcher Gesamthöhe sind bisher Mittel des Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen in Projekte der Straßen- und Schieneninfrastruktur
abgeflossen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Im Jahr 2020 sind folgende Mittel des Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen (StStG) in Projekte der Straßeninfrastruktur, aufgeschlüsselt nach Ländern,
abgeflossen:
Brandenburg: 229 369,53 Euro,
Sachsen: 37 688 569,99 Euro,
Sachsen-Anhalt: 650 925,78 Euro.
Darüber hinaus sind in den Jahren 2019 und 2020 7 408 847,21 Euro aus dem
Sofortprogramm abgeflossen (Sachsen-Anhalt).
In Projekte der Schieneninfrastruktur sind bisher keine Mittel des StStG
abgeflossen.
Im Rahmen des Sofortprogramms sind für das Vorhaben Elektrifizierung der
Strecke Geithain – Chemnitz im Mitteldeutschen Revier Sachsen Bundesmittel
in Höhe von 155 000 Euro in 2020 abgeflossen.
5. Welche Projekte im Rahmen des „STARK“-Bundesprogramms plant der
Bund, wie ist deren Status und die jeweilige Höhe des
Investitionsvolumens (bitte nach Kohlerevier und Bundesland aufschlüsseln)?
Das BLKG hat mit Beschluss vom 8. Juni 2021 Mittel in Höhe von 2,038 Mrd.
Euro für STARK bis 2038 freigegeben. Die Projekte, die mit diesen Mitteln
gefördert werden, werden nicht vom Bund geplant oder in Antrag gestellt. Welche
Projekte damit gefördert werden, ist in erster Linie eine Entscheidung der
Länder, die ihr Votum für die Bewilligung eines Projektes beim Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geben. Unter Einbeziehung der
Stellungnahme der Länder und des Beitrags des Projektes zum Förderziel prüft das
BAFA als Bewilligungsbehörde die Anträge und spricht eine
Förderentscheidung aus.
6. Wie viele Förderanträge für das „STARK“-Bundesprogramm wurden
bisher gestellt, wie hoch ist deren finanzielles Gesamtvolumen, wie viele
dieser Anträge wurden bewilligt oder abgelehnt, und was sind die
Gründe für die Ablehnung (Anträge bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen können der nachfolgenden Tabelle (Stand: 8. Juli
2021) entnommen werden.
Gesamtanzahl der Anträge 169
davon Brandenburg 17
davon Nordrhein-Westfalen 31
davon Sachsen 62
davon Sachsen-Anhalt 32
davon Niedersachsen 1
davon Saarland 1
davon Mecklenburg-Vorpommern 1
davon länderübergreifend 24
Antragsvolumen 264.771,462 TEUR
Anzahl bewilligte Anträge 20
Bewilligungsvolumen 53.557,701 TEUR
Anzahl abgelehnte Anträge 4
Alle STARK-Anträge werden den zuständigen Ländern, in dem die Projekte
wirken, weitergeleitet. Das BAFA bittet diese Länder um eine kurze
Stellungnahme. Diese Stellungnahme soll eine Einschätzung zum Nutzen des Projektes
für die Entwicklung in der Region sowie ein Votum beinhalten. Nur in
begründeten Ausnahmefällen soll eine Förderung entgegen dem Landesvotum
erfolgen. Bei allen vom BAFA abgelehnten Anträgen haben die zuständigen Länder
negativ votiert.
7. Welche sind die zehn größten Projekte hinsichtlich ihrer Fördersumme,
die aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen finanziert
werden?
Bei den zehn größten Projekten, die aus Mitteln des InvKG finanziert werden,
handelt es sich ausschließlich um Projekte des Bundes nach Kapitel 3 und 4
InvKG. Diese können nachfolgender Tabelle entnommen werden.
Ressort und Nr. Projekt Fördersumme
(TEUR)
BMBF 10 Gründung je eines neuen institutionell geförderten
Großforschungszentrums nach Helmholtz- oder vergleichbaren Bedingungen auf Grundlage
eines Wettbewerbsverfahrens
2.531.150
BMWi 1 Bundesprogramm „STARK“ 2.038.000
BMVI 36 Schienen-Verkehrsvorhaben Berlin – Cottbus ��� Weißwasser – Görlitz 1.454.700
BMBF 11 Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible
Wasserstoffwirtschaft
989.000
BMU 3 Power-to-X-Kompetenzzentrum inklusive Demonstrationsanlage 573.619,9
BMVI 34 Schienen-Verkehrsvorhaben S-Bahn Köln, S 11 Ergänzungspaket 458.627
BMWi 3 DLR Institut zur Erforschung emissionsärmerer Flugtriebwerke „Next
Generation Turbofan“
366.226,6
BMWi 4 DLR – Institutionelles Forschungsprogramm zu den Themen des elektr.
Fliegens „Urban Air Mobility“
366.226,6
BMVI 49 Schienen-Verkehrsvorhaben S-Bahn Leipzig – Pegau – Zeitz – Gera 342.000
BMG 1 Dauerhafte Einrichtung eines „Zentrums für Künstliche Intelligenz in der
Public Health-Forschung (ZKI)“ am Robert Koch-Institut
310.849
8. Wie viele Projekte im Rahmen der ersten Säule der Bund-Länder-
Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen
wurden bis heute durch das Land Brandenburg an das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt, und wie sind deren Status
(beantragt, bewilligt oder abgeschlossen), die jeweilige Höhe des
Investitionsvolumens, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, die Höhe der
Beteiligung des Bundes an der öffentlichen Finanzierung für den jeweiligen
Finanzplanzeitraum und die Höhe der Finanzierungsbeiträge Dritter?
9. Wie viele Projekte im Rahmen der ersten Säule der Bund-Länder-
Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen
wurden bis heute durch das Land Nordrhein-Westfalen an das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt, und wie sind deren
Status (beantragt, bewilligt oder abgeschlossen), die jeweilige Höhe des
Investitionsvolumens, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, die Höhe
der Beteiligung des Bundes an der öffentlichen Finanzierung für den
jeweiligen Finanzplanzeitraum und die Höhe der Finanzierungsbeiträge
Dritter?
10. Wie viele Projekte im Rahmen der ersten Säule der Bund-Länder-
Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen
wurden bis heute durch das Land Sachsen-Anhalt an das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt, und wie sind deren Status
(beantragt, bewilligt oder abgeschlossen), die jeweilige Höhe des
Investitionsvolumens, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, die Höhe der
Beteiligung des Bundes an der öffentlichen Finanzierung für den jeweiligen
Finanzplanzeitraum und die Höhe der Finanzierungsbeiträge Dritter?
11. Wie viele Projekte im Rahmen der ersten Säule der Bund-Länder-
Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen
wurden bis heute durch den Freistaat Sachsen an das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie übermittelt, und wie sind deren Status
(beantragt, bewilligt oder abgeschlossen), die jeweilige Höhe des
Investitionsvolumens, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, die Höhe der
Beteiligung des Bundes an der öffentlichen Finanzierung für den jeweiligen
Finanzplanzeitraum und die Höhe der Finanzierungsbeiträge Dritter?
Die Fragen 8 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Länder berichten nach § 7 Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung
erstmals zum 30. Juni 2021 über ihre Vorhaben mit Stand zum 31. März 2021 dem
BMWi. Die entsprechenden Berichte sind eingegangen, werden zurzeit jedoch
noch geprüft.
12. Wie verteilen sich die Volumina der Fördermittel jeweils regional auf die
Städte und Gemeinden in den Kohlerevieren (bitte nach Bundesland
aufschlüsseln)?
Die Verteilung der insgesamt vorgesehenen Fördermittel nach Land erfolgt
nach § 3 InvKG. Eine Aufschlüsselung der bislang vom BLKG beschlossenen
Maßnahmen des Bundes (2. Säule) nach Land und Kohlerevier ergibt sich aus
dem Bericht an den Haushaltsausschuss vom 7. Juni 2021. Projekte können in
mehreren Gebietskörperschaften oder Revieren wirken, was eine eindeutige
Zuordnung nicht möglich macht. Eine darüber hinaus nach Gemeinden oder
Städten aufgeschlüsselte Darstellung liegt daher zurzeit nicht vor, soll aber
Gegenstand der Evaluierung sein (siehe Antwort zu Frage 15). Zur regionalen
Verteilung der Finanzhilfen (1. Säule) liegen der Bundesregierung keine weiteren
Informationen vor, da die Länder für diese Projekte zuständig sind.
13. Welche der in Frage 11 genannten Fördermittel hätten auch über andere
Förderprogramme des Bundes beantragt werden können?
Ob und welche Finanzierungsmöglichkeiten der Freistaat Sachsen für die
Projekte der 1. Säule identifiziert, liegt in Eigenverantwortung des Landes.
Entscheidend für den Bund ist, dass die Grundlagen des InvKG eingehalten sind.
Informationen über die Entscheidungen, welche Förderprogramme neben der
1. Säule angesprochen werden könnten, kann nur der Freistaat Sachsen liefern.
14. Welche der in Frage 11 genannten Infrastrukturprojekte sind ebenfalls im
Bundesverkehrswegeplan enthalten?
Sachsen finanziert im Rahmen der 1. Säule bislang keine Infrastrukturprojekte.
15. Wie viele Arbeitsplätze werden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die derzeit geplanten Projekte im Rahmen der ersten Säule der
Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes
Kohleregionen in den jeweiligen Kohlerevieren entstehen (bitte
zusätzlich nach Bundesland und Landkreis aufschlüsseln)?
Hierüber liegen der Bundesregierung noch keine Kenntnisse vor. Das InvKG
und dessen Strukturwirksamkeit wird gemäß § 26 Absatz 1 InvKG
umfangreich evaluiert. Daraus werden sich auch neue Anhaltspunkte für die Schaffung
von Arbeitsplätzen, auch im Rahmen der 1. Säule, ergeben.
16. Wie viele Arbeitsplätze werden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der zweiten Säule der Bund-Länder-Vereinbarung zur
Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen seitens des Bundes
angesiedelt (bitte nach Kohlerevier und Bundesland aufschlüsseln)?
Nach derzeitigem Planungsstand sind seitens des Bundes in den
Braunkohlerevieren 4 691 Arbeitsplätze in den kommenden Jahren vorgesehen. Davon sind
1 906 Arbeitsplätze im Lausitzer Revier, 2 003 Arbeitsplätze im
Mitteldeutschen Revier und 782 Arbeitsplätze im Rheinischen Revier geplant. Die
Aufteilung in den Ländern ist wie folgt: 1 479 in Brandenburg, 1 920 in Sachsen, 357
in Sachsen-Anhalt und 782 in Nordrhein-Westfalen. Eine genauere Zuordnung
aller benannten Arbeitsplätze auf die Länder ist derzeit noch nicht möglich.
Bereits durch die im BLKG beschlossenen Projekte wird das Ziel, 5 000
Arbeitsplätze des Bundes bis 2028 zu schaffen, voraussichtlich erreicht. Auch die
Rückmeldungen zur turnusmäßigen Ressortabfrage der Clearingstelle zum
Umsetzungsstand der Ansiedlungsplanungen bestätigten, dass die Zielvorgabe
erreicht werden kann.
17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit den Mitteln aus dem
Strukturstärkungsgesetz tatsächlich zusätzliche Investitionen erfolgen
und nicht ohnehin geplante Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan
oder Länderprojekte zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur einfach
nur mit den neuen Mitteln finanziert werden?
Maßnahmen werden vom BLKG aufgenommen, wenn für diese zum Zeitpunkt
des Kabinettbeschlusses zum StStG noch keine Mittel etatisiert waren oder nur
durch diese zusätzlichen Mittel eine vorzeitige Realisierung ermöglicht werden
kann.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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