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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

21.07.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3138107.07.2021

Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen

der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Sebastian Münzenmaier, Martin Hess, Martin Sichert, Uwe Witt, Jörg Schneider, Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

„Flüchtlinge sollen die Wartezeit bis zur Entscheidung über ihre Anerkennung, die oftmals in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder anderen Sammelunterkünften verbracht wird, durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrücken. Gleichzeitig sollen sie mittels niedrigschwelliger Angebote in Arbeitsgelegenheiten an den Arbeitsmarkt herangeführt werden (sogenannte Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM). […] Teilnehmen können arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen“ (vgl. https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014989.pdf).

Die Förderung der FIM war von der Bundesagentur für Arbeit als befristetes Arbeitsmarktprogramm des Bundes für jährlich 100 000 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit einer Laufzeit vom 1. August 2016 bis zum 31. Dezember 2020 angelegt (ebd.). Mit Änderung der Richtlinie vom 12. April 2017 wurde die Angabe „jährlich 100 000“ Leistungsberechtigte gestrichen (vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/19/184/1918493.pdf). Die individuelle Teilnahmedauer betrug für jeden Teilnehmer bis zu sechs Monate bei einem Umfang von bis zu 30 Wochenstunden (vgl. https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014989.pdf). Der Bund stellte die erforderlichen Haushaltsmittel zu Verfügung, deren Verteilung auf die einzelnen Länder sich am Königsteiner Schlüssel orientierten (ebd.). Für die regionale Verteilung innerhalb der Länder stimmten die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit einen Verteilungsschlüssel mit dem jeweiligen Land ab (ebd.). Die Agentur für Arbeit zahlte dem Maßnahmenträger für die Durchführung einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme für jeden besetzten Platz eine monatliche Pauschale in Höhe von 85,00 Euro für eine „interne“ und 250,00 Euro für eine „externe“ FIM sowie die für die Mehraufwandsentschädigung der Teilnehmenden tatsächlich verauslagten Kosten (vgl. https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014989.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren über die gesamte Laufzeit hinweg am Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen jeweils teilgenommen (bitte für den gesamten Zeitraum sowie nach Jahren getrennt sowie nach Bund, Bundesländern, Männern, Frauen ausweisen)?

2

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung über die gesamte Laufzeit hinweg monatsdurchschnittlich am Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen teilgenommen (bitte für den gesamten Zeitraum sowie nach Jahren getrennt sowie nach Bund, Bundesländern, Männern und Frauen ausweisen)?

3

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 der Anteil der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen, die als a) „interne“ (vgl. https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014989.pdf) Flüchtlingsintegrationsmaßnahme bzw. b) „externe“ (https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014989.pdf) Flüchtlingsintegrationsmaßnahme durchgeführt wurden (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen getrennt nach Bund, Bundesländern ausweisen)?

4

Welche Haushaltsmittel waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 für das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen jeweils vorgesehen?

5

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 für das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen jeweils angefallen (bitte getrennt nach Bund und Bundesländern ausweisen)?

6

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 für „interne“ Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen jeweils angefallen (bitte getrennt nach Bund und Bundesländern ausweisen)?

7

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 für „externe“ Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen jeweils angefallen (bitte getrennt nach Bund und Bundesländern ausweisen)?

8

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 für die Mehraufwandsentschädigung der Teilnehmenden jeweils angefallen (bitte getrennt nach Bund und Bundesländern ausweisen)?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg, den jeweiligen Finanzmittelansatz sowie Finanzmitteleinsatz in Bezug auf das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen, und auf welche Informationen stützt sich die Beurteilung jeweils (bitte ggf. Quellen und Download-Links angeben)?

10

Warum wurde das Programm nicht fortgesetzt oder neu aufgelegt, und plant die Bundesregierung, das Programm fortzusetzen oder neu aufzulegen?

Berlin, den 28. Juni 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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