Die außenpolitischen Beziehungen zwischen Deutschland und Russland
der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Deutschlands Außenpolitik ist nach Ansicht der Fragesteller zunehmend ideologisch verzerrt und konfrontativ. Dies betrifft ihres Erachtens die deutsche Politik gegenüber Russland in besonderem Maße. So konstatierte die Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer am 18. Juni 2021 an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg u. a., dass Russland „militärisch massiv aufrüstet“ (https://www.bmvg.de/de/aktuelles/dritte-grundsatzrede-verteidigungsministerin-akk-5096500). Diese Behauptung ist nach Einschätzung der Fragesteller weder durch die absolute Höhe der russischen Verteidigungsausgaben noch deren Entwicklung in den vergangenen Jahren gedeckt (Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 19/30228; https://www.sipri.org/commentary/topical-backgrounder/2020/russias-military-spending-frequently-asked-questions).
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel schlug am 22. Juni 2021 zwar ein EU-Russland-Spitzentreffen vor, scheiterte mit diesem Vorschlag jedoch auf dem EU-Gipfel kurz darauf. Die EU-Länder beschlossen stattdessen im Gegenteil lediglich die Erarbeitung eines Plans für Strafmaßnahmen gegen Russland, u. a. von Wirtschaftssanktionen. Deutschland trug diese Entscheidung mit (https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/eu-staaten-beschliessen-haerteren-kurs-gegen-russland-17406699.html).
Die Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika und Russlands haben am 16. Juni 2021 in Genf Regierungskonsultationen zur strategischen Stabilität und zur Cyber-Sicherheit vereinbart (https://www.sueddeutsche.de/politik/biden-putin-gipfeltreffen-genf-1.5324586).
Die Bundesregierung hingegen hat die deutsch-russischen Cyber-Konsultationen 2018 unterbrochen. Sie erklärt in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD, ihre Wiederaufnahme hänge „vor allem vom russischen Verhalten“ ab (Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/30228). Sie hat zudem die Regierungskonsultationen mit Russland unterbrochen und lehnt auch das Format regelmäßiger Treffen der Außen- und Verteidigungsminister ab, das Italien und Russland miteinander pflegen (vgl. ebd., Antwort zu Frage 3).
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel betont, den russischen Präsidenten auf einem EU-Russland-Gipfel „konfrontieren“ zu wollen (https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_90346532/angela-merkel-will-wladimir-putin-bei-eu-russland-gipfel-konfrontieren-.html).
Die Russlandpolitik der Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel führt nach Ansicht der Fragesteller zwar im Einzelnen fruchtbare Ansätze der Kooperation mit Russland durchaus weiter (vgl. ebd.). Im Großen und Ganzen aber ist sie nach Ansicht der Fragesteller durch eine ideologisch aufgeheizte und somit verzerrte Wahrnehmung geprägt.
Die Fragesteller sind der Überzeugung, dass Deutschland eine Mittlerposition gegenüber Russland einnehmen muss, was in deutschem, aber auch in gesamteuropäischem Interesse liegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung das „Deutsch-Russische Forum e. V.“ institutionell bislang nicht gefördert, im Gegensatz zu anderen informationspolitischen Einrichtungen (vgl. Kapitel 04 32 Titel 685 06-011 im Einzelplan 05 des Bundeshaushalts 2021; vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/30228)?
Welche konkreten Verpflichtungen ist die russische Seite im Rahmen der Minsker Vereinbarungen nach Ansicht der Bundesregierung eingegangen, welchen Verpflichtungen ist Russland ihres Erachtens nicht nachgekommen, eingedenk der Feststellung der Bundesregierung, dass Russland die „Separatisten“ unterstütze, diese nach Ansicht der Bundesregierung folglich also nicht als bloße Vollzugsorgane von in Moskau beschlossenen Entscheidungen anzusehen sind (vgl. Bundestagsdrucksache 19/30180; Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/30228)?
Welche konkreten Verpflichtungen ist die Ukraine im Rahmen der Minsker Vereinbarungen nach Ansicht der Bundesregierung eingegangen, welchen ist sie ihres Erachtens nicht nachgekommen (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/30180; Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/30228)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Ukraine die Minsker Vereinbarungen nur mangelhaft umgesetzt hat?
Wenn ja, warum hat sie dies nicht zum Anlass genommen, Sanktionen zu verhängen?
Zu welchen anderen Mitteln greift die Bundesregierung ggf., um die Vereinbarungskonformität der Ukraine zu erwirken bzw. zu erhöhen?
Inwiefern stimmt sich die Bundesregierung mit Frankreich und ggf. weiteren Partnern ab, um die Ukraine konzertiert zur Vereinbarungskonformität zu bewegen?
Handelt es sich bei den Minsker Vereinbarungen, eingedenk der Tatsache, dass die Vertragsparteien durch eine einmütige Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu deren Implementierung aufgefordert wurden (VN-Resolution 2202), aus Sicht der Bundesregierung um ein völkerrechtlich bindendes Dokument (bitte begründen)?
Aus welchen Gründen war es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht möglich, das für 2020 geplante große Treffen der „Hohen Arbeitsgruppe für Sicherheitspolitik“ (HAGS) in virtuellem Format durchzuführen (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/30228)?
Zu welchem Ergebnis haben die nach Angaben der Bundesregierung laufenden Abstimmungen für einen neuen HAGS-Termin in großem Format geführt, bzw. warum ist dieser noch nicht vereinbart worden (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/30228)?
Hat die von der Bundesregierung konstatierte fortlaufende Abstimmung mit der russischen Seite hinsichtlich von Treffen der HAGS zu Ergebnissen geführt?
Wenn ja, zu welchen?
Wenn nein, warum nicht (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/30228)?
Erwägt die Bundesregierung nunmehr, die von ihr suspendierten Cyber-Konsultationen mit der Russischen Föderation wieder aufzunehmen, nachdem sich US-Präsident Joe Biden und der russische Präsident Vladimir Putin auf ihrem Treffen in Juni 2021 auf die Aufnahme von Gesprächen zur Cyber-Sicherheit verständigt haben (vgl. Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/30228; https://www.sueddeutsche.de/politik/biden-putin-gipfeltreffen-genf-1.5324586)?
Ist der Bundesregierung bekannt, warum die zwischen dem Vizepräsidenten der EU-Kommission und dem russischen Finanzminister im Juni 2019 vereinbarte Arbeitsgruppe, um Wege zu sondieren, wie die Rolle des Euros und des russischen Rubels im wechselseitigen Zahlungsverkehr gestärkt werden könnte, ihre Arbeit bisher nicht aufgenommen hat, bzw. hat sie sich um entsprechende Informationen bemüht (vgl. Antwort zu den Fragen 15 und 16 auf Bundestagsdrucksache 19/30228; bitte erläutern)?
Unterstützt die Bundesregierung die Zielrichtung der in Frage 10 erfragten Gespräche, und wenn ja, auf welche Weise (bitte begründen bzw. spezifizieren)?
Wie hoch ist der Anteil des Transits deutscher Soldaten nach und von Afghanistan, der über russischem Territorium oder demjenigen der russischen Verbündeten der „Organisation des Vertrags über Kollektive Sicherheit“ durchgeführt wird, im Vergleich zu demjenigen anderer möglicher Transitrouten (vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/30228; bitte Angaben für den Zeitraum seit 2013 in Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Welche Spitzenvertreter haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. wann und wo ausgetauscht, seit die NATO Anfang 2015 beschlossen hat, den Austausch militärischer Spitzenvertreter wieder zuzulassen (vgl. Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/30228; bitte zudem begründen, wenn es sich ggf. lediglich um den Vorsitzenden des NATO-Militärausschusses bzw. den NATO-Oberbefehlshaber handeln sollte)?
Haben die nach Angaben der Bundesregierung bislang 15 Treffen der Freundesgruppe zu Ergebnissen geführt (vgl. Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/30228)?
Wenn ja, zu welchen?
Haben in diesem Jahr Treffen der Freundesgruppe stattgefunden, wenn ja, unter Beteiligung welcher Länder sowie an welchem Ort, bzw. wann, und wo soll das nächste Treffen der Freundesgruppe stattfinden (vgl. Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/30228)?
Was versteht die Bundesregierung konkret unter der Formulierung „[d]ie Freundesgruppe setzt auf eine konzeptionelle Neubetrachtung konventioneller Rüstungskontrolle“ (vgl. Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/30228)?
Ist der Bundesregierung die Äußerung von US-Präsident Joe Biden von Mitte Juni 2021 bekannt, dass das Letzte, was Vladimir Putin wolle, ein kalter Krieg sei?
Hat sie sich ggf. zu dieser Einschätzung der Ziele des russischen Präsidenten eine Position erarbeitet, und wie lautet diese (https://www.sueddeutsche.de/politik/biden-putin-gipfeltreffen-genf-1.5324586)?