Opferentschädigung für die Hinterbliebenen des Terroranschlags von Würzburg
der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Lothar Maier, Roman Johannes Reusch, Tobias Matthias Peterka, Jens Maier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wie Medienberichten zu entnehmen ist (https://www.welt.de/politik/deutschland/article232275139/Kein-Islamismus-keine-Entschaedigung-Opferbeauftragter-daempft-Hoffnung.html), müssen die Hinterbliebenen der Opfer der Morde von Würzburg um eine Entschädigung bangen. Nur wenn eine extremistische Motivation festgestellt würde, könne Geld fließen (ebd.). Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Edgar Franke, bestätigte gegenüber der „Welt am Sonntag“ (ebd.), dass unklar sei, ob die Härteleistungen im Würzburger Fall fließen könnten. Seit dem Jahr 2018 zahlt die Bundesregierung den Hinterbliebenen terroristischer Straftaten und extremistischer Übergriffe 30 000 Euro für den Verlust naher Angehöriger (vgl. Artikel Welt, s. o.). „Zudem können Personen, die durch eine in Deutschland begangene terroristische Straftat verletzt wurden, solche Härteleistungen beantragen“ (ebd). Aus dem Medienbericht (s. o.) ergibt sich zudem, dass sich bei den Ermittlungen in Würzburg der Verdacht auf einen islamistischen Hintergrund nicht verdichtete; es lägen keine Hinweise darauf vor, der Somalier könnte Verbindungen zu islamistischen Terrororganisationen gehabt haben. Der aktuelle Ermittlungsstand weise auf eine schwere psychische Erkrankung hin (https://www.welt.de/politik/deutschland/article232275139/Kein-Islamismus-keine-Entschaedigung-Opferbeauftragter-daempft-Hoffnung.html). Der Täter hatte Augenzeugenberichten zufolge „Allahu Akbar“ ausgerufen. Später im Krankenhaus soll er von seinen Taten als sein „Dschihad“, also als sein „Heiliger Krieg“, gesprochen haben (https://www.tagesschau.de/inland/wuerzburg-messerattacke-101.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit der Einführung dieser Leistung bis heute jährlich von a) Hinterbliebenen und b) Opfern beim Bundesamt für Justiz gestellt?
Wie viele dieser in Frage 1 erfragten Anträge wurden jeweils aufgrund von rechtsextremistischen, antisemitischen, linksextremistischen, islamistischen und sonstigen Übergriffen gestellt (bitte nach Jahren auflisten), und wie viele dieser Anträge wurden jeweils bewilligt? Wie hoch ist der Anteil bewilligter Anträge aufgrund von rechtsextremistischen, antisemitischen, linksextremistischen, islamistischen und sonstigen Übergriffen jeweils?
Wann fanden die in Frage 1 erfragten extremistischen Übergriffe, die von der Bundesregierung anerkannt wurden, jeweils wo statt, und wie viele Opfer beziehungsweise welche Schäden waren zu beklagen?
Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe wurden seit der Einführung dieser Leistung bis heute jährlich von a) Hinterbliebenen und b) Opfern beim Bundesamt für Justiz gestellt?
Wie viele dieser in Frage 4 erfragten Anträge wurden jeweils aufgrund von rechtsextremistischen, antisemitischen, linksextremistischen, islamistischen und sonstigen Übergriffen gestellt (bitte nach Jahren auflisten)? Wie viele dieser Anträge wurden jeweils bewilligt? Wie hoch ist der Anteil bewilligter Anträge aufgrund von rechtsextremistischen, antisemitischen, linksextremistischen, islamistischen und sonstigen Übergriffen jeweils?
Wann fanden die in Frage 4 erfragten terroristischen Übergriffe, die von der Bundesregierung anerkannt wurden, jeweils wo statt, und wie viele Opfer beziehungsweise welche Schäden waren zu beklagen?
Auf welcher Grundlage wird die Entscheidung getroffen, ob es sich um extremistische oder terroristische Übergriffe handelt?
Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Zahlungen, die an die Opfer geleistet wurden (bitte nach Opfern von a) rechtsextremistischen, b) antisemitischen, c) linksextremistischen, d) islamistischen und e) sonstigen Übergriffen auflisten)?
Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Zahlungen, die an die Hinterbliebenen geleistet wurden (bitte nach Opfern von a) rechtsextremistischen, b) antisemitischen, c) linksextremistischen, d) islamistischen und e) sonstigen Übergriffen auflisten)?
Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, die Regelungen hinsichtlich der Leistungen angesichts der Taten von Würzburg zu reformieren, und wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Täter angab, seinen eigenen Dschihad durchgeführt zu haben und er während der Tat den Ausruf „Allahu Akbar“ getätigt habe (https://www.tagesschau.de/inland/wuerzburg-messerattacke-101.html)? Sieht die Bundesregierung in diesen Merkmalen Hinweise auf eine extremistische und/oder terroristische Tat?
Inwiefern konnte bei allen Tätern der Übergriffe gemäß den Fragen 3 und 6 ausgeschlossen werden, dass psychische Krankheiten vorlagen?