1. Maßnahmen im Bereich „Förderung der frühkindlichen Bildung“
• Sprach-Kitas stärken: Für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ wird auf die Tabelle 1 in Anlage 1 verwiesen.
• Frühe Hilfen intensivieren: Die Bundesstiftung Frühe Hilfen unterstützt bundesweit den Aus- und Aufbau der Frühen Hilfen. Die Anträge für Mittel aus dem Aktionsprogramm für das Haushaltsjahr 2021 können seit dem 1. Juli 2021 gestellt werden. Die Verwendung der Mittel erfolgt entsprechend dem Zweck der Bundesstiftung Frühe Hilfen gemäß Artikel 3 der Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen. Hierüber wurde zwischen Bund und Ländern eine Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung getroffen. Die Mittel werden den Ländern gemäß dieser Vereinbarung nach dem aktuellen Verteilschlüssel für die Bundesstiftung Frühe Hilfen zugewiesen (zur Mittelverteilung aus dem Aktionsprogramm siehe Anlage 2). Es liegen bisher Anträge aus sechs Bundesländern über 3,5 Mio. Euro vor; bereits zugewiesen wurden 3 Mio. Euro. Für das Jahr 2022 erfolgt die Beantragung der Mittel im Zuge des üblichen Antragsverfahrens.
2. Maßnahmen im Bereich „Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote“
• Kinder- und Jugendplan ausbauen: Der Ausbau des Kinder- und Jugendplans des Bundes richtet sich an die bundeszentralen Träger der Kinder- und Jugendhilfe gemäß der Mittelbindung im Aktionsprogramm. Das Antragsverfahren wurde am 1. Juli 2021 eröffnet. Es werden zunächst die Mittel für das Jahr 2021 beantragt. Die Antragstellung für das Jahr 2022 erfolgt im Herbst 2021. 58 bundeszentrale Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben eine Antragstellung angekündigt. Es liegen bisher 21 Anträge über 11 Mio. Euro vor. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern kann erst im Nachgang erfolgen, wenn die Mittel von den bundeszentralen Trägern an die Gliederungen weitergeben wurden.
• Familienferienzeiten erleichtern: Gemeinnützige Familienferienstätten und weitere für die Familienerholung geeignete gemeinnützige Einrichtungen, die sich an der Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ beteiligen wollen, können bis zum 15. August 2021 einen Antrag beim Verband der Kolpinghäuser e.V. als zentralverantwortlicher Stelle für die Umsetzung der Maßnahme stellen. Eine Liste der am Programm teilnehmenden Einrichtungen wird anschließend veröffentlicht.
• Außerschulische Angebote zum Abbau von Lernrückständen bei Kindern und Jugendlichen: Mit dem Aktionsprogramm wurde des Weiteren für das BMBF die Aufstockung der Projektförderung um 50 Millionen Euro für den flankierenden Ausbau von außerschulischen Angeboten zum Abbau von Lernrückständen bei Kindern und Jugendlichen (Programm „Kultur macht stark“, Schülerlabore) beschlossen. Im Bereich der Schülerlabore wird dazu derzeit eine Ausschreibung vorbereitet. Die Angebote des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ werden als Teil des Aktionsprogramms in 2021 und 2022 verstärkt. Im laufenden „Kultur macht stark“-Sommer engagieren sich bereits viele der beteiligten Programmpartner, um in den Sommer- und Herbstmonaten kurzfristig mehr „Kultur macht stark“-Projekte zu ermöglichen. Über Präsenzangebote, hybride und digitale Projekte sollen mehr Kinder und Jugendlichen Zugang zu außerschulischen kulturellen Bildungsangeboten erhalten. Viele Programmpartner haben dazu passgenaue Formate oder Musteranträge entwickelt, Antragsfristen ausgesetzt und die Bündnisbildung erleichtert. Ausdrücklich sind auch Schulen eingeladen, sich als Bündnispartner einzubringen. Landesweite Lern- und Förderprogramme in den Ländern, die pandemiebedingte Lernlücken schließen sollen, können mit den freiwilligen „Kultur macht stark“-Bildungsangeboten flankiert werden. Auch 2022 soll das Angebot ausgeweitet werden. Es wurden bisher von den bundesweit agierenden Programmpartnern formal zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 5,2 Mio. Euro beantragt, von denen bislang ca. 3,1 Mio. Euro bewilligt wurden. Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Website www.buendnisse-fuer-bildung.de zusammengestellt.
• Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt für Kinder, Jugendliche und Familien stärken: Im Rahmen des Programms „ZukunftsMUT“ startete das Antragsverfahren bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt am 15. Juli 2021. Zum Stand der beantragten Mittel wird auf die Angaben in Anlage 3 verwiesen.
• Kinder und Jugendliche in Mehrgenerationenhäusern fördern: Zur Antwort in Bezug auf die Maßnahme „MGH – gemeinsam & engagiert mit Kindern & Jugendlichen“ im Rahmen des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ wird auf die Tabelle 1 in Anlage 4 verwiesen.
• Kinderfreizeitbonus für bedürftige Familien mit kleinen Einkommen, um Kinder und Jugendliche bei Freizeit- und Ferienaktivitäten gezielt zu unterstützen: Der Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro wird im August 2021 an die berechtigten Familien und Kinder, die in diesem Monat Kinderzuschlag oder Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, in der Regel antragslos ausgezahlt. Familien, die über den Bezug von Wohngeld oder Sozialhilfe nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) berechtigt sind, können einen formlosen Antrag auf Auszahlung bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Zahlen über bereits gestellte Anträge liegen nicht vor.
3. Maßnahmen im Bereich „Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen“
• Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen vor Ort z. B. durch Mentorinnen und Mentoren: Die Maßnahmen der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung befindet sich derzeit noch in der Vorbereitung. Der Start des Antragsverfahrens ist für September 2021 vorgesehen. Die Frage kann deshalb noch nicht beantwortet werden.