[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio,
Dr. Bernd Baumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/31729 –
Über 160 Tote in der Hochwasserkatastrophe – Reaktion der Bundesregierung
auf vorgängige Warnungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch die aktuelle Hochwasserkatastrophe sind Berichten zufolge über
160 Menschen ums Leben gekommen, hunderte Menschen werden noch
vermisst (
https://www.focus.de/panorama/wetter-aktuell/hochwasser-lage-im-ne
ws-ticker-wirtschaftsverband-fordert-unbuerokratische-auszahlung-der-hochw
asser-soforthilfen_id_13504141.html).
Das European Flood Awareness System (EFAS) hatte ab Samstag, den 10. Juli
2021, bis zum 14. Juli 2021 mehr als 25 Warnungen für bestimmte Regionen
des Einzugsgebiets von Rhein und Maas versendet und dabei insbesondere auf
die Gefährdung von Ahr und Erft hingewiesen (
https://www.tagesschau.de/aus
land/europa/hochwasser-flutbehoerde-europa-101.html,
https://www.thetimes.
co.uk/article/germany-knew-the-floods-were-coming-but-the-warnings-
didntwork-cn99wjxzs). Das EFAS warnte vor Hochwasser der „extremen
Kategorie“, wodurch auf den bevorstehenden Eintritt von Lebensgefahr hingewiesen
wird (
https://www.politico.eu/article/germany-floods-dozens-dead-despite-ear
ly-warnings/).
Hannah Cloke, Professorin für Hydrologie an der Universität Reading im
Vereinigten Königreich, die das EFAS mit aufgebaut hat und dieses berät, spricht
von einem „monumentalen Systemversagen“ der zuständigen Behörden. Sie
hätte erwartet, dass die betroffenen Menschen evakuiert und in Sicherheit
gebracht worden wären. „Man erwartet nicht, dass im Jahre 2021 so viele
Menschen (in Europa; Einfügung durch die Fragesteller) durch Hochwasser
sterben könnten“ (a. a. O.,
https://www.tagesspiegel.de/politik/monumentales-syst
emversagen-deutschland-wurde-praezise-gewarnt-die-menschen-aber-nicht/27
433034.html).
Auch der Deutsche Wetterdienst (DWD) gab ab dem 12. Juli 2021 Warnungen
heraus, die die Schwerpunkte der Starkregen lokalisierten (
https://www.wel
t.de/debatte/kommentare/plus232592295/Hochwasser-Unfassbare-Ignoranz-er
moeglichte-erst-die-Katastrophe.html#Comments,
https://www.rnd.de/wissen/
dwd-vom-unwetter-nicht-ueberrascht-tornadobeauftragter-andreas-friedrich-i
m-rnd-interview-LEFEVHSZ45GSHN7FHKNEXLWEKE.html). Dennoch
fanden keine Evakuierungen statt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32156
19. Wahlperiode 20.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 20. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Gemäß der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung liegt der
Katastrophenschutz in der Zuständigkeit der Länder sowie der Landkreise und kreisfreien
Städte als untere Katastrophenschutzbehörden. Dies gilt unabhängig vom
Ausmaß des Ereignisses und umfasst auch die Warnung der Bevölkerung vor
Katastrophen. Der Bund kann mit seinen Ressourcen, z. B. der Bundeswehr, der
Bundespolizei und dem Technischen Hilfswerk, lediglich im Rahmen der
Amtshilfe auf Anforderung der vor Ort zuständigen Behörden unterstützen.
Auch die Koordinierung etwaiger Hilfsmaßnahmen durch den Bund, setzen
gemäß § 16 Absatz 2 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG)
voraus, dass ein betroffenes Land oder betroffene Länder darum ersuchen.
1. Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland infolge der aktuellen Hochwasserkatastrophe ihr Leben
verloren?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind mit Stand 17. August 2021, 6 Uhr
insgesamt 189 Menschen verstorben, davon 48 in Nordrhein-Westfalen und
141 in Rheinland-Pfalz. Zudem werden noch drei Menschen vermisst.
2. Wurde die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde durch
das European Flood Awareness System (EFAS) unmittelbar über die von
diesem ausgegebene Warnung vor Hochwasser mit Lebensgefahr
unterrichtet?
Wenn ja, wann war das, und an wen wurde diese Warnung
weitergegeben?
Das „European Flood Awareness System“ (EFAS) (siehe
https://www.efa
s.eu/en) ist eine Komponente des „Emergency Management Service“, der einer
der Kerndienste des COPERNICUS-Programms der Europäischen Union ist.
Ziel von EFAS ist die Unterstützung vorbereitender Maßnahmen zum Schutz
vor Hochwasserereignissen, insbesondere für die großen europäischen
grenzüberschreitenden Flüsse. Produkte sind probabilistische Mittelfristvorhersagen
mit einem Vorhersagehorizont bis 15 Tage zu Hochwassergefahren,
Sturzflutindikatoren und Impactvorhersagen, die über ein geschlossenes Portal an
registrierte Partnerbehörden mit der Zuständigkeit für Hochwasservorhersagen oder
deren Beauftragte der EU-Mitgliedstaaten abgegeben werden. Die
Partnerbehörden sind auf der angegebenen Web-Seite aufgelistet. In Deutschland sind für
Hochwasservorhersagen die entsprechenden Behörden der Länder zuständig.
EFAS ist keine Hochwasser- oder Sturzflutvorhersage, sondern lediglich eine
Frühwarnung, welche den Hinweis gibt, in welcher Region ein Ereignis
stattfinden könnte. Dabei greift EFAS auch auf Daten zurück, die der Deutsche
Wetterdienst (DWD) EFAS zur Verfügung stellt. Für die in Deutschland
betroffenen Regionen kamen die Hinweise von EFAS daher auch erst nachdem
der DWD bereits die ersten Warnungen als Vorabinformation an die Länder
gegeben hatte. Auf Grund der groben räumlichen Auflösung von EFAS ist das
System im Übrigen nicht geeignet, um Überflutungswarnungen für kleine
Einzugsgebiete wie beispielsweise die Ahr bereitzustellen.
Ordentliche Mitglieder von EFAS sind ausschließlich die jeweils national
zuständigen Behörden für die Vorhersage und Warnung vor Hochwassergefahren,
d. h. die Hochwasserzentralen der Länder. Konkret sind dies das Landesamt für
Umwelt Rheinland-Pfalz, das Bayerische Landesamt für Umwelt, das
Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und das Hessische
Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
Bundesseitig ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BBK) lediglich ein sogenannter third party partner, jedoch kein ordentliches
Mitglied von EFAS. Das BBK erhält EFAS-Informationen über den täglichen
Report des Emergency Response Coordination Centre (ERCC) zur Kenntnis.
Über die sich entwickelnde Gefahrenlage in Nordrhein-Westfalen wurde seitens
ERCC erstmals am 14. Juli 2021 berichtet; auf eine sich entwickelnde
Gefahrenlage in Rheinland-Pfalz wurde nicht hingewiesen.
Eine unmittelbare Warnung – im Sinne der Fragestellung – erfolgte seitens
EFAS gegenüber der Bundesregierung oder einer ihr nachgeordneten Behörde
aufgrund der beschriebenen ausschließlichen Länderzuständigkeit nicht.
3. Hat das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat oder ein anderes Bundesministerium nach Eingang der
Warnung koordinatorische oder sonstige die Länder unterstützende
Maßnahmen der Katastrophenvorsorge ergriffen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Im Rahmen der
Katastrophenbewältigung hat das BBK auf Grundlage entsprechender Anfragen
zahlreiche Hilfeersuchen der betroffenen Länder koordiniert. Auf die Antwort
zu Frage 11 wird verwiesen. Im Rahmen der Katastrophenhilfe hat zudem das
Auswärtige Amt unter anderem Unterstützungsangebote von Seiten
ausländischer Staaten entgegengenommen, weitergeleitet und entsprechend dem durch
die Länder angezeigten Bedarf beantwortet.
4. War die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der Bundesminister des
Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer oder ein anderes Mitglied der
Bundesregierung persönlich über die Warnung des EFAS oder des DWD
unterrichtet?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Hinsichtlich der Warnungen des
DWD wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Die Bevölkerung wird über
Warnmeldungen des DWD unmittelbar über verschiedene Verbreitungswege
informiert. Im Zuge dessen können auch die Mitglieder der Bundesregierung
Kenntnis erlangen, ohne dass eine gesonderte Unterrichtung erfolgt.
a) Wenn ja, haben sich die betreffenden Mitglieder der Bundesregierung
persönlich in die Maßnahmen zur Katastrophenabwehr eingeschaltet?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4a und 4b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der
Katastrophenschutz obliegt ungeachtet des zu erwartenden bzw. eingetretenen
Ausmaßes den Ländern.
5. Hat die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Evakuierung der am
stärksten gefährdeten Hochwassergebiete erkannt oder eine solche
erwogen, und wenn nein, warum nicht?
Gab es mit den Ländern einen Austausch über die möglicherweise
eintretende Notwendigkeit von Evakuierungen, und wenn nein, warum
nicht?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der Bund kann
gemäß den grundgesetzlichen Zuständigkeiten keine Evakuierungen erwägen
oder durchführen, sondern lediglich im Wege der Amtshilfe auf Anforderung
mit seinen Ressourcen unterstützen.
Sowohl die Bundeswehr als auch das THW haben die Länder und Kommunen
im Wege der Amtshilfe bei der Durchführung diverser
Evakuierungsmaßnahmen unterstützt.
Darüber hinaus unterstützte das THW durch Fachberatungen die Planung von
Evakuierungsmaßnahmen.
6. Ist die amtliche Gefahrenmeldung des DWD vom 13. Juli 2021 (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) an die zuständigen Landesbehörden bzw. an
die zuständigen Behörden auf kommunaler Ebene weitergegeben
worden?
Wenn ja, wann, und an wen?
Der DWD hat am 12. Juli 2021, 10:20 Uhr, zwei Tage vor dem Unwetter, über
die anstehenden Starkregenereignisse in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-
Pfalz informiert. Die Warnungen des DWD werden und wurden über die
verschiedenen Kommunikationswege verteilt: Webseite des DWD, Warnwetter
App des DWD, über das Feuerwehrinformationssystem an die verschiedenen
Einrichtungen des Katastrophenschutzes der Länder, der Landkreise und der
Gemeinden, das BBK, THW und seine regionalen Strukturen, die
Wasserverbände und Hochwasserzentralen der Länder und die Hilfsorganisationen.
Insgesamt haben über 200 Behörden und Einrichtungen die Unwetterwarnung
erhalten. Sowohl der DWD als auch die Länder und Landkreise verfügen zudem
über eigene MoWaS (Modulares Warnsystem) Stationen, mit denen sie
Meldungen in MoWaS einspeisen können. Das MoWaS wird vom BBK betrieben.
Die eingespeisten Meldungen werden automatisiert an die verschiedenen
Warnmittel wie z. B. die Warn-App NINA des BBK oder die Rundfunk- und
Telemedienanbieter versandt. Konkret haben im vorliegenden Fall folgende
Institutionen automatisiert Warnmeldungen über das MoWaS erhalten:
Sendeanstalten bundesweit
• AFP;
• ARD-aktuell;
• bild.de, welt.de, bz.de;
• Deutschlandradio;
• dpa;
• dts Nachrichtenagentur;
• faz.net;
• n-tv;
• ProSieben, SAT.1, kabel eins;
• RTL Television;
• Sky Deutschland;
• spiegel.de;
• sueddeutsche.de;
• t-online.de;
• WELT;
• ZDF.
Sendeanstalten landesweit
• Hit Radio FFH;
• HR;
• METROPOL FM;
• Radio Karlsruhe;
• Radio NRW;
• RADIO SALUE;
• RPR1.;
• SR;
• SWR;
• WDR.
Sendeanstalten lokal/regional
• Antenne AC;
• ENERGY;
• EPost Duesseldorf;
• Madsack Gruppe;
• rhein-zeitung.de;
• Rheinland Kombi Koeln (7 Radiosender).
Stationen
• BfS (Bundesamt für Strahlenschutz);
• BR Düsseldorf;
• BR Köln;
• DWD (DEU, Offenbach);
• Gemeinsames Melde- und Lagezentrum Bund/Länder, in diesem Fall:
• Land NRW;
• LFWS (Landesfeuerwehrschule) Land RP;
• LFWS Land SL;
• LK (Landkreis) Mainz-Bingen;
• LK Merzig-Wadern;
• LS (Leitstelle) Aachen, Städteregion;
• LS Bad Kreuznach, Kreis;
• LS Bonn, krsfr. Stadt;
• LS Düren, Kreis;
• LS Euskirchen, Kreis;
• LS Heinsberg, Kreis;
• LS Koblenz, Kreis;
• LS Köln, Land NW;
• LS Mainz, Kreis;
• LS Montabaur, Kreis;
• LS Rhein-Erft-Kreis;
• LS Rhein-Kreis Neuss;
• LS Rhein-Sieg-Kreis;
• LS Saarbrücken, Land SL;
• LS Steinfurt, Land NW;
• LS Trier;
• LZ (Lagezentrum) BMI;
• LZ Land NW;
• LZ Land RP;
• LZ Land SL;
• LZPD Land NW;
• sowie diverse Stationen des BBK.
Warnmittel
• e*message;
• Stadtinformationstafeln.
KRITIS Bundesweit
• Sicherheitszentrum Bahn.
Darüber hinaus verwendet der DWD alle relevanten Kommunikationskanäle
der Medien einschließlich „social media“.
7. Wann, und durch wen hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) von der Unwetterwarnung und der sich daraus
ergebenden Gefährdung von Menschenleben Kenntnis erlangt?
Auf die Antwort zu Frage 6 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen.
8. Welche Maßnahmen sind seitens des BBK ergriffen worden, um
konkrete Gefährdungen von Menschenleben in den Hochwasserregionen
abzuwenden?
a) Wurde seitens des BBK die Notwendigkeit der Evakuierung der am
stärksten gefährdeten Gebiete erwogen?
b) Wenn ja, mit welchen anderen Behörden des Bundes und der Länder,
und wann wurde in einen Austausch über diese Überlegungen
eingetreten?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 5 wird
verwiesen. Hinsichtlich der im Wege der Amtshilfe vermittelten Ressourcen
wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
9. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen sind nach Eingang der
Warnungen nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt ergriffen worden, um
die von dem bevorstehenden Unwetterereignis ausgehenden Gefahren
abzuwehren?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antworten zu den
Fragen 5 und 8 wird verwiesen. Über die vor Ort getroffenen
Hochwasserschutzmaßnahmen der jeweils zuständigen Behörden liegen dem Bund keine
Kenntnisse vor. Es besteht keine gesetzliche Meldepflicht der Länder und
Kommunen gegenüber dem Bund zu Maßnahmen im Sinne der Fragestellung.
Als Einsatzorganisation des Bundes wurde das THW in Rheinland-Pfalz
teilweise im Rahmen von Gefahrenabwehrplänen vor Eintreten der Katastrophe
mit der Wahrnehmung vorbereitender Maßnahmen, d. h. Sandsackbefüllung
und -verbau, beauftragt.
10. Ist die Bevölkerung der betroffenen Hochwassergebiete nach Kenntnis
der Bundesregierung in ausreichender Weise vor dem Eintritt des
Katastrophenfalls gewarnt worden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Für die Warnung
vor Katastrophen und Unglücksfällen sind die Länder zuständig. Der Bund
stellt den Ländern insoweit mit der Warn-App NINA und dem MoWaS
lediglich die notwendige technische Infrastruktur zur Verfügung. Diese hat während
der gesamten Lage einwandfrei funktioniert. Die zuständigen Behörden haben
über diese Infrastruktur eine Vielzahl von Warnungen versandt, die über
folgenden Link abgerufen werden können:
https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-V
orsorge/Warnung-in-Deutschland/_documents/artikel_warnung-hw.html?nn=2
0098. Meldungen, die ohne Einbindung von MoWaS unmittelbar von den
zuständigen Behörden in den Ländern und Kommunen an private
Warnmittelbetreiber, wie z. B. Katwarn, verschickt wurden und auch im Anschluss nicht an
die Systeme des Bundes weitergeleitet wurden, sind nicht über den Link
abrufbar. Dem Bund liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
a) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Warnsirenen überall
funktioniert?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 10 wird
verwiesen. Die Auslösung der in kommunaler Hand befindlichen Sirenen
erfolgt durch die verantwortlichen Behörden vor Ort. Diese sind gegenüber dem
Bund nicht berichtspflichtig, ob und wenn ja, wann ihre Sirenen ausgelöst
wurden und ob diese einwandfrei funktioniert haben.
b) Welche Erkenntnisse aus dem bundesweiten Warntag zur
Verbesserung des Warnsystems (vgl.
https://deu01.safelinks.protection.outloo
k.com/?url=https%3A%2F%2F
www.tagesschau.de%2Finland%2Fwar
ntag-115.html&data=04%7C01%7Canka.willms%40afdbundesta
g.de%7C9f59c00da3c4487a6bde08d94da2bacb%7Cd2b98f0dc7bc458
183d9111c74ce7be6%7C0%7C0%7C637626183575738835%7CUnk
nown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2lu
MzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C1000&sdata=
Kkc4jSEvzg4pJxdpz2Q6Z2%2Bf4jdOl5FxT9bfCMemk%2FI%3D&a
mp;reserved=0) sind bereits umgesetzt worden und in der aktuellen
Hochwasserkatastrophe wirksam geworden?
Zu den bereits umgesetzten technischen Maßnahmen gehören bundesseitig
z. B. die Optimierungen von MoWaS und NINA. Für MoWaS waren dies z. B.
die Einrichtung einer Task Force, eine verbesserte Verarbeitung bei Lastspitzen,
die Ausweitung des Monitorings sowie eine Härtung der Infrastruktur. Für die
Warn-App NINA standen beispielsweise Optimierungen der Schnittstellen mit
Google und Apple im Vordergrund, um auch hier Lastspitzen entsprechend
schneller verarbeiten zu können. Zudem wurden die Hardware-Ressourcen
ergänzt. Beide Systeme haben in der Lage einwandfrei funktioniert.
Weitere Maßnahmen werden in der Zuständigkeit der Länder ergriffen.
c) Ist nach Auffassung bzw. Kenntnis der Bundesregierung in
umfassender Art und Weise durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und
Fernsehsender zum Verlassen der am meisten gefährdeten Gebiete
aufgerufen worden, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 10 wird
verwiesen.
Eine Bewertung im Sinne der Fragestellung obliegt nicht dem Bund. Über den
in der Antwort zu Frage 10 bereitgestellten Link können auch alle
Warnmeldungen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe abgerufen werden,
die über MoWaS an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten übermittelt
wurden.
11. Welche Ressourcen hat das BBK zur Bewältigung der
Hochwasserkatastrophe eingesetzt oder den Landes- und Kommunalbehörden zur
Verfügung gestellt (bitte nach eingesetztem Personal und eingesetzten
Gerätschaften oder sonstigen Ressourcen sowie nach Bundesländern,
Landkreisen und Kommunen aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Das BBK unterstützt im Rahmen der Amtshilfe die vom Hochwasser
betroffenen Länder auf vielfältige Weise, u. a. durch folgende Leistungen:
Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ)
unterstützt die betroffenen Länder durch die Koordinierung von Hilfeersuchen.
Es nimmt eingehende Hilfeersuchen aus den Ländern auf, bewertet sie und
vermittelt sie an Partner im Bund, wie Bundeswehr und Bundespolizei, und in den
Ländern sowie an die Hilfsorganisationen und das THW. Deren Hilfsangebote
führt das GMLZ zusammen und meldet sie an die ersuchende Stelle zurück.
Insbesondere aus Rheinland-Pfalz sind im GMLZ zwischen dem 14. Juli 2021
und dem 4. August 2021 23 Hilfeersuchen eingegangen, mit denen das Land
beispielsweise Einsatzkräfte, Material, Fahrzeuge, Kraftstoff oder Verpflegung
angefordert hat. Über die abgestimmten Verfahren hinaus hat das GMLZ eine
Verbindungsperson zur Unterstützung der Technischen Einsatzleitung in
Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus kommt in den Katastrophengebieten ergänzende Ausstattung
zum Einsatz, die der Bund den Ländern auf Grundlage von § 13 ZSKG zur
Verfügung stellt.
Dies umfasst unter anderem Gerätewagen Sanität (GW San),
Krankentransportwagen (KTW Typ B), Mannschaftstransportwagen (MTW) und
Kommandowagen (KdoW) der Medizinischen Task Forces (MTF), Fahrzeuge der
Analytischen Task Forces zur Ermittlung chemischer, biologischer und radionuklearer
Gefahren sowie Löschgruppenfahrzeuge (LF-KatS), Schlauchwagen (SW
KatS) und Gerätewagen Dekontamination Personal (GW Dekon P). Eine
Aufschlüsselung der zum Einsatz gekommenen ergänzenden Ausstattung ist nicht
möglich. Es besteht insoweit keine Meldeverpflichtung der Länder im Sinne
der Fragestellung. Die Länder sind jedoch vom BBK gebeten worden, im
Rahmen der Bewirtschaftung der Bundesausstattung die Einsatzzeiten von
Fahrzeugen der ergänzenden Ausstattung für den Einsatzzweck „Hochwasserlage
2021“ gesondert zu erfassen und im Zuge der jährlichen Berichterstattung im
Folgejahr an das BBK zu übermitteln.
Aus den laufenden Beschaffungsmaßnahmen des Bundes wurden den Ländern
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zudem kurzfristig je drei LF-KatS
übergeben.
Aus der im Aufbau befindlichen Zivilschutzreserve des Bundes für die
Betreuung von Betroffenen („Labor Betreuung 5.000“) wurde u. a. folgendes Material
eingesetzt:
• acht Netzersatzanlagen mit je 300 kVA (Kilovoltampere) Leistung, die u. a.
zur Stromversorgung eines Pflegeheims und anderer Einrichtungen dienen;
• zwölf Mehrzweckraumzellen, die u. a. als Ersatz für Rettungswachen des
Rettungsdienstes genutzt werden;
• ein Großzelt (1.000 m²) als Verpflegungszelt für den Betreuungsplatz (BTP)
500;
• eine DMR (Digital Mobile Radio) Funkzelle;
• 1.000 Feldbetten/Etagenbetten;
• 10.000 Schlafsäcke und 15.000 Decken;
• zwei Sattelzugmaschinen, ein Satteltieflader und ein Teleskopstapler.
Am 21. Juli 2021 hat das BBK dem Land Rheinland-Pfalz kurzfristig Reserven
aus seinem Chlorkalk-Lager zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus unterstützt eine durch den Bund finanzierte mobile
Trinkwassernotversorgungseinheit der Berufsfeuerwehr Mühlheim/Ruhr die
Trinkwasserversorgung im Landkreis Ahrweiler. Zur Unterstützung hat das BBK eine
Verbindungsperson für das Thema Trinkwassernotversorgung zur
Unterstützung der Technischen Einsatzleitung zur Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der Warnung der Bevölkerung wird auf die Antwort zu Frage 10
verwiesen. Darüber hinaus stand und steht das BBK mit Rufbereitschaften
sowie in den Zivilschutzverbindungsstellen zur Abarbeitung technischer Fragen
oder der Bedienung der Systeme rund um die Uhr zur Verfügung. Das NINA-
Helpdesk des BBK beantwortet gezielt zum Thema NINA-Warn-App eine
Vielzahl von Anfragen.
Das Geokompetenzteam (GKT) des BBK stellt seit Beginn der Lage beteiligten
Bundes- und Landesbehörden sowie deren Krisenstäben Kartenmaterial wie
Satellitenbildauswertungen und Schadenskartierungen zur Verfügung. Für die
Weitergabe der großen Datenmengen bei Fernerkundungsdaten von Satelliten
und Luftbildern hat das GKT auf Basis einer jüngst aufgebauten IT-
Infrastruktur eigens ein interaktives, nutzerfreundliches Webportal erstellt und allen
Ebenen des Krisenmanagements zur Verfügung gestellt. Für das THW wurde u. a.
eine Ad-hoc-Simulation eines Bruchs der Steinbachtalsperre durchgeführt. Das
GKT hat eine Verbindungsperson als Fachberater für die an der
Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) untergebrachten
Krisenstäbe des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt.
Seit Beginn der Katastrophenlage stellt das BBK die Liegenschaft seiner
BABZ den Krisenstäben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Darüber hinaus nutzen
Führungseinheiten der Bundeswehr, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, insb. des DRK
und des THW die Liegenschaft als Stützpunkt. Das BBK hat einen eigenen
Stab eingerichtet, der die Unterbringung und Versorgung der Einsatzkräfte
organisiert. Außerdem wurden zeitweise bis zu 70 Betroffene aus dem Ahrtal in
der BABZ untergebracht, versorgt und betreut.
Das BBK unterstützt die Zentralstelle Psychosoziale Notfallversorgung
(PSNV) des Landes Rheinland-Pfalz bei der Organisation psychosozialer
Betreuung im Katastrophengebiet und steht über eine 24-h-Hotline der
Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) Betroffenen und
Anbietern von psychosozialen Unterstützungsleistungen beratend zur
Verfügung. Das BBK unterstützt auch das Bundeskriminalamt (BKA) durch die
Vermittlung von PSNV-Kräften.
12. Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Bewohner der
am stärksten gefährdeten Überschwemmungsgebiete nicht rechtzeitig
evakuiert (vgl. Ausführungen in der Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antworten zu den
Fragen 5 und 8 wird verwiesen. Der Bund ist für die Durchführung von
Evakuierungsmaßnahmen im Katastrophenschutz nicht zuständig.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]