[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Pohl, René Springer, Uwe Witt
und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/31947 –
Rahmenvereinbarung zwischen BMF, BMAS und DGB zum Thema
Arbeitsausbeutung und Schwarzarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum 1. Juli 2021 trat eine Rahmenvereinbarung zwischen dem
Bundeministerium der Finanzen (BMF), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Kraft, die die
Bekämpfung der Schwarzarbeit und Arbeitsausbeutung zum Gegenstand hat
(vgl. gemeinsame Pressemitteilung BMF, BMAS und DGB:
https://www.bma
s.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/arbeitsausbeutung-und-schw
arzarbeit-ein-ende-setzen.html). Im Zuge dieser Kooperation sollen betroffene
Arbeitnehmer, besonders im Bereich der mobilen Arbeit, auf die
Möglichkeiten der Beratung bei einschlägigen Stellen gewerkschaftsnaher
Einrichtungen hingewiesen werden, um über ihre Rechte (wie z. B. Mindestlohn oder
Erholungsurlaub) und deren Durchsetzung aufgeklärt zu werden (vgl. ebd.).
Mit der Unterzeichnung dieser Rahmenvereinbarung, die bisher nicht oder
nach Auffassung der Fragesteller nur schwer öffentlich zugänglich gemacht
wurde, soll die Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Zollverwaltung (FKS), der gewerkschaftsnahen Beratungsstellen für
ausländische Beschäftigte („Faire Integration“, „Faire Mobilität“) sowie der
Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel
verbessert werden. So soll das Unterlaufen des Arbeits- und Sozialrechts noch
konsequenter bekämpft werden (vgl. ebd.).
Generell zuständig für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und
Arbeitsausbeutung ist die bei der Zollverwaltung und somit dem BMF unterstellte FKS.
Die FKS wiederum ist seit Jahren nicht in der Lage, ihr vorgegebenes Stellen-
Soll zu erfüllen. Im Jahre 2020 wurden durch das BMF Mittel in Höhe von
980 Mio. Euro, die dem Zoll zur Stellenbesetzung und Ausstattung zugeteilt
wurden, nicht abgerufen; im Jahr 2019 waren es sogar 1,3 Mrd. Euro (vgl.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article232414713/Haushaelter-empoe
rt-Ausgerechnet-bei-den-Zollfahndern-spart-Scholz.html). Dies führt neben
unzureichender Ausstattung der Zollfahnder zu einer signifikanten Anzahl an
nicht besetzten Stellen – für das Jahr 2020 in Höhe von 3 004 Vollzeitstellen
im Bereich der FKS (vgl.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article2324
14713/Haushaelter-empoert-Ausgerechnet-bei-den-Zollfahndern-spart-Schol
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32206
19. Wahlperiode 25.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. August 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
z.html) und nach Ansicht der Fragesteller in weiterer Folge zu einer
verschwindend geringen Kontrolldichte der Unternehmen.
Da diese nicht abgerufenen Mittel in der Konsequenz zu erheblichen Steuer-
und Sozialabgabeausfällen führen, stellt sich nach Auffassung der Fragesteller
die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Rahmenvereinbarung, weil
einerseits die für Kontroll- und Beratungszwecke zur Verfügung stehenden
Mittel nicht abgerufen werden, andererseits wiederum werden externe Stellen
wie der DGB mit Aufgaben der FKS betraut, anstatt die bereitstehenden
Mittel effektiv einzusetzen und die Personalgewinnung der FKS voranzutreiben
und ebendiese dann auch adäquat mit allen notwendigen Mitteln auszustatten.
Ähnliches gilt für den Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitsmedizin,
der bei den Arbeitsschutzbehörden der einzelnen Bundesländer angesiedelt ist
und auf Bundesebene in die Zuständigkeit des BMAS fällt. Mit Wirkung zum
1. Januar 2021 ist das Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft getreten, welches
eine Mindestkontrollquote von 5 Prozent für den Bereich Arbeitsschutz für
Betriebe in Deutschland vorgibt (vgl.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbs
chg/__21.html). Diese Quote an sich ist nach Auffassung der Fragesteller
schon derart niedrig, dass ein adäquater Arbeitsschutz wohl nicht
gewährleistet werden kann. Die tatsächlichen Kontrollquoten in den einzelnen
Bundesländern liegen teilweise sogar noch unter dem gesetzlich geforderten
Minimum. So wurden z. B. in Niedersachsen und Baden-Württemberg für das
laufende Jahr nur 1 Prozent aller Betriebe nach Maßgabe des
Arbeitsschutzkontrollgesetzes kontrolliert (vgl. WELT am Sonntag vom 18. Juli 2021,
S. 28).
1. Was konkret beinhaltet die in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannte Rahmenvereinbarung zwischen BMF, BMAS und DGB, und in
welcher Quelle ist diese aufzufinden?
Die Vertragsparteien haben das gemeinsame Ziel, Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung sowie Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung,
Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu bekämpfen. Mit der
Rahmenvereinbarung soll die Kooperation zwischen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung und den durch das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Beratungsstellen „Faire Integration“
und „Faire Mobilität“ sowie der ebenfalls durch das BMAS finanzierten
Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel
gestärkt werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), vertreten durch den
Bundesvorstand, ist als Träger der Beratungsstellen von „Faire Mobilität“
selbst Vertragspartner der Rahmenvereinbarung.
Wesentlicher Inhalt der Vereinbarung ist es, einen verbindlichen Rahmen zu
schaffen, innerhalb dessen die konkrete Zusammenarbeit vor Ort ausgestaltet
werden kann, um die Zusammenarbeit auf Ortsebene kontinuierlich
fortzuentwickeln und nachhaltig zu stärken. Neben der Einrichtung von
Austauschformaten beinhaltet die Vereinbarung Leitlinien für die Zusammenarbeit in
konkreten Fällen, die sowohl arbeits- und sozialversicherungsrechtliche
Verstöße als auch Fälle von Menschenhandel im Zusammenhang mit
Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft umfassen. Zudem werden
weitere Schulungen für die Beschäftigten der FKS vorgesehen.
Mit der Rahmenvereinbarung wird an die Gesetzesbegründung zum Gesetz
gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch angeknüpft, die
vorsieht, dass die FKS für die effektive Bekämpfung des Menschenhandels die
Zusammenarbeit mit den in diesem Bereich tätigen Fachberatungen intensiviert.
Die wesentlichen Inhalte der Rahmenvereinbarung wurden in einer
gemeinsamen Pressemitteilung von Bundesministerium der Finanzen (BMF), BMAS
und dem DGB veröffentlicht und auf den Internetseiten des BMF und BMAS
dargestellt.
2. Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die im Zuge der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Rahmenvereinbarung entstehen?
Durch die Rahmenvereinbarung wird der Bundeshaushalt nicht belastet.
3. Ist geplant, zur Erfüllung der Aufgaben aus der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Rahmenvereinbarung weitere Stellen zu schaffen,
und falls ja, wie soll die Besoldung für diese Stellen ausfallen?
Nein.
4. Wie hoch ist der Anteil nicht Deutsch sprechender Arbeitnehmer nach
Maßgabe der Rahmenvereinbarung, auf die in den Pressemitteilungen
verwiesen wird (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gingen zum Stichtag
30. Juni 2020 rund 33,32 Mio. Menschen einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung in Deutschland nach. Darunter waren rund 4,24 Mio. Menschen
mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, davon 2,24 Mio. mit einer
Staatsangehörigkeit aus einem EU-Mitgliedstaat und 2,0 Mio. mit einer
Staatsangehörigkeit aus einem Drittstaat. Außerdem übten weitere rund 614.000
Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit eine ausschließlich
geringfügige Beschäftigung aus.
Eine Statistik zu Kenntnissen der deutschen Sprache von Beschäftigten ist nicht
verfügbar. Hinweise zu Sprachkenntnissen und der Beschäftigungssituation von
Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit finden sich in Studien, die auf
Daten des sozioökonomischen Panels basieren, so z. B. in einer
Aufsatzsammlung des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im IAB-
Kurzbericht 21/2014.
5. Wie sieht die Mittelverwendung für das Jahr 2021 für den Bereich FKS
aus, bzw. wie hoch ist der Betrag an Mitteln für die FKS, die bisher nicht
abgerufen wurden, und wie hoch wird der Anteil voraussichtlich zum
Stichtag 31. Dezember 2021 sein (bitte nach Stellen und sonstigen
Mitteln aufschlüsseln)?
In der Zollverwaltung wird die Stellenbewirtschaftung im Wege der sog.
„Topfbewirtschaftung“ praktiziert. Die Planstellen und Stellen dienen dabei der
direkten Finanzierung von Personen. Aus diesem Grund sind die den einzelnen
Dienststellen bzw. Aufgabenbereichen zugewiesenen Planstellen bzw. Stellen
immer besetzt. Aufgrund der vorgenannten „Topfbewirtschaftung“ ist ein
Ausweis unbesetzter Planstellen/Stellen bei einzelnen Dienststellen bzw.
Aufgabenbereichen nicht möglich. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum
Bundeshaushalt 2021 stehen der gesamten Zollverwaltung 41.716,2 Planstellen/Stellen zur
Verfügung. Zum Stichtag 30. Juni 2021 waren hiervon in den operativen FKS-
Einheiten rund 7.250 Planstellen/Stellen besetzt. Die Anzahl der besetzten
Planstellen/Stellen bezogen auf den Stichtag 31. Dezember 2021 lässt sich
nicht prognostizieren.
Der Bereich FKS wird im Jahr 2021 durch die Zuführung von zöllnerisch
ausgebildetem Personal im Umfang – vorbehaltlich der bestandenen internen
Laufbahnausbildung – von voraussichtlich 433 Nachwuchskräften gestärkt. Im Zuge
der aktuell laufenden Einstellungskampagne 2021 wurden von den
Hauptzollämtern für den Bereich FKS zusätzlich rund 280 Stellen zur externen
Besetzung ausgeschrieben. Die tatsächliche Besetzung bleibt der Bewerberlage
vorbehalten. Darüber hinaus wird dem Bereich FKS auch durch regelmäßige
interne Stellenausschreibungen Personal zugeführt.
Das Kapitel 0813 des Bundeshaushaushalts 2021 sieht Gesamtsachausgaben
für die Zollverwaltung in Höhe von 777.668 TEuro vor. Hiervon umfasst sind
auch Aufwendungen für die FKS. Sachmittel für die FKS werden nicht
gesondert ausgewiesen bzw. erhoben.
6. Wie viele Stellen konnten bisher im Jahr 2021 für die FKS besetzt
werden, und wie hoch ist das noch offene Stellen-Soll?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
7. Wie viele Mitarbeiter der FKS befinden sich derzeit in Dauererkrankung
und Teilzeit, sodass sie ihren Kontrollaufgaben nicht nachkommen
können?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über dauerhaft erkrankte
Beschäftigte vor, die aufgrund dessen ihre Kontrollaufgaben nicht wahrnehmen
können. Des Weiteren kommen auch Teilzeitbeschäftigte ihren
Kontrollaufgaben nach.
8. Welche Personalgewinnungsstrategien plant die Bundesregierung, um
das geforderte Stellen-Soll sowohl für die FKS als auch zur
Sicherstellung der Mindestkontrollquote nach dem Arbeitsschutzkontrollgesetz
zu gewährleisten?
Sowohl das BMF als auch die Zollverwaltung verfolgen weiterhin die
Personalgewinnung mit hoher Priorität und nutzen alle zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten, um mittelfristig die freien und frei werdenden Planstellen und
Stellen zu besetzen.
Zur Erfüllung des zukünftigen Personalmehrbedarfs in der FKS werden die
Ausbildungskapazitäten in den Ausbildungsstätten der Zollverwaltung
sukzessive erhöht.
Das Standortkonzept für die Aus- und Fortbildung der Zollverwaltung sieht
neben den bisherigen Aus- und Fortbildungsstandorten Münster, Plessow und
Sigmaringen weitere Bildungseinrichtungen in Hamburg, Hanau, Bonn und
voraussichtlich Roth vor. Bereits im August 2019 wurde der
Ausbildungsbetrieb am Standort Leipzig-Wiederitzsch aufgenommen. Für die Ausbildung von
weiteren rund 400 Anwärter*innen des mittleren Zolldienstes wird zudem eine
Ausbildungsstätte in Erfurt entstehen. Für die fachtheoretische Ausbildung der
Studierenden des gehobenen Zolldienstes, die bisher zentral am Fachbereich
Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster
stattfindet, laufen derzeit Planungen für einen zweiten Standort in Rostock.
Zusätzliche Standorte für Aus- und Fortbildung werden dafür sorgen, dass künftig
alle neu hinzukommenden Zöllner*innen für ihre Aufgaben bestmöglich
vorbereitet sind.
Neben dieser Personalzuführung nach verwaltungsinterner Laufbahnausbildung
erfolgt eine stetige Stellenbesetzung mit den Instrumenten der internen und
auch der externen Ausschreibung. Die Zollverwaltung verfolgt verstärkt seit
einigen Jahren das Ziel, mit jährlichen Einstellungskampagnen bei den
Postnachfolgeunternehmen bzw. auf dem öffentlichen Stellenmarkt Personal zu
gewinnen, das nicht über zollspezifische Berufs- bzw. Studienabschlüsse verfügt.
Der Bundesregierung liegen zudem keine Erkenntnisse darüber vor, welche
Personalgewinnungsstrategien die Länder für die Arbeitsschutzverwaltungen
zur Umsetzung der durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz eingeführten
Mindestbesichtigungsquote verfolgen.
9. Wie hoch ist die Kontrolldichte der FKS in Betrieben im Jahr 2020
gewesen (bitte nach Branche und Bundesland aufschlüsseln)?
Zu der Anzahl der im Kalenderjahr 2020 durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen, wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 2c der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/27418 verwiesen.
10. Wie viele interne Zugriffe im Rahmen der Bekämpfung von
Schwarzarbeit und Arbeitsausbeutung fanden im Jahr 2020 und in der ersten
Jahreshälfte 2021 auf die Datenbanken der Polizei (POLAS/INPOL), des
Zolls (INZOLL), des Ausländerzentralregisters (AZR) und auf die
Meldedaten der Einwohnermeldeämter (EWO) statt und ergaben hierbei
fehlerhafte Angaben zu Ausländern und Arbeitsmigranten, und wie
wurde in solchen Fällen verfahren?
Eine statistische Erfassung über Umfang und Anlass der Zugriffe auf die
genannten Datenbanken wird seitens der FKS nicht geführt. Auch eine Erhebung
von Fallzahlen betreffend „fehlerhafter Angaben zu Ausländern und
Arbeitsmigranten“ findet nicht statt.
11. Inwiefern und in welchem Umfang wurden in den letzten zehn Jahren
einerseits Ordnungsmaßnahmen gegen Auftraggeber und Arbeitnehmer
aufgrund von Schwarzarbeit, Sozialbetrug oder Urkundenfälschung
verhängt bzw. nachverfolgt?
a) In welchem Umfang bzw. zu welchem Prozentsatz konnten in diesem
Bereich verhängte Bußgelder tatsächlich beigetrieben werden?
b) In welchem Umfang wurden Freiheitsstrafen in diesen Bereichen
verhängt (bitte in Prozent angeben)?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Schwarzarbeit erfüllt zumeist mehrere Tatbestände und ist in § 1 Absatz 2 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) definiert.
Der gesetzliche Prüfauftrag der FKS ergibt sich aus § 2 Absatz 1 Satz 1
SchwarzArbG. Demnach prüfen die Behörden der Zollverwaltung, ob u. a.
gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SchwarzArbG die sich aus den
Dienstoder Werkleistungen ergebenden Pflichten nach § 28a des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IV) erfüllt werden oder wurden und auf Grund der
Dienstoder Werkleistungen oder der Vortäuschung von Dienst- oder Werkleistungen
Sozialleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch zu
Unrecht bezogen werden oder wurden. Werden im Rahmen der Prüfung Verstöße
festgestellt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem der in § 2 Absatz 1
SchwarzArbG genannten Prüfgegenstände stehen, führt die FKS gemäß § 14
SchwarzArbG die erforderlichen Ermittlungen durch.
Für den Straftatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 Strafgesetzbuch
besteht keine originäre Zuständigkeit der FKS. Diese liegt bei den
Polizeibehörden. Der Tatbestand der Urkundenfälschung wird daher nicht statistisch
ausgewiesen.
Für die Jahre 2010 bis 2020 hat die FKS insgesamt Ermittlungen mit
folgendem Umfang und folgenden Ergebnissen geführt:
Jahr
Eingeleitete
Ermittlungsverfahren wegen
Straftaten
Abgeschlossene
Ermittlungsverfahren wegen
Straftaten
Summe der
Geldstrafen aus Urteilen
und Strafbefehlen
in Mio. Euro1
Summe der
erwirkten Freiheitsstrafen
in Jahren1
2010 117.453 115.980 29,8 1.981
2011 109.166 112.474 30,6 2.110
2012 104.283 105.680 27,2 2.082
2013 95.020 94.962 26,1 1.927
2014 102.974 100.763 28,2 1.917
2015 106.366 104.778 28,8 1.789
2016 104.494 107.080 34,1 1.731
2017 107.903 107.941 31,6 1.648
2018 111.004 108.807 33,4 1.715
2019 114.997 115.958 36,6 1.891
2020 104.787 106.565 29,8 1.827
1 Auf Basis der Rückmeldungen der Landesjustizverwaltungen an die FKS.
Jahr
Eingeleitete
Ermittlungsverfahren
wegen
Ordnungswidrigkeiten
Übernommene
Ermittlungsverfahren
wegen
Ordnungswidrigkeiten
Abgeschlossene
Ermittlungsverfahren
wegen
Ordnungswidrigkeiten
Summe der
festgesetzten
Geldbußen,
Verwarnungsgelder und
Einziehungsbeträge
in Mio. Euro
Summe der
vereinnahmten
Geldbußen,
Verwarnungsgelder
in Mio. Euro2
2010 59.870 15.615 70.146 44,0 14,2
2011 59.218 18.196 76.367 45,2 18,7
2012 44.165 17.924 62.175 41,3 16,0
2013 39.996 18.359 53.993 44,7 17,8
2014 34.318 21.318 53.007 46,7 20,0
2015 22.066 25.785 47.280 43,4 16,2
2016 21.821 27.618 45.783 47,7 18,8
2017 26.142 28.666 48.828 64,4 26,5
2018 28.466 30.147 52.579 49,3 20,4
2019 31.366 32.264 57.248 57,4 24,5
2020 28.772 28.558 52.173 46,4 23,1
2 Bei diesen Einnahmen handelt es sich ausschließlich um die des Bundes.
Die in einem Zeitraum eingeleiteten Verfahren stehen in keinem zwingenden
Zusammenhang mit den in einem Zeitraum erledigten Verfahren, da
Einleitungen und Erledigungen nicht zwingend im gleichen Zeitraum statistisch erfasst
worden sind. Daher führt das Ausweisen von Prozentanteilen nicht zu fachlich
zutreffenden Ergebnissen.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die eingeleiteten und übernommenen
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang und im Verhältnis zu den
abgeschlossenen Ermittlungsverfahren betrachtet werden müssen. Der Rückgang beruht im
Wesentlichen auf geringeren Verfahrenseinleitungen im Zusammenhang mit
illegaler Ausländerbeschäftigung und auf einer geänderten Zuleitungspraxis im
Bereich des Leistungsmissbrauchs.
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ISSN 0722-8333]