Rahmenvereinbarung zwischen BMF, BMAS und DGB zum Thema Arbeitsausbeutung und Schwarzarbeit
der Abgeordneten Jürgen Pohl, René Springer, Uwe Witt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zum 1. Juli 2021 trat eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundeministerium der Finanzen (BMF), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Kraft, die die Bekämpfung der Schwarzarbeit und Arbeitsausbeutung zum Gegenstand hat (vgl. gemeinsame Pressemitteilung BMF, BMAS und DGB: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/arbeitsausbeutung-und-schwarzarbeit-ein-ende-setzen.html).
Im Zuge dieser Kooperation sollen betroffene Arbeitnehmer, besonders im Bereich der mobilen Arbeit, auf die Möglichkeiten der Beratung bei einschlägigen Stellen gewerkschaftsnaher Einrichtungen hingewiesen werden, um über ihre Rechte (wie z. B. Mindestlohn oder Erholungsurlaub) und deren Durchsetzung aufgeklärt zu werden (vgl. ebd.).
Mit der Unterzeichnung dieser Rahmenvereinbarung, die bisher nicht oder nach Auffassung der Fragesteller nur schwer öffentlich zugänglich gemacht wurde, soll die Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS), der gewerkschaftsnahen Beratungsstellen für ausländische Beschäftigte („Faire Integration“, „Faire Mobilität“) sowie der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel verbessert werden.
So soll das Unterlaufen des Arbeits- und Sozialrechts noch konsequenter bekämpft werden (vgl. ebd.).
Generell zuständig für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Arbeitsausbeutung ist die bei der Zollverwaltung und somit dem BMF unterstellte FKS. Die FKS wiederum ist seit Jahren nicht in der Lage, ihr vorgegebenes Stellen-Soll zu erfüllen.
Im Jahre 2020 wurden durch das BMF Mittel in Höhe von 980 Mio. Euro, die dem Zoll zur Stellenbesetzung und Ausstattung zugeteilt wurden, nicht abgerufen; im Jahr 2019 waren es sogar 1,3 Mrd. Euro (vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article232414713/Haushaelter-empoert-Ausgerechnet-bei-den-Zollfahndern-spart-Scholz.html).
Dies führt neben unzureichender Ausstattung der Zollfahnder zu einer signifikanten Anzahl an nicht besetzten Stellen – für das Jahr 2020 in Höhe von 3 004 Vollzeitstellen im Bereich der FKS (vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article232414713/Haushaelter-empoert-Ausgerechnet-bei-den-Zollfahndern-spart-Scholz.html) und nach Ansicht der Fragesteller in weiterer Folge zu einer verschwindend geringen Kontrolldichte der Unternehmen.
Da diese nicht abgerufenen Mittel in der Konsequenz zu erheblichen Steuer- und Sozialabgabeausfällen führen, stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Rahmenvereinbarung, weil einerseits die für Kontroll- und Beratungszwecke zur Verfügung stehenden Mittel nicht abgerufen werden, andererseits wiederum externe Stellen wie der DGB mit Aufgaben der FKS betraut, anstatt die bereitstehenden Mittel effektiv einzusetzen und die Personalgewinnung der FKS voranzutreiben und ebendiese dann auch adäquat mit allen notwendigen Mitteln auszustatten.
Ähnliches gilt für den Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitsmedizin, der bei den Arbeitsschutzbehörden der einzelnen Bundesländer angesiedelt ist und auf Bundesebene in die Zuständigkeit des BMAS fällt.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 ist das Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft getreten, welches eine Mindestkontrollquote von 5 Prozent für den Bereich Arbeitsschutz für Betriebe in Deutschland vorgibt (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__21.html).
Diese Quote an sich ist nach Auffassung der Fragesteller schon derart niedrig, dass ein adäquater Arbeitsschutz wohl nicht gewährleistet werden kann.
Die tatsächlichen Kontrollquoten in den einzelnen Bundesländern liegen teilweise sogar noch unter dem gesetzlich geforderten Minimum.
So wurden z. B. in Niedersachsen und Baden-Württemberg für das laufende Jahr nur 1 Prozent aller Betriebe nach Maßgabe des Arbeitsschutzkontrollgesetzes kontrolliert (vgl. WELT am Sonntag vom 18. Juli 2021, S. 28).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Was konkret beinhaltet die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Rahmenvereinbarung zwischen BMF, BMAS und DGB, und in welcher Quelle ist diese aufzufinden?
Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die im Zuge der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Rahmenvereinbarung entstehen?
Ist geplant, zur Erfüllung der Aufgaben aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Rahmenvereinbarung weitere Stellen zu schaffen, und falls ja, wie soll die Besoldung für diese Stellen ausfallen?
Wie hoch ist der Anteil nicht Deutsch sprechender Arbeitnehmer nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung, auf die in den Pressemitteilungen verwiesen wird (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie sieht die Mittelverwendung für das Jahr 2021 für den Bereich FKS aus, bzw. wie hoch ist der Betrag an Mitteln für die FKS, die bisher nicht abgerufen wurden, und wie hoch wird der Anteil voraussichtlich zum Stichtag 31. Dezember 2021 sein (bitte nach Stellen und sonstigen Mitteln aufschlüsseln)?
Wie viele Stellen konnten bisher im Jahr 2021 für die FKS besetzt werden, und wie hoch ist das noch offene Stellen-Soll?
Wie viele Mitarbeiter der FKS befinden sich derzeit in Dauererkrankung und Teilzeit, sodass sie ihren Kontrollaufgaben nicht nachkommen können?
Welche Personalgewinnungsstrategien plant die Bundesregierung, um das geforderte Stellen-Soll sowohl für die FKS als auch zur Sicherstellung der Mindestkontrollquote nach dem Arbeitsschutzkontrollgesetz zu gewährleisten?
Wie hoch ist die Kontrolldichte der FKS in Betrieben im Jahr 2020 gewesen (bitte nach Branche und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele interne Zugriffe im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Arbeitsausbeutung fanden im Jahr 2020 und in der ersten Jahreshälfte 2021 auf die Datenbanken der Polizei (POLAS/INPOL), des Zolls (INZOLL), des Ausländerzentralregisters (AZR) und auf die Meldedaten der Einwohnermeldeämter (EWO) statt und ergaben hierbei fehlerhafte Angaben zu Ausländern und Arbeitsmigranten, und wie wurde in solchen Fällen verfahren?
Inwiefern und in welchem Umfang wurden in den letzten zehn Jahren einerseits Ordnungsmaßnahmen gegen Auftraggeber und Arbeitnehmer aufgrund von Schwarzarbeit, Sozialbetrug oder Urkundenfälschung verhängt bzw. nachverfolgt?
a) In welchem Umfang bzw. zu welchem Prozentsatz konnten in diesem Bereich verhängte Bußgelder tatsächlich beigebracht werden?
b) In welchem Umfang wurden Freiheitsstrafen in diesen Bereichen verhängt (bitte in Prozent angeben)?