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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Flächenbezogene Förderung von Wäldern

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

07.09.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3204924.08.2021

Flächenbezogene Förderung von Wäldern

der Abgeordneten Wilhelm von Gottberg, Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Jens Kestner, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Stabile, naturnahe Wälder und ihre nachhaltige Bewirtschaftung schützen das Klima, sichern die Biodiversität und sind der wichtigste Erholungsort der Deutschen. Sie liefern den Rohstoff Holz und sichern Arbeit und Einkommen im ländlichen Raum. Für die Nachhaltigkeitsprämie Wald wurden von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner einmalig 500 Mio. Euro vom Bund für die Waldbesitzer, welche eine entsprechende Zertifizierung für ihre Flächen besitzen, bereitgestellt (https://www.bundeswaldpraemie.de/hintergrund). Diese Prämie kann bis zum 30. Oktober 2021 beantragt werden und bringt den Waldbesitzern bis zu 120 Euro/ha Wald (https://www.bundeswaldpraemie.de/fileadmin/waldpraemie/dateien/BMEL_Nachhaltigkeitspraemie_Wald_web.pdf).

Bei der Förderung des heimischen Waldes geht Thüringen jetzt einen neuen Weg: Neben einer Projektförderung werden die Klimaschutzleistungen der heimischen Wälder auch flächenbezogen unterstützt (https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/news/erfurt-startet-flaechenbezogene-foerderung-von-klimaschutzleistungen-der-waelder-12593341.html?upgrade=true&login=true#paywallLogin). Damit, so die Aussage des Staatssekretärs im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Torsten Weil (ebd.), vollzöge Thüringen als erstes und bisher einziges Bundesland einen Paradigmenwechsel. Im laufenden Jahr 2021 stünden 15 Mio. Euro für private und kommunale Forstbetriebe bereit, die als Prämie für die CO2-Bindung ausgezahlt würden. Die Gelder ergänzten das Budget für projektbezogene Fördermaßnahmen (ebd.). Es können alle aktiv wirtschaftenden privaten und kommunalen Forstbetriebe mit Waldflächen in Thüringen und einer Mitgliedschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau (SVLFG) einen Antrag auf die Förderung stellen, der Regelfördersatz betrage 125 Euro je Hektar (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Plant die Bundesregierung, dem Beispiel Thüringens zu folgen und eine bundesweite flächenbezogene Förderung von Wäldern, welche jährlich beantragt werden kann, einzuführen?

a) Wenn ja, wie hoch sollte nach Auffassung der Bundesregierung so eine flächenbezogene Waldprämie in Euro/ha sein?

b) Wenn nein, warum nicht?

2

Welche Kulturen sollten ggf. nach Auffassung der Bundesregierung besonders bzw. wie hoch gefördert werden (Laubwald, Nadelwald, Mischwald)?

3

Plant die Bundesregierung, auch für Grünland und Mais bzw. generell für landwirtschaftliche Kulturen entsprechende CO2-Bindungssonderzahlungen zu leisten, welche ungeachtet der bereits gezahlten Flächenprämien für die landwirtschaftliche Nutzung gezahlt werden?

Berlin, den 17. August 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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