Hilfen des Bundes für die vom Hochwasser betroffenen Gebiete
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Michael Georg Link, Bernd Reuther, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 21. Juli 2021 hat das Bundeskabinett ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die vom Hochwasser betroffenen Bundesländer beschlossen. Detaillierte Informationen finden sich u. a. auf den Websites des Bundeskabinetts (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/hochwasser-deutschland/bundesregierung-beschliesst-hochwasserhilfen-1944272), des Bundesministeriums der Finanzen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2021/07/2021-07-21-hilfspaket-fuer-hochwasserregionen.html) und in einem Bericht der ARD (https://www.tagesschau.de/inland/hochwasser-soforthilfen-101.html).
Laut diesen Quellen umfasst der Kabinettsbeschluss u. a. folgende Punkte:
- Soforthilfen: Der Bund wird sich mit Mitteln in Höhe von zunächst 200 Mio. Euro zur Hälfte an den Soforthilfen der Länder beteiligen. Die andere Hälfte tragen die betroffenen Bundesländer. Damit stehen aktuell 400 Mio. Euro Gesamt-Soforthilfen zur Verfügung. Der Bund wird die zur Umsetzung erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen mit den betroffenen Ländern kurzfristig auf den Weg bringen. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hob hervor, die Mittel sollten unbürokratisch und zunächst ohne Bedarfsprüfungen ausbezahlt werden. Die Organisation sollen die Länder übernehmen.
- Aufbauhilfen: Der Bund sichert seine finanzielle Beteiligung an den geplanten Aufbauhilfen der Länder im gleichen erforderlichen Umfang wie bei früheren Hochwasserkatastrophen zu. Dazu werden nach Aussage des Bundes mehrere Milliarden Euro benötigt.
- Infrastruktur: Der Bund wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die bundeseigene Infrastruktur schnellstmöglich wiederherzustellen.
- Auslagen: Der Bund verzichtet auf die Erstattung der Auslagen, die dem THW, der Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr sowie Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Rahmen der Vor-Ort-Unterstützung entstanden sind.
- EU-Solidaritätsfonds: Der Bund wird sich dafür einsetzen, dass zur Bewältigung der Hochwasserschäden Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds bereitgestellt werden und hierfür die erforderlichen Anträge stellen.
- Absicherungssystem: Der Bund ist zu Gesprächen mit den Ländern über ein mögliches zukünftiges Absicherungssystem bereit, wenn sich die Gesamtheit der Länder an einer eventuell notwendigen solidarischen Finanzierung beteiligt.
- Staatssekretärsausschuss: Der Bund setzt einen Staatssekretärsausschuss ein, der für die Länder und Kommunen Ansprechpartner für die Wiederaufbauhilfe ist.
- Insolvenzantragspflicht: Laut dem Bericht der ARD sollen die staatlichen Finanzhilfen durch eine zielgerichtete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht flankiert werden.
- Aufbaufonds: Außerdem sei ein milliardenschwerer Aufbaufonds geplant. Der in der Corona-Krise beschlossene Härtefallfonds könnte laut dem Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz erweitert werden für Unternehmen, die von der Flutkatastrophe betroffen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Hat die Bundesregierung eine Einschätzung hinsichtlich der ungefähren Höhe des Gesamtschadens durch das Hochwasser, und wie lautet diese?
Bis wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung eine detaillierte Abschätzung des Gesamtschadens vorliegen?
Sind die zur Umsetzung des Soforthilfeprogramms erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern bereits getroffen?
a) Falls nein, wann werden diese Verwaltungsvereinbarungen getroffen sein?
b) Falls nein, verzögert sich durch die ausstehenden Verwaltungsvereinbarungen die Auszahlung von Soforthilfen?
Werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung lediglich die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen an den länderseitigen 200 Mio. Euro für die Soforthilfen beteiligen oder sind weitere Länder finanziell involviert?
Wurden die bewilligten Soforthilfen des Bundes in Höhe von 200 Mio. Euro bereits ausbezahlt?
a) Falls ja, wie viel Prozent der 200 Mio. Euro der Soforthilfen des Bundes wurden bislang ausbezahlt?
b) Falls nein, zu welchem Datum ist die Auszahlung geplant?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der länderseitige Anteil der Soforthilfen in Höhe von 200 Mio. Euro bereits ausbezahlt?
a) Falls ja, wie viel Prozent der 200 Mio. Euro der Soforthilfen der Länder wurden bislang ausbezahlt?
b) Falls nein, zu welchem Datum ist die Auszahlung geplant?
Plant die Bundesregierung, bei der Auszahlung ihres Anteils von 200 Mio. Euro an den Soforthilfen möglichen Betrugsfällen vorzubeugen, auch wenn die Hilfen zunächst ohne Bedarfsprüfung ausbezahlt werden?
a) Wenn ja, wie plant die Bundesregierung, dies zu tun?
b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr des Betrugs bei den Hochwasser-Soforthilfen?
Auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich nach Schätzung der Bundesregierung die Aufbauhilfen von Bund und Ländern (nach Bund und Ländern sowie nach Bereichen aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung die Einsetzung eines Aufbaufonds, dessen gesetzliche Grundlage sich am Aufbauhilfegesetz des Jahres 2013 orientiert? Falls nein, warum nicht?
Welche bundeseigene Infrastruktur wurde durch das Hochwasser beschädigt, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den finanziellen Schaden an der bundeseigenen Infrastruktur ein? Bis wann soll die beschädigte bundeseigene Infrastruktur nach Einschätzung der Bundesregierung wiederhergestellt sein?
Auf welche Höhe beziffert die Bundesregierung die Auslagen, die dem THW, der Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung bislang aufgrund der Hochwasserlage entstanden sind (nach Träger und Bundesland aufschlüsseln)?
In welchem finanziellen Umfang sollen Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds mobilisiert werden?
Hat der Bund bereits die erforderlichen Anträge für den EU-Solidaritätsfonds gestellt? Falls nein, für wann ist die Einreichung der Anträge geplant?
Wie lang dauert nach Einschätzung der Bundesregierung der Prozess von der Antragstellung für Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds bis zur Auszahlung der Mittel?
Plant der Bund, die Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds unmittelbar an die Länder oder Kommunen weiterzuleiten, oder wird er sie für die Tilgung bundeseigener Kosten aufwenden?
Welchen Umfang sollte die in Frage 6 genannte Beteiligung der Länder an einem möglichen zukünftigen Absicherungssystem mindestens haben, damit sich der Bund an einem Absicherungssystem beteiligt (in Prozent der Gesamtkosten)?
Welches Ziel verfolgt der geplante Staatssekretärsausschuss?
a) Welche Kompetenzen hat der Staatssekretärsausschuss?
b) Wie oft und in welchen Abständen wird der Ausschuss tagen?
c) Können sich die Staatssekretäre von anderen Vertretern der jeweiligen Bundesministerien vertreten lassen?
Wurde seitens der Bundesregierung erwogen, statt des Staatssekretärsausschusses eine Bundesministerrunde wie im Falle des Corona-Kabinetts einzurichten (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/regierungshandeln-covid19-1740548)?
a) Wenn ja, was hat nach Ansicht der Bundesregierung dagegen gesprochen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Für welche Unternehmen und für welchen Zeitraum soll die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht von März 2020 bis Ende April 2021? Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplante Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für vom Hochwasser betroffene Unternehmen?
Welchen Umfang soll der geplante Aufbaufonds für Unternehmen, die von der Flutkatastrophe betroffen sind (nach dem jeweiligen Beitrag von Bund und Ländern aufschlüsseln)?
Ist geplant, die aktuellen Corona-Hilfen, wie die Überbrückungshilfe III, die Neustarthilfe oder den Härtefallfonds für die vom Hochwasser betroffenen Unternehmen zu erweitern?
a) Plant die Bunderegierung eine Anhebung der Obergrenze der Auszahlung der genannten Programme?
b) Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der genannten Programme?
Plant die Bundesregierung, die Corona-Hilfsprogramme dahin gehend für die vom Hochwasser betroffenen Unternehmen anzupassen, dass sie die Höhe der Hilfen nicht von den Fixkosten abhängig macht, weil von den betroffenen Unternehmen zum Teil nach dem Hochwasser lediglich niedrige Fixkosten angegeben werden können, die nicht dem Stand von vor dem Hochwasser entsprechen? Wenn ja, wann soll die Umstellung geschehen, und welcher Indikator soll stattdessen angewendet werden?
Sofern Anpassungen für vom Hochwasser betroffene Unternehmen bei der Insolvenzantragspflicht oder den Corona-Hilfen vorgenommen werden, wie definiert die Bundesregierung den Kreis der betroffenen Unternehmen konkret?
a) Wie viele Unternehmen fallen nach Einschätzung der Bundesregierung unter die von der Bundesregierung angelegte Definition von vom Hochwasser betroffenen Unternehmen?
b) Wie viele Mitarbeitende werden insgesamt von den zu Frage 24a genannten Unternehmen beschäftigt?
c) Wie hoch ist der kumulierte Jahresumsatz der zu Frage 24a genannten Unternehmen?
Plant die Bundesregierung aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe einen durch den Deutschen Bundestag in Kraft zu setzenden feststehenden Stabilisierungsmechanismus zum Schutz marktfähiger Produktionsstrukturen in Notsituationen?
a) Wenn ja, wäre das Kieler Modell des Instituts für Weltwirtschaft nach Ansicht der Bundesregierung ein geeignetes Modell (https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Kiel_Policy_Brief/2020/KPB_148.pdf)?
b) Wenn nein, warum nicht?