[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Uwe Kekeritz, Dr. Janosch Dahmen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/32289 –
Nutzen von Projekten gegen den Anbau von Drogenpflanzen wie Koka oder
Schlafmohn
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Nachfrage nach Drogen in Deutschland und Europa ist hoch und steigt
weiter an. „Die indexierten Trends der Mengen der in Europa sichergestellten
Drogen zeigen, dass seit 2009 und noch stärker seit Mitte der 2010er Jahre bei
allen Drogen mit Ausnahme von Cannabisharz ein allgemeiner Anstieg zu
verzeichnen ist.“, heißt es im aktuellen Europäischen Drogenbericht (
https://w
ww.emcdda.europa.eu/system/files/publications/13838/2021.2256_DE090
6.pdf, S. 14). Sogar die Corona-Pandemie, durch die das gesellschaftliche
Zusammenleben eingeschränkt war, hatte auf diese Entwicklung kaum Einfluss.
„Die Anpassungsfähigkeit der am Drogenhandel beteiligten organisierten
kriminellen Gruppen wird durch die vorläufige Feststellung hervorgehoben,
dass die Verfügbarkeit von Drogen in Europa durch die derzeitige Pandemie
nicht ernsthaft beeinträchtigt wurde“ (ebd., S. 4).
Zur Reduzierung des Angebots von Drogen setzt die Bundesregierung auf
Projekte für Alternativen zum Drogenpflanzenanbau u. a. in Kolumbien und
Myanmar (vgl. Jahresbericht der Drogenbeauftragten 2020, S. 75). Das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) setzt so nach eigenen Angaben „an den Ursachen des
Drogenpflanzenanbaus an, verbessert die Lebensbedingungen kleinbäuerlicher Familien und
schafft wirtschaftliche Alternativen zum Drogenanbau – unter
Berücksichtigung von Gesundheitsaspekten und unter Einhaltung der Menschenrechte“
(
https://www.bmz.de/de/entwicklungspolitik/laendliche-entwicklung/drogena
nbau).
Dabei gestaltet sich die Evaluation der Wirksamkeit der Projekte schwierig,
direkte Effekte auf die Reduzierung von Angebot oder Nachfrage sind nicht
nachweisbar und Recherchen vor Ort nähren den Eindruck, dass der Anbau
unmittelbar kompensiert wird und auch die Lebensumstände der Bäuerinnen
und Bauern nicht verbessert werden (vgl.
https://www.welt.de/politik/deutschl
and/article146445944/Wie-deutsche-Gelder-im-Anti-Drogen-Kampf-versicker
n.html). Eine gründliche Evaluation der entsprechenden Projekte ist nach
Ansicht der fragestellenden Fraktion unerlässlich, um unwirksame Ansätze auf
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32504
19. Wahlperiode 20.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 20. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
den Prüfstand zu stellen und die Projekte, die für die teilnehmenden
Bäuerinnen und Bauern tatsächlich zu besseren Lebensumständen führen, zu
identifizieren und zu stärken.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller und die geäußerte
Kritik ausdrücklich nicht und weist darauf hin, dass Deutschland und die EU
weltweit als Initiatoren und Förderer eines entwicklungs- und
menschenrechtsorientierten Ansatzes in der globalen Drogenpolitik anerkannt sind. Die
Bundesregierung und die EU setzen sich erfolgreich auf globaler Ebene für
Entwicklung und Menschenrechte in der Drogenpolitik ein.
Alternative Entwicklung umfasst dabei Maßnahmen in den Bereichen ländliche
Entwicklung, Armutsbekämpfung, Förderung des Zugangs zu Land und
Landrechten, Umwelt- und Klimaschutz und Stärkung von Rechtsstaatlichkeit,
Sicherheit und guter Regierungsführung. Kern des Ansatzes ist es, die meist
kleinbäuerlichen Produzenten zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit
legaler Alternativen zum Drogenanbau zu eröffnen. Alternative Entwicklung setzt
dabei bewusst nicht auf Zerstörung der Produktion und strafrechtliche
Verfolgung der Produzenten, sondern auf einen freiwilligen, menschenrechtsbasierten
Wandel.
Zentrales Vorhaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Bereich entwicklungsorientierter
Drogenpolitik ist die Globale Partnerschaft für Drogenpolitik und Entwicklung. Das
Vorhaben agiert im Rahmen der Vereinten Nationen sowie auf Länderebene in
Südostasien, Südamerika und auf dem Westbalkan.
In diesen Regionen arbeitet das Vorhaben in engem Austausch mit den
relevanten Regierungsstellen, internationalen Organisationen sowie der
Zivilgesellschaft. Das Vorhaben konzentriert sich nicht nur auf Alternative Entwicklung,
sondern auch auf die Förderung einer gesundheitsorientierten Drogenpolitik
sowie die Förderung von Menschenrechten in der Drogenpolitik, etwa durch die
Entwicklung und Verbreitung der Internationalen Leitlinien für
Menschenrechte in der Drogenpolitik. Ein zentraler Ansatz des Vorhabens ist, alle Ebenen
von den Produzenten bis hin zu den Regierungsstellen zusammenzubringen,
gemeinsame Lösungen zu finden und überregional Austauschplattformen zu
fördern.
1. Welche Projekte für Alternativen zum Drogenpflanzenanbau wurden in
der 19. Wahlperiode mit Bundesmitteln gefördert (bitte jeweils Land,
Zeitraum und Fördersumme angeben)?
Für welche Maßnahmen wurden die Mittel konkret eingesetzt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und Anlage 1 verwiesen.
2. Wie werden die jeweiligen Projekte evaluiert?
Beinhaltet die Evaluation Vor-Ort-Besuche, und wenn ja, durch wen, und
wie oft?
Neben dem kontinuierlichen Monitoring und sowie der regelmäßigen
Berichterstattung findet bei allen betroffenen Implementierungspartnern eine
umfassende Evaluierung einer Stichprobe an Maßnahmen statt.
Projektevaluierungen der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH werden von unabhängigen externen Evaluatorinnen und
Evaluatoren durchgeführt. Die Datenerhebung und direkte Kommunikation
wird unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten vor Ort von den
lokalen Evaluatorinnen und Evaluatoren nach dem Abschluss eines Vorhabens
übernommen. Dies kann im Einzelfall auch Vor-Ort-Besuche umfassen.
Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, welche über das United
Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) umgesetzt werden, werden
ebenfalls regelmäßig evaluiert. Für die betreffenden Vorhaben wurden
verbindliche begleitende Projektfortschritts- und Schlussevaluierungen vereinbart. Die
Evaluierungen bewerten die Maßnahmen anhand ihrer Relevanz, Effizienz,
Effektivität, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit. Vor-Ort-Besuche sind – unter
sicheren Bedingungen – fester Bestandteil der Evaluationen. Neben den
Besuchen der Evaluationseinheit wird auf die Kooperation mit lokalen
Evaluatorinnen und Evaluatoren gesetzt, auch, um deren Kapazitäten zu stärken.
3. Welche Ergebnisse hatten die Evaluierungen entsprechender Projekte seit
1995?
Die Globale Partnerschaft für Drogenpolitik und Entwicklung wurde 2020
durch ein externes Evaluationsteam als „erfolgreich“ beurteilt. Die Bewertung
erfolgte entlang der Kriterien Relevanz, Effektivität, Impact, Nachhaltigkeit.
Darüber hinaus wurde 2008 die Evaluierung eines Projektes der KfW-
Entwicklungsbank in Bolivien durchgeführt (Bewässerung Sacaba/Alternative
Entwicklung, Laufzeit 1996 bis 2006). Die Ergebnisse der Evaluierung bestätigen, dass
die landwirtschaftliche Produktivität zum Zeitpunkt der Evaluierung gestiegen
war. Kausale Effekte der durchgeführten Maßnahme reichten für die Annahme
einer Reduktion des Anbaus von Drogenpflanzen in der Region nicht aus. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9434 und die nachfolgende Antwort zu
Frage 3b verwiesen.
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Projekte,
die in einer Region oder in einem Land nachweislich zu dauerhaft
alternativen Anbaustrukturen beigetragen haben, und wenn ja, welche
sind dies?
Für einen Überblick über erfolgreiche alternative Entwicklungsmaßnahmen
wird auf das Sonderkapitel zu Alternativer Entwicklung des
Weltdrogenberichts des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) von 2015
verwiesen:
https://www.unodc.org/documents/wdr2015/World_Drug_Report_2
015.pdf.
b) Welche Schlussfolgerungen wurden aus den Evaluierungen gezogen?
Die Bundesregierung hat aus den Evaluierungen die Schlussfolgerungen
gezogen, dass Projekte der Alternativen Entwicklung an den zugrunde liegenden
Ursachen des Drogenanbaus (z. B. Armut, fragile Staatlichkeit) ansetzen
müssen, um nachhaltig zu sein. Weiterhin haben die Evaluierungen gezeigt, dass
Anbauzerstörungsmaßnahmen von Regierungen keine dauerhafte Wirkung
entfalten und die zugrunde liegenden Ursachen für Drogenanbau hierdurch
verschlimmert werden können. Die Einhaltung der Menschenrechte wird auf
Grundlage dieser Erfahrungen als Kernelement der Maßnahmen zur Förderung
der Alternativen Entwicklung aufgefasst. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Welche Auswirkungen hat die politische und militärische Eskalation in
Afghanistan auf dortige Projekte für einen alternativen Anbau nach
Kenntnis der Bundesregierung, und auf welcher Grundlage kommt die
Drogenbeauftragte der Bundesregierung zu der Einschätzung, die Taliban
würden den Drogenanbau weiter ausbauen (
https://www.rnd.de/politik/ta
liban-in-afghanistan-drogenbeauftragte-fuerchtet-rauschgiftschwemme-Q
GVDAKNYFJDK5K5W52K2GC6AHM.html)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit setzt in Afghanistan derzeit keine
Vorhaben im Sinne der Fragestellung um. Die Befürchtung der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung, dass der Drogenanbau in Afghanistan nach der
Machtübernahme durch die Taliban ausgeweitet werden könne, beruht in erster
Linie auf Berichten des UNODC. Demnach sei es in Afghanistan bereits im
Jahr 2020 zu einem signifikanten Zuwachs der Anbauflächen von Schlafmohn
gekommen, und zwar vor allem in den Gebieten, die bereits zu jener Zeit von
den Taliban kontrolliert worden sind.
5. Welche Auswirkungen hat die Machtübernahme der Militärjunta in
Myanmar auf dortige Projekte für einen alternativen Anbau nach
Einschätzung der Bundesregierung, und kann die zweite Phase des
alternativen Anbauprojekts im Shan-Staat wie geplant bis Ende 2022
fortgeführt werden (vgl. Finland and Germany support UNODC programme
that helps Myanmar farmers shift from opium production to coffee
cultivation)?
a) Welche Auswirkungen hat die Beendigung der
Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar auf die Projekte im Land?
Mit welchen anderen Geberstaaten stand die Bundesregierung über
eine Fortsetzung des Engagements in Kontakt?
Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet.
Die Beendigung der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit
Myanmar nach dem Militärputsch am 1. Februar 2021 hatte keine
Auswirkungen auf die BMZ-Finanzierung des UNODC-Projekts „Nachhaltigkeit der
Alternativen Entwicklung (Drogenökonomie) im Shan-Staat“. Diese
Unterstützung endete bereits im Dezember 2020. Laut UNODC wird das Projekt mit
finnischer Finanzierung weitergeführt, da es primär die direkte Unterstützung
lokaler Bevölkerungsgruppen – Bauern im Opiumanbaugebiet bzw. die von
ihnen gegründete Kooperative – zum Ziel hat. Nach dem Putsch wurde das
Projektkonzept geändert und dadurch die Unterstützung von staatlichen
Institutionen bis auf weiteres ausgesetzt.
b) Welche Förderprogramme zur Schadensminimierung vor Ort werden
durch die Bundesregierung unterstützt, und welche Bilanz zieht die
Bundesregierung aus Projekten zur Schadensminimierung im
Entwicklungszusammenhang insbesondere zur Förderung der
Substitutionstherapie für Opioidabhängige (vgl. Community members are
driving the AIDS response in northern Myanmar | UNAIDS)?
Der Ansatz der Schadensminderung ist eine der vier Säulen der Nationalen
Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung. Der Nutzen von
Schadensminderung zur Reduzierung der Übertragung infektiöser Krankheiten
und der Sterblichkeit im Rahmen von Drogenkonsum ist nachgewiesen. Von
2019 bis 2021 wurden im Rahmen des Globalvorhabens „Globale Partnerschaft
für Drogenpolitik und Entwicklung“ Maßnahmen zur Schadensminderung in
Myanmar gefördert, die durch die Nichtregierungsorganisation Asian Harm
Reduction Network umgesetzt wurden.
6. Welche Gründe haben Bäuerinnen und Bauern in den Anbauländern nach
Kenntnis der Bundesregierung für den Anbau von Koka, Schlafmohn
oder anderen Drogenpflanzen?
In welcher Weise berühren die von der Bundesregierung geförderten
Projekte für einen alternativen Anbau auch dahinter liegende
Problemstellungen wie
a) fehlende Landrechte,
b) fehlende Marktzugänge,
c) unzureichende (Transport-)Infrastruktur?
Drogenanbauregionen sind geprägt von Armut, mangelnden
Einkommensmöglichkeiten, fehlender Infrastruktur und fehlendem Zugang zu Land, fehlendem
Zugang zum bzw. gering entwickeltem Gesundheits- und Bildungswesen,
fragiler Staatlichkeit, fehlender Präsenz staatlicher Behörden sowie gewalttätigen
Konflikten.
Der ganzheitliche Ansatz der Alternativen Entwicklung setzt an den Ursachen
von Drogenökonomien an und vereint Maßnahmen der ländlichen
Entwicklung, Armutsbekämpfung, Förderung des Zugangs zu Land und Landrechten,
des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Stärkung von Rechtsstaatlichkeit,
Sicherheit und guter Regierungsführung. Die Relevanz dieser Faktoren wird
auf Fall-Basis geprüft und das Projektdesign entsprechend angepasst. Daneben
sind Ernährungssicherung, die Förderung von Bildung, Gesundheitsversorgung
und Infrastrukturmaßnahmen sowie der Aufbau lokaler Verwaltungsstrukturen
wichtige Erfolgsfaktoren.
7. Wie viele Bäuerinnen und Bauern sollen laut Zielbeschreibung durch die
Projekte für Alternativen zum Drogenpflanzenanbau der
Bundesregierung erreicht werden, und wie viele werden momentan tatsächlich
erreicht?
In welchen Sektoren wurden den Betroffenen alternative
Einkommensmöglichkeiten verschafft?
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.
8. Welche konkreten Maßnahmen zielen auf den Schutz und die Förderung
von Frauen in den Drogenanbaugebieten?
Den in der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahmen liegt ein gendersensibler
Ansatz zugrunde. Die Bundesregierung fördert gemeinsam mit der
kolumbianischen frauenrechtlichen Nichtregierungsorganisation Corporación Humanas
und den Open Society Foundations im Rahmen der Initiative „Raising Voices“
die Stärkung von Frauen in Drogenanbauregionen und ihren gleichberechtigten
Zugang zu Ressourcen und Maßnahmen der Alternativen Entwicklung. Die
Bundesregierung verweist hierzu auf die gleichnamige Publikation der GIZ
(
https://www.giz.de/de/downloads/giz2019-0258en-raisingvoices.pdf).
9. Welche konkreten Maßnahmen zielen auf den Schutz und die Förderung
von Kindern und Jugendlichen in den Drogenanbaugebieten?
Die Erfahrungen und Einbindung von Jugendlichen beim illegalen Anbau von
Koka und Schlafmohn sind bisher unzureichend erforscht. Zur Schließung
dieser Wissenslücke hat die Bundesregierung die lateinamerikanische
Forschungseinrichtung „RIMISP – Latin American Center for Rural Development“ 2021
zur Forschung zu dieser Thematik gefördert. Die Bundesregierung verweist
hierzu auf die Publikation „Jóvenes cultivadores de coca y amapola en
Colombia, Ecuador, México y Perú. Experiencias biográficas, de la actividad
productiva y expectativas de futuro“ (
https://www.rimisp.org/).
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in den Transitländern
des Drogenhandels, um denjenigen, die in den Transport von Drogen
involviert sind, Alternativen zum Drogenhandel aufzuzeigen und
anzubieten?
Die Bundesregierung fördert derzeit keine Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung.
11. Wie wird die Zivilgesellschaft in den Anbauländern bei der Umsetzung
und Evaluation entsprechender Projekte einbezogen?
Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt in enger Kooperation mit global
agierenden und lokalen Nichtregierungsorganisationen, die finanziell durch die
deutsche Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden. Im Rahmen von
Evaluierungen werden zivilgesellschaftliche Akteure zudem konsultiert und
eingebunden.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verfolgung und
Racheaktionen an ehemaligen Anbauerinnen und Anbauern von
Drogenpflanzen, die an Substitutionsprojekten in Kolumbien teilgenommen
haben (vgl.
https://twitter.com/GarantiasPSG/status/140514750664475
0344)?
a) Wie viele ehemalige Kokabäuerinnen und Kokabauer wurden in
Kolumbien nach Kenntnis der Bundesregierung ermordet, nachdem
sie zu Projekten des alternativen Anbaus gewechselt sind, und
welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus gezogen?
b) Sind der Bundesregierung ähnliche Fälle aus Substitutionsprojekten
in anderen Ländern bekannt?
Wenn ja, welche, und welche Schutzmechanismen setzt die
Bundesregierung dagegen ein?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine über die öffentliche Berichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
wird von dem Prinzip des „Do-No-Harm“ geleitet. Etwaige Risiken werden im
Rahmen der Projektvorbereitung und -umsetzung geprüft und kontinuierlich
beobachtet. Maßnahmen zur Risikominimierung werden auf dieser Basis
konzipiert und umgesetzt. Dies gilt auch für Maßnahmen der Alternativen
Entwicklung.
13. Wie viele Bäuerinnen und Bauern, die an Projekten des alternativen
Anbaus in Kolumbien teilnehmen, sind nach Kenntnis der
Bundesregierung vom Glyphosat-Einsatz der kolumbianischen Regierung zur
Eindämmung des Drogenanbaus betroffen (vgl. Bundestagsdrucksache
19/31438, Frage 57), und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Pestizid-Einsatz?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die in Kolumbien bis 2015 praktizierte
Besprühung von Kokafeldern aus der Luft mit Herbiziden weiterhin de facto
ausgesetzt. Lokalen Medienberichten zufolge finden punktuell manuelle
Anbauzerstörungsmaßnahmen mithilfe von Herbiziden statt. Nach Kenntnis der
Bundesregierung trifft dies nicht auf die Regionen zu, in denen
Umsetzungsmaßnahmen zur Förderung Alternativer Entwicklung der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit stattfinden. Die Bundesregierung lehnt grundsätzlich den
Einsatz von Herbiziden zur Bekämpfung des Anbaus von Drogenpflanzen ab
(siehe:
https://www.bmz.de/resource/blob/48108/2502874e141a1080aa9affb98
c7959ba/BMZ123_Drogenpolitik_Strategiepapier_online_DG_RZ_final_barrie
refrei.pdf).
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung auch in anderen Kontexten
über den Einsatz von Pestiziden wie Glyphosat im Rahmen der
Vernichtung von Drogenpflanzen?
Hat dieser Einsatz nach Kenntnis der Bundesregierung Einfluss auf
deutsche Projekte, die Alternativen zum Drogenanbau fördern?
Wenn ja, welche, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus?
Nach Kenntnis der Bundesregierung kommt es in keinem der übrigen
Partnerländer, in denen alternative Entwicklungsmaßnahmen gefördert werden, zum
Einsatz von Herbiziden in der Bekämpfung des Drogenanbaus.
15. Wie hat sich die Gesamtgröße der Anbauflächen für Drogen in den
Kooperationsländern verändert, seit die Bundesregierung dort Projekte für
Alternativen zum Drogenpflanzenanbau unterstützt (bitte nach Ländern
aufschlüsseln)?
Ein kausaler Zusammenhang zwischen den von der Bundesregierung
geförderten Projekten Alternativer Entwicklung, welche meist lokal begrenzt sind, und
den national aggregierten Zahlen zum illegalen Drogenanbau ist statistisch
bisher nicht belegbar. Die nachfolgenden Zahlen zur nationalen Entwicklung des
illegalen Drogenanbaus lassen daher keinen Rückschluss auf die Effektivität
der Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu.
Land Laufzeit Art des Anbaus Veränderung des Anbaus illegaler Drogenpflanzen
(Quelle: UNODC jeweils nach letzten verfügbaren
Zahlen/Jahr)
Thailand 1981–1998 Schlafmohn 9.000 ha. (1985), 1.200 ha. (1998)
Laos 1999–2014;
2019–2021
Schlafmohn 26.800 ha. (1998), 6.200 ha. (2014), 4.624 ha. (2019)
Myanmar 2011–2021 Schlafmohn 43.600 ha. (2011), 29.500 ha. (2020)
Afghanistan 2004–2018 Schlafmohn 131.000 ha. (2004), 263.000 ha. (2018)
Bolivien 2010–2017 Koka 31.000 ha. (2010), 24.500 ha. (2017)
Peru 2002–2017 Koka 46.700 ha. (2002), 49.900 ha. (2017)
Kolumbien 2015–2021 Koka 96.000 ha. (2015), 143.000 ha. (2020)
Albanien 2020–2021 Cannabis Anm.: Für Albanien gibt es keine offiziell
verfügbaren Zahlen zum territorialen Umfang des Anbaus.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7833 sowie auf
die Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5915 verwiesen.
16. An welche Organisationen zahlt die Bundesregierung die Projektmittel
aus (bitte nach Projekten aufschlüsseln), und wie stellt die
Bundesregierung sicher, dass die teilnehmenden Bäuerinnen und Bauern ein
auskömmliches und verlässliches Einkommen erhalten?
Ein Ziel der Alternativen Entwicklung ist es, eine Diversifizierung der
Einkommensmöglichkeiten für Kleinbäuerinnen und -bauern in Drogenanbauregionen
zu erreichen und die nachhaltige Etablierung von legalen Wertschöpfungsketten
und Vermarktungsstrategien zu fördern, um den Kleinbäuerinnen und -bauern
ein auskömmliches und verlässliches Einkommen jenseits des Drogenanbaus
zu ermöglichen. In einigen Ländern besteht zudem ein staatliches
Subventionssystem für ehemalige in den Anbau von Drogenpflanzen involvierte
Kleinbäuerinnen und -bauern. Es wird ferner auf die Anlage 1 verwiesen.
17. Welche Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung werden mit
Bundesmitteln im Zusammenhang mit dem Anbau von Drogenpflanzen
finanziert (bitte nach Land und Projekt aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung finanziert derzeit keine Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung.
18. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung der transnationalen organisierten
Kriminalität unternimmt die Bundesregierung (bitte nach Land und
Projekt aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.
19. Welche Projekte und Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung in
Bezug auf die lokale journalistische Untersuchung und Aufarbeitung der
illegalen Aktivitäten?
Die Bundesregierung finanziert derzeit keine Projekte und Maßnahmen im
Sinne der Fragestellung.
20. Welche Projekte und Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung in
Bezug auf die Menschenrechtsarbeit, die Gräueltaten im Zusammenhang
mit dem Drogenanbau untersucht?
Zur Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, die sich kritisch mit
dem Krieg gegen die Drogen und verbundenen Phänomenen auseinandersetzen,
wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Weiterhin hat die
Bundesregierung über das Vorhaben Globale Partnerschaft für Drogenpolitik und
Entwicklung seit 2017 gemeinsam mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten
Nationen (UNDP) und der Schweiz die Entwicklung und Umsetzung der
Internationalen Leitlinien für Menschenrechte in der Drogenpolitik gefördert. Die
Leitlinien sind ein zentrales Instrument, um Menschenrechtsvergehen in der
Drogenpolitik zu identifizieren und sichtbar zu machen.
21. Welche gesundheitlichen Konsequenzen entstehen nach Kenntnis der
Bundesregierung aus dem Anbau und der Verarbeitung von
Drogenpflanzen für die Arbeiterinnen und Arbeiter, und welche Projekte unterstützt
die Bundesregierung in diesem Zusammenhang (bitte nach Land und
Projekt aufschlüsseln)?
Die Gefährdung durch den Anbau und die Verarbeitung von Drogenpflanzen
für die in diesem Bereich tätigen Personen lässt sich nach Kenntnissen der
Bundesregierung nicht pauschal und für alle Kontexte und Pflanzen gültig
einschätzen. Das Risiko der Verwendung von Pestiziden oder verschiedener Ernte-
und Verarbeitungsmethoden bspw. muss jeweils von Expertinnen und Experten
beurteilt werden. Die Bundesregierung unterstützt derzeit keine Projekte im
Sinne der Fragestellung.
22. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, inwieweit eine
mögliche Reduzierung des Anbaus von Drogen in den anbauenden
Ländern die Nachfrage nach Drogen in Deutschland und Europa beeinflusst?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine validen Informationen im Sinne der
Fragestellung vor.
23. Welche über die Förderung des alternativen Anbaus hinausgehenden
Lösungsansätze, um Anbauerinnen und Anbauer von Drogenpflanzen
aus kriminellen Strukturen zu helfen, wägt die Bundesregierung ab, und
welche Rolle spielt dabei ein staatlich kontrollierter Anbau und Handel?
Der Rechtsrahmen unter anderem für den Anbau und den Handel mit
Drogenpflanzen wird durch die drei Suchtstoff-Konventionen der Vereinten Nationen
bestimmt. Sie enthalten Verpflichtungen und Vorgaben, die für die nationale
Gesetzgebung der Mitgliedstaaten rechtlich bindend sind. Für alle gelisteten
Suchtstoffe gilt, dass der erlaubte Umgang mit ihnen durch die jeweiligen
nationalen Regelungen ausschließlich auf medizinische und wissenschaftliche
Zwecke zu begrenzen ist. Der nach diesen Konventionen legale (d. h.
medizinische und wissenschaftliche) Umgang mit Suchtstoffen unterliegt zahlreichen
Kontrollmaßnahmen, die je nach Stoffgruppe mehr oder weniger streng sind.
Zu diesen Bedingungen zählt etwa im Falle von Cannabis die Einrichtung einer
staatlichen Kontrollinstanz, die häufig als Cannabisagentur bezeichnet wird. Es
liegt allein in der souveränen Entscheidung der jeweiligen Mitgliedstaaten, ob
sie im Rahmen der Konventionen auf ihrem Staatsgebiet einen staatlich
kontrollierten Anbau und Handel ermöglichen wollen oder auch nicht. Die
Bundesregierung erwägt keine über die Förderung des alternativen Anbaus
hinausgehenden Ansätze im Sinne der Fragestellung.
24. Wie steht die Bundesregierung, die sich im Rahmen ihres Engagements
zum Ausbau alternativer Entwicklungsansätze für eine fortschrittliche
internationale Drogenpolitik einsetzt (
https://www.bmz.de/resource/blob/
48108/2502874e141a1080aa9affb98c7959ba/BMZ123_Drogenpolitik_S
trategiepapier_online_DG_RZ_final_barrierefrei.pdf), zur Beendigung
des globalen Prohibitionsregimes?
Die Bundesregierung setzt sich international für eine an Gesundheit,
Menschenrechten und Entwicklung orientierte Drogenpolitik im Rahmen des
Drogenkontrollregimes der Vereinten Nationen sowie der EU-Drogenstrategie 2021
bis 2025 ein.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/32504
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/32504
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/32504
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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