Zur militärischen Evakuierungsaktion und zur geplanten zweiten Phase der Verbringung von geflüchteten Afghanen durch die Bundesregierung nach Deutschland
der Abgeordneten Dr. Roland Hartwig, Armin-Paulus Hampel, Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Tino Chrupalla, Dr. Alexander Gauland, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund, René Springer, Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat die militärische Evakuierungsmission aus Afghanistan am 26. August 2021 beendet, aber zugleich deutlich gemacht, dass ihr „Engagement“ in Afghanistan nicht enden, sondern eine sog. zweite Phase der Ausreise unmittelbar folgen werde (Schreiben des Auswärtigen Amts, „Aktuelle Information zu Afghanistan – Zum weiteren Vorgehen nach Ende der militärischen Evakuierung“, 26. August 2021). Hierzu steht die Bundesregierung in Gesprächen mit den Taliban, mit drei Nachbarstaaten Afghanistans (Tadschikistan, Usbekistan und Pakistan) sowie mit der Türkei und Katar (vgl. a. a. O.).
Bei der am 26. August 2021 abgeschlossenen, sog. ersten Phase wurden 403 deutsche Staatsbürger sowie „Menschen aus anderen Ländern“, 138 afghanische Ortskräfte mit 496 „Angehörigen“, insgesamt jedenfalls 5 347 Personen von der Bundesregierung nach Deutschland eingeflogen (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/ortskraefte-afghanistan-111.html). Des Weiteren sollen Medienangaben zufolge „mehr als 28 000 Afghanen mittels Evakuierungsflügen der USA zur Ramstein Air Base nach Deutschland ausgeflogen worden sein, circa 13 500 von ihnen hätten den US-Militärstützpunkt bereits wieder in Richtung der Vereinigten Staaten von Amerika verlassen (https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/ramstein-tausende-menschen-aus-afghanistan-gerettet-100.html).
Mit dieser Anfrage wollen die Fragesteller wichtige Details der sog. ersten Phase und der unmittelbar bevorstehenden „zweiten Phase“ in Erfahrung bringen, da die Einreise einer großen Zahl von Ausländern nach Ansicht der Fragesteller unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit und das Sozialgefüge der Bundesrepublik Deutschland haben könnte. Zudem muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller ihr zukünftiges außenpolitisches Handeln gerade aufgrund des gescheiterten Afghanistan-Einsatzes qualifizierter als bisher begründen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Haben die Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses die Möglichkeit, den Notenwechsel zwischen der afghanischen Regierung und der Bundesregierung vom 15. August 2021, mit dem die afghanische Regierung um die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte für eine Evakuierungsaktion in afghanisches Hoheitsgebiet gebeten haben soll (vgl. Antrag der Bundesregierung, Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan auf Bundestagsdrucksache 19/32022), einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?
Auf welcher Sachgrundlage und welchen Erkenntnissen hat die Bundesregierung entschieden, dass eine „Gefahr im Verzug“ (vgl. Antrag der Bundesregierung, Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan auf Bundestagsdrucksache 19/32022) bestehe (bitte qualifiziert begründen), und inwiefern hat sie die mehrfach von Seiten der Taliban-Führung ausgesprochene Amnestie für alle Personen, die mit ausländischem Militär oder ausländischen Organisationen zusammengearbeitet haben (vgl. https://www.tagesschau.de/ausland/afghanistan-taliban-vormarsch-107.html sowie https://www.aljazeera.com/news/2021/8/17/taliban-announces-amnesty-urges-women-to-join-government), bei ihrer Entscheidung berücksichtigt?
In wie vielen Fällen der im Rahmen der Evakuierungsaktion nach Deutschland eingeflogenen Personen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Warnungen von deutschen Sicherheitsbehörden gegeben?
Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von welchen anderen Nationen aus Afghanistan evakuiert und in welche Länder ausgeflogen?
Befinden sich diese deutschen Staatsbürger nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile wieder in Deutschland?
Welche konkreten Militärstützpunkte der Vereinigten Staaten auf deutschem Hoheitsgebiet wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für Evakuierungsflüge der USA genutzt, und wie viele geflüchtete Afghanen halten sich derzeit jeweils dort auf?
Hat die Bundesregierung mit der US-Administration Absprachen getroffen, bis zu welchem Zeitpunkt die zu Militärstützpunkte der Vereinigten Staaten auf deutschem Hoheitsgebiet ausgeflogenen geflüchteten Afghanen die US-Militärstützpunkte in Richtung der Vereinigten Staaten verlassen haben sollen?
a) Wenn ja, bis wann soll dies geschehen?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Was geschieht mit denjenigen geflüchteten Afghanen, die auf Militärstützpunkten der Vereinigten Staaten auf deutschem Hoheitsgebiet von US-Behörden einer Sicherheitsüberprüfung (sog. Screening) unterzogen werden und danach zum Beispiel aus sicherheitspolitischen Gründen nicht in die Vereinigten Staaten weiterverbracht werden sollen?
Aus welchen Mitteln werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterbringung und Versorgung der evakuierten geflüchteten Afghanen auf den Militärstützpunkten der Vereinigten Staaten auf deutschem Hoheitsgebiet geleistet?
Führt oder führte die Bundesregierung auch Gespräche mit den Nachbarstaaten China, Iran und Turkmenistan über die Aufnahme von flüchtigen Afghanen oder über eine zukünftige Zusammenarbeit hinsichtlich der Stabilisierung der Lage in Afghanistan?
a) Wenn ja, wie ist der Stand bzw. das Ergebnis jener Gespräche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Haben die Nachbarstaaten China, Iran oder Turkmenistan nach Kenntnis der Bundesregierung geflüchtete Afghanen im Zuge der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan aufgenommen, und wenn ja, wie viele?
Aus welchen Gründen haben Russland und China der vom UN-Sicherheitsrat verabschiedeten Resolution S/RES/2593 (2021) nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zugestimmt, sondern sich ihrer Stimme enthalten?
Aus welchen Gründen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Forderung Frankreichs und des Vereinigten Königreichs, eine „UN-Sicherheitszone“ am Flughafen Kabul zu errichten (vgl. https://www.rnd.de/politik/frankreich-und-grossbritannien-wollen-un-sicherheitszone-fuer-evakuierungen-in-kabul-NKBPU6NUDZHAQQ42S522N4ROW4.html), nicht in der vom UN-Sicherheitsrat verabschiedeten Resolution S/RES/2593 (2021) aufgenommen worden?
Wie äußern sich konkret die „schnelle[n], unbürokratische[n] Lösungen“, mit denen „Personengruppen, die noch kein Visum haben“ an deutschen Auslandsvertretungen in anderen Staaten, „schnell und unkompliziert Einreisepapiere für Deutschland erhalten [sollen]“ (Schreiben des Auswärtigen Amts, „Aktuelle Information zu Afghanistan – Zum weiteren Vorgehen nach Ende der militärischen Evakuierung“, 26. August 2021), und auf welcher Rechtsgrundlage basieren solche Lösungen?
Verfügen die Taliban nach Kenntnis der Bundesregierung über deutsche Militärausrüstung, die die Bundesregierung vor der Machtübernahme der Taliban der afghanischen Regierung gegebenenfalls zur Verfügung gestellt hat (vgl. https://www.wiwo.de/politik/deutschland/waffen-exporte-deutschland-lieferte-ruestungsgueter-fuer-419-millionen-euro-nach-afghanistan/27539052.html; wenn ja, bitte nach Stückzahl und Gesamtwert auflisten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über die Präsenz von bewaffneten Gruppen des Islamischen Staates (IS) in Afghanistan, und sind der Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Äußerungen des Sprechers der Taliban, Zabihullah Mujahid, bekannt, wonach es den IS in Afghanistan nicht geben würde (vgl. https://www.krone.at/2495862)?
Welche Organisation ist mit der Durchführung der „unabhängigen Evaluierung des zivilen Engagements“ (vgl. Schreiben des Auswärtigen Amts, „Aktuelle Information zu Afghanistan – Zum weiteren Vorgehen nach Ende der militärischen Evakuierung“, 26. August 2021) von welchen Ressorts beauftragt worden, und wann rechnet die Bundesregierung mit einem Ergebnis dieser Evaluierung?
Zu welchem konkreten Zeitpunkt wird die Bundesregierung den Abschlussbericht zur militärischen Evaluierung des Afghanistan-Einsatzes vorlegen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 59 und 60 auf Bundestagsdrucksache 19/28361)?