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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bewältigung der Hochwasserschäden in der Landwirtschaft und im Weinbau in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

06.10.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3234608.09.2021

Bewältigung der Hochwasserschäden in der Landwirtschaft und im Weinbau in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz

der Abgeordneten Stephan Protschka, Wilhelm von Gottberg, Franziska Gminder, Peter Felser, Jens Kestner, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 hat gravierende wirtschaftliche Schäden verursacht und auch viele Landwirte und Winzer hart getroffen. Vorläufige Schätzungen der Länder beziffern die Schäden in der Landwirtschaft und dem Weinbau auf 52 Mio. Euro in Nordrhein-Westfalen und 220 Mio. Euro in Rheinland-Pfalz (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/bundestag-bringt-fluthilfen-auch-fuer-die-landwirtschaft-auf-den-weg-12666823.html#:~:text=Flutsch%C3%A4den%20von%2052%20Mio.&text=Durch%20die%20Hochwasserkatastrophe%20ist%20in,Schaden%20von%20rund%2052%20Mio.&text=%E2%80%9EDurch%20die%20%C3%9Cberschwemmung%20wird%20in,die%20Ministerin%20dem%20Ausschuss%20mit). Zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe sind in ihrer Existenz bedroht (https://www.agrarheute.com/land-leben/unwetterkatastrophe-landwirte-helfen-brauchen-hilfe-583487). Um in dieser Notlage zu helfen, hat das Bundeskabinett beschlossen, dass sich der Bund mit bis zu 200 Mio. Euro hälftig an den Soforthilfen der Länder beteiligt. Nach Abschätzung des Gesamtschadens will der Bund sich dann am erforderlichen Wiederaufbau beteiligen. Laut Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stehen diese Hilfen auch zur Beseitigung unmittelbarer Schäden in der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung (Pressemitteilung Nummer 125/2021, 21. Juli 2021, https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/125-hochwasser-soforthilfen-bund.html).

Darüber hinaus hat das BMEL gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Hilfsprogramm zur Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus auf den Weg gebracht. Das Programm sieht Kredite für besonders betroffene landwirtschaftliche Betriebe zu einem Zinssatz von 0,01 Prozent vor. Zusätzlich bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderdarlehen an (ebd.). Außerdem würden die Unterstützungsinstrumente in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beispielsweise die Förderung der Wiederherstellung von Produktionskapazitäten erlauben (ebd.).

Um dem Mangel an Viehfutter zu begegnen, will die Bundesministerin für Landwirtschaft und Ernährung, Julia Klöckner, dem Bundeskabinett eine Verordnung vorlegen, die es den Ländern ermöglicht, Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. In diesen Gebieten sollen dieses Jahr Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen für die Futternutzung verwendet werden dürfen (Pressemitteilung Nummer 135/2021, 9. August 2021, https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/135-landwirte-flutgebiete-futtermittel.html;jsessionid=69F4852D102EFC02EF9840CEE5D9CC77.live841).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Zu welchen Ergebnissen kam die für Ende Juli 2021 oder Anfang August 2021 angekündigte Besprechung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder hinsichtlich der Abschätzung des aktuellen Gesamtschadens durch die Hochwasserkatastrophe, insbesondere auch hinsichtlich des Gesamtschadens in der Landwirtschaft sowie im Wein- und Gartenbau (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/125-hochwasser-soforthilfen-bund.html)?

2

Hat die Bundesregierung dem EU-Landwirtschaftskommissar bereits Vorschläge gemacht, wie sie die Fördergelder aus der zweiten Säule für die ländliche Entwicklung nutzen will, um in den Überflutungsgebieten zu helfen (https://www.agrarheute.com/politik/hochwasser-finanzielle-nothilfen-fuer-landwirte-583529), und wenn ja, wann, und welche?

3

Wird die Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich staatliche Beihilfen durch die EU-Kommission genehmigen zu lassen (https://www.agrarheute.com/politik/hochwasser-finanzielle-nothilfen-fuer-landwirte-583529), und wenn ja, wann, und wie konkret?

4

Wird die Bundesregierung bei der EU-Kommission beantragen, dass die Direktzahlungen für Landwirte vorgezogen ausgezahlt werden (https://www.agrarheute.com/politik/hochwasser-finanzielle-nothilfen-fuer-landwirte-583529), und wenn ja, wann?

5

Hat die Bundesregierung die Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021 als „außergewöhnliches Naturereignis“ im Sinne der „Nationalen Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse“ eingestuft (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Klimaschutz/Beihilfe-Naturereignisse.pdf;jsessionid=FECBD502004EAD3376E1754EE25469C7.live842?__blob=publicationFile&v=4)?

a) Wenn ja, wann?

b) Wenn nein, warum nicht, und warum verzichtet die Bundesregierung auf diese Möglichkeit staatlicher Ad-hoc-Hilfen zur Bewältigung der enormen Schäden in der Land- und Forstwirtschaft?

6

Hat die Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021 dazu geführt, dass die Bundesregierung den angestrebten „Glyphosat-Ausstieg“ mit Ablauf des Jahres 2023 überdenkt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass starke Erosionsereignisse, besonders auf wassergesättigten Böden, durch bodenschonende Ackerbauverfahren weitgehend vermieden werden können (https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/bodenschutz-und-altlasten/bodenschutz-und-altlasten-worum-geht-es/faq-plan-zum-glyphosat-ausstieg#c33936; https://www.pfluglos.de/nachrichten/Bodenerosion-und-Hochwasser-Bodenbearbeitung-als-Schutzma%C3%9Fnahme)?

a) Wenn ja, wie konkret?

b) Wenn nein, warum nicht?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, dass bodenschonende Ackerbauverfahren wie Mulch- und Direktsaat, für die der Wirkstoff Glyphosat erforderlich ist, dem Hochwasserschutz dienen, und wenn ja, welche Alternativen für den Erosionsschutz kommen nach Einschätzung der Bundesregierung nach einem Verbot des Wirkstoffs Glyphosat infrage (https://bauernzeitung.at/glyphosat-unverzichtbar/)?

8

Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse darüber vor, ob sich seit 1951 die Zahl der Tage mit einer Niederschlagssumme von 20 Millimetern und mehr im Sommer auffallend verändert hat, und wenn ja, welche (Umweltbundesamt, 2015, Monitoringbericht 2015 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassungsstrategie der Bundesregierung, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/monitoringbericht_2015_zur_deutschen_anpassungsstrategie_an_den_klimawandel.pdf, S. 20)?

9

Wie ist die Aussage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel konkret zu verstehen, dass wir uns beim Kampf gegen den Klimawandel sputen müssen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass kurz auftretende Starkniederschlagsereignisse nach Aussage des Deutschen Wetterdienstes durchaus typisch für die Sommermonate in Mitteleuropa sind und es in vielen Jahren lokal auch zu hundertjährigen Ereignissen kommen kann (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/unwetter-in-deutschland-1942444; https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimawandel/_functions/aktuellemeldungen/140717_starkniederschlaege.html)?

10

Hat der „Klimawandel“ nach Einschätzung der Bundesregierung einen Einfluss auf ein künftig potentiell vermehrtes Auftreten von meteorologischen Extremwetterereignissen in Deutschland, und wenn ja, welchen, und auf welche wissenschaftlichen Daten stützt sich die Bundesregierung dabei?

11

Geht die Bundesregierung nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021 nach wie vor davon aus, dass „Deutschland beim Hochwasserschutz für die Zukunft strukturell gut aufgestellt ist“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/872 – Bilanz der Extremwetterereignisse 2017 im Hinblick auf den Bevölkerungsschutz)?

12

Hat die Bundesregierung die Empfehlung des Bundesrechnungshofs nach transparenten Zuständigkeiten und festen Ansprechpartnern umgesetzt, um die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern bei künftigen Naturkatastrophen zu verbessern, und wenn ja, wann, und wie konkret (https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/pruefmitteilungen/2017/2017-pm-sondervermoegen-aufbauhilfe-schwerpunkt-unterstuetzung-der-vom-hochwasser-betroffenen-land-und-forstwirtschaft-sowie-zum-schadensausgleich-in-der-laendlichen-infrastruktur-im-aussenbereich-von-gemeinden)?

13

Hat die Bundesregierung die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs zur Berichterstattung der Bundesregierung zum Nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) umgesetzt und Informationen über die Verwendung der Mittel für einzelne Projekte und gegebenenfalls auftretende Probleme in ihre jährlichen Berichte zum NHWSP an den Haushaltsausschuss aufgenommen, damit erkennbar wird, ob der gewünschte bessere Schutz der Bevölkerung in absehbarer Zeit erreicht werden kann (Bundesrechnungshof, 2019, Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung [BHO] über die Prüfung der Berichterstattung der Bundesregierung zum Nationalen Hochwasserschutzprogramm, S. 13)?

a) Wenn ja, wann, und wie konkret?

b) Wenn nein, warum nicht?

14

Hat sich die Bundesregierung mit den Ländern bereits auf ein geeignetes Instrumentarium zum Nachweis geeinigt, dass die im Sonderrahmenplans der GAK „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“ vorgesehenen Mittel ausschließlich für investive Zwecke und nicht für laufende Ausgaben verwendet werden, wie vom Bundesrechnungshof empfohlen (Bundesrechnungshof, 2019, Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2 BHO über die Prüfung der Berichterstattung der Bundesregierung zum Nationalen Hochwasserschutzprogramm, S. 14)?

Berlin, den 1. September 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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