[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Wilhelm von
Gottberg, Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/32346 –
Bewältigung der Hochwasserschäden in der Landwirtschaft und im Weinbau in
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 hat gravierende wirtschaftliche
Schäden verursacht und auch viele Landwirte und Winzer hart getroffen.
Vorläufige Schätzungen der Länder beziffern die Schäden in der Landwirtschaft
und dem Weinbau auf 52 Mio. Euro in Nordrhein-Westfalen und 220 Mio.
Euro in Rheinland-Pfalz (
https://www.topagrar.com/management-und-politik/
news/bundestag-bringt-fluthilfen-auch-fuer-die-landwirtschaft-auf-den-weg-1
2666823.html#:~:text=Flutsch%C3%A4den%20von%2052%20Mio.&text=D
urch%20die%20Hochwasserkatastrophe%20ist%20in,Schaden%20von%20ru
nd%2052%20Mio.&text=%E2%80%9EDurch%20die%20%C3%9Cberschwe
mmung%20wird%20in,die%20Ministerin%20dem%20Ausschuss%20mit).
Zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe sind in ihrer Existenz bedroht (https://
www.agrarheute.com/land-leben/unwetterkatastrophe-landwirte-helfen-brauch
en-hilfe-583487). Um in dieser Notlage zu helfen, hat das Bundeskabinett
beschlossen, dass sich der Bund mit bis zu 200 Mio. Euro hälftig an den
Soforthilfen der Länder beteiligt. Nach Abschätzung des Gesamtschadens will der
Bund sich dann am erforderlichen Wiederaufbau beteiligen. Laut Angaben des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stehen diese
Hilfen auch zur Beseitigung unmittelbarer Schäden in der Land- und
Forstwirtschaft zur Verfügung (Pressemitteilung Nummer 125/2021, 21. Juli 2021,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/125-hochwass
er-soforthilfen-bund.html).
Darüber hinaus hat das BMEL gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen
Rentenbank ein Hilfsprogramm zur Liquiditätssicherung für Unternehmen der
Landwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus auf den Weg gebracht. Das
Programm sieht Kredite für besonders betroffene landwirtschaftliche Betriebe zu
einem Zinssatz von 0,01 Prozent vor. Zusätzlich bietet die Landwirtschaftliche
Rentenbank Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderdarlehen an (ebd.).
Außerdem würden die Unterstützungsinstrumente in der zweiten Säule der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beispielsweise die Förderung der
Wiederherstellung von Produktionskapazitäten erlauben (ebd.).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32657
19. Wahlperiode 06.10.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 6. Oktober 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Um dem Mangel an Viehfutter zu begegnen, will die Bundesministerin für
Landwirtschaft und Ernährung, Julia Klöckner, dem Bundeskabinett eine
Verordnung vorlegen, die es den Ländern ermöglicht, Gebiete mit
witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. In diesen Gebieten sollen dieses Jahr
Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen für die Futternutzung
verwendet werden dürfen (Pressemitteilung Nummer 135/2021, 9. August 2021,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/135-landwirte-
flutgebiete-futtermittel.html;jsessionid=69F4852D102EFC02EF9840CEE5D9
CC77.live841).
1. Zu welchen Ergebnissen kam die für Ende Juli 2021 oder Anfang August
2021 angekündigte Besprechung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
mit den Regierungschefs der Länder hinsichtlich der Abschätzung des
aktuellen Gesamtschadens durch die Hochwasserkatastrophe,
insbesondere auch hinsichtlich des Gesamtschadens in der Landwirtschaft sowie
im Wein- und Gartenbau (
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteil
ungen/DE/2021/125-hochwasser-soforthilfen-bund.html)?
Die Hochwasserereignisse im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-
Westfalen, Bayern und Sachsen stellen eine Katastrophe von nationalem Ausmaß
dar, die viele Menschenleben gefordert hat. Viele haben ihr Hab und Gut und
ihre Existenzgrundlage verloren. Die materiellen Schäden sind immens, der
Wiederaufbau wird viele Jahre dauern. Der Bund geht nach den bisherigen
Meldungen der Länder davon aus, dass Schäden in Höhe von bis zu 30 Mrd.
Euro entstanden sein können. Darin enthalten sind Schäden an der
Bundesinfrastruktur in Höhe von schätzungsweise 2 Mrd. Euro. Alleine in den
hauptbetroffenen Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen belaufen sich die
Schäden nach vorläufigen Erhebungen auf 15 bzw. 12,4 Mrd. Euro. Die
Schäden in der Land- und Forstwirtschaft und dem Weinbau werden in den
betroffenen vier Ländern auf zusammen rund 380 Mio. Euro veranschlagt.
2. Hat die Bundesregierung dem EU-Landwirtschaftskommissar bereits
Vorschläge gemacht, wie sie die Fördergelder aus der zweiten Säule für
die ländliche Entwicklung nutzen will, um in den Überflutungsgebieten
zu helfen (
https://www.agrarheute.com/politik/hochwasser-finanzielle-no
thilfen-fuer-landwirte-583529), und wenn ja, wann, und welche?
Die Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raumes (ELER) als dem Förderinstrument der 2. Säule der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist in der föderativen Kompetenzverteilung
Deutschlands Angelegenheit der Bundesländer. Dies betrifft insbesondere auch
die finanzielle Schwerpunktsetzung im Rahmen der vielfältigen
Fördermöglichkeiten. Dabei ist zu beachten, dass der ELER mit der Förderung von
Risikoinstrumenten (u. a. Versicherungslösungen, Fonds auf Gegenseitigkeit)
sowie Förderung von Investitionen im Bereich des Hochwasserschutzes einige
Optionen hat, die in Bezug auf die Katastrophenereignisse einschlägig sind.
Allerdings überwiegt dabei der prophylaktische Charakter solcher geförderten
Maßnahmen. Für eine unmittelbare finanzielle Reaktion im Kontext mit
Schadensbeseitigung eignet sich der ELER weniger, da Änderungen in der
finanziellen Schwerpunktsetzung bei der Umsetzung durch die Bundesländer einer
Genehmigung der Kommission bedürfen.
3. Wird die Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich
staatliche Beihilfen durch die EU-Kommission genehmigen zu lassen
(
https://www.agrarheute.com/politik/hochwasser-finanzielle-nothilfen-fu
er-landwirte-583529), und wenn ja, wann, und wie konkret?
Für die Hilfsmaßnahmen bedurfte es keiner zusätzlichen beihilferechtlichen
Notifizierungen.
4. Wird die Bundesregierung bei der EU-Kommission beantragen, dass die
Direktzahlungen für Landwirte vorgezogen ausgezahlt werden (
https://w
ww.agrarheute.com/politik/hochwasser-finanzielle-nothilfen-fuer-landwi
rte-583529), und wenn ja, wann?
Ein Antrag bei der Kommission hierzu ist nicht erforderlich, denn die EU-
Kommission hat wegen der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe bereits
mit Durchführungsverordnung (EU) 2021/1295 vom 4. August 2021 diese
Möglichkeit für die Mitgliedstaaten bei den EU-Direktzahlungen für 2021
eröffnet. Damit wurde das Limit für Vorschüsse auf Direktzahlungen in diesem
Jahr für die Mitgliedstaaten von 50 auf 70 Prozent erhöht.
5. Hat die Bundesregierung die Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021 als
„außergewöhnliches Naturereignis“ im Sinne der „Nationalen
Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von
Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch
Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse“ eingestuft (
https://www.b
mel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Klimaschutz/Beihil
fe-Naturereignisse.pdf;jsessionid=FECBD502004EAD3376E1754EE254
69C7.live842?__blob=publicationFile&v=4)?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht, und warum verzichtet die Bundesregierung
auf diese Möglichkeit staatlicher Ad-hoc-Hilfen zur Bewältigung der
enormen Schäden in der Land- und Forstwirtschaft?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der Schäden war Eile geboten. Bereits in der Kabinettsitzung am
21. Juli 2021 hatte die Bundesregierung beschlossen, dass sich der Bund auf
der Grundlage der in der Staatspraxis bei Katastrophen nationalen Ausmaßes
anerkannten Zuständigkeit für Maßnahmen der gesamtstaatlichen
Repräsentation hälftig an den Soforthilfen der betroffenen Länder in Höhe von zunächst
insgesamt 400 Mio. Euro beteiligt, die später auf bis zu 800 Mio. Euro
verdoppelt wurden. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung wurde vom Bund
und den betroffenen Ländern am 30. Juli 2021 unterzeichnet, sodass die Hilfen
kurzfristig zum Abruf bereitstanden. Darüber hinaus hatte die Bundesregierung
den Ländern zugesichert, sich nach Abschätzung des Gesamtschadens auch am
erforderlichen Wiederaufbau zur Hälfte finanziell zu beteiligen. Am 10. August
2021 vereinbarten Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hierzu die Einrichtung eines
nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit 30 Mrd.
Euro. An den daraus zu finanzierenden Wiederaufbauprogrammen der Länder
in Höhe von 28 Mrd. Euro beteiligt sich der Bund ebenfalls zur Hälfte.
Da durch das Hochwasserereignis alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche und
damit nicht allein die Land- und Forstwirtschaft betroffen sind, kam die Nationale
Rahmenrichtlinie nicht als Entscheidungsgrundlage für die Ausrufung einer
Katastrophe von nationalem Ausmaß (Einstufung als außergewöhnliches
Naturereignis gemäß Ziffer 7.1 der Nationalen Rahmenrichtlinie) in Betracht.
6. Hat die Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021 dazu geführt, dass die
Bundesregierung den angestrebten „Glyphosat-Ausstieg“ mit Ablauf des
Jahres 2023 überdenkt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass starke
Erosionsereignisse, besonders auf wassergesättigten Böden, durch
bodenschonende Ackerbauverfahren weitgehend vermieden werden können
(
https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/bodenschutz-und-altla
sten/bodenschutz-und-altlasten-worum-geht-es/faq-plan-zum-
glyphosatausstieg#c33936;
https://www.pfluglos.de/nachrichten/Bodenerosion-un
d-Hochwasser-Bodenbearbeitung-als-Schutzma%C3%9Fnahme)?
a) Wenn ja, wie konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass bodenschonende
Ackerbauverfahren wie Mulch- und Direktsaat, für die der Wirkstoff Glyphosat
erforderlich ist, dem Hochwasserschutz dienen, und wenn ja, welche
Alternativen für den Erosionsschutz kommen nach Einschätzung der
Bundesregierung nach einem Verbot des Wirkstoffs Glyphosat infrage (
https://ba
uernzeitung.at/glyphosat-unverzichtbar/)?
Die Fragen 6 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Anwendung oder Nicht-
Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel und den
Hochwasserereignissen aus Juli diesen Jahres oder Maßnahmen des Hochwasserschutzes allgemein
ist für die Bundesregierung nicht zu erkennen.
Es gibt zahlreiche geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Erosion, welche
teilweise auch im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
gefördert werden. Dies sind als acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen etwa
eine möglichst ganzjährige Bodenbedeckung durch Fruchtfolgegestaltung,
Zwischenfruchtanbau und Untersaaten. Weiterhin trägt eine stabile Bodenstruktur
durch ausreichende Humusversorgung, Kalkung und bodenschonende
Befahrung zum Erosionsschutz bei. Hinzu kommen Maßnahmen wie
Streifenbearbeitung, Bearbeitung quer zum Hang, Fahrgassenbegrünung, Schlagunterteilung
bzw. Hanggliederung durch Fruchtartenwechsel. Darüberhinausgehende
ergänzende Schutzmaßnahmen kann die Anlage von Schutzstreifen (Grünstreifen,
Hecken, Feldgehölzen) oder die Anpassung der Bewirtschaftungsform sein.
8. Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse darüber vor, ob sich seit
1951 die Zahl der Tage mit einer Niederschlagssumme von 20
Millimetern und mehr im Sommer auffallend verändert hat, und wenn ja,
welche (Umweltbundesamt, 2015, Monitoringbericht 2015 zur
Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, Bericht der
Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassungsstrategie der Bundesregierung,
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikat
ionen/monitoringbericht_2015_zur_deutschen_anpassungsstrategie_an_d
en_klimawandel.pdf, S. 20)?
9. Wie ist die Aussage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel konkret zu
verstehen, dass wir uns beim Kampf gegen den Klimawandel sputen
müssen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass kurz auftretende
Starkniederschlagsereignisse nach Aussage des Deutschen Wetterdienstes
durchaus typisch für die Sommermonate in Mitteleuropa sind und es in
vielen Jahren lokal auch zu hundertjährigen Ereignissen kommen kann
(
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/unwetter-in-deutschl
and-1942444;
https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimawandel/_funct
ions/aktuellemeldungen/140717_starkniederschlaege.html)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat im Kontext der aktuell von der
Wissenschaft dargelegten Steigerung der Wahrscheinlichkeit von
Extremwetterereignissen durch den Klimawandel sowie der in den vergangenen Jahren und
derzeit tatsächlich beobachteten Häufung von Wetterextremen darauf hingewiesen,
dass die Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels beschleunigt
werden müssen.
Zum aktuellen Stand der Wissenschaft:
Daran, dass der derzeit zu beobachtende Klimawandel vom Menschen durch
den Ausstoß von Treibhausgasen verursacht wurde und wird, gibt es keinen
Zweifel. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang vor allem der am
9. August 2021 veröffentlichte Beitrag der Arbeitsgruppe I zum Sechsten
IPCC-Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC), der den wissenschaftlichen
Kenntnisstand zu den naturwissenschaftlichen Grundlagen des Klimawandels
zusammenfasst. Der Bericht bestätigt, dass es eindeutig ist, dass der Einfluss
des Menschen die Atmosphäre, den Ozean und die Landflächen erwärmt hat.
Er bestätigt weiter, dass der vom Menschen verursachte Klimawandel sich
bereits auf viele Wetter- und Klimaextreme in allen Regionen der Welt auswirkt.
Seit dem Fünften Sachstandsbericht gibt es stärkere Belege für beobachtete
Veränderungen von Extremen wie Hitzewellen, Starkniederschlägen, Dürren
und tropischen Wirbelstürmen sowie insbesondere für deren Zuordnung zum
Einfluss des Menschen.
Im Hinblick auf die graduelle Veränderung in Deutschland zeichnet sich ein
klarer Trend ab. So war das aktuelle Jahrzehnt (2011 bis 2020) rund 2 Grad
Celsius wärmer als die ersten Jahrzehnte der Wetteraufzeichnungen (1881 bis
1910). Mit dieser Entwicklung liegt Deutschland deutlich über dem weltweiten
Durchschnitt. Auch das Tempo des Temperaturanstiegs nimmt in Deutschland
unverkennbar zu. Vor allem in den vergangenen 50 Jahren ist ein klarer Anstieg
der Erwärmungsrate zu verzeichnen. Darüber hinaus sind neun der zehn
wärmsten Jahre in Deutschland seit 1881 nach dem Jahr 2000 aufgetreten. Diese
Häufung von Wärme-Rekordjahren ist auf die menschengemachte globale
Erwärmung zurückzuführen; statistische Zufälle oder natürliche Ursachen fallen
aus Sicht des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zur Erklärung aus.
Neben den graduellen Veränderungen ist auch eine deutliche Zunahme von
Extremwetterereignissen in Deutschland zu verzeichnen: Der DWD stellt u. a.
eine beispiellose Häufung von Hitzerekordjahren fest, eine Zunahme von
Hitzetagen über 30 Grad und eine Abnahme von Frosttagen.
Außerdem hat zum Beispiel die Zahl von Tagen mit niedriger
Bodenfeuchtigkeit seit 1961 deutlich zugenommen, wodurch bei einer ungebremsten
Weiterentwicklung des Klimawandels von einer starken Risikozunahme in Bezug auf
Trockenheit und deren Folgen auszugehen ist.
Speziell im Hinblick auf Starkregenereignisse wird im Monitoringbericht 2019
der Bundesregierung festgestellt, dass über die in Mitteleuropa vorwiegend im
Sommerhalbjahr relevanten Starkniederschläge kurzer Dauerstufen dagegen
insgesamt noch verhältnismäßig wenige Erkenntnisse vorliegen. Es existieren
zwar einige Anhaltspunkte für eine Zunahme der Intensität konvektiver
Ereignisse mit steigender Temperatur1. Trendanalysen von Starkniederschlägen sind
aber prinzipiell dadurch erschwert, dass die häufig besonders intensiven
kleinräumigen Niederschläge nicht immer von den meteorologischen Stationen
erfasst werden. Für die vergangenen rund 20 Jahre existieren zwar zusätzlich
auch flächendeckende Radardaten, für robuste Trendaussagen ist ein solcher
Zeitraum aber noch zu kurz.
Für einige Regionen deuten die flächendeckenden Radardaten auf eine
Zunahme der Häufigkeit von Starkniederschlägen hin. Abbildung 1 im Anhang
zeigt die hohe Variabilität von Jahr zu Jahr. Es haben sich aber schon einige
Erkenntnisse zur räumlichen Verteilung ergeben. Extremniederschlagsereignisse
kurzer Dauerstufe sind seit 2001 in allen Regionen Deutschlands aufgetreten.
Über alle Dauerstufen summiert treten Extremereignisse vermehrt in den
Mittel- und Hochgebirgsregionen Deutschlands auf. Die meisten
Extremniederschlagsereignisse treten im Sommerhalbjahr in den Monaten Mai bis August/
September auf.
Bei der Auswertung von Klimaprojektionen, wie sie zum Beispiel im
Expertennetzwerk2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) vorgenommen wurden, lässt sich eine zukünftig deutschlandweite
Zunahme der Tage mit Starkniederschlag (≥ 20 mm pro Tag), besonders im
Frühling und Winter, abschätzen. Auch für die Niederschlagsmengen an
Starkniederschlagstagen wird ein Anstieg, hier jedoch im Sommer, projiziert.
Darüber hinaus ist mit einer Zunahme der maximalen 1-Tages- und 5-
Tagesniederschlagssumme zu rechnen. Für alle Jahreszeiten wird deutlich, dass generell mit
einer Zunahme der Auftrittswahrscheinlichkeit von
Starkniederschlagsereignissen zu rechnen ist.
10. Hat der „Klimawandel“ nach Einschätzung der Bundesregierung einen
Einfluss auf ein künftig potentiell vermehrtes Auftreten von
meteorologischen Extremwetterereignissen in Deutschland, und wenn ja, welchen,
und auf welche wissenschaftlichen Daten stützt sich die Bundesregierung
dabei?
Klimaprojektionen bis zum Ende des 21. Jahrhunderts zeigen, dass für die
Zukunft auch in Deutschland grundsätzlich mit einer Zunahme der
Auftrittswahrscheinlichkeit von Extremwetterereignissen zu rechnen ist. Dies passt zu
den Aussagen des Weltklimarates IPCC in seinem Anfang August 2021
vorgestellten Sechsten Sachstandsbericht. Der Sechste IPCC-Sachstandsbericht3 geht
auf die zukünftige Entwicklung von Extremen ein. So wird festgestellt:
„Viele Veränderungen im Klimasystem werden in unmittelbarem
Zusammenhang mit der zunehmenden globalen Erwärmung größer. Dazu gehören die
Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Hitzeextremen, marinen Hitzewellen
und Starkniederschlägen, landwirtschaftlichen und ökologischen Dürren in
einigen Regionen, ...“
Die „fortschreitende globale Erwärmung wird laut Projektionen den globalen
Wasserkreislauf weiter intensivieren, einschließlich seiner Variabilität, sowie
1 Westra et al. (2014): Future changes to the intensity and frequency of short-duration extreme rainfall. Rev. Geophys.
52, 522–555.
https://doi.org/10.1002/2014RG000464.
2 Raute et al. (2020): Klimawirkungsanalyse des Bundesverkehrssystems im Kontext Hochwasser - Schlussbericht des
Schwerpunktthemas (SP-103).
https://doi.org/10.5675/ExpNRM2020.2020.04.
3 IPPC (2021): Sechster IPCC-Sachstandsbericht (AR6) – Beitrag von Arbeitsgruppe I: Naturwissenschaftliche
Grundlagen.
https://www.de-ipcc.de/media/content/Hauptaussagen_AR6-WGI.pdf.
der globalen Monsunniederschläge und der Heftigkeit von Niederschlags- und
Trockenheitsereignissen.“
In der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 für Deutschland4 werden im
Abschnitt zur beobachteten und zukünftigen Klimaentwicklung auch extreme
Ereignisse betrachtet. Abbildung 2 im Anhang gibt eine Übersicht über
verschiedene schwellenwertbasierte Kennwerte. So nehmen die heißen Tage
(Tmax ≥ 30 °C) und Tropennächte (Tmin ≥ 20 °C) in Abhängigkeit vom
betrachteten Emissionsszenario leicht (RCP2.6) bzw. stark (RCP8.5) zu. Damit
steigt auch die Häufigkeit von längeren Hitzeperioden an. Gleichzeitig ist auch
mit längeren Trockenperioden im hydrologischen Sommerhalbjahr zu rechnen.
Bei der Anzahl von Tagen mit Niederschlägen ≥ 20 mm ist für die Zukunft im
langjährigen Mittel, abhängig von der Bandbreite des Klimamodellensembles
und Klimaszenarios, mit einer deutlichen Zunahme der Anzahl an Tagen mit
Starkniederschlag zu rechnen.
Der Deutsche Wetterdienst hat in einer Attributionsstudie zu den
Extremniederschlägen Mitte Juli 2021 in Deutschland und den Beneluxstaaten festgestellt,
dass auch für die Erkennung von Trends bei extremen Niederschlägen auf
lokaler Ebene bei einer Betrachtung in der größeren westeuropäischen Region,
signifikante Trends erkennbar sind, die auf den vom Menschen verursachten
Klimawandel zurückzuführen sind. Aufgrund aller verfügbaren Daten,
einschließlich des physikalischen Verständnisses, der Beobachtungen und
verschiedener regionaler Klimamodelle, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit
geschlussfolgert werden, dass der vom Menschen verursachte Klimawandel die
Wahrscheinlichkeit und Intensität des Auftretens eines solchen Ereignisses
erhöht hat. Diese Veränderungen werden sich in unserem weiter erwärmenden
Klima fortsetzen.5
Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu extremen Regenfällen kommt, wie denen,
die zu Überschwemmungen in Deutschland, Belgien, den Niederlanden und
Luxemburg geführt haben, hat sich durch den Klimawandel um das 1,2- bis
9-Fache erhöht.6 Weiterhin ergab die Analyse, dass sich die Intensität dieser
extremen Niederschläge aufgrund der durch den Menschen verursachten
globalen Erwärmung in der Region zwischen 3 und 19 Prozent erhöht hat.7
11. Geht die Bundesregierung nach der verheerenden
Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021 nach wie vor davon aus, dass „Deutschland beim
Hochwasserschutz für die Zukunft strukturell gut aufgestellt ist“
(Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/872
– Bilanz der Extremwetterereignisse 2017 im Hinblick auf den
Bevölkerungsschutz)?
Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes liegt die Zuständigkeit für
Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes bei den Ländern. Die
Bundesregierung geht nach wie vor davon aus, dass Deutschland beim
Hochwasserschutz für die Zukunft strukturell gut aufgestellt ist, da die Regelungen
des Wasserhaushaltsgesetzes in Umsetzung der EU-
Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie klare und feste Strukturen für das
Hochwasserrisikomanagement der Länder vorschreiben. Das rechtliche Instrumentarium wurde zudem
4 UBA (2021): Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 für Deutschland. Teilbericht 1: Grundlagen.
https://www.umwel
tbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2021-06-10_cc_20-2021_kwra2021_grundlagen_0.pdf.
5 DWD (2021): Newsletter Attributionsforschung – Nr. 3/August 2021, Stahnsdorf, Deutschland, 6 Seiten. 3. Newsletter
Attributionsforschung, August 2021 (dwd.de).
6 Die Spannbreite ergibt sich aus den eingesetzten Modellen und den Beobachtungsdaten für Vergangenheit und
Gegenwart.
7 Kreienkamp et al. (2021): Rapid attribution of heavy rainfall events leading to the severe flooding in Western Europe
during July 2021.
https://www.worldweatherattribution.org/wp-content/uploads/Scientific-report-Western-Europe-floo
ds-2021-attribution.pdf.
zuletzt durch das Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017 erneut
nachgeschärft. Demnach müssen die Länder das Hochwasserrisiko regelmäßig neu
bewerten. Die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/872 dargelegten Sachverhalte gelten weiterhin. Es erfolgt eine
kontinuierliche Überprüfung und Neubewertung der Erfordernisse im Rahmen der
genannten Instrumente sowie die Weiterentwicklung und Umsetzung der
notwendigen Maßnahmen. Dabei werden auch notwendige Konsequenzen aus der
aktuellen Flutkatastrophe geprüft.
12. Hat die Bundesregierung die Empfehlung des Bundesrechnungshofs
nach transparenten Zuständigkeiten und festen Ansprechpartnern
umgesetzt, um die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern bei
künftigen Naturkatastrophen zu verbessern, und wenn ja, wann, und wie
konkret (
https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/pr
odukte/pruefungsmitteilungen/2017/2017-pm-sondervermoegen-aufbauh
ilfe-schwerpunkt-unterstuetzung-der-vom-hochwasser-betroffenen-
landund-forstwirtschaft-sowie-zum-schadensausgleich-in-der-laendlichen-inf
rastruktur-im-aussenbereich-von-gemeinden)?
Die Bundesregierung hat die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zu den
Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft und die ländliche Infrastruktur im
Außenbereich von Gemeinden geprüft und in die Aufbauhilfe 2021 einfließen
lassen.
So erfolgt die Berechnung der Entschädigungsleistungen für Aufwuchsschäden
auf landwirtschaftlich und weinbaulich genutzten Flächen auf der Grundlage
von regionalen Referenzwerten (Ertragswerte je Hektar nach Kulturarten) und
auf der Grundlage von durchschnittlichen Großhandelspreisen der Region.
Hierdurch soll die administrative Umsetzung der Aufbauhilfsmaßnahmen in
der Landwirtschaft und im Weinbau erleichtert und transparenter gemacht
werden.
In Bezug auf feste Ansprechpartner für den Aufbauhilfefonds ist im
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) eine Organisationseinheit
(Grundsatzreferat) für Hilfsprogramme bei Naturkatastrophen zuständig. Von
hier aus erfolgte die koordinierte Abstimmung der drei folgenden im BMI
laufenden Aufbauhilfeprogramme 2021 mit den betroffenen Ländern und
Ressorts:
• Aufbauhilfeprogramme der Länder zur Wiederherstellung der Infrastruktur
der Länder
• Aufbauhilfeprogramme der Länder zur Wiederherstellung der Infrastruktur
in den Gemeinden
• Aufbauhilfeprogramme der Länder zur Unterstützung der vom Hochwasser
und Starkregen betroffenen Privathaushalte und Wohnungsunternehmen
Die Abwicklung der Aufbauhilfeprogramme 2021 erfolgt entsprechend der
fachlich-inhaltlichen Zuständigkeit – analog zu den Aufbauhilfeprogrammen
2013 – in zwei Referaten, die als feste Ansprechpartner für die Länder
fungieren.
Entsprechend ist es auch bei den anderen vier Aufbauhilfeprogrammen, die in
die Zuständigkeit anderer Ressorts fallen:
• Aufbauhilfeprogramme der Länder zur Unterstützung von Hochwasser und
Überschwemmungen betroffener Selbständiger, Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnaher
Infrastruktur des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
• Aufbauhilfeprogramme der Länder zur Unterstützung der vom Hochwasser
und Starkregen betroffenen Land- und Forstwirtschaft und der Aquakultur
und Binnenfischerei sowie zum Schadensausgleich in der ländlichen
Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
• Programm zur Schadensbeseitigung bei Forschungseinrichtungen
unabhängig von der Trägerschaft des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF)
• Kulturelles Hilfsprogramm und zur Rettung von Archiven privater Vereine,
Stiftungen und gemeinnütziger Einrichtungen sowie für die
Heimatgeschichte bedeutsamer privater Unterlagen „Hochwasser 2021“ der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
13. Hat die Bundesregierung die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs
zur Berichterstattung der Bundesregierung zum Nationalen
Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) umgesetzt und Informationen über die
Verwendung der Mittel für einzelne Projekte und gegebenenfalls auftretende
Probleme in ihre jährlichen Berichte zum NHWSP an den
Haushaltsausschuss aufgenommen, damit erkennbar wird, ob der gewünschte bessere
Schutz der Bevölkerung in absehbarer Zeit erreicht werden kann
(Bundesrechnungshof, 2019, Bericht an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung
[BHO] über die Prüfung der Berichterstattung der Bundesregierung zum
Nationalen Hochwasserschutzprogramm, S. 13)?
a) Wenn ja, wann, und wie konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat die Empfehlungen umgesetzt. In Reaktion auf die
Empfehlungen des Bundesrechnungshofes und die Beschlüsse des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 26. Juni 2019
(Ausschussdrucksache 19(8)3441) wurde der „Bericht zur finanziellen Abwicklung der
Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)“ vom 30. Juni
2020 für das Haushaltsjahr 2019 (Ausschussdrucksache 19(8)5963) um eine
gemeinsam mit den Ländern erstellte „Übersicht zum Mittelabfluss 2019“
ergänzt, die für jede Maßnahme eine Gegenüberstellung zeigt, in welcher Höhe
Mittel aus dem Sonderrahmenplan „Maßnahmen des präventiven
Hochwasserschutzes“ (SRP-Hochwasserschutz) gemäß Beschluss des Planungsausschusses
für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) und nach Umschichtung
zugewiesen wurden und in welcher Höhe tatsächlich entsprechende Mittel
abgerufen wurden. Sofern ein Mehr- oder Minderbedarf an SRP-Bundesmitteln
gegeben war, ist dies von den Ländern begründet worden.
Darüber hinaus wurden zur Umsetzung der Beschlüsse des
Haushaltsausschusses vom 16. September 2020 (Ausschussdrucksache 19(8)6135) für den
„Bericht zur finanziellen Abwicklung der Maßnahmen des Nationalen
Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)“ vom Juni 2021 für das Haushaltsjahr 2020
(Ausschussdrucksache 19(8)8883) zusätzlich die „bis zum Berichtsjahr insgesamt
zugewiesenen SRP-Bundesmittel nach Umschichtung“ und die „bis zum
Berichtsjahr insgesamt tatsächlich abgerufenen SRP-Bundesmittel“ dargestellt.
14. Hat sich die Bundesregierung mit den Ländern bereits auf ein geeignetes
Instrumentarium zum Nachweis geeinigt, dass die im
Sonderrahmenplans der GAK „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“
vorgesehenen Mittel ausschließlich für investive Zwecke und nicht für
laufende Ausgaben verwendet werden, wie vom Bundesrechnungshof
empfohlen (Bundesrechnungshof, 2019, Bericht an den Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2 BHO über die Prüfung
der Berichterstattung der Bundesregierung zum Nationalen
Hochwasserschutzprogramm, S. 14)?
Für den Nachweis des Investitionscharakters der verwendeten Bundesmittel
haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass ab dem „Bericht zur
finanziellen Abwicklung der Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms
(NHWSP)“ für das Haushaltsjahr 2020 in der „Übersicht zum Mittelabfluss“
die „tatsächlich abgerufenen SRP-Bundesmittel“ ergänzend aufgeteilt nach
„Grunderwerb“, „Planung“ und „Bau“ dargestellt werden. Dies wurde im
Bericht vom Juni 2021 für das Haushaltsjahr 2020 (Ausschussdrucksache
19(8)8883) entsprechend umgesetzt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/32657
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ISSN 0722-8333]