Gemeinsame Erklärung der Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschlands zur Unterstützung der Ukraine, der europäischen Energiesicherheit und unserer Klimaziele
der Abgeordneten Steffen Kotré, Leif-Erik Holm, Dr. Michael Espendiller, Enrico Komning, Hansjörg Müller, Dr. Heiko Heßenkemper und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Obwohl der erste Strang von Nord Stream 2 fertiggestellt ist (https://www.nord-stream2.com/de/media-info/neuigkeiten/offshore-teil-eines-strangs-der-nordstream-2-pipeline-fertiggestellt-149/) und die US-Regierung anerkennt, dass sie den Bau von Nord Stream 2 nicht verhindern konnte (https://www.youtube.com/watch?v=_B3RVgdbEHU), führte die Bundesregierung weitere Verhandlungen mit den US-Amerikanern über den zukünftigen Betrieb von Nord Stream 2, die in Zusammenhang mit der Ukraine gebracht worden ist.
Am 21. Juli 2021 haben die Bundesregierung und die USA die „Gemeinsame Erklärung der USA und Deutschlands zur Unterstützung der Ukraine, der europäischen Energiesicherheit und unserer Klimaziele“ veröffentlicht (im Folgenden: Gemeinsame Erklärung) (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/gemeinsame-erklaerung-usa-und-deutschland/2472074). Darin hat Washington zugesagt, keine Maßnahmen zu ergreifen, um das Projekt zu blockieren.
Trotzdem zeichnet sich ab, dass sich die Verpflichtungen der Gemeinsamen Erklärung negativ auf die Energieträgerlieferungen auswirken könnten: In dieser Erklärung wird mit Sanktionen gegen russische Öl- und Gaslieferungen (inklusive Nord Stream 2) gedroht, „sollte Russland versuchen, Energie als Waffe zu benutzen, oder weitere aggressive Handlungen gegen die Ukraine begehen“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/gemeinsame-erklaerung-usa-und-deutschland/2472074). So soll ein von der US-Regierung vorgeschlagenen Abschaltmechanismus (https://www.wiwo.de/unternehmen/energie/streit-um-das-gasprojekt-mit-einem-abschaltmechanismus-droht-nord-stream-2-das-aus/26881546.html) eines der Sanktionswerkzeuge sein, das die Lieferungen von Erdgas über Nord Stream 2 stoppen soll. Außerdem soll die Rolle der Ukraine als Gastransitland über den bis 2024 laufenden bestehenden Vertrag für bis zu zehn weitere Jahre gewährleistet werden.
Am 28. Juli 2021 hat das US-Repräsentantenhaus einen Beschluss verabschiedet, der der US-Administration für 2022 das Recht auf derartige Sanktionsverzichtserklärungen entzieht (https://about.bgov.com/news/what-to-know-in-washington-bidens-agenda-advances-in-senate/). Es besteht also eine Ungewissheit, inwieweit die US-Regierung in der Lage ist, einen Verzicht auf die Sanktionen zuzusichern.
Die Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung auf die Entwicklung der US-Sanktionspolitik gegen den Bau bzw. Betrieb von Nord Stream 2 sowie die Auswirkungen der „Gemeinsamen Erklärung zur Unterstützung der Ukraine, der europäischen Energiesicherheit und unserer Klimaziele“ bedürfen nach Auffassung der Fragesteller weiterer Aufklärung.
Es ist ein umfangreiches Hilfspaket für die Ukraine vorgesehen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/gemeinsame-erklaerung-usa-und-deutschland/2472074), das „mindestens 175 Mio. US-Dollar“ in den sog. Grünen Fonds für die Ukraine und 70 Mio. US-Dollar für die Förderung bilateraler Energieprojekte mit der Ukraine beinhaltet. Zudem hat die Bundesregierung den Wunsch geäußert, „ein Resilienz-Paket“ von ungewisser Höhe für die Ukraine vorzubereiten. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung verpflichtet, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, weitere 1,77 Mrd. US-Dollar für die Unterstützung der regionalen Energiesicherheit der Drei-Meere-Initiative-Länder auszugeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Warum sieht die Bundesregierung weiterhin die Notwendigkeit, mit dem Drittstaat USA Verhandlungen über das europäische Projekt Nord Stream 2 zu führen?
Welche Bedingungen hat die US-amerikanische Seite in den Gesprächen zum Betrieb von Nord Stream 2 gestellt?
Hat die Bundesregierung die US-Regierung explizit gebeten, auf bestimmte Sanktionsmaßnahmen gegen Nord Stream zu verzichten, und wenn ja, auf welche, und warum?
Hat die Bundesregierung die US-Administration explizit um den Ausschluss der in der Schweiz ansässigen Nord Stream 2 AG von Sanktionsmaßnahmen gebeten, und wenn ja, warum?
Hat die Bundesregierung zu dem Risiko, dass sich aus den Entscheidungen des US-Kongresses auf eventuelle zukünftige Sanktionsentscheidungen gegen das Nord Stream 2-Projekt ergibt, Überlegungen angestellt, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Waren (Frage 5) aus Sicht der Bundesregierung einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht verhandlungsfähig, und wenn ja, welche, und warum?
Ist ein sog. Abschaltmechanismus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine der Optionen bei den Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der US-Regierung gewesen?
Wenn ja, unter welchen Bedingungen, und wie genau soll ein Abschaltmechanismus greifen?
Ist ein Abschaltmechanismus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) aus der Sicht der Bundesregierung ein legitimes und zielführendes Mittel?
Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage würde er beruhen?
Entstünde aus Sicht der Bundesregierung aus der Anwendung eines Abschaltmechanismus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ein Schadenersatzanspruch seitens Nord Stream 2 bzw. anderer Beteiligten gegen die Bundesregierung oder andere Verantwortliche?
Wenn nein, warum nicht?
Wäre aus der Sicht der Bundesregierung der Einsatz eines Abschaltmechanismus ohne Zustimmung Russlands rechtlich möglich, und warum?
Welche Folgen hätte die Androhung bzw. der Einsatz eines solchen Abschaltmechanismus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), der nach Ansicht der Fragesteller einen eklatanten Eingriff in die Investitionssicherheit darstellen würde, auf den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland?
Hat die Bundesregierung mögliche negative Auswirkungen für die Erdgasversorgung bzw. Energiesicherheit Deutschlands und Europas als Folge der Einführung eines Abschaltmechanismus analysiert?
a) Wenn ja, mit welchen Auswirkungen für die Erdgasversorgung bzw. Energiesicherheit Deutschlands und Europas rechnet die Bundesregierung laut ihrer Analyse?
b) Wenn nein, warum nicht?
Führt die Bundesregierung Gespräche mit der russischen Seite zu einer möglichen Änderung im Betrieb von Nord Stream 2 nach dem Ablauf des gegenwärtigen russisch-ukrainischen Transitvertrages, falls die Erdgastransitmengen durch die Ukraine sinken sollten?
Wenn ja, wie ist die von der Bundesregierung aktuell vertretene Position?
Hat die Bundesregierung zu den Möglichkeiten der USA, den Betrieb von Nord Stream 2 nach der Fertigstellung der Pipeline zu sanktionieren bzw. Einfluss auf deren Betrieb zu nehmen, Überlegungen angestellt, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, und wie schätzt sie diese Möglichkeiten ein?
Schließt die Bundesregierung jegliche Kompensationen aus dem Bundeshaushalt bzw. EU-Haushalt für einen möglichen Ausfall von Transitgebühren nach dem Ablauf des gegenwärtigen russisch-ukrainischen Erdgastransitvertrages aus?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn nein, aus welchen Mitteln soll dies geschehen?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung aus dem Beschluss des US-Kongresses zum Verzicht der US-Regierung, Sanktionen gegen Nord Stream 2 zu verhängen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), für die Gemeinsame Erklärung?
Hat die Bundesregierung Einschätzungen über die Wahrscheinlichkeit vorgenommen bzw. vornehmen lassen, dass die Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung und der US-Regierung durch die Entscheidung der US-Gesetzgeber außer Kraft gesetzt wird, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und warum?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung aus dem Beschluss des US-Kongresses zum Verzicht der US-Regierung, Sanktionen gegen Nord Stream 2 zu verhängen, für den Weiterbau bzw. den Betrieb von Nord Stream 2?
Hat die Bundesregierung Einschätzungen vorgenommen oder vornehmen lassen, welche die Auswirkungen einer möglichen Sanktionierung der in der Schweiz ansässigen Nord Stream 2 AG beurteilen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wie begründet die Bundesregierung die Gefahr, dass Russland Energielieferungen als Druckmittel einsetzen könnte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), auch im Hinblick auf die über 50-jährige Geschichte der Erdgasgeschäfte zwischen Deutschland und Russland bzw. der UdSSR?
Welche sind, entsprechend der Erklärung, die formalen Kriterien für die Einstufung von Handlungen der russischen Regierung als Missbrauch von Energie als politischer „Waffe“, deren Einsatz sanktioniert werden sollen, und wer entscheidet, ob diese Kriterien erfüllt sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche nationalen Maßnahmen und Maßnahmen der Europäischen Union zieht die Bundesregierung entsprechend der Gemeinsamen Erklärung mit der US-Administration in Betracht, falls Handlungen Russlands als Einsatz von Energie als politische „Waffe“ gewertet werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie genau hat die Bundesregierung vor, ihre diesbezüglichen Verpflichtungen umzusetzen (bitte konkret benennen)?
Erwartet die Bundesregierung Folgekosten für den deutschen Energiekunden durch folgende Maßnahmen, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte einzeln aufschlüsseln):
a) Risikoaufschlag auf den Gaspreis aufgrund des Abschaltmechanismus,
b) eine realisierte Abschaltung für den Zeitraum von sechs Monaten,
c) die Stärkung der Verhandlungsmacht der Ukraine und der damit nach Ansicht der Fragesteller verbundenen Überwälzung der Kosten eines für die Ukraine niedrigeren Gaspreises auf die deutschen und europäischen Kunden?
Tragen deutsche und europäische Kunden die Folgekosten der Erklärung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) allein?
Wenn ja, warum tragen die USA keinen Anteil, und wenn nein, welchen Anteil übernimmt die US-Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung?
Aus welchem Grund war die Verpflichtung der Bundesregierung im Rahmen der „Gemeinsamen Erklärung der Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschlands zur Unterstützung der Ukraine, der europäischen Energiesicherheit und unserer Klimaziele“ notwendig, insgesamt 245 Mio. US-Dollar („mindestens 175 Mio. US-Dollar“ in den sog. Grünen Fonds für die Ukraine und 70 Mio. US-Dollar für die Förderung bilateraler Energieprojekte mit der Ukraine, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) aufzuwenden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über konkrete Projekte in der Ukraine, die aus den Mitteln des sog. Grünen Fonds für die Ukraine finanziert werden bzw. werden sollen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche sind das?
b) Wenn nein, wie will die Bundesregierung den zweckgebundenen Einsatz der Mittel sicherstellen?
Welche sind die Erfolgskriterien für die aus dem sog. Grünen Fonds für die Ukraine geförderten Projekte, und wie werden sie nachgehalten?
Wozu soll aus Sicht der Bundesregierung das sog. Resilienz-Paket für die Ukraine dienen, und welche Höhe soll es haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie groß ist der finanzielle Beitrag der USA im Rahmen der „Gemeinsamen Erklärung der Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschlands zur Unterstützung der Ukraine, der europäischen Energiesicherheit und unserer Klimaziele“?