Das Scheitern des Krieges der Bundesregierung in Afghanistan
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Für die Beteiligung der Bundeswehr an den Einsätzen „International Security Assistance Force“ (ISAF), „Operation Enduring Freedom“ (OEF) und „Resolut Support Mission“ (RSM) in Afghanistan wurden durch den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) von 2001 bis zum 31. Dezember 2020 insgesamt rund 12,2 Mrd. Euro an einsatzbedingten Zusatausgaben geleistet. Dagegen wurden von 2001 bis 2020 insgesamt lediglich rund 425 Mio. Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe bereitgestellt (Bundestagsdrucksache 19/28361, Antwort zu Frage 14 f.).
Noch am 25. Februar 2021 ließ sich die Bundesregierung die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan durch den Deutschen Bundestag bestätigen, wobei nur die Fraktion DIE LINKE. geschlossen gegen eine Fortsetzung stimmte (Plenarprotokoll 19/218).
Und das, obwohl spätestens die „Afghanistan Papers“ der „Washington Post“, die die Herausgabe der Dokumente erst einklagen musste, 2019 schonungslos aufzeigten, in welchem Ausmaß die Öffentlichkeit über das Desaster in Afghanistan getäuscht und belogen wurde. Kein einziger der Generäle oder hohen Beamten glaubte demnach während seines Einsatzes tatsächlich an einen positiven Verlauf des Krieges in Afghanistan oder gar an einen Sieg. Trotzdem behaupteten sie alle öffentlich das Gegenteil (https://www.spiegel.de/politik/ausland/afghanistan-papers-wie-die-usa-ihr-militaerisches-desaster-schoenredeten-a-1300810.html).
Die Bundesregierung hat seit Beginn des internationalen Militäreinsatzes in Afghanistan vor knapp 20 Jahren den Export von Kriegswaffen und anderen Rüstungsgütern für mehr als 418 Mio. Euro in das Land genehmigt. Der weitaus größte Teil soll an die Streitkräfte der NATO-Verbündeten, an Botschaften oder an die Vereinten Nationen geliefert worden sein, darunter Panzer, gepanzerte Fahrzeuge sowie Handfeuerwaffen wie Gewehre und Maschinenpistolen (dpa vom 22. August 2021). In der laufenden Legislaturperiode war Afghanistan mit 29,8 Mio. Euro unter den zehn größten Empfängern deutscher Rüstungsgüter unter der Ländergruppe „Entwicklungsländer“ (Schriftliche Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 19/32038).
Deutsche Kriegswaffen haben in erster Linie die Kanadier, aber auch die niederländischen oder ungarischen Streitkräfte in Afghanistan erhalten. Nur etwa ein Zehntel sei für afghanische Empfänger erteilt worden. Dabei habe es sich vor allem um besonders geschützte Fahrzeuge, Minenräumgeräte, verstärkte Container und Schutzausrüstung wie Splitterschutzwesten oder Helme sowie Kommunikationsgeräte gehandelt. Die letzten Ausfuhrerlaubnisse wurden noch im Jahr 2021 erteilt: Es ging um besonders geschützte Geländewagen für die NATO und den Internationalen Währungsfonds (IWF) im Wert von zusammen 2,8 Mio. Euro (dpa vom 22. August 2021).
Allerdings hatte die Bundesregierung 10 000 Pistolen P1 aus Bundeswehrbeständen als Länderabgabe an die Afghan National Security Forces (Afghan National Army/ANA und Afghan National Police/ANP) übergeben. Die Übergabe in Kabul erfolgte am 24. Januar 2006 vom deutschen militärpolitischen Berater an das afghanische Innenministerium. Die Verteilung erfolgte jeweils hälftig an die ANA und die ANP. Der afghanische Innenminister hatte, neben dem afghanischen Verteidigungsminister, die Einhaltung des Endverbleibs zugesichert. Was aus den Waffen nach der Machtübernahme der militant-islamistischen Taliban geworden ist, ist dem Bundesministerium nicht bekannt (Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 19/32251). 2009 wurde jedoch bereits bekannt, dass deutsche Pistolen aus Bundeswehrbeständen auf dem Schwarzmarkt in Afghanistan und Pakistan gehandelt würden, darunter Waffen aus einer Lieferung des Bundesministeriums der Verteidigung von 10 000 Pistolen an die afghanischen Sicherheitskräfte (https://ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/pakistan/2021_Pakistan.pdf, S. 38).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass deutsche Pistolen aus Bundeswehrbeständen auf dem Schwarzmarkt in Afghanistan und Pakistan gehandelt wurden, darunter Waffen aus einer Lieferung des Bundesverteidigungsministeriums von 10 000 Pistolen an die afghanischen Sicherheitskräfte (https://www.spiegel.de/politik/ausland/armeebestaende-schwarzmarkt-boom-fuer-bundeswehrpistolen-in-afghanistan-a-654529.html)?
Wie bewertet die Bundesregierung ihre Aussage, dass „[m]it der Übergabe […] die Verantwortung der Bundesregierung für den innerstaatlichen Verbleib der Waffen“ endet (Bundestagsdrucksache 17/492, Frage 32) vor dem Hintergrund, dass Waffen aus der Lieferung des Bundesverteidigungsministeriums von 10 000 Pistolen P1 auf dem Schwarzmarkt in Afghanistan gehandelt wurden?
Ist die Antwort auf die Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 19/32251 so zu verstehen, dass im Rahmen der Ausstattungshilfe seit 2006 keine militärische Ausrüstung an afghanische Polizei- und Armeeeinheiten geliefert wurde?
Wenn nein, welche militärische Ausrüstung ist seit Übergabe der 10 000 Pistolen P1 geliefert worden (bitte entsprechend den Jahren einschließlich Anzahl, Wert und Bezeichnung der Ausrüstungsgüter auflisten)?
Ist die Antwort auf die Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 19/32251 so zu verstehen, dass seit der Länderabgabe von 10 000 Pistolen P1 keine weiteren Länderabgaben an afghanische Polizei- und Armeeeinheiten stattgefunden haben?
Wenn nein, welche militärische Ausrüstung ist seit Übergabe der 10 000 Pistolen P1 geliefert worden (bitte entsprechend den Jahren einschließlich Anzahl, Wert und Bezeichnung der Ausrüstungsgüter auflisten)?
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, dass durch den deutschen militärischen Beitrag im Rahmen der NATO-Mission Resolute Support die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte an den Standorten Masar-e Scharif und Kundus zur selbstständigen Wahrnehmung von Sicherheitsverantwortung weiter gesteigert werden konnte (Bundestagsdrucksache 19/26916, S. 5)?
Wurden seit 2001 Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter (Reexport, Sammelausfuhren) für das Endempfängerland Afghanistan erteilt?
Wenn ja, für welche Rüstungsgüter (bitte für Reexporte und Sammelausfuhren getrennt entsprechend den Jahren mit Angabe der Güterbeschreibung und Wert auflisten; für 2021 bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Sofern Reexport- und Sammelausfuhrgenehmigungen seit 2001 erteilt wurden, in welchen der zu Frage 6 aufgelisteten Fälle war der Empfänger das Innenministerium oder das Verteidigungsministerium Afghanistans?
Welche handelsüblichen Fahrzeuge hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren an die afghanischen Sicherheitskräfte abgegeben (Bundestagsdrucksache 19/31268, Antwort zu Frage 4; bitte nach Jahren unter Angabe der Anzahl, Hersteller, Bezeichnung bzw. des Fahrzeugtyps und Wertes auflisten)?
Hat die Bundesregierung mit den Ländern, die wie Kanada, die Niederlande oder Ungarn in Afghanistan für ihre Streitkräfte deutsche Rüstungsgüter erhalten haben, Kontakt aufgenommen, um den Endverbleib dieser Rüstungsexporte beim Endverwender zu prüfen, oder wird sie diesbezüglich zu diesen Ländern Kontakt aufnehmen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis konnte der Endverbleib aller Rüstungsexporte geprüft werden?
Wenn nein, hat es für die Bundesregierung keine Relevanz, ob sich die Rüstungsexporte an die in Afghanistan belieferten Streitkräfte noch beim Endverwender befinden?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass entsprechend Kommentaren in Medienberichten der Afghanistan-Krieg nicht nur einfach auf falschen Annahmen aufgebaut, sondern aufgrund einer bewussten Desinformationsstrategie mehrerer US-Regierungen geführt wurde (https://www.derstandard.de/story/2000128913211/afghanistan-und-die-taliban-zerbrochene-illusion)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib des 2017 genehmigten Exports von Flugkörperabwehrsystemen für Luftfahrzeuge und Teilen für Flugkörperabwehrsysteme für Luftfahrzeuge (A0004) an Afghanistan (Rüstungsexportbericht 2017, S. 89)?
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, dass das deutsche zivile Engagement zur Entstehung eines demokratisch kontrollierten Staatswesens, das sich zur Wahrung universeller Menschenrechte bekennt, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung, zum Zugang zu Bildung sowie insbesondere zur Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern hat beitragen können (Bundestagsdrucksache 19/26916, S. 5)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Situation der Angehörigen des 209. und des 217. Korps der afghanischen Armee an den Standorten Masar-e Scharif und Kunduz, deren Ausbildung und Beratung Hauptauftrag der Bundeswehr war (Bundestagsdrucksache 19/26916, S. 7)?
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, dass die Spezialkräfte des afghanischen Innenministeriums, zu deren Ausbildung und Beratung die Bundeswehr einen Beitrag geleistet hatte, im Februar 2021 die volle Einsatzbereitschaft erreicht hatte (Bundestagsdrucksache 19/26916, S. 7)?
Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, dass die Machteroberung der Taliban im Rahmen einer großangelegten Invasion erfolgte, die sich neben den Taliban aus Planung und logistischer Unterstützung aus Pakistan und mindestens 10 000 bis 15 000 internationalen Terroristen – überwiegend Pakistaner – zusammengesetzt habe (Reuters vom 1. September 2021)?
Teilt die Bundesregierung aus ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlicher) die Auffassung ehemaliger afghanischer Regierungsvertreter und US-Experten, die wiederholt eine Unterstützung Pakistans für die Taliban als ein Faktor beim Wiedererstarken der radikalen Islamisten bezeichnet haben (Reuters vom 1. September 2021)?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihr Verhältnis zu Pakistan?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die Spezialeinheit „Badri 313“ der Taliban über einige der am besten ausgebildeten und ausgerüsteten Kämpfer in Afghanistan verfügen soll und diese zumindest eine Grundausbildung in Pakistan bekommen haben sollen (AFP vom 31. August 2021)?
Bei welchen konkreten Projekten zum Thema Grenzmanagement und zur Extremismusprävention hat der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas Pakistan Unterstützung zugesagt (AFP vom 31. August 2021; bitte entsprechend den beiden Themen die Projekte einschließlich Projektziel und Fördervolumen auflisten)?
Welche Projekte im Bereich des Grenzmanagements unterstützt die Bundesregierung aktuell, und welche sollen fortgeführt werden (https://twitter.com/AuswaertigesAmt/status/1432626560226496512; bitte entsprechend den beiden Themen die Projekte einschließlich Projektziel und Fördervolumen auflisten)?
Teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Auffassung der Fragestelller, dass das afghanische Hoheitsgebiet, insbesondere die Gebiete, die von den Taliban kontrolliert werden, zur Beherbergung und Ausbildung von Terroristen und zur Planung terroristischer Handlungen benutzt wird (Resolution 1267 (1999) des UN-Sicherheitsrates vom 15. Oktober 1999), so dass die aktuelle Resolution 2593 (2021) des UN-Sicherheitsrates vom 30. August 2021 fordert, das afghanische Hoheitsgebiet nicht zur Bedrohung oder zum Angriff auf ein Land zu nutzen, Terroristen Unterschlupf zu gewähren oder auszubilden oder terroristische Handlungen zu planen oder zu finanzieren, und erneut darauf hinweist, wie wichtig es ist, den Terrorismus in Afghanistan zu bekämpfen?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die „East Turkestan Islamic Movement“ (ETIM), die unter anderem die UN als Terrorgruppe deklariert hat (https://www.un.org/securitycouncil/sanctions/1267/aq_sanctions_list/summaries/entity/eastern-turkistan-islamic-movement), von den Taliban ausgebildet und bei ihren terroristischen Handlungen unterstützt wird (https://www.reuters.com/article/usa-afghanistan-china-idDEKBN1FS2HI)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die ETIM in Afghanistan insbesondere in den Provinzen Badakhshan, Kunduz und Takhar operiert und mit den Gruppen Islamischer Dschihad, Lashkar-e-Islam und Tehrik-e Taliban Pakistan zusammenarbeitet (https://www.securitycouncilreport.org/atf/cf/%7B65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9%7D/s_2020_717.pdf, S. 16)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Russland und China ausdrücklich die Aufnahme des „Islamischen Staates“ (ISIL) und der ETIM in die Resolution 2593 (2021) des UN-Sicherheitsrates vom 30. August 2021 gefordert haben (https://www.thehindu.com/news/national/unsc-resolution-on-taliban-serves-indias-interest/article36198479.ece)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Aufnahme der Terrororganisationen ISIL und ETIM in die Resolution durch die Verfasser, Großbritannien, Frankreich, USA und Irland, abgelehnt wurde (https://news.un.org/en/story/2021/08/1098802)?
Wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnis über die Gründe der Ablehnung?