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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Geschäftspolitische Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit zur Einstellung des Projektes Teilzeit plus (G-SIG: 16010933)

Beurteilung und Gründe der Einstellung des Projektes Teilzeit plus <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

16.08.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/234903. 08. 2006

Geschäftspolitische Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit zur Einstellung des Projektes Teilzeit plus

der Abgeordneten Katja Kipping, Karin Binder, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Diana Golze, Dr. Barbara Höll, Katrin Kunert, Kornelia Möller, Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Dr. Axel Troost, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Dresden wurde von 2002 bis 2004 das Projekt Teilzeit plus von der Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt. Bei vorübergehender schlechter Auftragslage in Handwerksbetrieben arbeiteten die betroffenen Handwerker die Hälfte der Arbeitzeit in einem gemeinnützigen Verein. Die Lohnkosten für diese hälftige Arbeitzeit wurden von der Bundesagentur für Arbeit zu 80 Prozent gezahlt. Die Handwerksbetriebe mussten ihr qualifiziertes Personal nicht entlassen, die Bundesagentur für Arbeit bekam keine neuen arbeitslosen Kunden, die Vereine erhielten eine qualifizierte personelle Unterstützung für verschiedene kleine Wartungs- und Reparaturarbeiten. Wettbewerbsverzerrungen waren ausgeschlossen, da die Kreishandwerkerschaft, die auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen für gemeinnützige und zusätzliche Tätigkeiten ausstellt, das Projekt Teilzeit plus selbst managte und die Auftragslage der Handwerksbetriebe prüfte.

Das Projekt Teilzeit plus wurde von allen Beteiligten, der Kreishandwerkerschaft, den betroffenen Handwerksbetrieben und Handwerkern, den gemeinnützigen Vereinen und der Dresdner Agentur für Arbeit als ein äußerst sinnvolles und erfolgreiches Projekt beschrieben. Es wurde 2004 eingestellt, weil die Bundesagentur für Arbeit die finanzielle Unterstützung nach § 10 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch einstellte.

Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, war der Hintergrund dieser Entscheidung eine geschäftspolitische Weisung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Auf welche konkrete geschäftspolitische Weisung bezieht sich die Einstellung des Projektes Teilzeit plus, welches drohende Arbeitslosigkeit für Handwerker erfolgreich abwendete?

2

Welche Gründe hatte diese Weisung?

3

Wie und anhand welcher Kriterien beurteilt die Bundesregierung dieses Projekt? Welche Vor- und Nachteile hatte dieses Projekt aus der Sicht der Bundesregierung?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung den Fakt, dass ein innovatives und gesetzlich mögliches Projekt aufgrund der Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit eingestellt wird?

Berlin, den 1. August 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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