[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Reichardt, Enrico Komning,
Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/13 –
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert zivilgesellschaftliches
Engagement für Demokratie, für Vielfalt und gegen Extremismus auf der
kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene (
https://www.demokratie-
leben.de/fileadmin/Demokratie-Leben/Downloads_Dokumente/Foerdergrunds
aetze/200813_Grundsaetze_der_Foerderung_Kommune.pdf). Es ist ein Teil
des gesamtdeutschen Fördersystems und liegt in der Federführung des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die
Zielgruppen sind Kinder und Jugendliche, Eltern, Familienangehörige,
Bezugspersonen, junge Erwachsene und ehren-, neben- sowie hauptamtlich in
der Kinder- und Jugendhilfe tätige Beschäftigte (ebd., S. 3). Die
Handlungsbereiche des Bundesprogrammes beziehen sich auf die Kommunen, die
Länder, den Bund sowie Modellprojekte in den vorgenannten drei
Handlungsbereichen (ebd.).
1. Wie hoch waren die veranschlagten und verausgabten Mittel in den
Jahren 2018 bis 2020 (bitte tabellarisch und nach Kapiteln bzw. Titeln
und Bundesländern und Gemeinden auflisten und nach Oberzentrum,
Mittelzentrum, Unterzentrum, Kleinzentrum und Kleinstzentrum gemäß
§ 1 des Raumordnungsgesetzes [ROG] aufteilen)?
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird ausweislich des Ersten
Berichts der Bundesregierung zum Gesamtdeutschen Fördersystem für
strukturschwache Regionen nur mit seinem Handlungsbereich Kommune als Teil des
gesamtdeutschen Fördersystems aufgeführt. Weitere Informationen zum
Handlungsbereich Kommune mit der Förderung von aktuell 328 lokalen
„Partnerschaften für Demokratie“ sind auf der Website des Bundesprogramms
www.de
mokratie-leben.de öffentlich zugänglich.
Dort sind auch Informationen zu allen Projektförderungen von 2015 bis 2019
im Abschlussbericht der ersten Förderperiode des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ abrufbar (
www.demokratie-leben.de/das-programm/foerderperio
de-2015-2019). Für die zweite Förderperiode ab 2020 sind die Informationen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/111
20. Wahlperiode 22.11.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 22. November 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dort ebenfalls öffentlich zugänglich (
www.demokratie-leben.de/projekte-expert
ise/projekte-finden).
Eine statistische Auswertung zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ nach
den Kriterien des Raumordnungsgesetzes liegt der Bundesregierung nicht vor.
2. Wann wurde die beihilferechtliche Genehmigung erteilt, und wo wurde
diese veröffentlicht?
Die Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramm „Demokratie leben!“
stellen keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV
dar. Demzufolge ist eine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen
Union gemäß Artikel 108 Absatz 3 AEUV nicht notwendig.
3. Wie viele Förderverfahren wurden im Zeitraum von 2018 bis 2020
beendet (bitte tabellarisch auflisten)?
Mit dem Ende der ersten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ (2015 bis 2019) wurden alle rd. 750 Projektförderungen planmäßig
beendet. Weitere Informationen sind dem Abschlussbericht der ersten
Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu entnehmen, der auf der
Programmwebsite öffentlich zugänglich ist. Im Jahre 2020 wurden acht
Förderprojekte beendet.
4. Bei wie vielen Förderverfahren gingen die Verwendungsnachweise
rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind noch offen (bitte tabellarisch nach
Jahresscheiben aufteilen)?
Für die Förderjahre 2015 bis 2018 wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/22808 verwiesen. Für das Förderjahr 2019 wurden 116
Verwendungsnachweise verspätet eingereicht. In zwei Fällen wurden Fristverlängerungen
gewährt. Für das Förderjahr 2020 ist eine Beantwortung nicht möglich, da die
Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise für die
Zuwendungsempfänger teilweise noch läuft.
5. Wie viele dieser Förderverfahren wurden bereits abschließend geprüft
(bitte tabellarisch nach Jahresscheiben aufteilen)?
Förderjahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020
abgeschlossene Prüfungen 389 403 604 489 159 46
Stand: 31. August 2021
6. Wie viele dieser Förderverfahren waren ggf. zu beanstanden (bitte nach
der Art der Beanstandung tabellarisch nach Jahresscheiben aufteilen)?
7. Welche Maßnahmen leitete die Verwaltung nach dem Feststellen der
Beanstandung ggf. ein (bitte ggf. Art der Maßnahme tabellarisch nach
Jahresscheiben aufteilen)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Erhebungen vor.
8. Führt das zuständige Ministerium eine Erfolgsprüfung der verwendeten
Mittel durch?
a) Wenn ja, anhand welcher Kriterien?
b) Wenn nein, wieso wird diese nicht durchgeführt?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Ja. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/31409
verwiesen.
9. Wie viele Projektträger bzw. Zuwendungsempfänger, die über das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert wurden bzw. werden,
wurden seit 2018 zu welchem Zeitpunkt durch welche Sicherheitsbehörden
des Bundes bezüglich der Einhaltung der Förderrichtlinien überprüft?
a) Aus welchen Themenbereichen kamen die überprüften Projektträger
bzw. Zuwendungsempfänger (Rechtsextremismus, Linksextremismus
bzw. linke Militanz, Islamismus), und was waren die konkreten
Projekte?
b) In welchen der angeführten Fälle ging die Überprüfung auf Bitten
des Projektträgers zurück, und welche Überprüfungen wurden von
Seiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) bzw. BMFSFJ veranlasst?
c) In wie vielen der o. g. Fälle kam es ggf. zu Einschränkungen oder
Beendigungen der Förderung, und was war der jeweils konkrete
Anlass dafür (bitte nach Themenbereichen der Projekte und konkreten
Projekten aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Seit dem 1. Januar 2020 wurden acht Organisationen im Sinne der Anfrage
überprüft. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/23525
verwiesen. Die Projekte der überprüften Organisationen arbeiten in den
Themenfeldern Rechtsextremismus, Islamistischer Extremismus, Rassismus,
Islam- und Muslimfeindlichkeit, Antiziganismus, Homosexuellen- und
Transfeindlichkeit, Demokratieförderung im Kindesalter sowie Demokratieförderung
im Jugend- und jungen Erwachsenenalter. Die Überprüfungen gingen auf die
Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zurück. Seit 2020 kam es in diesem Zusammenhang zu keiner Beendigung
einer bestehenden Förderung.
10. Wie hoch waren bzw. sind die Rückforderungen durch die
Bewilligungsbehörden aufgrund der o. g. Sachverhalte?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Erhebungen vor.
a) Wie viele Mahnbescheide wurden ausgestellt?
Für die Förderjahre 2015 bis 2018 wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/22808 verwiesen. Im Förderjahr 2019 wurden 41 Mahnverfahren
durchgeführt. Für das Förderjahr 2020 ist eine Beantwortung nicht möglich, da
die Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise für die
Zuwendungsempfänger teilweise noch läuft.
b) Wie hoch sind die Beträge, die bis jetzt von den betroffenen
Zuwendungsempfängern rückerstattet wurden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Erhebungen vor.
11. In wie vielen Fällen hat die Bewilligungsbehörde von 2018 bis heute
Zuwendungsbescheide ersatzweise an juristische Personen des privaten
Rechts erteilt, die nur bis zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nach den
§§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) den Nachweis der Stellung eines
erfolgversprechenden Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit
führten?
12. Welche Konsequenzen ziehen die zuständigen Bundesbehörden, wenn
die vorgenannten juristischen Personen des privaten Rechts einen
begünstigenden Zuwendungsbescheid erhielten, im Nachhinein aber keine
Gemeinnützigkeit erlangt haben?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die erste Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/19794 verwiesen. In der
zweiten Förderperiode (seit 2020) wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt acht
Bewilligungen an Träger ohne Nachweis der Gemeinnützigkeit erlassen. Alle
Träger haben eine Auflage zur Nachreichung des Nachweises der
Gemeinnützigkeit erhalten und haben diese erfüllt.
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ISSN 0722-8333]