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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mögliche Gefahr der Förderung verfassungsfeindlicher Organisationen durch ein Demokratiefördergesetz

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

29.11.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/5812.11.2021

Mögliche Gefahr der Förderung verfassungsfeindlicher Organisationen durch ein Demokratiefördergesetz

der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie (Demokratieförder- oder auch Wehrhafte-Demokratie-Gesetz) wurde in der 19. Legislaturperiode nicht verabschiedet, weil die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag laut Medienberichten unter anderem darauf bestand, dass Fördermittel nur derjenige erhalten könne, der sich schriftlich zur Demokratie bekenne (https://www.sueddeutsche.de/politik/demokratie-foerdergesetz-blockade-seehofer-1.5256848). Nach dem Willen der Fraktion der SPD soll das Gesetz nun „gleich nach der Bundestagswahl mit neuen Mehrheiten“ auf den Weg gebracht werden (https://www.tagesschau.de/investigativ/wehrhafte-demokratie-gesetz-101.html).

Laut Medienberichten beanstandete die Fraktion der CDU/CSU insbesondere, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch „zu linke“ Organisationen von den staatlichen Fördermitteln bei der „Prävention und Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Extremismus“ profitieren könnten (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-csu-unionsfraktion-bremst-demokratiefoerdergesetz-aus-a-6fef4874-c411-4bbb-ab2e-64cb1f06976a). Die Fraktion der CDU/CSU forderte eine „Erneuerung der ,Extremismusklausel‘“, nach der nur Organisationen gefördert werden dürfen, die sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-csu-unionsfraktion-bremst-demokratiefoerdergesetz-aus-a-6fef4874-c411-4bbb-ab2e-64cb1f06976a).

Eine Forderung, die die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey (SPD) nicht nachvollziehen konnte; die „Leidtragenden“ der Unions-„Blockadehaltung“ seien aus ihrer Sicht „die vielen Engagierten in ganz Deutschland, die sich Tag für Tag für unsere Demokratie und gegen jede Form von Extremismus“ einsetzten (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-03/rechtsextremimus-antisemitismus-demokratie-cdu-widerstand; https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-csu-unionsfraktion-bremst-demokratiefoerdergesetz-aus-a-6fef4874-c411-4bbb-ab2e-64cb1f06976a).

Ziel des Gesetzes sei laut der Pressemitteilung der Bundesregierung von Mitte Mai 2021 „insbesondere die Schaffung eines gesetzlichen Auftrags des Bundes zur Erhaltung und Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie, für Vielfalt und gegen alle Erscheinungsformen des Extremismus“ (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/179334/97576dd4a085ab28e0cb564132e87e4c/20210512-eckpunkte-wehrhafte-demokratie-gesetz-data.pdf). Das Gesetz ist Teil eines 89-Punkte-Plans gegen Rechtsextremismus und Rassismus, den das Bundeskabinett im Dezember 2020 vorgelegt hat (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kabinett-rechtsextremismus-1819828; https://www.rnd.de/politik/union-und-spd-streiten-wegen-89-punkte-plan-gegen-rassismus-und-rechtsextremismus-M27BSVPRCEB5ULC3NXCIJJMKAI.html).

Medienberichte bezeichneten es als „seltenen Vorgang“, dass ein „politisches Vorhaben, dem die Bundesregierung samt Bundeskanzlerin grundsätzlich zugestimmt“ hätten, durch die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag aufgehalten worden sei (https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/unionsfraktion-stoppt-demokratiefoerdergesetz/). Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer, selbst Mitglied der Union, zeigte sich sogar „maßlos enttäuscht“ über die „Blockade“ des Demokratiefördergesetzes durch die Fraktion der CDU/CSU (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-04/horst-seehofer-csu-demokratiefoerderungsgesetz-blockade-extremismus-union-kritik?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F).

Die Fragesteller sehen hier grundsätzliche Fragen im Hinblick auf die Förderung der politischen Bildungsarbeit und der Demokratieerziehung des wehrhaften Verfassungsstaates berührt. Die Abschaffung der „Extremismusklausel“ ging auf maßgebliches Betreiben der SPD zurück (https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/extremismusklausel-abgeschafft). Die Gefahr, dass verfassungsfeindliche Organisationen staatliche Fördermittel erhalten, steht damit nach Auffassung der Fragesteller manifest im Raum, zumal auch im Sondierungspapier von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das als Grundlage für die Koalitionsverhandlungen dient, explizit die Absicht bekundet wurde, ein Demokratiefördergesetz in der 20. Legislaturperiode auf den Weg zu bringen (https://www1.wdr.de/nachrichten/sondierungspapier-100.pdf, S. 10).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Hat sich die Bundesregierung zu der Besorgnis der Fraktion der CDU/CSU, dass bei einer Verabschiedung des Demokratiefördergesetzes ohne Extremismusklausel eine „wirksame Verhinderung staatlicher Finanzierung von extremistischen Organisationen“ – so der Abgeordnete der Fraktion der CDU/CSU Mathias Middelberg laut Medienberichten – nicht möglich sei, eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (https://taz.de/Union-blockiert-Gesetzesvorhaben/!5778171/; https://www.tichyseinblick.de/meinungen/demokratiefoerdergesetz-spd-extremismusklausel/)?

Was waren die Argumente dafür, dass die Bundesregierung die Aufnahme einer Extremismusklausel in das Demokratiefördergesetz für nicht angezeigt hielt?

2

Wie lautete die in Medienberichten erwähnte „verpflichtende Demokratieerklärung“, mit der das Demokratiefördergesetz ergänzt werden sollte (https://taz.de/Union-blockiert-Gesetzesvorhaben/!5778171/)?

3

Kann die Bundesregierung angeben, wann mit Blick auf die Zuwendung staatlicher Fördermittel im Rahmen des avisierten Demokratiefördergesetzes Organisationen als nicht förderwürdig zu qualifizieren sind (bitte ausführen, https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/unionsfraktion-stoppt-demokratiefoerdergesetz/)?

Wenn ja, kann die Bundesregierung hierfür insbesondere mit Blick auf Organisationen, die im linken Spektrum anzusiedeln sind, die entsprechenden Kriterien nennen (bitte entsprechend ausführen)?

Wenn nein, wie will die Bundesregierung dann ausschließen, dass verfassungsfeindliche Organisationen in den Genuss staatlicher Förderung kommen?

4

Was genau versteht die Bundesregierung in der o. g. „Eckpunkte“-Pressemitteilung unter „Schaffung eines gesetzlichen Auftrags des Bundes zur Erhaltung und Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und des zivilgesellschaftlichen Engagement […] für Vielfalt“ (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/179334/97576dd4a085ab28e0cb564132e87e4c/20210512-eckpunkte-wehrhafte-demokratie-gesetz-data.pdf)?

Was genau versteht die Bundesregierung in diesem Kontext unter „Vielfalt“?

Kann die Bundesregierung Kriterien dafür angeben, wann genau von einem „zivilgesellschaftlichen Engagement […] für Vielfalt“ die Rede sein kann, und wann nicht (bitte diese Kriterien nennen)?

Aufgrund welcher Überlegungen bedarf es eines „gesetzlichen Auftrags des Bundes zur Erhaltung und Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagement […] für Vielfalt“?

5

Welche Vorfälle hat die Bundesregierung im Auge, wenn sie in ihrer „Eckpunkte“-Pressemitteilung davon spricht, dass „Radikalisierungen von Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft“ „der Nährboden für bekannte und neue Extremismen“ seien (bitte diese Vorfälle angeben)?

Gibt es seitens der Bundesregierung ein Konzept dafür, wie der in diesem Zusammenhang angesprochene „interdisziplinäre und ressortübergreifende Ansatz“, der aufgrund der „erheblichen internationalen Dimension“ zu „verankern“ sei, inhaltlich ausgestaltet sein soll?

Wen genau verortet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang als „Mitte der Gesellschaft“ (bitte auch angeben, auf welche wissenschaftlichen Studien sich die Bundesregierung hier ggf. stützt, um den Begriff „Mitte der Gesellschaft“ abzusichern)?

6

Kann die Bundesregierung angeben, aufgrund welcher Vorgänge sie in ihrer „Eckpunkte“-Pressemitteilung zu der Auffassung gekommen ist, der „organisierte Sport“ sei „vom Extremismus bedroht“ (wenn ja, bitte diese Vorgänge aufführen)?

7

Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Frage 6 Kriterien dafür entwickelt, wie im Bereich der Sportförderung ggf. das „Strategiekonzept gegen Rassismus, Antisemitismus und Extremismus“ inhaltlich auszugestalten ist?

Wenn ja, welche Kriterien sind dies?

Wenn nein, warum hat die Bundesregierung hier bisher keine Kriterien entwickelt?

8

Welche „Impulse“ meint die Bundesregierung, wenn sie in ihrer „Eckpunkte“-Pressemitteilung davon spricht, dass „die Gesellschaft in Deutschland durch neue Impulse zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Extremismus“ aufgrund des „internationalen Austausches“ „bereichert“ werde (bitte Beispiele für diese „Impulse“ nennen und auch erläutern, warum sich diese „bereichernd“ auswirken)?

Hat die Bundesregierung bestimmte Staaten besonders im Auge, wenn sie von der Bereicherung durch „internationalen Austausch“ spricht (wenn ja, bitte diese Staaten nennen)?

Gibt es auch Staaten, von denen aus Sicht der Bundesregierung keine „Impulse zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Extremismus“ ausgehen (wenn ja, bitte diese Staaten nennen)?

9

Kann aus der o. g. Feststellung der Bundesregierung geschlossen werden, dass sie die Bemühungen und Forschungsaktivitäten zur „Prävention und Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Extremismus“ für so defizitär hält, dass sie „neuer Impulse“ bedürfen?

Wenn ja, wo genau sieht die Bundesregierung Defizite bei der „Prävention und Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Extremismus“ in Deutschland (bitte auch angeben, wie diese Defizite ggf. behoben werden können)?

Wenn nein, warum bedarf es dann bei der „Prävention und Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Extremismus“ „neuer Impulse“?

10

Welche außenpolitischen Konsequenzen ergeben sich aus der Aussage der Bundesregierung in ihrer „Eckpunkte“-Pressemitteilung (ebd.), die „Prävention und Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Extremismus“ sei auch in der „Auswärtigen Kultur- und Bildungsarbeit von besonderer Bedeutung“ und solle daher als „Querschnittsaufgabe implementiert werden“ (bitte auch ausführen, wie die Bundesregierung das Verhältnis zu Staaten gestalten will, die sich dieser „Querschnittsaufgabe“ zu entziehen trachten)?

11

Hat die Bundesregierung Vorstellungen darüber entwickelt, wie sich die in Frage 10 angesprochene „Querschnittsaufgabe“ in der „Auswärtigen Kultur- und Bildungsarbeit“ widerspiegeln soll?

Wenn ja, liegt hierzu bereits ein Konzept vor (wenn ja, bitte dessen wesentliche Inhalte aufführen)?

Wenn nein, warum wurde hierzu bisher kein Konzept entwickelt?

12

Was meint die Bundesregierung, wenn sie in ihrer „Eckpunkte“-Pressemitteilung (ebd.) davon spricht, „Prävention und Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Extremismus“ beinhalteten auch, „dass auf internationaler Ebene im Bereich der Strategischen Kommunikation der Kampf gegen Desinformation forciert werden“ müsse?

Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter „Strategischer Kommunikation“ (bitte auch die Akteure und/oder Institutionen dieser „Strategischen Kommunikation“ nennen)?

Welche Art von „Desinformation“ hat die Bundesregierung hier im Blick (bitte auch die Kriterien nennen, die die Bundesregierung zugrunde legt, wenn sie von „Desinformation“ spricht)?

Berlin, den 27. Oktober 2021

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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