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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Austausch der Bundesregierung mit Unternehmen aus dem Bereich der Cybersecurity
(insgesamt 39 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
12.01.2022
Antwortdauer
35 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/21608.12.2021
Austausch der Bundesregierung mit Unternehmen aus dem Bereich der Cybersecurity
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Victor Perli, Anke Domscheit-Berg, Andrej
Hunko, Dr. Gesine Lötzsch, Ina Latendorf, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte,
Jessica Tatti und der Fraktion DIE LINKE.
Austausch der Bundesregierung mit Unternehmen aus dem Bereich der
Cybersecurity
Virtual Solution sichert die Kommunikation der Bundesregierung,
Verschlusssachen (VS) sowie ministerielle E-Mails (https://www.wiwo.de/unternehmen/i
t/sicheres-telefonieren-bundesregierung-hat-hochsicherheits-iphones-bestellt/12
794666-2.html). Bereits im April 2020 wies der damalige Abgeordnete Fabio
De Masi im 3. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages der 19.
Legislaturperiode zur Insolvenz des einstigen DAX-Konzerns Wirecard
gegenüber der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sowie dem damaligen
Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz auf ein Näheverhältnis zwischen dem
Hauptgesellschafter der Virtual Solution, Nicolaus von Rintelen, und dem
flüchtigen Wirecard-Manager Jan Marsalek hin (https://www.bloomberg.com/n
ews/articles/2021-04-23/merkel-warned-of-wirecard-fugitive-link-in-cell-phon
e-software). Dies ist auch in mehreren parlamentarischen Anfragen des
damaligen Abgeordneten Fabio De Masi dokumentiert (siehe https://www.fabio-de-m
asi.de/kontext/controllers/document.php/519.a/5/ef44ca.pdf sowie https://www.
fabio-de-masi.de/kontext/controllers/document.php/551.1/5/533965.pdf). Die
jüngste Berichterstattung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ sowie
weiterer österreichischer Medien bekräftigen die geschäftlichen Beziehungen
bzw. den Austausch von Nicolaus von Rintelen mit Jan Marsalek sowie dessen
mutmaßlichen Fluchthelfer und früheren Agenten des Bundesamtes für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung der Republik Österreich, Martin W.
(vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-und-virtual-solut
ion-was-den-unternehmer-nico-von-rintelen-mit-jan-marsalek-verbindet-a-7776
bfc2-3832-4283-995f-1199216d00e1 sowie https://zackzack.at/2021/11/19/regi
erung-baute-fuer-cyberaufklaerung-auf-marsalek-umfeld/ und https://www.ders
tandard.de/story/2000131279944/jan-marsalek-tauchte-rund-um-
hackerangriffauf-aussenministerium-auf). Gegenüber dem österreichischen
Nachrichtenmagazin „ZackZack“ führte die Firma Virtual Solution mit Blick auf eine Anfrage
des österreichischen Außenamtes zur Nutzung der Dienste von Virtual Solution
nach einem Hackerangriff auf das österreichische Außenamt aus: „Es gab aus
Österreich eine Anfrage an eine deutsche Bundesbehörde zu SecurePIM
(Kommunikationslösung für nationale Verschlusssachen, Anm.). Die deutsche
Bundesbehörde hat dann weitere Auskünfte zu SecurePIM im internationalen
Einsatz bei Virtual Solution eingeholt.“ (https://zackzack.at/2021/09/15/wien-und-
berlin-setzen-auf-firmen-im-wirecard-dunstkreis/). Laut der jüngsten
Berichterstattung war der suspendierte österreichische Diplomat Dr. Johannes Peterlik,
dem die Weitergabe der Nowitschok-Formel an Jan Marsalek vorgeworfen wird
Deutscher Bundestag Drucksache 20/216
20. Wahlperiode 08.12.2021
(https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-10/oesterreich-johannes-
peterlik-ermittlung-diplomat-suspendierung-dokumente-leak?utm_refrrer=https
%3A%2F%2Fwww.google.de%2F), Ausgangspunkt der Anfrage der Republik
Österreich an die deutschen Behörden und Jan Marsalek sowie Martin Weiss in
diese Bemühungen eingebunden. Auch der damalige Bundesaußenminister und
nunmehr amtierende Kanzler der Republik Österreich, Alexander Schallenberg,
soll informiert gewesen sein (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehm
en/wirecard-und-virtual-solution-was-den-unternehmer-nico-von-rintelen-mit-j
an-marsalek-verbindet-a-7776bfc2-3832-4283-995f-1199216d00e1 sowie
https://zackzack.at/2021/11/19/regierung-baute-fuer-cyberaufklaerung-auf-mar
salek-umfeld/).
Die Bundesregierung dementiert aber eine Befassung deutscher Behörden mit
der Anfrage und lässt nur die Möglichkeit eines Austausches auf hochrangiger
politischer Ebene offen. Über den Inhalt des potentiellen Austausches erteilte
sie bisher keine Auskunft. So antwortet die Bundesregierung auf die Frage des
damaligen Abgeordneten Fabio De Masi und der Fraktion DIE LINKE. „Haben
sich Vertreter der österreichischen Regierung oder von österreichischen
Behörden seit 2015 mit Bezug auf die Firma Virtual Solution an die Bundesregierung
gewandt (bitte Kontakte nach Datum, Anlass und Personen auflisten)?“ in der
Kleinen Anfrage mit dem Titel „Austausch der Bundesregierung mit
Unternehmen aus dem Bereich Cybersecurity sowie potentielle nachrichtendienstliche
Aspekte des Wirecard-Skandals“ (Bundestagsdrucksache 19/32329) wie folgt:
„Der Bundesregierung sind nach umfangreicher Abfrage aller Ressorts und
Geschäftsbereichsbehörden auf Fachebene keine Kontakte im Sinne der
Fragestellung bekannt. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche auf hoher politischer
Ebene (Minister, Staatssekretäre) zwischen der Bundesregierung und
hochrangigen Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung keine
Angaben.“.
Weiterhin wurde durch Anfrage des Abgeordneten Victor Perli (DIE LINKE.)
bekannt, dass der damalige Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen,
Wolfgang Schmidt, seit 2020 fünf Mal Gespräche mit Nicolaus von Rintelen
führte, drei Mal innerhalb von fünf Tagen (vgl. Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 20/40). Im Unterschied zu allen weiteren Gesprächen von
Staatssekretären mit Nicolaus von Rintelen bzw. der Firma Virtual Solution, in denen es um
Produkterweiterungen und technische Aspekte ging, wird als Inhalt des
Gesprächs immer nur „allgemeiner Austausch“ benannt. Nicolaus von Rintelen
führt dazu gegenüber dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ aus, dass es
auch darum gegangen sei, einen Verkauf des Unternehmens ins Ausland zu
unterbinden (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-und-vi
rtual-solution-was-den-unternehmer-nico-von-rintelen-mit-jan-marsalek-verbin
det-a-7776bfc2-3832-4283-995f-1199216d00e1). Der „Focus“ berichtet über
das Unternehmen DSR Decision Supporting Information Research Forensic
GmbH (DSIRF), welches Spionagesoftware entwickelt (vgl. https://www.focu
s.de/politik/vorab-aus-dem-focus-volle-kontrolle-ueber-zielcomputer-das-raetse
l-um-die-spionage-app-fuehrt-ueber-wirecard-zu-putin_id_24442733.html).
Das Unternehmen soll Beziehungen zum Kreml unterhalten, und eine
vertrauliche Präsentation der Dienste des Unternehmens soll durch einen
Vertrauensmann aus dem Umfeld der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) Jan
Marsalek angeboten worden sein. Das Unternehmen widerspricht einigen der
Darstellungen des Artikels auf seiner Homepage (https://dsirf.eu/dichtung-und-wahr
heit) und führt aus, auch im Austausch mit deutschen und österreichischen
Behörden zu stehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Bundesministerien kommen nach Kenntnis der
Bundesregierung Produkte und Dienstleistungen der Virtual Solution AG zum Einsatz
(bitte vollständig auflisten)?
2. Kommen nach Kenntnis der Bundesregierung die Produkte und
Dienstleistungen der Virtual Solution AG im Bundeskanzleramt und in
nachgeordneten Behörden zum Einsatz (wenn ja, bitte vollständig auflisten)?
3. Wann wurden die Verträge über den Einsatz von Produkten und
Dienstleistungen der Virtual Solution in den Bundesministerien und im
Bundeskanzleramt jeweils geschlossen, wann hat die Anbahnung der Verträge
stattgefunden, und seit wann kommen die Produkte zum Einsatz (bitte
tabellarisch angeben)?
4. Wer hat seitens der Bundesregierung oder der Bundesministerien an den
Vertragsverhandlungen mit der Virtual Solution AG teilgenommen (bitte je
Vertrag angeben)?
5. In welchen Bundesbehörden kommen nach Kenntnis der Bundesregierung
Produkte und Dienstleistungen der Virtual Solution AG zum Einsatz (bitte
vollständig auflisten und nach Ressortzugehörigkeit aufschlüsseln)?
6. Wann wurden die Verträge über den Einsatz von Produkten und
Dienstleistungen der Virtual Solution für die in Frage 5 genannten Bundesbehörden
geschlossen, wann hat die Anbahnung der Verträge stattgefunden, und seit
wann kommen die Produkte zum Einsatz (bitte je Bundesbehörde
tabellarisch angeben)?
7. Wer hat seitens der Bundesregierung, der Bundesministerien und der
nachgeordneten Bundesbehörden an den Vertragsverhandlungen mit der Virtual
Solution AG zum Einsatz der Produkte in Bundesbehörden teilgenommen
(bitte je Vertrag angeben)?
8. In welchen Landesbehörden kommen nach Kenntnis der Bundesregierung
Produkte und Dienstleistungen der Virtual Solution AG zum Einsatz (bitte
auflisten)?
9. Waren Vertreter der Bundesregierung, der Bundesministerien oder der
Bundesbehörden an den Vertragsverhandlungen bzw. an dem
Zustandekommen des Vertrages zwischen Landesbehörden und der Virtual Solution
AG beteiligt, und wenn ja, wer war zu welchem Zweck bei welchem
Vertragsabschluss mit welcher Landesbehörde seitens der Bundesregierung,
der Bundesministerien oder der Bundesbehörden beteiligt (bitte
aufgeschlüsselt je Landesbehörde angeben)?
10. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben, die sich aus den Verträgen mit der
Virtual Solution AG seit Beginn der Geschäftsbeziehung ergeben haben
(bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesministerium und
Bundesbehörde pro Jahr angeben)?
11. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben, die sich aus den Verträgen mit der
Virtual Solution AG in diesem und im nächsten Jahr ergeben (bitte
insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesministerium und Bundesbehörde pro
Jahr angeben)?
12. Welche Kontakte jeglicher Art hatte die Bundesregierung unter
Beteiligung von Staatssekretären aus allen Geschäftsbereichen des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) oder des Bundesministeriums des Innern, für
Bau und Heimat (BMI) mit der Firma Virtual Solution AG bzw. deren
Gesellschafter Nicolaus von Rintelen in den letzten fünf Jahren (siehe
Antwort auf die Schriftliche Frage 12 des Abgeordneten Klaus Ernst auf
Bundestagsdrucksache 19/27994 sowie die Antwort zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 20/40; bitte für alle Termine angeben, an welchem Datum,
mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-
Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der
Termin stattgefunden hat)?
13. Welche Kontakte jeglicher Art hatte die Bundesregierung unter
Beteiligung von Staatssekretären aus allen Geschäftsbereichen mit der Firma
Virtual Solution AG bzw. deren Gesellschafter Nicolaus von Rintelen in den
letzten fünf Jahren (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 12 des
Abgeordneten Klaus Ernst auf Bundestagsdrucksache 19/27994 bitte für alle
Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen
Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat,
Direktnachrichten o. Ä.], wo und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)?
14. Welche Kontakte jeglicher Art hatten Vertreter von Bundesbehörden nach
Kenntnis der Bundesregierung mit dem Gesellschafter der Firma Virtual
Solution AG, Nicolaus von Rintelen, in den letzten fünf Jahren (bitte für
alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit
welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat,
Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)?
15. Welcher Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen war in der
19. Legislaturperiode Ansprechpartner der Firma Virtual Solution für
Themen, die Produkte und Dienstleistungen der Firma betreffen?
16. Haben sich Vertreter der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren
in Gesprächen mit Vertretern ausländischer Regierungen über die Firma
Virtual Solution ausgetauscht?
17. Haben sich Vertreter der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren
in Gesprächen mit Vertretern ausländischer Regierungen für die Firma
Virtual Solution eingesetzt?
18. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Staaten Produkte
und Dienstleistungen der Firma Virtual Solution eingesetzt werden, und
wenn ja, in welchen?
19. Hält die Bundesregierung den Einsatz von Produkten und Dienstleistungen
der Firma Virtual Solution in Bundesbehörden weiterhin für sicher und
unbedenklich?
20. Auf wessen Wunsch, wo, wie, zu welchem Zweck und mit welchen
Gesprächsinhalten haben sich der damalige Staatssekretär Wolfgang Schmidt
und Nicolaus von Rintelen am 5. Februar 2020, 7. Februar 2020, 10.
Februar 2020, 27. Januar 2021 und 28. Januar 2021 ausgetauscht (siehe
Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/40)?
21. Welche weiteren Ausführungen kann die Bundesregierung zu den Inhalten
der Gespräche des damaligen Staatssekretärs Wolfgang Schmidt mit
Nicolaus von Rintelen machen, und kann sie dessen in der Vorbemerkung der
Fragesteller wiedergegebenen Ausführungen über den Inhalt der
Gespräche bestätigen?
22. Wie erklärt die Bundesregierung den in der Vorbemerkung der Fragesteller
erläuterten Widerspruch zwischen der Aussage des Unternehmens Virtual
Solution, wonach ein Kontakt im Zusammenhang mit dem Interesse des
österreichischen Außenamtes an den Diensten der Firma im Bereich
Cybersecurity mit deutschen Behörden stattgefunden habe, und der Antwort
der Bundesregierung auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte
Anfrage, wonach ein solcher Kontakt auf politischer Ebene erfolgt sei?
23. Wurde bei der Lizenzierung und Zulassung der Produkte und
Dienstleistungen der Virtual Solution AG durch das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) auch eine Sicherheitsüberprüfung des
Gesellschafters Nicolaus von Rintelen durchgeführt, und wenn ja, wann, durch
wen, und mit welchem Ergebnis?
24. Welche natürlichen oder juristischen Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte (ultimate
beneficial owners) der Virtual Solution AG?
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gesellschafter bzw.
wirtschaftlich Berechtigte der Virtual Solution AG?
26. Wurde im Zuge der Lizenzierung die Eigentümerstruktur von Virtual
Solution durch das zuständige Bundesamt für Verfassungsschutz geprüft, und
wenn ja, wie genau sah diese Prüfung aus, und welche Ergebnisse hat
diese hervorgebracht?
27. Wurde im Zuge der Lizenzierung die Struktur der Eigentümerverhältnisse
von Virtual Solution darauf überprüft, dass Virtual Solution im Eigentum
der Secoresoft Finance AG ist und nach Schweizer Recht die
Eigentümerstruktur durch einen sogenannten UBO (Ultimate Beneficiary Owner)
verdeckt werden kann?
28. Wurde im Zuge der Lizenzierung Kontakt zum Treuhänder aufgenommen,
der über die Dokumente der Treuhandlösung verfügt?
29. Wurde im Zuge der Lizenzierung das Verhältnis von Nicolaus von
Rintelen und Leonid Mikhelson überprüft (vgl. https://www.spiegel.de/wirtscha
ft/unternehmen/wirecard-und-virtual-solution-was-den-unternehmer-
nicovon-rintelen-mit-jan-marsalek-verbindet-a-7776bfc2-3832-4283-995f-119
9216d00e1)?
30. Gab es zwischen Vertretern der Bundesregierung und dem Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik in den letzten zwei Jahren einen
Austausch über das Näheverhältnis zwischen Jan Marsalek, Martin W.
(ehemaliger Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung in Österreich) und dem Gesellschafter der Virtual
Solution AG, Nicolaus von Rintelen, hinsichtlich der Notwendigkeit zur
Prüfung der Zuverlässigkeit der vom BSI genutzten SecurePIM-Lösung
oder der Geschäftsbeziehungen der Virtual Solution AG (siehe Antwort
auf die Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/28338)?
31. Falls ein solcher in Frage 30 benannter Austausch stattgefunden hat,
zwischen wem hat dieser Austausch wann stattgefunden, und mit welchem
Gesprächsergebnis?
32. Gab es in den letzten fünf Jahren zwischen Vertretern der Bundesregierung
und von Sicherheitsbehörden des Bundes und/oder der Länder einen
Austausch über das Näheverhältnisse zwischen Jan Marsalek, Martin W.
(ehemaliger Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung in Österreich) und dem Gesellschafter der Virtual
Solution AG, Nicolaus von Rintelen, hinsichtlich der Notwendigkeit einer
Prüfung der Zuverlässigkeit der vom BSI genutzten SecurePIM-Lösung oder
der Geschäftsbeziehungen der Virtual Solution AG?
33. Falls ein solcher in Frage 32 benannter Austausch stattgefunden hat,
zwischen wem hat dieser Austausch wann stattgefunden, und mit welchem
Gesprächsergebnis?
34. Haben sich Vertreter der Bundesregierung oder nachgeordneter
Bundesbehörden seit dem Jahr 2016 mit der österreichischen DSIRF GmbH
(DSIRF) bzw. ihren Vertretern oder der mit ihr in Zusammenhang
stehenden Firmen (BM Technologies AG (Liechtenstein), DSIRF Decision
Supporting Information Research and Forensic AG (Schweiz), DSR Decision
Supporting Information Research Forensic GmbH (Österreich), MLS
Machine Learning Solutions GmbH (Österreich), SPCS Investment GmbH
(Wien, Österreich), B & C Privatstiftung (Österreich)) ausgetauscht, und
wenn ja, wann, wie oft, mit welchen Teilnehmern auf beiden Seiten, in
welcher Art (Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.), und zu
welchem Zweck (siehe https://www.focus.de/politik/vorab-aus-dem-focus-
volle-kontrolle-ueber-zielcomputer-das-raetsel-um-die-spionage-app-fuehr
t-ueber-wirecard-zu-putin_id_24442733.html; bitte tabellarisch angeben)?
35. Wurden seit dem Jahr 2016 Produkte oder Services der DSIRF oder der
mit ihr im Zusammenhang stehenden Firmen von Bundesbehörden gekauft
oder verwendet, und wenn ja, welche Produkte oder Services, wann, wie
oft, zu welchen Kosten, und zu welchem Zweck (bitte tabellarisch
angeben)?
36. Haben Vertreter der Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten
Bundesbehörden seit dem Jahr 2016 mit Mitgliedern der österreichischen
Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten österreichischen Bundesbehörden
Gespräche über die DSIRF oder die mit ihr im Zusammenhang stehenden
Firmen geführt, und wenn ja, wann, wie oft, mit welchen Teilnehmern auf
beiden Seiten, in welcher Art (Treffen, E-Mail, Telefonat,
Direktnachrichten o. Ä.), und zu welchem Zweck (bitte tabellarisch angeben)?
37. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Produkte oder
Dienstleistungen der Firma DSIRF von Unternehmen in Deutschland (beispielsweise
aus der Handelsbranche) eingesetzt wurden oder werden?
38. Nach eigener Darstellung steht die Firma DSIRF im Zuge ihrer
Entwicklung auch „im Austausch“ mit „behördlichen Bedarfsträgern“ in
Deutschland. Um welche Behörden handelt es sich dabei nach Kenntnis der
Bundesregierung (vgl. https://dsirf.eu/dichtung-und-wahrheit)?
39. Ist der Österreicher Peter Dietenberger, geboren 28. Mai 1967, der bei der
Gründung im Juli 2016 Alleingesellschafter der DSIRF war, nach
Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter einer deutschen Bundes- bzw.
Sicherheitsbehörde?
Berlin, den 1. Dezember 2021
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT20/40612.01.2022
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/216 - Austausch der Bundesregierung mit Unternehmen aus dem Bereich der Cybersecurity
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Victor Perli, Anke
Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/216 –
Austausch der Bundesregierung mit Unternehmen aus dem Bereich der
Cybersecurity
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Virtual Solution sichert die Kommunikation der Bundesregierung,
Verschlusssachen (VS) sowie ministerielle E-Mails (https://www.wiwo.de/unternehmen/i
t/sicheres-telefonieren-bundesregierung-hat-hochsicherheits-iphones-bestellt/1
2794666-2.html). Bereits im April 2020 wies der damalige Abgeordnete Fabio
De Masi im 3. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages der
19. Legislaturperiode zur Insolvenz des einstigen DAX-Konzerns Wirecard
gegenüber der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sowie dem
damaligen Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz auf ein Näheverhältnis
zwischen dem Hauptgesellschafter der Virtual Solution, Nicolaus von Rintelen,
und dem flüchtigen Wirecard-Manager Jan Marsalek hin (https://www.bloomb
erg.com/news/articles/2021-04-23/merkel-warned-of-wirecard-fugitive-link-i
n-cell-phone-software). Dies ist auch in mehreren parlamentarischen Anfragen
des damaligen Abgeordneten Fabio De Masi dokumentiert (siehe https://www.
fabio-de-masi.de/kontext/controllers/document.php/519.a/5/ef44ca.pdf sowie
https://www.fabio-de-masi.de/kontext/controllers/document.php/551.1/5/5339
65.pdf). Die jüngste Berichterstattung des Nachrichtenmagazins „DER SPIE-
GEL“ sowie weiterer österreichischer Medien bekräftigen die geschäftlichen
Beziehungen bzw. den Austausch von Nicolaus von Rintelen mit Jan Marsalek
sowie dessen mutmaßlichen Fluchthelfer und früheren Agenten des
Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung der Republik
Österreich, Martin W. (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirecar
d-und-virtual-solution-was-den-unternehmer-nico-von-rintelen-mit-jan-marsal
ek-verbindet-a-7776bfc2-3832-4283-995f-1199216d00e1 sowie https://zackza
ck.at/2021/11/19/regierung-baute-fuer-cyberaufklaerung-auf-marsalek-umf
eld/ und https://www.derstandard.de/story/2000131279944/jan-marsalek-tauc
hte-rund-um-hackerangriff-auf-aussenministerium-auf). Gegenüber dem
österreichischen Nachrichtenmagazin „ZackZack“ führte die Firma Virtual
Solution mit Blick auf eine Anfrage des österreichischen Außenamtes zur Nutzung
der Dienste von Virtual Solution nach einem Hackerangriff auf das
österreichische Außenamt aus: „Es gab aus Österreich eine Anfrage an eine deutsche
Bundesbehörde zu SecurePIM (Kommunikationslösung für nationale
Verschlusssachen, Anm.). Die deutsche Bundesbehörde hat dann weitere
Auskünfte zu SecurePIM im internationalen Einsatz bei Virtual Solution einge-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/406
20. Wahlperiode 12.01.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
11. Januar 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
holt.“ (https://zackzack.at/2021/09/15/wien-und-berlin-setzen-auf-firmen-im-
wirecard-dunstkreis/). Laut der jüngsten Berichterstattung war der
suspendierte österreichische Diplomat Dr. Johannes Peterlik, dem die Weitergabe der
Nowitschok-Formel an Jan Marsalek vorgeworfen wird (https://www.zeit.de/g
esellschaft/zeitgeschehen/2021-10/oesterreich-johannes-peterlik-ermittlung-di
plomat-suspendierung-dokumente-leak?utm_refrrer=https%3A%2F%2Fwww.
google.de%2F), Ausgangspunkt der Anfrage der Republik Österreich an die
deutschen Behörden und Jan Marsalek sowie Martin Weiss in diese
Bemühungen eingebunden. Auch der damalige Bundesaußenminister und nunmehr
amtierende Kanzler der Republik Österreich, Alexander Schallenberg, soll
informiert gewesen sein (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirec
ard-und-virtual-solution-was-den-unternehmer-nico-von-rintelen-mit-jan-mars
alek-verbindet-a-7776bfc2-3832-4283-995f-1199216d00e1 sowie https://zack
zack.at/2021/11/19/regierung-baute-fuer-cyberaufklaerung-auf-marsalek-umf
eld/).
Die Bundesregierung dementiert aber eine Befassung deutscher Behörden mit
der Anfrage und lässt nur die Möglichkeit eines Austausches auf hochrangiger
politischer Ebene offen. Über den Inhalt des potentiellen Austausches erteilte
sie bisher keine Auskunft. So antwortet die Bundesregierung auf die Frage des
damaligen Abgeordneten Fabio De Masi und der Fraktion DIE LINKE.
„Haben sich Vertreter der österreichischen Regierung oder von österreichischen
Behörden seit 2015 mit Bezug auf die Firma Virtual Solution an die
Bundesregierung gewandt (bitte Kontakte nach Datum, Anlass und Personen
auflisten)?“ in der Kleinen Anfrage mit dem Titel „Austausch der Bundesregierung
mit Unternehmen aus dem Bereich Cybersecurity sowie potentielle
nachrichtendienstliche Aspekte des Wirecard-Skandals“ (Bundestagsdrucksache
19/32329) wie folgt: „Der Bundesregierung sind nach umfangreicher Abfrage
aller Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden auf Fachebene keine Kontakte
im Sinne der Fragestellung bekannt. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche
auf hoher politischer Ebene (Minister, Staatssekretäre) zwischen der
Bundesregierung und hochrangigen Vertretern ausländischer Regierungen macht die
Bundesregierung keine Angaben.“.
Weiterhin wurde durch Anfrage des Abgeordneten Victor Perli (DIE LINKE.)
bekannt, dass der damalige Staatssekretär im Bundesministerium der
Finanzen, Wolfgang Schmidt, seit 2020 fünf Mal Gespräche mit Nicolaus von
Rintelen führte, drei Mal innerhalb von fünf Tagen (vgl. Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 20/40). Im Unterschied zu allen weiteren Gesprächen von
Staatssekretären mit Nicolaus von Rintelen bzw. der Firma Virtual Solution, in
denen es um Produkterweiterungen und technische Aspekte ging, wird als
Inhalt des Gesprächs immer nur „allgemeiner Austausch“ benannt. Nicolaus von
Rintelen führt dazu gegenüber dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“
aus, dass es auch darum gegangen sei, einen Verkauf des Unternehmens ins
Ausland zu unterbinden (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/
wirecard-und-virtual-solution-was-den-unternehmer-nico-von-rintelen-mit-ja
n-marsalek-verbindet-a-7776bfc2-3832-4283-995f-1199216d00e1). Der
„Focus“ berichtet über das Unternehmen DSR Decision Supporting Information
Research Forensic GmbH (DSIRF), welches Spionagesoftware entwickelt
(vgl. https://www.focus.de/politik/vorab-aus-dem-focus-volle-kontrolle-ueber-
zielcomputer-das-raetsel-um-die-spionage-app-fuehrt-ueber-wirecard-zu-puti
n_id_24442733.html). Das Unternehmen soll Beziehungen zum Kreml
unterhalten, und eine vertrauliche Präsentation der Dienste des Unternehmens soll
durch einen Vertrauensmann aus dem Umfeld der Freiheitlichen Partei
Österreichs (FPÖ) Jan Marsalek angeboten worden sein. Das Unternehmen
widerspricht einigen der Darstellungen des Artikels auf seiner Homepage (https://ds
irf.eu/dichtung-und-wahrheit) und führt aus, auch im Austausch mit deutschen
und österreichischen Behörden zu stehen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g T e i l 1
Die Bundesregierung ist zu dem Entschluss gekommen, dass eine Antwort
bezüglich des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des
Bundesnachrichtendienstes (BND) nicht übermittelt werden kann, auch nicht in eingestufter
Form.
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den
gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interessen des
Staatswohls. Die Beantwortung der hiesigen Fragen betrifft in Bezug auf den BND
und das BfV solche Informationen, die in besonders hohem Maße das
Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden
können. Die Bundesregierung ist daher nach sorgfältiger Abwägung der
widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der
Fragen für die Nachrichtendienste nicht erfolgen kann. Eine Offenlegung der
angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten
Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen technischen
Fähigkeiten von BND und BfV bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl
staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische
Vorgehensweisen und Fähigkeiten von BND und BfV ziehen. Dies könnte
folgenschwere Einschränkungen der Fähigkeit zur Gewinnung und Analyse von
Informationen zur Folge haben, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des BND
– die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von
außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik
Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst
(BNDG)) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte.
Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des BND jedoch
unerlässlich. Die Gewinnung von inlandsbezogenen Informationen ist für die
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des
BfV gleichermaßen unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen oder
wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch
im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen.
Nach Abwägung mit dem parlamentarischen Frageinteresse kommt die
Bundesregierung hier zu dem Entschluss, dass die gewünschte Information
nicht offen erfolgen kann.
Auch eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Bedeutung für die Aufgabenerfüllung von BND und BfV nicht ausreichend
Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und
Arbeitsweisen von BND und BfV so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch
gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht
Rechnung tragen kann. Dies gilt insbesondere für die Nutzung
nachrichtendienstlich relevanter Techniken oder Fähigkeiten. Bei einem Bekanntwerden
der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente
der Informationsgewinnung möglich.
Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen in ihrer Detailtiefe derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen
Einzelfall wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder
als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten.
Darüber hinaus kann die Beantwortung der Fragen aus Staatswohlgründen
nicht erfolgen, weil die Kooperation des BND und BfV mit Unternehmen und
Personen besonders schützenswert ist. Mit Beantwortung zur möglichen
Nutzung der Software, könnte sich eine mögliche vertragliche Beziehung zu dem
genannten Unternehmen ableiten und damit sowohl technische als auch
methodische Angriffsvektoren öffnen. Daraus leitet sich im Umkehrschluss nicht ab,
dass eine Kooperation mit dem angefragten Unternehmen bzw. deren Vertretern
oder den (Software-)Produkten der benannten Unternehmen bestand oder
besteht.
Die einzelnen Kooperationspartner arbeiten mit dem BND und BfV nur unter
der Voraussetzung zusammen, dass die konkrete Kooperation mit ihnen nicht
– auch nicht mittelbar – preisgegeben, sondern absolut vertraulich behandelt
wird. Dies bedeutet, dass die geheimhaltungsbedürftigen Informationen zu und
aus der Kooperation nicht außerhalb von BND und BfV weitergegeben werden
dürfen.
Eine Offenlegung der Kooperationspartner würde das Ansehen von deutschen
Nachrichtendiensten und das Vertrauen in diese daher weltweit erheblich
schädigen. Dementsprechend bestünde die ernstzunehmende Gefahr eines
weitreichenden Wegfalls von Kooperationsmöglichkeiten nicht nur bei zivilen
Firmen. Würde die Bundesregierung die Informationen freigeben, so wäre zudem
zu befürchten, dass Kooperationspartner ihrerseits die Vertraulichkeit nicht
oder nur noch eingeschränkt wahren würden. In der Konsequenz könnte es
künftig zu einem Rückgang oder zum Wegfall zukünftiger Vertragspartner und
in der Folge zu einem Wegfall der Erkenntnisgewinnung von BND und BfV
kommen. Dies alles würde die Aufgabenerfüllung von BND und BfV
gefährden und damit dem deutschen Staatswohl zuwiderlaufen. Dies hätte
signifikante Informationslücken und negative Folgewirkungen für die Abbildung der
Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den
Schutz deutscher Interessen im Ausland zur Folge. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g T e i l 2
Gegenstand des Informations- bzw. Auskunftsersuchens sind solche
Informationen, die in besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls berühren
und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können.
Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige
Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere
Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und
Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die
unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit
ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind.
Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zum Kenntnisstand, zur
Leistungsfähigkeit und zur Ausrichtung von ausländischen Partnerdiensten und die
damit einhergehende Kenntnisnahme durch Unbefugte hätte erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit des BND mit
ausländischen Nachrichtendiensten.
Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von
ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden
signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit
der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im
Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland.
Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung
bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes
– die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von
außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik
Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden
könnte. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit
und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie für die
Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des
Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. Eine Bekanntgabe
dieser Informationen, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern,
kann dem Schutzbedürfnis somit nicht Rechnung tragen, da bei einem
Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information kein Ersatz durch andere
Instrumente der Informationsgewinnung möglich wäre.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g T e i l 3
Die Bundesregierung, hier im Sinne der Fragestellung bezogen auf jegliche
Kontakte der Leitungsebene Bundesminister, (Parlamentarische)
Staatssekretäre sowie (stv.) Präsidenten und (stv.) Direktoren der
Geschäftsbereichsbehörden, pflegen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer
Vielzahl von Wirtschaftsvertretern. Kommunikation findet dabei in vielen
unterschiedlichen Formen statt (etwa im persönlichen Gespräch, telefonisch,
schriftlich, elektronisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer
effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, alle
Informationen zu sämtlichen dieser Kontakte vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.
Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.)
lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen an welchen
einzelnen Unterhaltungen teilgenommen haben. Eine vollständige und umfassende
Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht, weil derartige Teilnahmen,
Termine und Gespräche nicht festgehalten werden. Insofern kann nicht
ausgeschlossen werden, dass es Zufallstreffen gab, die hier keine Berücksichtigung
fanden.
Ungeachtet dessen gab es in der Vergangenheit verschiedene Kontakte, welche
in den jeweiligen Einzelfragen unter Berücksichtigung dieser Vorbemerkung
und der vorliegenden Informationen bestmöglich beantwortet werden.
1. In welchen Bundesministerien kommen nach Kenntnis der
Bundesregierung Produkte und Dienstleistungen der Virtual Solution AG zum
Einsatz (bitte vollständig auflisten)?
Auswärtiges Amt (AA)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi)
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
2. Kommen nach Kenntnis der Bundesregierung die Produkte und
Dienstleistungen der Virtual Solution AG im Bundeskanzleramt und in
nachgeordneten Behörden zum Einsatz (wenn ja, bitte vollständig auflisten)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung Teil 1 wird verwiesen.
3. Wann wurden die Verträge über den Einsatz von Produkten und
Dienstleistungen der Virtual Solution in den Bundesministerien und im
Bundeskanzleramt jeweils geschlossen, wann hat die Anbahnung der Verträge
stattgefunden, und seit wann kommen die Produkte zum Einsatz (bitte
tabellarisch angeben)?
Das Vergabeverfahren (Az. ZIB 22.33 – 0594/20/VV: 2) zur
Rahmenvereinbarung mit der Virtual Solution AG wurde durch das Beschaffungsamt des BMI
durchgeführt und zum 30. Dezember 2020 geschlossen. Diese
Rahmenvereinbarung kann von allen Bundesministerien und Bundesbehörden zur
Vereinbarung von einzelnen Abrufen genutzt werden. Die Übersicht der erfolgten
Abrufe findet sich in der Antwort zu Frage 5.
4. Wer hat seitens der Bundesregierung oder der Bundesministerien an den
Vertragsverhandlungen mit der Virtual Solution AG teilgenommen (bitte
je Vertrag angeben)?
Das Vergabeverfahren (Az. ZIB 22.33 – 0594/20/VV: 2) zur
Rahmenvereinbarung mit der Virtual Solution AG wurde durch das Beschaffungsamt des BMI
durchgeführt. Bei den Vertragsverhandlungen zu dem daraus resultierenden
Rahmenvertrag RV52281 erfolgte keine Beteiligung der Bundesregierung oder
von Bundesministerien.
Bei Fragen zur Informationssicherheit haben Beschäftigte des Bundesamts für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in fachlichen Fragestellungen
unterstützt.
5. In welchen Bundesbehörden kommen nach Kenntnis der
Bundesregierung Produkte und Dienstleistungen der Virtual Solution AG zum
Einsatz (bitte vollständig auflisten und nach Ressortzugehörigkeit
aufschlüsseln)?
AA Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
BMI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Statistisches Bundesamt (StBA)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Beschaffungsamt des BMI (BeschA)
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BBK)
Bundesinstitut für Sportwissenschaften (BISp)
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Hochschule des Bundes (HSBund)
BMVg Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
wird in einer Dienststelle ein Produkt der Firma Virtual Solution
AG eingesetzt.
BMAS Bundessozialgericht (BSG)
Bundesarbeitsgericht (BAG)
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
BMDV Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Luftfahrt Bundesamt (LBA)
BMEL Bundessortenamt (BSA)
BMUV Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Umweltbundesamt (UBA)
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
BMWi Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bundeskartellamt (BKartA)
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
BMF Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Bundeszollverwaltung (Zoll)
6. Wann wurden die Verträge über den Einsatz von Produkten und
Dienstleistungen der Virtual Solution für die in Frage 5 genannten
Bundesbehörden geschlossen, wann hat die Anbahnung der Verträge stattgefunden,
und seit wann kommen die Produkte zum Einsatz (bitte je
Bundesbehörde tabellarisch angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Wer hat seitens der Bundesregierung, der Bundesministerien und der
nachgeordneten Bundesbehörden an den Vertragsverhandlungen mit der
Virtual Solution AG zum Einsatz der Produkte in Bundesbehörden
teilgenommen (bitte je Vertrag angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung Teil 1 verwiesen.
8. In welchen Landesbehörden kommen nach Kenntnis der
Bundesregierung Produkte und Dienstleistungen der Virtual Solution AG zum
Einsatz (bitte auflisten)?
Die Bundesregierung bittet den Fragesteller, sich direkt an die jeweiligen
Länder zu wenden, da im Kontext der Fragestellung keine Zuständigkeit des
Bundes vorliegt und die Frage daher nicht vom Bund beantwortet werden kann.
9. Waren Vertreter der Bundesregierung, der Bundesministerien oder der
Bundesbehörden an den Vertragsverhandlungen bzw. an dem
Zustandekommen des Vertrages zwischen Landesbehörden und der Virtual
Solution AG beteiligt, und wenn ja, wer war zu welchem Zweck bei welchem
Vertragsabschluss mit welcher Landesbehörde seitens der
Bundesregierung, der Bundesministerien oder der Bundesbehörden beteiligt (bitte
aufgeschlüsselt je Landesbehörde angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben, die sich aus den Verträgen mit
der Virtual Solution AG seit Beginn der Geschäftsbeziehung ergeben
haben (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesministerium und
Bundesbehörde pro Jahr angeben)?
Die Antwort lässt sich der Anlage entnehmen. Ergänzend wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung Teil 1 verwiesen.
Verschiedene Behörden setzen die vom ITZBund zentral bereitgestellte Lösung
SecurePIM von Virtual Solution zur Anbindung von mobilen Endgeräten ein,
weshalb z. T. in der Frage genannte Behörden nicht in der Anlage ausgewiesen
werden.
11. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben, die sich aus den Verträgen mit
der Virtual Solution AG in diesem und im nächsten Jahr ergeben (bitte
insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesministerium und
Bundesbehörde pro Jahr angeben)?
Die Antwort lässt sich der Anlage entnehmen. Ergänzend wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung Teil 1 verwiesen.
Verschiedene Behörden setzen die vom ITZBund zentral bereitgestellte Lösung
SecurePIM von Virtual Solution zur Anbindung von mobilen Endgeräten ein,
weshalb z. T. in der Frage genannte Behörden nicht in der Anlage ausgewiesen
werden.
12. Welche Kontakte jeglicher Art hatte die Bundesregierung unter
Beteiligung von Staatssekretären aus allen Geschäftsbereichen des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) oder des Bundesministeriums des Innern,
für Bau und Heimat (BMI) mit der Firma Virtual Solution AG bzw.
deren Gesellschafter Nicolaus von Rintelen in den letzten fünf Jahren
(siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 12 des Abgeordneten Klaus Ernst
auf Bundestagsdrucksache 19/27994 sowie die Antwort zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 20/40; bitte für alle Termine angeben, an
welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher
Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf
wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)?
2. Sep 21 Nicolaus von Rintelen
weitere Vertreter von
Virtual Solution AG
StS Dr. Markus Richter Präsentation von Erweiterungsoptionen
für die vom Bund genutzte Windows-
Installation
2. Sep 21 Nicolaus von Rintelen StS Werner Gatzer Produkt SecurePIM der Firma Virtual
Solution
27. Jan 20 Nicolaus von Rintelen StS Wolfgang Schmidt Allgemeiner Austausch
27. Jan 20 Nicolaus von Rintelen StS Wolfgang Schmidt Allgemeiner Austausch
22. Mai. 20 Nicolaus von Rintelen StS Werner Gatzer Produkt SecurePIM der Firma Virtual
Solution
5. Mrz 20 Nicolaus von Rintelen
weitere Vertreter von
Virtual Solution AG
PStS Prof. Dr. Günter
Krings
Messenger-Lösung der Firma Virtual
Solutions
10. Feb 20 Nicolaus von Rintelen StS Wolfgang Schmidt Allgemeiner Austausch
7. Feb 20 Nicolaus von Rintelen StS Wolfgang Schmidt Allgemeiner Austausch
5. Feb 20 Nicolaus von Rintelen StS Wolfgang Schmidt Allgemeiner Austausch
4. Feb 20 Nicolaus von Rintelen StS Wolfgang Schmidt Allgemeiner Austausch
2. Dez 19 Nicolaus von Rintelen
weitere Vertreter von
Virtual Solution AG
StS Klaus Vitt Entwicklung iOS-Systemlösung der
Firma Virtual Solution
11. Apr 19 Nicolaus von Rintelen PStS Prof. Dr. Günter
Krings
Mögliche Zulassung SecurePIM-Lösung
für Android
4. Jul 18 Nicolaus von Rintelen PStS Prof. Dr. Günter
Krings
Zusammenarbeit des BSI mit der Firma
Virtual Solution
4. Jul 16 Nicolaus von Rintelen PStS Prof. Dr. Günter
Krings
PStS Dr. Ole Schröder
Informationen zum Produkt SecurePIM
Weitere Informationen im Sinne der Fragestellung können nicht ermittelt
werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung Teil 3
verwiesen.
13. Welche Kontakte jeglicher Art hatte die Bundesregierung unter
Beteiligung von Staatssekretären aus allen Geschäftsbereichen mit der Firma
Virtual Solution AG bzw. deren Gesellschafter Nicolaus von Rintelen in
den letzten fünf Jahren (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 12 des
Abgeordneten Klaus Ernst auf Bundestagsdrucksache 19/27994 bitte für
alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit
welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat,
Direktnachrichten o. Ä.], wo und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden
hat)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung Teil 3 und die Antwort zu
Frage 12 verwiesen. Darüber hinaus konnten keine weiteren Kontakte ermittelt
werden.
14. Welche Kontakte jeglicher Art hatten Vertreter von Bundesbehörden
nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Gesellschafter der Firma
Virtual Solution AG, Nicolaus von Rintelen, in den letzten fünf Jahren
(bitte für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt,
mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat,
Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin
stattgefunden hat)?
BDBOS
Wann
(Datum)?
Gesprächsinhalt Teilnehmer Art (Wo)? Wessen Initiative?
17.01.2019 Update zu SecurePIM Herr Günter Junk
Herr Nicolaus von
Rintelen
Präsident BDBOS
Treffen (BDBOS) Virtual Solution
21.01.2020 Pilotumgebung
SecurePIM für Android
Herr Nicolaus von
Rintelen
Präsident BDBOS
Telefonat Virtual Solution
10.03.2020 Messenger Voice-Lösung
– allg. Status von
SecurePIM
Herr Nicolaus von
Rintelen
Präsident BDBOS
Treffen (BDBOS) Virtual Solution
17.06.2020 Messenger Voice-Lösung
– allg. Status von
SecurePIM
Herr Nicolaus von
Rintelen
Präsident BDBOS
Telefonat Virtual Solution
BSI
Wann
(Datum)?
Gesprächsinhalt Teilnehmer Art (Wo)? Wessen Initiative?
03.06.2016 Situation im Projekt
Systemlösung
Herr Dr. Herborg
Herr von Rintelen
Im BSI
24.06.2016 Wirtschaftliche Situation
der VS AG und
unternehmerische Perspektiven
einer Weiterführung des
Unternehmens
Herr Hange, AL CI BMI,
VP in Funktion AL KT,
mit Herrn von Rintelen
VS in Berlin
10.11.2016 SecurePIM Präsident BSI mit Herrn
von Rintelen
Im BSI Virtual Solution
16.02.2017 SecurePIM Präsident BSI mit Herrn
von Rintelen
Im BSI Virtual Solution
12.09.2017 Herr Schönbohm tauscht
sich im Rahmen der PITS
mit Herrn von Rintelen
aus (12.09.2017, 11:30–
12:00 Uhr) kurzer
Sachstand zur Zusammenarbeit
und Secure PIM
Präsident BSI mit Herrn
von Rintelen
Im Rahmen der
PITS
12.10.2017 IVBB-Pilot und
Wirkbetrieb SecurePIM
Präsident und
Vizepräsident in seiner Funktion als
ALKT
auf der it-sa
04.05.2018 Herr von Rintelen,
Präsident BSI
Persönlich
Berlin, Executive
Lounge im Adlon
Hotel Berlin
Virtual Solution
26.07.2018 VS wollte ein Update zu
Aktivitäten im
Behördenumfeld geben
Vizepräsident BSI, Herr
von Rintelen, Herr Junk
BSI Virtual Solution
BSI
Wann
(Datum)?
Gesprächsinhalt Teilnehmer Art (Wo)? Wessen Initiative?
21.05.2019 Herr von Rintelen, Herrr
Junk, Herrr Präsident BSI
kurzes
Seitengespräch BSI-
Kongress
28.05.2019 Abstimmung zu einem
konkreten Projekt des
BKA
Vizepräsident BSI, Herr
von Rintelen, Herr Junk
BSI VS auf Grund
eines Telefonates
zwischen Herrn
Junk und Herrn
Dr. Welsch
11.03.2020 Sachstand des Produktes
SecurePIM
Stephan Brauckmann und
Jörg Uterhardt von Virtual
Solution
Clemens Binninger, AL
KM und Präsident BSI
BSI Bonn Auf Anfrage
Binninger GmbH
20.04.2020 Herr von Rintelen und
Herr Wellershoff, AL KM
und Präsident BSI
Videokonferenz Virtual Solution
BzKJ
(Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz)
Wann
(Datum)?
Gesprächsinhalt Teilnehmer Art (Wo)? Wessen Initiative?
05.10.2021 Vorstellung des
Rahmenvertragsprodukts
„SecurePIM“
Direktor BzKJ Videokonferenz
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung Teil 1 und 3
verwiesen.
15. Welcher Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen war in der
19. Legislaturperiode Ansprechpartner der Firma Virtual Solution für
Themen, die Produkte und Dienstleistungen der Firma betreffen?
Die Zuständigkeit für die entsprechenden Themenfelder lag beim Staatssekretär
im Bundesministerium der Finanzen Werner Gatzer.
16. Haben sich Vertreter der Bundesregierung in den vergangenen fünf
Jahren in Gesprächen mit Vertretern ausländischer Regierungen über die
Firma Virtual Solution ausgetauscht?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
17. Haben sich Vertreter der Bundesregierung in den vergangenen fünf
Jahren in Gesprächen mit Vertretern ausländischer Regierungen für die
Firma Virtual Solution eingesetzt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Staaten Produkte
und Dienstleistungen der Firma Virtual Solution eingesetzt werden, und
wenn ja, in welchen?
Der Bundesregierung sind Pläne bekannt, Produkte und Dienstleistungen der
Firma Virtual Solution in Norwegen einzusetzen.
19. Hält die Bundesregierung den Einsatz von Produkten und
Dienstleistungen der Firma Virtual Solution in Bundesbehörden weiterhin für sicher
und unbedenklich?
Die Lösung SecurePIM Government SDS hat ein Zulassungsverfahren des BSI
erfolgreich durchlaufen. Über die reguläre Evaluierung der kryptografischen
Funktion und der Implementierung hinaus wurde im Rahmen des
Zulassungsverfahrens zusätzlich die Resilienz des Produkts untersucht. Dem BSI liegen
keine Erkenntnisse vor, dass die mit der Zulassung attestierten
Sicherheitseigenschaften unwirksam wären. Darüber hinaus liegen dem BSI keine
Erkenntnisse vor, die Anlass zur Neubewertung der Produkte und
Dienstleistungen der Firma Virtual Solution böten.
20. Auf wessen Wunsch, wo, wie, zu welchem Zweck und mit welchen
Gesprächsinhalten haben sich der damalige Staatssekretär Wolfgang
Schmidt und Nicolaus von Rintelen am 5. Februar 2020, 7. Februar
2020, 10. Februar 2020, 27. Januar 2021 und 28. Januar 2021
ausgetauscht (siehe Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/40)?
Die in der Antwort auf die Schriftliche Frage 3 auf Bundestagsdrucksache
20/40 aufgeführten Kontakte des damaligen Staatssekretärs Wolfgang Schmidt
umfassen jedwede Kommunikationsart (E-Mail, Telefonate und Treffen). Von
den dort aufgeführten Kontakten erfolgte nur der erste im Februar 2020 als
physisches Treffen.
Bei dem Austausch ging es um die IT-Ausstattung des Bundesministeriums der
Finanzen, insbesondere um das von der Firma Virtual Solution angebotene
Produkt „SecurePIM Government SDS“.
21. Welche weiteren Ausführungen kann die Bundesregierung zu den
Inhalten der Gespräche des damaligen Staatssekretärs Wolfgang Schmidt mit
Nicolaus von Rintelen machen, und kann sie dessen in der
Vorbemerkung der Fragesteller wiedergegebenen Ausführungen über den Inhalt
der Gespräche bestätigen?
Es wird auf Antwort zu Frage 20 verwiesen.
22. Wie erklärt die Bundesregierung den in der Vorbemerkung der
Fragesteller erläuterten Widerspruch zwischen der Aussage des Unternehmens
Virtual Solution, wonach ein Kontakt im Zusammenhang mit dem
Interesse des österreichischen Außenamtes an den Diensten der Firma im
Bereich Cybersecurity mit deutschen Behörden stattgefunden habe, und
der Antwort der Bundesregierung auf die in der Vorbemerkung der
Fragesteller zitierte Anfrage, wonach ein solcher Kontakt auf politischer
Ebene erfolgt sei?
Die Bundesregierung gibt keine Stellungnahme ab zu Aussagen bzw.
Beweggründen Dritter, weder zu denen der Firma Virtual Solution noch zu denen des
österreichischen Außenamtes.
23. Wurde bei der Lizenzierung und Zulassung der Produkte und
Dienstleistungen der Virtual Solution AG durch das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSI) auch eine Sicherheitsüberprüfung des
Gesellschafters Nicolaus von Rintelen durchgeführt, und wenn ja, wann,
durch wen, und mit welchem Ergebnis?
(Anmerkung: Es wird davon ausgegangen, dass sich der Begriff Lizenzierung
in dieser und den Folgefragen auf die Zulassung bezieht.)
Durch eine Zulassung des BSI wird die verbindliche Aussage getroffen, dass
die umgesetzten Sicherheitsfunktionen ausreichend sind, um Informationen bis
zu einem festgelegten Geheimhaltungsgrad zuverlässig zu schützen. Dieser
Prozess ist auf die technische Prüfung der Sicherheitsfunktionen konzentriert.
Sicherheitsüberprüfungen einzelner natürlicher Personen sind in diesem
Rahmen nicht vorgesehen.
24. Welche natürlichen oder juristischen Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte (ultimate
beneficial owners) der Virtual Solution AG?
Die Secure SecureSoftFinance AG, Holding der Virtual Solution AG, weist als
Anteilseigner Nicolaus von Rintelen und Sascha Wellershoff aus. Ergänzende
Informationen lassen sich dem Bundesanzeiger entnehmen. Darüber hinaus
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gesellschafter bzw.
wirtschaftlich Berechtigte der Virtual Solution AG?
Über die in der Antwort zu Frage 24 hinausgehende Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung nicht vor.
26. Wurde im Zuge der Lizenzierung die Eigentümerstruktur von Virtual
Solution durch das zuständige Bundesamt für Verfassungsschutz geprüft,
und wenn ja, wie genau sah diese Prüfung aus, und welche Ergebnisse
hat diese hervorgebracht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
27. Wurde im Zuge der Lizenzierung die Struktur der
Eigentümerverhältnisse von Virtual Solution darauf überprüft, dass Virtual Solution im
Eigentum der Secoresoft Finance AG ist und nach Schweizer Recht die
Eigentümerstruktur durch einen sogenannten UBO (Ultimate Beneficiary
Owner) verdeckt werden kann?
Es wird auf Antwort zu Frage 23 verwiesen.
28. Wurde im Zuge der Lizenzierung Kontakt zum Treuhänder
aufgenommen, der über die Dokumente der Treuhandlösung verfügt?
Es wird auf Antwort zu Frage 23 verwiesen. Kontakt zu dem Treuhänder wurde
im Rahmen des Zulassungsprozesses daher nicht aufgenommen.
29. Wurde im Zuge der Lizenzierung das Verhältnis von Nicolaus von
Rintelen und Leonid Mikhelson überprüft (vgl. https://www.spiegel.de/w
irtschaft/unternehmen/wirecard-und-virtual-solution-was-den-unternehm
er-nico-von-rintelen-mit-jan-marsalek-verbindet-a-7776bfc2-3832-4283-
995f-1199216d00e1)?
Es wird auf Antwort zu Frage 23 verwiesen.
30. Gab es zwischen Vertretern der Bundesregierung und dem Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik in den letzten zwei Jahren
einen Austausch über das Näheverhältnis zwischen Jan Marsalek, Martin
W. (ehemaliger Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung in Österreich) und dem Gesellschafter der
Virtual Solution AG, Nicolaus von Rintelen, hinsichtlich der Notwendigkeit
zur Prüfung der Zuverlässigkeit der vom BSI genutzten SecurePIM-
Lösung oder der Geschäftsbeziehungen der Virtual Solution AG (siehe
Antwort auf die Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/28338)?
Es wird auf Antwort zu Frage 23 und die Vorbemerkung der Bundesregierung
Teil 1 verwiesen.
Darüber hinaus ist der Bundesregierung kein Austausch im Sinne der
Fragestellung bekannt.
31. Falls ein solcher in Frage 30 benannter Austausch stattgefunden hat,
zwischen wem hat dieser Austausch wann stattgefunden, und mit welchem
Gesprächsergebnis?
Es wird auf Antwort zu Frage 30 verwiesen.
32. Gab es in den letzten fünf Jahren zwischen Vertretern der
Bundesregierung und von Sicherheitsbehörden des Bundes und/oder der Länder einen
Austausch über das Näheverhältnisse zwischen Jan Marsalek, Martin W.
(ehemaliger Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung in Österreich) und dem Gesellschafter der Virtual
Solution AG, Nicolaus von Rintelen, hinsichtlich der Notwendigkeit
einer Prüfung der Zuverlässigkeit der vom BSI genutzten SecurePIM-
Lösung oder der Geschäftsbeziehungen der Virtual Solution AG?
Zur Antwort wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung Teil 1 verwiesen.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse i. S. der
Fragestellung vor.
In Bezug auf mögliche Erkenntnisse der Länder bittet die Bundesregierung den
Fragesteller, sich direkt an die jeweiligen Länder zu wenden, da im Kontext der
Fragestellung mangels Zuständigkeit keine Beantwortung des Bundes für die
Länder erfolgen kann.
33. Falls ein solcher in Frage 32 benannter Austausch stattgefunden hat,
zwischen wem hat dieser Austausch wann stattgefunden, und mit welchem
Gesprächsergebnis?
Es wird auf Antwort zu Frage 32 verwiesen.
34. Haben sich Vertreter der Bundesregierung oder nachgeordneter
Bundesbehörden seit dem Jahr 2016 mit der österreichischen DSIRF GmbH
(DSIRF) bzw. ihren Vertretern oder der mit ihr in Zusammenhang
stehenden Firmen (BM Technologies AG (Liechtenstein), DSIRF Decision
Supporting Information Research and Forensic AG (Schweiz), DSR
Decision Supporting Information Research Forensic GmbH (Österreich),
MLS Machine Learning Solutions GmbH (Österreich), SPCS Investment
GmbH (Wien, Österreich), B & C Privatstiftung (Österreich))
ausgetauscht, und wenn ja, wann, wie oft, mit welchen Teilnehmern auf beiden
Seiten, in welcher Art (Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten
o. Ä.), und zu welchem Zweck (siehe https://www.focus.de/politik/vora
b-aus-dem-focus-volle-kontrolle-ueber-zielcomputer-das-raetsel-um-
diespionage-app-fuehrt-ueber-wirecard-zu-putin_id_24442733.html; bitte
tabellarisch angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung Teil 1 wird verwiesen.
35. Wurden seit dem Jahr 2016 Produkte oder Services der DSIRF oder der
mit ihr im Zusammenhang stehenden Firmen von Bundesbehörden
gekauft oder verwendet, und wenn ja, welche Produkte oder Services,
wann, wie oft, zu welchen Kosten, und zu welchem Zweck (bitte
tabellarisch angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung Teil 1 wird verwiesen.
36. Haben Vertreter der Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten
Bundesbehörden seit dem Jahr 2016 mit Mitgliedern der österreichischen
Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten österreichischen
Bundesbehörden Gespräche über die DSIRF oder die mit ihr im Zusammenhang
stehenden Firmen geführt, und wenn ja, wann, wie oft, mit welchen
Teilnehmern auf beiden Seiten, in welcher Art (Treffen, E-Mail, Telefonat,
Direktnachrichten o. Ä.), und zu welchem Zweck (bitte tabellarisch
angeben)?
Der Bundesregierung sind nach umfangreicher Abfrage aller Ressorts und
Geschäftsbereichsbehörden keine Kontakte im Sinne der Fragestellung bekannt.
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche auf hoher politischer Ebene (Minister,
Staatssekretäre) zwischen der Bundesregierung und hochrangigen Vertretern
ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung keine Angaben. Es
handelt sich um Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares
Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die
Vertraulichkeit der Beratungen und der Kontakte auf dieser Ebene sind
entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik
Deutschland. Würden diese unter der Annahme der gegenseitigen
Vertraulichkeit erfolgten Kontakte und deren Inhalt Dritten bekannt – dies umfasst auch
die Weitergabe an das Parlament – würden sich die ausländischen
Regierungspartner in zukünftigen Fällen nicht mehr in gleicher Weise offen mitteilen und
austauschen.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung Teil 2 verwiesen.
37. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Produkte oder
Dienstleistungen der Firma DSIRF von Unternehmen in Deutschland
(beispielsweise aus der Handelsbranche) eingesetzt wurden oder werden?
Die Bundesregierung führt keine Übersichten, ob und welche Produkte, im
Speziellen der Firma DSIRF, von Unternehmen in Deutschland eingesetzt
werden.
38. Nach eigener Darstellung steht die Firma DSIRF im Zuge ihrer
Entwicklung auch „im Austausch“ mit „behördlichen Bedarfsträgern“ in
Deutschland. Um welche Behörden handelt es sich dabei nach Kenntnis
der Bundesregierung (vgl. https://dsirf.eu/dichtung-und-wahrheit)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
39. Ist der Österreicher Peter Dietenberger, geboren 28. Mai 1967, der bei
der Gründung im Juli 2016 Alleingesellschafter der DSIRF war, nach
Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter einer deutschen Bundes- bzw.
Sicherheitsbehörde?
Die Bundesregierung kann wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit
personenbezogener Daten grundsätzlich keine Auskunft über einzelne Individuen
erteilen. Nach weiterer Abwägung kommt die Bundesregierung hier zu dem
Entschluss, dass wegen des höchstpersönlichen Charakters der angefragten Daten
hier auch eine Beantwortung in eingestufter Form nicht in Betracht kommt.
Daraus kann umgekehrt nicht geschlossen werden, dass ein
Beschäftigungsverhältnis o. Ä. vorliegt oder dass die Bundesregierung überhaupt Kenntnis über
ein solches mögliches Individuum hat.
Für den für die Auslandsaufklärung zuständigen BND ist die Bundesregierung
nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine
Beantwortung nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen kann. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des Staatswohls begrenzt.
Der Schutz sowohl von Mitarbeitern als auch von nachrichtendienstlichen
Quellen und Verbindungen stellt ein primäres und mithin eines der wichtigsten
Schutzziele zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des BND dar. Aus diesem
Grund nimmt die Bundesregierung grundsätzlich weder zu den
nachrichtendienstlichen Verbindungen des BND noch zu den Mitarbeitern und
nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des BND öffentlich Stellung. Vorliegend ist aus
Gründen des Staatswohls, insbesondere zum Zweck der Sicherstellung der
Funktionsfähigkeit des BND, eine Beantwortung der angefragten Informationen zu
verweigern.
Das vorliegende Informationsersuchen betrifft die Frage, ob eine bestimmte
Person Mitarbeiter des BND ist. Unabhängig davon, ob dies der Fall ist oder
nicht, kann die gewünschte Information aus systematischen Gründen nicht
erteilt werden. Selbst die Information, dass eine Person nicht Mitarbeiter oder
Quelle des BND ist oder war, würde im Zusammenhang mit der Beantwortung
vergleichbarer parlamentarischer Anfragen Rückschlüsse auf den
Quellenbestand oder die nachrichtendienstliche Methodik des BND erlauben.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND nicht
ausreichend Rechnung tragen. Die Bundesregierung kommt daher zu dem
Ergebnis, dass aus Gründen des Staatswohls als verfassungsmäßiger Schranke des
parlamentarischen Auskunfts- und Kontrollrechts eine Beantwortung bzw.
Offenlegung der angeforderten Auskünfte und Informationen in diesem Fall zu
verweigern ist.
Drucksache 20/406 – 18 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Anlage
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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