Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Militärische Kooperation der Bundesregierung mit Kolumbien trotz Berichten über systematische Menschenrechtsverbrechen
(insgesamt 41 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
28.01.2022
Antwortdauer
43 Tage
Aktualisiert
24.11.2023
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/29116.12.2021
Militärische Kooperation der Bundesregierung mit Kolumbien trotz Berichten über systematische Menschenrechtsverbrechen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ali Al-Dailami, Żaklin Nastić,
Victor Perli und der Fraktion DIE LINKE.
Militärische Kooperation der Bundesregierung mit Kolumbien trotz Berichten
über systematische Menschenrechtsverbrechen
Als erstes Land in Lateinamerika hat Kolumbien am 3. November 2021 ein
Militärabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossen (https://www.
lafm.com.co/colombia/colombia-y-alemania-firman-acuerdo-para-fortalecer-co
operacion-en-defensa). Ziel des Übereinkommens ist es, „die grundlegende
Rolle Kolumbiens innerhalb der NATO bei der Entwicklung und Unterstützung
internationaler Operationen zu fördern“ (https://www.mindefensa.gov.co/irj/por
tal/Mindefensa/contenido/listadomdn?date=12102021). Durch das Abkommen
soll die Zusammenarbeit u. a. in den Bereichen militärische Ausbildung,
Waffentechnologie, maritime Sicherheit und Cybersicherheit verstärkt werden
(https://www.defensa.com/colombia/colombia-alemania-firman-acuerdo-coope
racion-defensa). Der kolumbianische Verteidigungsminister Diego Molano
Aponte sieht in der Übereinkunft eine Stärkung der Kapazitäten der
kolumbianischen Armee und Polizei (https://twitter.com/mindefensa/status/14560750121
63706884). Laut ersten Auskünften der Bundesregierung beinhaltet das
Abkommen „im Wesentlichen eine Liste möglicher Kooperationsbereiche sowie
möglicher Formen zur Umsetzung dieser Zusammenarbeit“ (Antwort auf die
Schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/104). Es handele sich
jedoch nicht um einen „Vertrag im Sinne der vertragsrechtlichen Bestimmungen
des Wiener Übereinkommens von 1969“, sondern um eine „Absprache“. Laut
dem Deutschen Botschafter in Kolumbien, Peter Ptassek, ist Kolumbien „ein
hervorragender Verbündeter im Bereich der Gestaltung, Ausbildung und
Kooperation in diesem Sektor“ (https://twitter.com/alemEmbajador/status/145594
8062485008392).
Zahlreiche Mitgliedsorganisationen der Deutschen
Menschenrechtskoordination Kolumbien nannten die militärische Kooperation mit Kolumbien ein
„falsches Signal“ (https://www.kolko.net/krieg-und-frieden/5-jahre-friedensabkom
men-kolumbien-menschenrechtsorganisationen-ziehen-gemischte-bilanz/). Ein
neues Abkommen sei zum jetzigen Zeitpunkt „nicht nachvollziehbar“ und
sende „ein fatales Signal an die vielen Überlebenden und Angehörigen von
Menschen, die im fünf Jahrzehnte dauernden Konflikt Opfer schwerster
Menschenrechtsverletzungen durch das kolumbianische Militär geworden sind“.
Seit Mai 2018 ist Kolumbien als erstes lateinamerikanisches Land „globaler
Partner“ des Militärbündnisses NATO (dpa vom 26. Mai 2018). „Globale
Partner“ sind Teil der strategischen Neuausrichtung der NATO nach dem Ende des
Kalten Krieges, mit dem Ziel, zusätzlich zur Osterweiterung ein Netz von
weltweiten Partnerschaften mit Staaten und Institutionen aufzubauen. Die
Partnerstaaten kooperieren mit dem Bündnis, indem sie direkt zu den NATO-geführten
Deutscher Bundestag Drucksache 20/291
20. Wahlperiode 16.12.2021
Operationen beitragen und an den entsprechenden Abstimmungen im Bündnis
teilnehmen können, sind aber keine vollwertigen Mitglieder. Nach dem Willen
Washingtons sollen sie auch die nötigen Fähigkeiten, Ressourcen und den
politischen Willen für kommende Einsätze aufbauen. Bisherige „globale Partner“
sind Afghanistan, Australien, der Irak, Japan, Südkorea, die Mongolei,
Neuseeland und Pakistan (WD 2 – 3000 – 046/19, S. 4). Über den NATO „Building
Integrity (BI) Policy and Action Plan“ sollen im Rahmen der „globalen
Partnerschaft“ Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Verteidigungs- und
Sicherheitssektor des Partnerlands Kolumbien gestärkt werden (https://www.na
to.int/cps/en/natohq/topics_68368.htm).
Kolumbien verfügt über überdurchschnittlich hohe Militärausgaben. Diese
machten im Jahr 2020 rund 3,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und 9,5
Prozent der Staatsausgaben aus (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.la
enderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 10). Auf dem Globalen
Militarisierungsindex landete Kolumbien im Jahr 2019 weltweit auf Platz 61,
deutlich vor Venezuela auf Platz 83 und Brasilien auf Platz 110 (https://www.ru
estungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbie
n.pdf, S. 36). Das kolumbianische Militär ist die Hauptstütze der politischen
und wirtschaftlichen Elite des Landes. Aufgrund von Vorwürfen systematischer
Menschenrechtsverletzungen gilt der Umgang des kolumbianischen Militärs als
der weltweit schlechteste (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laen
derberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 18). Zwischen 2002 und 2008
hat das kolumbianische Militär laut der Sonderjustiz für den Frieden
mindestens 6 402 Zivilisten getötet und als feindliche Guerillakämpfer ausgegeben,
um Quoten zu erfüllen und dafür Prämien zu bekommen (dpa vom 7. Juli
2021). Diese Praxis wird nach Angaben des Menschenrechtsnetzwerks
Coordinación Colombia-Europa-Estados Unidos unter der Regierung Duque in
ähnlicher Weise fortgesetzt angewendet (https://informesderechoshumanos.com/iii-n
os-estan-matando-no-mas-silencio/militarizacion-y-deterioro-de-la-situacion-d
e-derechos-humanos/). Auch die kolumbianische Polizei ist nach Berichten für
systematische Menschenrechtsverbrechen, Gewalt gegen die Zivilbevölkerung
und Amtsmissbrauch bekannt (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.
laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 20). Die kolumbianische
Polizei ist dem Verteidigungsministerium unterstellt und aufgrund des
bewaffneten Konflikts in Kolumbien paramilitärisch organisiert und trainiert. Da
Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Polizei oftmals unter die
Militärgerichtsbarkeit fallen, genießen die Sicherheitskräfte weitgehende
Straffreiheit (https://www.hrw.org/news/2021/06/09/colombia-egregious-police-abuses-
against-protesters).
Zuletzt ging die kolumbianische Regierung unter Einsatz der Streit- und
Sicherheitskräfte sowie der Spezialeinheit Escuadrón Móvil Antidisturbios (ESMAD)
mit als unverhältnismäßig kritisierter Gewalt und dem Einsatz von Waffen
gegen die seit dem 28. April 2021 anhaltenden landesweiten Sozialproteste vor
(https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/kolumbien-repressionen-ge
gen-protestierende-2021-05-05). Laut Zahlen verschiedener
Menschenrechtsorganisationen wie Temblores, Defender la Libertad und Indepaz wurden bis zum
2. Juni 2021 mindestens 76 Demonstrierende getötet, 34 davon
nachgewiesenermaßen von der Polizei, und 1 177 verletzt. 346 Menschen verschwanden im
Rahmen der Proteste. 2 854 Menschen wurden während der Proteste
willkürlich durch die Polizei festgenommen (https://defenderlalibertad.com/boletin-inf
ormativo-16-paronacional/). Die kolumbianische Polizei griff am 3. Mai 2021
sogar eine Beobachtungsmission der Vereinten Nationen mit Schusswaffen an
(https://www.radionacional.co/actualidad/onu-denuncia-agresiones-y-disparos-
contra-mision-de-ddhh-en-cali). Mit dem Dekret 575 vom 28. Mai 2021
ordnete Präsident Iván Duque in acht Provinzen die Bekämpfung der Proteste durch
Militär und Militärpolizei an und unterstellte damit die örtlichen Zivilbehörden
den Militärbefehlshabern (https://www.deutschlandfunk.de/lage-in-kolumbien-
abgebrochene-verhandlungen-und-weitere-100.html). Höhepunkt der
Militarisierung der Protestbekämpfung war die darauf folgende Entsendung von
insgesamt 7 000 Soldaten, davon 1 100 nach Cali (https://www.dw.com/de/lage-in-c
ali-sehr-ernst/a-57717500).
Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, zeigte sich
mehrfach äußerst besorgt angesichts der Gewalt durch staatliche Einsatzkräfte
gegenüber den Demonstranten (https://news.un.org/en/story/2021/05/1093062).
Die Interamerikanische Menschenrechtskommission (CIDH) der Organisation
Amerikanischer Staaten (OAS) kritisierte in einem umfangreichen Bericht über
die Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Proteste u. a. die
unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt, geschlechterbezogener und rassistischer Gewalt
sowie von Gewalt gegen Journalisten und gegen medizinisches Personal, das
Verschwinden von Personen, den Einsatz des Militärs und die Anwendung der
Militärstrafgerichtsbarkeit (https://www.oas.org/es/cidh/informes/pdfs/Observa
cionesVisita_CIDH_Colombia_SPA.pdf, S. 7). Laut der
Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch handelt es sich bei den brutalen Übergriffen
nicht um isolierte Einzelfälle, „sondern [um] das Ergebnis systematischer
Mängel der kolumbianischen Polizei“ (KNA vom 9. Juni 2021).
Deutschland ist mit einem Handelsvolumen von 2,5 Mrd. Euro fünftgrößter
Handelspartner Kolumbiens und größter Handelspartner innerhalb der EU im
Rahmen eines Freihandelsabkommens. Im Dezember 2020 wurden 509,3 Mio.
Euro für neue Vorhaben der technischen und finanziellen
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zugesagt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenp
olitik/laender/kolumbien-node/bilateral/201522).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche politischen, geostrategischen und militärischen Gründe haben die
Bundesregierung dazu bewogen, ein Militärabkommen mit Kolumbien
abzuschließen?
2. Welche „Kooperationsbereiche“ sowie möglichen „Formen zur
Umsetzung“ der militärischen Zusammenarbeit (Antwort auf die Schriftliche
Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/104) beinhaltet das Abkommen
konkret?
3. Was genau umfassen die geplanten Kooperationen in den Bereichen
a) militärische Ausbildung,
b) Friedenssicherungsmissionen,
c) Waffentechnologie,
d) maritime Sicherheit und
e) Cybersicherheit?
4. Wie wird garantiert, dass keine Kooperation mit Einheiten oder Personen
erfolgt, die verdächtigt sind, in Menschenrechtsverletzungen verwickelt zu
sein?
Auf welcher Grundlage wird dies geprüft?
5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob bei den Protesten in Kolumbien systematisch
grundlegende Freiheitsrechte wie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit durch
massive Gewaltanwendung und repressive Maßnahmen unterdrückt
wurden (Antwort auf die Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache
19/30613)?
6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianischen Sicherheits- und Streitkräfte
überproportionalen Einsatz von Gewalt gegen Teilnehmer der Sozialproteste
und schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verantworten haben
(https://www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf,
S. 13)?
7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Polizei und Militär Kolumbiens während der
Sozialproteste im Jahr 2021 militärische Kampftechniken im Sinne der Logik des
„inneren Feindes“ gegen die Zivilbevölkerung einsetzten, die den
Militärstrategien bei der Bekämpfung bewaffneter Akteure ähnelten (https://ww
w.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf, S. 23)?
8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianische Polizei, die
Aufstandsbekämpfungseinheit ESMAD und bewaffnete zivile Akteure bei den Protesten im Jahr
2021 selektive Tötungen Protestierender durchführten (https://www.nodal.
am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf, S. 25)?
9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob zahlreiche Teilnehmer an den Sozialprotesten im Jahr
2021 Opfer einer „systematischen Praxis“ des gewaltsamen
Verschwindenlassens, außergerichtlicher Hinrichtungen und Folter die kolumbianische
Polizei, die Aufstandsbekämpfungseinheit ESMAD und bewaffnete zivile
Akteure wurden (https://www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Infor
me-SOS.pdf, S. 24, 26–28)?
10. Inwieweit handelt es sich vor dem Hintergrund der mutmaßlichen
systematischen Menschenrechtsverletzungen durch die kolumbianischen Streit-
und Sicherheitskräfte nach Auffassung der Bundesregierung bei
Kolumbien um einen „hervorragenden Verbündeten“ für den Bereich der
militärischen Zusammenarbeit (https://twitter.com/alemEmbajador/status/145594
8062485008392)?
11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob das kolumbianische Militär als Hauptstütze der
politischen und wirtschaftlichen Elite des Landes fungiert und in politische
Gewalt involviert ist, vor dem Hintergrund, dass dem kolumbianischen
Militär häufig vorgeworfen wird, das schlechteste Menschenrechtsverhalten in
der Welt zu haben (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laende
rberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 18)?
12. Stehen die anerkanntermaßen prekäre Menschenrechtssituation in
Kolumbien und die in diesem Zusammenhang mutmaßlich von Militärs
begangenen Menschenrechtsverbrechen einer militärischen Kooperation mit den
Streitkräften Kolumbiens entgegen (wenn ja, bitte begründen), und wenn
nein, warum nicht?
13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianische Regierung konkrete Schritte
unternommen hat, um die Polizei, die paramilitärisch organisiert ist und direkt
dem Verteidigungsministerium untersteht (https://www.ruestungsexport.inf
o/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 17),
aus dem Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums
herauszulösen (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
18/3038) und ein getrenntes, ziviles Kommando für die Polizei, etwa im
Innenministerium, einzurichten?
14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die von Präsident Iván Duque angekündigten
Polizeireformen, die Polizei nicht aus dem Zuständigkeitsbereich des
Verteidigungsministeriums zu verlagern, die Möglichkeiten der Militärjustiz,
Ermittlungen bei Missbräuchen aufzunehmen, nicht einschränken (https://www.hrw.
org/news/2021/10/19/letter-secretary-blinken-human-rights-colombia) und
dadurch unzureichend sind, um Menschenrechtsverletzungen zu
verhindern und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen (https://w
ww.hrw.org/news/2021/06/09/colombia-egregious-police-abuses-against-p
rotesters)?
15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob bislang kein Polizist in Kolumbien im Zusammenhang
mit den Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Proteste im Jahr 2019
verurteilt wurde und Stand Juni 2021 lediglich in fünf der 116 wegen
Übergriffen während der Proteste im Jahr 2020 eingeleiteten Ermittlungen
ein Verfahren begonnen und in zwei weiteren von der Staatsanwaltschaft
Anklage erhoben wurde (https://www.hrw.org/news/2021/10/19/letter-secr
etary-blinken-human-rights-colombia)?
16. In wie vielen Fällen der gegen Angehörige der Sicherheitskräfte
eingeleiteten Ermittlungen im Zuge der Gewalt bei Protesten im Jahr 2021
(Antwort auf die Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 19/30613)
wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
a) Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben,
b) ein Verfahren begonnen,
c) ein Angeklagter schuldig gesprochen?
17. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob paramilitärische Akteure unter Tolerierung und in
Zusammenarbeit mit der kolumbianischen Polizei und dem Militär mit
Schusswaffen gegen die Teilnehmer der Sozialproteste vorgegangen sind (https://
www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf, S. 36)?
18. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob der politische Einfluss der Paramilitärs und die
Verbindungen zum Sicherheitsapparat der Regierung sowie die damit
verbundenen mafiaähnlichen Strukturen und Kontakte in die organisierte
Kriminalität trotz des Demobilisierungsprozesses der vergangenen Jahre bestehen
bleiben (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/k
olumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 28)?
19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianische Polizei bei den Sozialprotesten im
Jahr 2021 mit der Infiltrierung ziviler Agenten gezielt gewaltsame
Konfrontationen ausgelöst und ausgewählte Anführer der Proteste verfolgt hat
(https://www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf,
S. 38)?
20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Kolumbien vergleichbare bilaterale Abkommen zur
militärischen Zusammenarbeit mit anderen NATO-Staaten geschlossen hat?
21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Kolumbien
plant, vergleichbare bilaterale Abkommen zur militärischen
Zusammenarbeit mit anderen NATO-Staaten zu schließen?
22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die „globale Partnerschaft“ mit Kolumbien das Ziel der
NATO erfüllt hat, demokratische Prinzipien und Institutionen sowie
Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Verteidigungs- und
Sicherheitssektor in Kolumbien zu stärken, vor dem Hintergrund der
Vorwürfe systematischer Korruption sowie Anschuldigungen hinsichtlich
Menschenrechtsverbrechen und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung
seitens der Regierung und der Streit- und Sicherheitskräfte (https://natoassoci
ation.ca/colombia-protests-nato-partnership-and-democratic-principles/)?
23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Kolumbiens Militär NATO-Standards in Bezug auf
Interoperabilität und Militäreinsätze im Ausland erfüllt (https://www.nato.int/c
ps/en/natohq/topics_143936.htm)?
24. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Assoziierung Kolumbiens
mit der NATO als „globaler Partner“?
25. Inwieweit entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildung
von Militär und Polizei in Kolumbien den in Deutschland üblichen
Standards, vor dem Hintergrund, dass kolumbianische Polizeischüler der
Simon Bolivar-Polizeischule in Tulua im Rahmen eines
„Kulturaustauschs“ mit Deutschland bei einer Feier SS-Uniformen getragen und
NS-Symbole zur Schau gestellt haben (AFP vom 21. November 2021) und
Führungskräfte von Kolumbiens Militär an der Universität Nueva Granada
mit Konzepten und durch Vorträge des chilenischen Neonazis Alexis
López ausgebildet werden (https://www.lasillavacia.com/historias/silla-nac
ional/la-%E2%80%9Crevoluci%C3%B3n-molecular-disipada%E2%80%9
D,-invento-de-un-neonazi,-es-estudiada-por-la-fuerza-p%C3%BAblica/)?
26. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob seit Unterzeichnung des Friedensabkommens am 24.
November 2016 bis zum 30. September 2021 insgesamt 1 241
Menschenrechtsverteidiger und soziale Aktivisten in Kolumbien ermordet wurden
(https://www.rcnradio.com/colombia/desde-la-firma-del-acuerdo-de-paz-h
an-sido-asesinado-1241-lideres-sociales)?
27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob gravierende
Mängel bei den Bemühungen der kolumbianischen Regierung bestehen,
Menschenrechtsverteidiger zu schützen und die Verantwortlichen zur
Rechenschaft zu ziehen (https://www.hrw.org/de/news/2021/02/10/kolumbie
n-menschenrechtsverteidiger-nicht-ausreichend-geschuetzt)?
28. In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung im Jahr 2021
Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern nach Kolumbien erteilt
(bitte einschließlich der Anzahl der Einzelgenehmigungen angeben; sofern
eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die
vorläufigen Zahlen angeben)?
29. In welchem Gesamtwert wurden sonstige Rüstungsgüter nach Kolumbien
in der Wahlperiode 2017 bis 2021 tatsächlich ausgeführt (bitte
entsprechend den Jahren nach Güterbeschreibung, jeweiliger Stückzahl und Wert
aufschlüsseln)?
30. In welchem Gesamtwert wurden Kriegswaffen nach Kolumbien in der
Wahlperiode 2017 bis 2021 tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend den
Jahren nach Güterbeschreibung, jeweiliger Stückzahl und Wert
aufschlüsseln)?
31. Inwieweit wurden für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum aktuellen
Stichtag im Jahr 2021 Exportgenehmigungen für Güter, die in Anhang III
der Anti-Folter-Verordnung (Neufassung der Verordnung (EG) 1236/2005
durch die aktuell geltende Verordnung (EU) 2019/125) aufgeführt werden,
worunter u. a. Wasserwerfer, Reizgas, Pfefferspray, Tränengasgranaten,
Elektroschocktechnologien, Fußfesseln fallen, für Kolumbien erteilt (bitte
entsprechend den Jahren die Ausrüstungsgegenstände einschließlich
Warenwert und Stückzahl auflisten), und in welchem Wert wurden
Einzelgenehmigungen für Dual-Use-Güter, gelistet nach Anhang I der EG-
Dualuse-Verordnung (EG) 428/2009, d. h. Güter, die zur internen Repression
und Überwachung bzw. zur Herstellung und Wartung von zur internen
Repression und Überwachung verwendbaren Produkten verwendet werden
könnten, seit 2015 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2021 für Behörden
Kolumbiens (Militär, Polizei etc.) erteilt (Antwort auf die Schriftliche
Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 19/30613; bitte entsprechend den Jahren
mit der Anzahl der Einzelgenehmigungen; 2021 bitte die vorläufigen
Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
32. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, dass die überproportional hohen Militärausgaben
Kolumbiens in Höhe von 3,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) (2020) im
Vergleich zu den Militärausgaben Brasiliens (1,4 Prozent des BIP) und
Venezuelas (2,2 Prozent des BIP) (2017) die regionale Sicherheit gefährden
(https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbie
n/2021_Kolumbien.pdf, S. 35, 37)
33. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, dass sich die überdurchschnittlich hohen Militärausgaben
Kolumbiens, die im Jahr 2020 rund 3,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
und 9,5 Prozent der Staatsausgaben ausmachten (https://www.ruestungsex
port.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf,
S. 10), hemmend auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung
des Landes auswirken (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.lae
nderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 4), vor dem Hintergrund,
dass wichtigste strukturelle Ursachen der Gewalt in Kolumbien die soziale
und wirtschaftliche Ungleichheit, vor allem bei Landzugang und
Landnutzung (1 Prozent der größten Betriebe besitzen 81 Prozent des
kolumbianischen Landes) sowie hohe Armutsraten sind (Antwort zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 19/32361)?
34. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber ihrem Partner Kolumbien dafür
ein, den Anstieg der Militärausgaben sowie die zeitweise Vergrößerung
des Personalumfangs des Militärs zugunsten des Gesundheits- und
Bildungssystems einzudämmen, und wenn ja, inwieweit (https://www.ruestun
gsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbie
n.pdf, S. 4)?
35. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Versäumnisse der kolumbianischen Behörden die
mutmaßlichen systematischen Morde von Menschenrechtsverteidigern zu
einem erheblichen Teil ermöglicht haben, vor dem Hintergrund, dass die
kolumbianische Regierung zwar das Militär in vielen Teilen des Landes
einsetzt, es jedoch nach Berichten versäumt hat, die Straflosigkeit effektiv
zu bekämpfen, das Justizsystem zu stärken, den Schutz der Bevölkerung
zu verbessern und einen angemessenen Zugang zu Wirtschafts- und
Bildungsmöglichkeiten sowie zu öffentlichen Dienstleistungen zu
gewährleisten (https://www.hrw.org/de/news/2021/02/10/kolumbien-menschenrechts
verteidiger-nicht-ausreichend-geschuetzt)?
36. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianische Regierung die Implementierung
weiter Teile des im November 2016 von der kolumbianischen Regierung und
den Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia – Ejército del Pueblo
(FARC-EP) unterzeichneten Friedensvertrags verweigert, vor dem
Hintergrund, dass laut Berichten fünf Jahre nach Abschluss des Abkommens
lediglich 28 Prozent der Vereinbarungen gänzlich umgesetzt wurden (https://
peaceaccords.nd.edu/wp-content/uploads/2021/09/Fifth-Report-State-of-I
mplementation-Four-Years-after-the-Accord-Signing.pdf, S. 6)?
37. Inwieweit steht die durch das Militärabkommen bezweckte Stärkung der
Kapazitäten der kolumbianischen Sicherheits- und Streitkräfte der
Friedensentwicklung als zentralem Ziel des Engagements der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Kolumbien (Vorbemerkung der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/32361) entgegen, vor dem
Hintergrund, dass das kolumbianische Militär laut Berichten selbst ein zentraler
Gewaltakteur ist und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu
verantworten hat (https://www.ecchr.eu/fall/gewalt-gegen-menschenrechts-verteidig
erinnen-in-kolumbien-jetzt-ist-den-haag-gefragt/)?
38. Inwieweit waren die prekäre Menschenrechtslage in Kolumbien und die
Berichte über systematische Menschenrechtsverletzungen durch
kolumbianische Streit- und Sicherheitskräfte Gegenstand des Austauschs des
Bundesministers des Auswärtigen Heiko Maas mit Kolumbiens
Vizepräsidentin und Außenministerin Marta Lucia Ramírez bei dem Treffen am
3. November 2021 (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/lae
nder/kolumbien-node/maas-ramirez/2494120)?
39. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Kolumbiens Vizepräsidentin Marta Lucia Ramírez im
Jahr 2002 für das militärische Unternehmen „Orion“ in Medellín
verantwortlich war, bei dem der von Militär, Polizei, Geheimdiensten und
Paramilitärs durchgeführte Einsatz zu mindestens 75 toten Zivilisten,
Hunderten Verschwundenen, über 400 illegalen Festnahmen und rund 2 000
Vertriebenen führte (https://www.eltiempo.com/opinion/columnistas/vladdo/o
rion-la-operacion-vergueenza-141994)?
40. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Kolumbiens Vizepräsidentin und Außenministerin Marta
Lucia Ramírez und ihr Ehemann Álvaro Rincón in den Jahren 2006 und
2007 mit ihrem Unternehmen Hitos Urbanos gemeinsam mit dem
inzwischen vor Gericht stehenden früheren Drogenhändler und Paramilitär-
Anführer Guillermo León Acevedo alias „Memo Fantasma“ und dessen
Firma ACEM bei einem Immobilienprojekt zusammengearbeitet haben
(https://insightcrime.org/wp-content/uploads/2020/04/The-Invisible-Drug-
Lord-Hunting-The-Ghost-InSight-Crime-March-2020.pdf)?
41. Stehen die mutmaßliche Involvierung in Massaker an der
Zivilbevölkerung (https://www.eltiempo.com/opinion/columnistas/vladdo/orion-la-oper
acion-vergueenza-141994) und berichteten persönlichen Verbindungen zu
einem Drogenhändler und Paramilitär-Anführer (https://www.rcnrad i
o.com/politica/marta-lucia-ramirez-respondio-por-supuesta-relacion-
conmemo-fantasma) von Kolumbiens Vizepräsidentin und Außenministerin
Marta Lucia Ramírez einer militärischen Kooperation der
Bundesregierung mit den Streitkräften Kolumbiens entgegen (wenn ja, bitte
begründen)?
Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 3. Dezember 2021
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT20/57728.01.2022
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/291 - Militärische Kooperation der Bundesregierung mit Kolumbien trotz systematischer Menschenrechtsverbrechen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ali
Al-Dailami, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/291 –
Militärische Kooperation der Bundesregierung mit Kolumbien trotz Berichten
über systematische Menschenrechtsverbrechen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Als erstes Land in Lateinamerika hat Kolumbien am 3. November 2021 ein
Militärabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossen (https://w
ww.lafm.com.co/colombia/colombia-y-alemania-firman-acuerdo-para-fortalec
er-cooperacion-en-defensa). Ziel des Übereinkommens ist es, „die
grundlegende Rolle Kolumbiens innerhalb der NATO bei der Entwicklung und
Unterstützung internationaler Operationen zu fördern“ (https://www.mindefensa.go
v.co/irj/portal/Mindefensa/contenido/listadomdn?date=12102021). Durch das
Abkommen soll die Zusammenarbeit u. a. in den Bereichen militärische
Ausbildung, Waffentechnologie, maritime Sicherheit und Cybersicherheit
verstärkt werden (https://www.defensa.com/colombia/colombia-alemania-firman-
acuerdo-cooperacion-defensa). Der kolumbianische Verteidigungsminister
Diego Molano Aponte sieht in der Übereinkunft eine Stärkung der
Kapazitäten der kolumbianischen Armee und Polizei (https://twitter.com/mindefensa/st
atus/1456075012163706884). Laut ersten Auskünften der Bundesregierung
beinhaltet das Abkommen „im Wesentlichen eine Liste möglicher
Kooperationsbereiche sowie möglicher Formen zur Umsetzung dieser
Zusammenarbeit“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache
20/104). Es handele sich jedoch nicht um einen „Vertrag im Sinne der
vertragsrechtlichen Bestimmungen des Wiener Übereinkommens von 1969“,
sondern um eine „Absprache“. Laut dem Deutschen Botschafter in Kolumbien,
Peter Ptassek, ist Kolumbien „ein hervorragender Verbündeter im Bereich der
Gestaltung, Ausbildung und Kooperation in diesem Sektor“ (https://twitte
r.com/alemEmbajador/status/1455948062485008392).
Zahlreiche Mitgliedsorganisationen der Deutschen
Menschenrechtskoordination Kolumbien nannten die militärische Kooperation mit Kolumbien ein
„falsches Signal“ (https://www.kolko.net/krieg-und-frieden/5-jahre-friedensabko
mmen-kolumbien-menschenrechtsorganisationen-ziehen-gemischte-bilanz/).
Ein neues Abkommen sei zum jetzigen Zeitpunkt „nicht nachvollziehbar“ und
sende „ein fatales Signal an die vielen Überlebenden und Angehörigen von
Menschen, die im fünf Jahrzehnte dauernden Konflikt Opfer schwerster
Menschenrechtsverletzungen durch das kolumbianische Militär geworden sind“.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/577
20. Wahlperiode 28.01.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. Januar 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Seit Mai 2018 ist Kolumbien als erstes lateinamerikanisches Land „globaler
Partner“ des Militärbündnisses NATO (dpa vom 26. Mai 2018). „Globale
Partner“ sind Teil der strategischen Neuausrichtung der NATO nach dem Ende des
Kalten Krieges, mit dem Ziel, zusätzlich zur Osterweiterung ein Netz von
weltweiten Partnerschaften mit Staaten und Institutionen aufzubauen. Die
Partnerstaaten kooperieren mit dem Bündnis, indem sie direkt zu den NATO-
geführten Operationen beitragen und an den entsprechenden Abstimmungen
im Bündnis teilnehmen können, sind aber keine vollwertigen Mitglieder. Nach
dem Willen Washingtons sollen sie auch die nötigen Fähigkeiten, Ressourcen
und den politischen Willen für kommende Einsätze aufbauen. Bisherige
„globale Partner“ sind Afghanistan, Australien, der Irak, Japan, Südkorea, die
Mongolei, Neuseeland und Pakistan (WD 2 – 3000 – 046/19, S. 4). Über den
NATO „Building Integrity (BI) Policy and Action Plan“ sollen im Rahmen der
„globalen Partnerschaft“ Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im
Verteidigungs- und Sicherheitssektor des Partnerlands Kolumbien gestärkt
werden (https://www.nato.int/cps/en/natohq/topics_68368.htm).
Kolumbien verfügt über überdurchschnittlich hohe Militärausgaben. Diese
machten im Jahr 2020 rund 3,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und
9,5 Prozent der Staatsausgaben aus (https://www.ruestungsexport.info/user/pa
ges/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 10). Auf dem
Globalen Militarisierungsindex landete Kolumbien im Jahr 2019 weltweit auf
Platz 61, deutlich vor Venezuela auf Platz 83 und Brasilien auf Platz 110
(https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2
021_Kolumbien.pdf, S. 36). Das kolumbianische Militär ist die Hauptstütze
der politischen und wirtschaftlichen Elite des Landes. Aufgrund von
Vorwürfen systematischer Menschenrechtsverletzungen gilt der Umgang des
kolumbianischen Militärs als der weltweit schlechteste (https://www.ruestungsexpor
t.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 18).
Zwischen 2002 und 2008 hat das kolumbianische Militär laut der Sonderjustiz
für den Frieden mindestens 6 402 Zivilisten getötet und als feindliche
Guerillakämpfer ausgegeben, um Quoten zu erfüllen und dafür Prämien zu
bekommen (dpa vom 7. Juli 2021). Diese Praxis wird nach Angaben des
Menschenrechtsnetzwerks Coordinación Colombia-Europa-Estados Unidos unter
der Regierung Duque in ähnlicher Weise fortgesetzt angewendet (https://infor
mesderechoshumanos.com/iii-nos-estan-matando-no-mas-silencio/militarizaci
on-y-deterioro-de-la-situacion-de-derechos-humanos/). Auch die
kolumbianische Polizei ist nach Berichten für systematische Menschenrechtsverbrechen,
Gewalt gegen die Zivilbevölkerung und Amtsmissbrauch bekannt (https://ww
w.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolum
bien.pdf, S. 20). Die kolumbianische Polizei ist dem
Verteidigungsministerium unterstellt und aufgrund des bewaffneten Konflikts in Kolumbien
paramilitärisch organisiert und trainiert. Da Menschenrechtsverletzungen durch
Angehörige der Polizei oftmals unter die Militärgerichtsbarkeit fallen,
genießen die Sicherheitskräfte weitgehende Straffreiheit (https://www.hrw.org/new
s/2021/06/09/colombia-egregious-police-abuses-against-protesters).
Zuletzt ging die kolumbianische Regierung unter Einsatz der Streit- und
Sicherheitskräfte sowie der Spezialeinheit Escuadrón Móvil Antidisturbios
(ESMAD) mit als unverhältnismäßig kritisierter Gewalt und dem Einsatz von
Waffen gegen die seit dem 28. April 2021 anhaltenden landesweiten
Sozialproteste vor (https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/kolumbien-re
pressionen-gegen-protestierende-2021-05-05). Laut Zahlen verschiedener
Menschenrechtsorganisationen wie Temblores, Defender la Libertad und
Indepaz wurden bis zum 2. Juni 2021 mindestens 76 Demonstrierende getötet,
34 davon nachgewiesenermaßen von der Polizei, und 1 177 verletzt. 346
Menschen verschwanden im Rahmen der Proteste. 2 854 Menschen wurden
während der Proteste willkürlich durch die Polizei festgenommen (https://defender
lalibertad.com/boletin-informativo-16-paronacional/). Die kolumbianische
Polizei griff am 3. Mai 2021 sogar eine Beobachtungsmission der Vereinten
Nationen mit Schusswaffen an (https://www.radionacional.co/actualidad/onu-
denuncia-agresiones-y-disparos-contra-mision-de-ddhh-en-cali). Mit dem
Dekret 575 vom 28. Mai 2021 ordnete Präsident Iván Duque in acht Provinzen
die Bekämpfung der Proteste durch Militär und Militärpolizei an und
unterstellte damit die örtlichen Zivilbehörden den Militärbefehlshabern (https://ww
w.deutschlandfunk.de/lage-in-kolumbien-abgebrochene-verhandlungen-und-w
eitere-100.html). Höhepunkt der Militarisierung der Protestbekämpfung war
die darauf folgende Entsendung von insgesamt 7 000 Soldaten, davon 1 100
nach Cali (https://www.dw.com/de/lage-in-cali-sehr-ernst/a-57717500).
Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, zeigte
sich mehrfach äußerst besorgt angesichts der Gewalt durch staatliche
Einsatzkräfte gegenüber den Demonstranten (https://news.un.org/en/story/2021/05/10
93062). Die Interamerikanische Menschenrechtskommission (CIDH) der
Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) kritisierte in einem umfangreichen
Bericht über die Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Proteste u. a. die
unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt, geschlechterbezogener und
rassistischer Gewalt sowie von Gewalt gegen Journalisten und gegen
medizinisches Personal, das Verschwinden von Personen, den Einsatz des Militärs und
die Anwendung der Militärstrafgerichtsbarkeit (https://www.oas.org/es/cidh/in
formes/pdfs/ObservacionesVisita_CIDH_Colombia_SPA.pdf, S. 7). Laut der
Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch handelt es sich bei den
brutalen Übergriffen nicht um isolierte Einzelfälle, „sondern [um] das Ergebnis
systematischer Mängel der kolumbianischen Polizei“ (KNA vom 9. Juni
2021).
Deutschland ist mit einem Handelsvolumen von 2,5 Mrd. Euro fünftgrößter
Handelspartner Kolumbiens und größter Handelspartner innerhalb der EU im
Rahmen eines Freihandelsabkommens. Im Dezember 2020 wurden 509,3 Mio.
Euro für neue Vorhaben der technischen und finanziellen
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zugesagt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussen
politik/laender/kolumbien-node/bilateral/201522).
V o r b e m e r k u n g I d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Informationen über bilaterale militärische Zusammenarbeit gegenüber Dritten
werden grundsätzlich nicht offengelegt. Die Veröffentlichung dieser
Einzelheiten würde von den betreffenden Staaten als Bruch der bilateralen
Vertraulichkeit gewertet und sich nachteilig auf die Zusammenarbeit mit einzelnen
Nationen und damit die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken.
Die entsprechende Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird daher als
„Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch/Nur Deutschen zur Kenntnis“ eingestuft.*
V o r b e m e r k u n g I I d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zur Lageentwicklung in Kolumbien verfolgt die Bundesregierung auch die
vielfältige öffentliche Berichterstattung. Ihre Einschätzungen insbesondere zu
den Fragen 5 bis 9 sowie 16, 17 und 19 basieren auf den Berichten der
Interamerikanischen Menschenrechtskommission vom Juni 2021 (https://www.goog
le.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi8i-Lmpr
n1AhXfR_EDHVB8DZQQFnoECAYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.oas.
org%2Fes%2Fcidh%2Finformes%2Fpdfs%2FObservacionesVisita_cidh_Colo
mbia_spA.pdf&usg=AOvVaw3Z7W0B1pJErLyZsJvGYhUJ) und des Büros
der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen in
Kolumbien vom Dezember 2021 (https://www.hchr.org.co/documentoseinformes/doc
umentos/Colombia_Documento-lecciones-aprendidas-y-observaciones-Paro-Na
cional-2021.pdf).
* Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch – Nur Deutschen zur Kenntnis“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
1. Welche politischen, geostrategischen und militärischen Gründe haben die
Bundesregierung dazu bewogen, ein Militärabkommen mit Kolumbien
abzuschließen?
Kolumbien ist eine stabile Demokratie, deren Regierung einen
Transformationsprozess im Verteidigungsbereich eingeleitet hat, um die Streitkräfte zu
modernisieren und ihre demokratische Rolle zu stärken. Die militärische Führung
sucht darüber hinaus nach Möglichkeiten der Anlehnung an Streitkräfte
demokratischer Staaten, insbesondere in Europa.
Kolumbien ist das einzige Land in Lateinamerika mit dem Status eines „NATO
Global Partner“ und unterstreicht mit laufenden und geplanten Beteiligungen
an Missionen der Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU) und
der NATO sowie der Unterhaltung von zwei VN-Ausbildungszentren sein
kontinuierliches Engagement und seine Bereitschaft, auch global zu Stabilität und
Frieden beizutragen.
2. Welche „Kooperationsbereiche“ sowie möglichen „Formen zur
Umsetzung“ der militärischen Zusammenarbeit (Antwort auf die Schriftliche
Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/104) beinhaltet das Abkommen
konkret?
3. Was genau umfassen die geplanten Kooperationen in den Bereichen
a) militärische Ausbildung,
b) Friedenssicherungsmissionen,
c) Waffentechnologie,
d) maritime Sicherheit und
e) Cybersicherheit?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung I der Bundesregierung und die entsprechend eingestufte
Anlage wird verwiesen.
4. Wie wird garantiert, dass keine Kooperation mit Einheiten oder Personen
erfolgt, die verdächtigt sind, in Menschenrechtsverletzungen verwickelt
zu sein?
Auf welcher Grundlage wird dies geprüft?
Über die Auswahl der Teilnehmenden für Kooperationen entscheiden jeweils
beide Staaten eigenständig.
5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob bei den Protesten in Kolumbien systematisch
grundlegende Freiheitsrechte wie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit
durch massive Gewaltanwendung und repressive Maßnahmen
unterdrückt wurden (Antwort auf die Schriftliche Frage 68 auf
Bundestagsdrucksache 19/30613)?
Die Bundesregierung verweist auf die in ihrer Vorbemerkung II genannten
Berichte der Interamerikanischen Menschenrechtskommission und des Büros der
Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Kolumbien,
in denen festgestellt wird, dass einzelne friedliche Demonstrationen mittels
unnötiger und/oder unverhältnismäßiger Gewaltanwendung aufgelöst worden
seien, was einen Verstoß gegen das Recht auf friedliche Versammlung
dargestellt habe. Hinweise auf systematische Einschränkungen von
Freiheitsrechten finden sich in beiden Berichten nicht. Vielmehr heben sie hervor, dass
der seit 2019 zu beobachtende Anstieg gesellschaftlicher Mobilisierung und
friedlicher Proteste in Kolumbien eine wichtige Rolle einnehme, um sozialen
Anliegen Sichtbarkeit zu verleihen und zur Stärkung von Demokratie und
Rechtsstaat beitrage. Zwischen dem 28. April und dem 30. Juni 2021 hätten
nach Angaben der kolumbianischen Regierung, die in beiden Berichten zitiert
werden, 12 478 zivilgesellschaftliche Protestaktionen in rund 860 Gemeinden
des Landes stattgefunden, von denen 11 060 (89 Prozent) friedlich verlaufen
seien. In 1 418 Fällen (11 Prozent) sei es infolge von gewalttätigen
Ausschreitungen zu einem Eingreifen der Polizei-Sondereinheit ESMAD (Escuadrón
Móvil Antidisturbios) gekommen.
6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianischen Sicherheits- und Streitkräfte
überproportionalen Einsatz von Gewalt gegen Teilnehmer der
Sozialproteste und schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verantworten
haben (https://www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SO
S.pdf, S. 13)?
In Berichten von Menschenrechtsorganisationen sowie der Interamerikanischen
Menschenrechtskommission und des Büros der Hochkommissarin für
Menschenrechte der Vereinten Nationen in Kolumbien sind Informationen über
Fälle zusammengetragen, in denen den Sicherheitskräften unverhältnismäßige
Gewaltanwendung und schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen
werden. Über diese Berichte hinausgehende eigene Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung nicht vor.
7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Polizei und Militär Kolumbiens während der
Sozialproteste im Jahr 2021 militärische Kampftechniken im Sinne der Logik
des „inneren Feindes“ gegen die Zivilbevölkerung einsetzten, die den
Militärstrategien bei der Bekämpfung bewaffneter Akteure ähnelten
(https://www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf,
S. 23)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Es wird auf die Vorbemerkung II der Bundesregierung verwiesen.
8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianische Polizei, die
Aufstandsbekämpfungseinheit ESMAD und bewaffnete zivile Akteure bei den Protesten
im Jahr 2021 selektive Tötungen Protestierender durchführten (https://w
ww.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf, S. 25)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Es wird auf
den in der Vorbemerkung II der Bundesregierung erwähnten Bericht des Büros
der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen in
Kolumbien verwiesen, das von 63 zwischen dem 28. April und dem 31. Juli 2021
gemeldeten Todesfällen bisher 46 überprüft hat und zu dem Schluss kommt, dass
die Täterschaft in 28 Fällen mutmaßlich Angehörigen der Sicherheitskräfte
zuzuordnen sei. Hinweise auf mutmaßliche „selektive Tötungen“ finden sich dort
nicht.
9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob zahlreiche Teilnehmer an den Sozialprotesten im Jahr
2021 Opfer einer „systematischen Praxis“ des gewaltsamen
Verschwindenlassens, außergerichtlicher Hinrichtungen und Folter die
kolumbianische Polizei, die Aufstandsbekämpfungseinheit ESMAD und bewaffnete
zivile Akteure wurden (https://www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/
10/Informe-SOS.pdf, S. 24, 26–28)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Es wird auf
die Vorbemerkung II der Bundesregierung verwiesen. Vorwürfe einer
„systematischen Praxis“ des gewaltsamen Verschwindenlassens, außergerichtlicher
Hinrichtungen und Folter werden durch die Erkenntnisse der Interamerikanischen
Menschenrechtskommission und des Büros der Hochkommissarin für
Menschenrechte der Vereinten Nationen in Kolumbien nicht gedeckt.
10. Inwieweit handelt es sich vor dem Hintergrund der mutmaßlichen
systematischen Menschenrechtsverletzungen durch die kolumbianischen
Streit- und Sicherheitskräfte nach Auffassung der Bundesregierung bei
Kolumbien um einen „hervorragenden Verbündeten“ für den Bereich der
militärischen Zusammenarbeit (https://twitter.com/alemEmbajador/statu
s/1455948062485008392)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob das kolumbianische Militär als Hauptstütze der
politischen und wirtschaftlichen Elite des Landes fungiert und in politische
Gewalt involviert ist, vor dem Hintergrund, dass dem kolumbianischen
Militär häufig vorgeworfen wird, das schlechteste
Menschenrechtsverhalten in der Welt zu haben (https://www.ruestungsexport.info/user/page
s/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 18)?
Die kolumbianische Verfassung verpflichtet das Militär zu politischer
Neutralität. Im Übrigen teilt die Bundesregierung die Aussagen des in der Frage
zitierten Berichts des Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC), dass
„der militärische Einfluss auf die Politik […] durch besondere konstitutionelle
und legislative Kontrollmechanismen sehr begrenzt“ sei und dass „im
kolumbianischen Militär häufig hochrangige Militärs nicht der politischen und
wirtschaftlichen Elite des Landes angehören, sondern aus der Mittelschicht des
Landes rekrutiert“ würden.
12. Stehen die anerkanntermaßen prekäre Menschenrechtssituation in
Kolumbien und die in diesem Zusammenhang mutmaßlich von Militärs
begangenen Menschenrechtsverbrechen einer militärischen Kooperation
mit den Streitkräften Kolumbiens entgegen (wenn ja, bitte begründen),
und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung berücksichtigt vor Entscheidungen zur Durchführung von
Maßnahmen der militärischen Kooperation neben anderen Gesichtspunkten
auch die Menschenrechtslage in Kolumbien und fokussiert in seinen
Kooperationsmaßnahmen grundsätzlich auf die Förderung eines demokratischen
Rollenverständnisses von Streitkräften.
13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianische Regierung konkrete Schritte
unternommen hat, um die Polizei, die paramilitärisch organisiert ist und direkt
dem Verteidigungsministerium untersteht (https://www.ruestungsexport.i
nfo/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf,
S. 17), aus dem Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums
herauszulösen (Vorbemerkung der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 18/3038) und ein getrenntes, ziviles Kommando für die
Polizei, etwa im Innenministerium, einzurichten?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine entsprechenden Kenntnisse vor.
Sowohl Präsident Duque als auch Verteidigungsminister Molano haben sich in
öffentlichen Äußerungen für einen Verbleib der Polizei im
Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums ausgesprochen.
14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die von Präsident Iván Duque angekündigten
Polizeireformen, die Polizei nicht aus dem Zuständigkeitsbereich des
Verteidigungsministeriums zu verlagern, die Möglichkeiten der Militärjustiz,
Ermittlungen bei Missbräuchen aufzunehmen, nicht einschränken (https://w
ww.hrw.org/news/2021/10/19/letter-secretary-blinken-human-rights-colo
mbia) und dadurch unzureichend sind, um Menschenrechtsverletzungen
zu verhindern und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu
ziehen (https://www.hrw.org/news/2021/06/09/colombia-egregious-police-a
buses-against-protesters)?
Hinweise im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Nach Kenntnis der Bundesregierung beinhalten die beabsichtigten Reformen
im Sicherheitsbereich unter anderem eine Verschärfung des Disziplinarrechts
für die Polizei.
15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob bislang kein Polizist in Kolumbien im Zusammenhang
mit den Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Proteste im Jahr 2019
verurteilt wurde und Stand Juni 2021 lediglich in fünf der 116 wegen
Übergriffen während der Proteste im Jahr 2020 eingeleiteten
Ermittlungen ein Verfahren begonnen und in zwei weiteren von der
Staatsanwaltschaft Anklage erhoben wurde (https://www.hrw.org/news/2021/10/19/le
tter-secretary-blinken-human-rights-colombia)?
Der Bundesregierung verfügt aktuell über keine Erkenntnisse, die über die in
der Frage zitierten, von Human Rights Watch publizierten Informationen
hinausgehen würden. Sie verfolgt die weitere Entwicklung aufmerksam und ist
hierzu mit den zuständigen kolumbianischen Behörden sowie dem Büro der
VN-Hochkommissarin für Menschenrechte in Kolumbien im Kontakt.
16. In wie vielen Fällen der gegen Angehörige der Sicherheitskräfte
eingeleiteten Ermittlungen im Zuge der Gewalt bei Protesten im Jahr 2021
(Antwort auf die Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 19/30613)
wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
a) Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben,
b) ein Verfahren begonnen,
c) ein Angeklagter schuldig gesprochen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor. Es wird auf den in der Vorbemerkung II der Bundesregierung genannten
Bericht des Büros der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten
Nationen in Kolumbien verwiesen.
17. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob paramilitärische Akteure unter Tolerierung und in
Zusammenarbeit mit der kolumbianischen Polizei und dem Militär mit
Schusswaffen gegen die Teilnehmer der Sozialproteste vorgegangen sind
(https://www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf,
S. 36)?
Die Bundesregierung verweist auf den in ihrer Vorbemerkung II genannten
Bericht des Büros der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten
Nationen in Kolumbien, das einzelne Fälle dokumentiert hat, in denen zivil
gekleidete bewaffnete Personen auch mit tödlichen Waffen Gewalt gegen
friedlich Protestierende ausgeübt haben sollen, teilweise in Anwesenheit von
Sicherheitskräften, ohne dass diese eingeschritten wären. Über eine mögliche
Zuordnung dieser Personen zu paramilitärischen Strukturen enthält der Bericht
keine Aussagen.
18. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob der politische Einfluss der Paramilitärs und die
Verbindungen zum Sicherheitsapparat der Regierung sowie die damit
verbundenen mafiaähnlichen Strukturen und Kontakte in die organisierte
Kriminalität trotz des Demobilisierungsprozesses der vergangenen Jahre bestehen
bleiben (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderbericht
e/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 28)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianische Polizei bei den Sozialprotesten im
Jahr 2021 mit der Infiltrierung ziviler Agenten gezielt gewaltsame
Konfrontationen ausgelöst und ausgewählte Anführer der Proteste verfolgt
hat (https://www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SO
S.pdf, S. 38)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Eine im
von den Fragestellern zitierten Bericht erwähnte Infiltrierung von
Protestaktionen durch mutmaßlich staatliche Verbindungspersonen bestätigen die in der
Vorbemerkung II der Bundesregierung genannten Berichte nicht. Das Büro der
VN-Hochkommissarin für Menschenrechte in Kolumbien hat allerdings
Hinweise darauf, dass insbesondere in Cali lokale kriminelle Gruppen die Proteste
zu unterwandern suchten, um Unruhe zu stiften. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 17 verwiesen.
20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Kolumbien vergleichbare bilaterale Abkommen zur
militärischen Zusammenarbeit mit anderen NATO-Staaten geschlossen
hat?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Kolumbien
plant, vergleichbare bilaterale Abkommen zur militärischen
Zusammenarbeit mit anderen NATO-Staaten zu schließen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die „globale Partnerschaft“ mit Kolumbien das Ziel der
NATO erfüllt hat, demokratische Prinzipien und Institutionen sowie
Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Verteidigungs- und
Sicherheitssektor in Kolumbien zu stärken, vor dem Hintergrund der
Vorwürfe systematischer Korruption sowie Anschuldigungen hinsichtlich
Menschenrechtsverbrechen und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung
seitens der Regierung und der Streit- und Sicherheitskräfte (https://natoasso
ciation.ca/colombia-protests-nato-partnership-and-democratic-princip
les/)?
Die genannten Ziele sind Teil des Partnerschaftsabkommens zwischen der
NATO und Kolumbien und werden fortlaufend im Rahmen konkreter Projekte
umgesetzt.
23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Kolumbiens Militär NATO-Standards in Bezug auf
Interoperabilität und Militäreinsätze im Ausland erfüllt (https://www.nato.i
nt/cps/en/natohq/topics_143936.htm)?
Die stetige Verbesserung der Interoperabilität ist ein strategisches Ziel des
aktuellen Partnerschaftsabkommens zwischen der NATO und Kolumbien und
wird fortlaufend umgesetzt.
24. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Assoziierung Kolumbiens
mit der NATO als „globaler Partner“?
Die Bundesregierung unterstützt die Zusammenarbeit der NATO mit einer
Vielzahl von Partnerländern, darunter auch mit Kolumbien, wobei Ausgestaltung
und Umsetzung durch die NATO im Rahmen von Partnerschaftsabkommen
erfolgen.
25. Inwieweit entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildung
von Militär und Polizei in Kolumbien den in Deutschland üblichen
Standards, vor dem Hintergrund, dass kolumbianische Polizeischüler der
Simon Bolivar-Polizeischule in Tulua im Rahmen eines
„Kulturaustauschs“ mit Deutschland bei einer Feier SS-Uniformen getragen und
NS-Symbole zur Schau gestellt haben (AFP vom 21. November 2021)
und Führungskräfte von Kolumbiens Militär an der Universität Nueva
Granada mit Konzepten und durch Vorträge des chilenischen Neonazis
Alexis López ausgebildet werden (https://www.lasillavacia.com/historia
s/silla-nacional/la-%E2%80%9Crevoluci%C3%B3n-molecular-disipada
%E2%80%9D,-invento-de-un-neonazi,-es-estudiada-por-la-fuerza-p%C3
%BAblica/)?
Bei der Universität Nueva Granada handelt es sich um eine öffentliche
Hochschule, an der auch Angehörige der kolumbianischen Streitkräfte studieren
können. Sie untersteht nicht dem kolumbianischen Verteidigungsministerium und
ist frei in Lehre und Forschung. Die dortigen Vorlesungen sind nach Kenntnis
der Bundesregierung nicht Bestandteil der Regelausbildung kolumbianischer
Streitkräfte. Soweit der Bundesregierung bekannt, fanden die in Rede
stehenden Referate im Rahmen einer Vortragsreihe externer Vortragender an der
Universität Nueva Granada statt.
Über Ausbildungsstandards der Polizei in Kolumbien liegen der
Bundesregierung nur punktuell Informationen vor. Von den erwähnten Vorfällen an der
Polizeischule „Simón Bolívar“ haben sich sowohl die kolumbianische Regierung
als auch die Polizeiführung umgehend nach Bekanntwerden deutlich
distanziert, personelle Maßnahmen bei der Schulleitung getroffen und eine
umfassende Untersuchung eingeleitet. Zur Aufarbeitung der Vorfälle und
Sensibilisierung steht die Botschaft im Kontakt mit kolumbianischen Behörden und
Stiftungen. Unter anderem sind Workshops und Seminare für Polizeiauszubildende
zur Antisemitismusprävention geplant.
26. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob seit Unterzeichnung des Friedensabkommens am
24. November 2016 bis zum 30. September 2021 insgesamt 1 241
Menschenrechtsverteidiger und soziale Aktivisten in Kolumbien ermordet
wurden (https://www.rcnradio.com/colombia/desde-la-firma-del-acuerd
o-de-paz-han-sido-asesinado-1241-lideres-sociales)?
Über die Berichte und Datenbanken des renommierten, nichtstaatlichen
kolumbianischen Instituts für Entwicklungs- und Friedensforschung „Indepaz“, auf
die sich die genannte Quelle bezieht, hinausgehende eigene Erkenntnisse liegen
der Bundesregierung nicht vor.
27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob gravierende
Mängel bei den Bemühungen der kolumbianischen Regierung bestehen,
Menschenrechtsverteidiger zu schützen und die Verantwortlichen zur
Rechenschaft zu ziehen (https://www.hrw.org/de/news/2021/02/10/kolumbi
en-menschenrechtsverteidiger-nicht-ausreichend-geschuetzt)?
Die anhaltend hohe Gewalt und fortdauernde Präsenz illegaler bewaffneter
Gruppen in einigen vom Konflikt besonders betroffenen Gebieten bildet nach
Auffassung der Bundesregierung die größte Gefahr für eine Konsolidierung des
Friedens in Kolumbien. Der im Februar 2021 von Human Rights Watch
veröffentlichte Bericht „Left Undefended – Killings of Rights Defenders in
Colombia’s Remote Communities“ (https://www.hrw.org/report/2021/02/10/left-undef
ended/killings-rights-defenders-colombias-remote-communities) stellt sehr
substanziiert die Gefährdungslage insbesondere für Personen dar, die sich für
Menschenrechte, Befriedung und soziale Belange engagieren sowie sich
kriminellen Aktivitäten entgegenstellen. Die weiterhin hohen Opferzahlen belegen,
dass die Maßnahmen der kolumbianischen Regierung noch immer nicht
ausreichen, um ihren Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung ausreichend
wirksam nachzukommen. Ebenso wie VN-Generalsekretär Guterres in seinem
jüngsten Bericht (https://undocs.org/S/2021/1090) mahnt auch die
Bundesregierung auf verschiedenen Ebenen gegenüber kolumbianischen
Gesprächspartnerinnen und -partnern regelmäßig effektivere Schutzmaßnahmen für
diesen Personenkreis an.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18 bis 20
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/9677 verwiesen.
28. In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung im Jahr 2021
Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern nach Kolumbien erteilt
(bitte einschließlich der Anzahl der Einzelgenehmigungen angeben;
sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die
vorläufigen Zahlen angeben)?
Im Jahr 2021 wurden bis zum Stichtag 19. Dezember 2021 13
Einzelausfuhrgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern nach Kolumbien im
Gesamtwert von 4 591 524 Euro erteilt. Diese Genehmigungen wurden durch die
Vorgängerregierung erteilt. Die neue Bundesregierung sieht einen restriktiven
Umgang mit Rüstungsexporten vor. Entsprechend den im Koalitionsvertrag
vereinbarten Leitplanken wird sie ein Rüstungsexportkontrollgesetz erarbeiten.
29. In welchem Gesamtwert wurden sonstige Rüstungsgüter nach
Kolumbien in der Wahlperiode 2017 bis 2021 tatsächlich ausgeführt (bitte
entsprechend den Jahren nach Güterbeschreibung, jeweiliger Stückzahl und
Wert aufschlüsseln)?
Für sonstige Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung keine Daten zu
tatsächlichen Ausfuhren vor.
30. In welchem Gesamtwert wurden Kriegswaffen nach Kolumbien in der
Wahlperiode 2017 bis 2021 tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend
den Jahren nach Güterbeschreibung, jeweiliger Stückzahl und Wert
aufschlüsseln)?
Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das
Statistische Bundesamt erhoben. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt
Anmeldungen von Unternehmen zur Außenhandelsstatistik (Zoll- und Intrastat-
Anmeldungen). Es ist davon auszugehen, dass diese Anmeldungen – z. B. im
Zusammenhang mit der Lieferung von Materialpaketen – auch Waren
umfassen, denen keine Kriegswaffeneigenschaft zukommt. Hierbei handelt es sich
um vorläufige Zahlen, die Revisionen unterliegen können. Die
Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung und die
tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der Genehmigungen in
unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche
Berichtszeiträume fallen können.
Im fragegegenständlichen Zeitraum sind dem Statistischen Bundesamt keine
tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen nach Kolumbien gemeldet worden.
31. Inwieweit wurden für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum
aktuellen Stichtag im Jahr 2021 Exportgenehmigungen für Güter, die in
Anhang III der Anti-Folter-Verordnung (Neufassung der Verordnung (EG)
1236/2005 durch die aktuell geltende Verordnung (EU) 2019/125)
aufgeführt werden, worunter u. a. Wasserwerfer, Reizgas, Pfefferspray,
Tränengasgranaten, Elektroschocktechnologien, Fußfesseln fallen, für
Kolumbien erteilt (bitte entsprechend den Jahren die
Ausrüstungsgegenstände einschließlich Warenwert und Stückzahl auflisten), und in welchem
Wert wurden Einzelgenehmigungen für Dual-Use-Güter, gelistet nach
Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung (EG) 428/2009, d. h. Güter, die
zur internen Repression und Überwachung bzw. zur Herstellung und
Wartung von zur internen Repression und Überwachung verwendbaren
Produkten verwendet werden könnten, seit 2015 bis zum aktuellen
Stichtag im Jahr 2021 für Behörden Kolumbiens (Militär, Polizei etc.) erteilt
(Antwort auf die Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdrucksache
19/30613; bitte entsprechend den Jahren mit der Anzahl der
Einzelgenehmigungen; 2021 bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten
Stichtag angeben)?
Seit dem 1. Juni 2021 wurden bis zum Stichtag 19. Dezember 2021 keine
Einzelausfuhrgenehmigungen für Güter des Anhangs III der aktuell geltenden
Anti-Folter-Verordnung nach Kolumbien erteilt.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum Stichtag liegen keine
entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen für Güter im Sinne der Fragestellung, die in
Anhang I der Dual-Use-Verordnung in der Fassung (EG) Nr. 428/2009 gelistet
sind, nach Kolumbien vor. Eine automatisierte Auswertung der Fragestellung
ist nicht möglich. Der Beantwortung liegen händische Auswertungen zugrunde,
die weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Reproduzierbarkeit erheben.
Zur Eingrenzung des Güterkreises im Sinne der Fragestellung werden die Güter
der Telekommunikationsüberwachung aus der EG-Dual-Use-Verordnung
statistisch ausgewertet.
Bei allen Angaben für das Jahr 2021 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die
sich durch Nachbesserungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.
32. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, dass die überproportional hohen Militärausgaben
Kolumbiens in Höhe von 3,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) (2020)
im Vergleich zu den Militärausgaben Brasiliens (1,4 Prozent des BIP)
und Venezuelas (2,2 Prozent des BIP) (2017) die regionale Sicherheit
gefährden (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderbericht
e/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 35, 37)
Eigene Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
33. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, dass sich die überdurchschnittlich hohen Militärausgaben
Kolumbiens, die im Jahr 2020 rund 3,4 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts und 9,5 Prozent der Staatsausgaben ausmachten (https://www.ruest
ungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbi
en.pdf, S. 10), hemmend auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche
Entwicklung des Landes auswirken (https://www.ruestungsexport.info/us
er/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 4), vor
dem Hintergrund, dass wichtigste strukturelle Ursachen der Gewalt in
Kolumbien die soziale und wirtschaftliche Ungleichheit, vor allem bei
Landzugang und Landnutzung (1 Prozent der größten Betriebe besitzen
81 Prozent des kolumbianischen Landes) sowie hohe Armutsraten sind
(Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/32361)?
Eigene Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
34. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber ihrem Partner Kolumbien
dafür ein, den Anstieg der Militärausgaben sowie die zeitweise
Vergrößerung des Personalumfangs des Militärs zugunsten des Gesundheits- und
Bildungssystems einzudämmen, und wenn ja, inwieweit (https://www.ru
estungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolu
mbien.pdf, S. 4)?
Zu inneren Angelegenheiten von Drittstaaten, wie etwa Entscheidungen über
Haushaltspositionen und Streitkräftestärken, äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht.
35. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Versäumnisse der kolumbianischen Behörden die
mutmaßlichen systematischen Morde von Menschenrechtsverteidigern zu
einem erheblichen Teil ermöglicht haben, vor dem Hintergrund, dass die
kolumbianische Regierung zwar das Militär in vielen Teilen des Landes
einsetzt, es jedoch nach Berichten versäumt hat, die Straflosigkeit
effektiv zu bekämpfen, das Justizsystem zu stärken, den Schutz der
Bevölkerung zu verbessern und einen angemessenen Zugang zu Wirtschafts- und
Bildungsmöglichkeiten sowie zu öffentlichen Dienstleistungen zu
gewährleisten (https://www.hrw.org/de/news/2021/02/10/kolumbien-mensc
henrechtsverteidiger-nicht-ausreichend-geschuetzt)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Gleichwohl weist das komplexe Rechts- und Justizsystem – mit
sich überschneidenden Zuständigkeiten zahlreicher Gerichte und staatlicher
Institutionen – strukturelle Defizite auf, die vielfach zu faktischer Straflosigkeit
führen. Dazu gehören Rechtsunsicherheiten durch mangelnde Verfahrensregeln
(zum Beispiel fehlende Rechtskraft von Urteilen), fehlende Vollstreckung
rechtskräftiger Urteile sowie defizitäre personelle und materielle Ausstattung.
Gerade in ländlichen Gebieten sind Justizeinrichtungen eher schwach vertreten
und deren Angehörige häufig Gewalt und Bedrohungen ausgesetzt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
36. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianische Regierung die Implementierung
weiter Teile des im November 2016 von der kolumbianischen Regierung
und den Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia – Ejército del
Pueblo (FARC-EP) unterzeichneten Friedensvertrags verweigert, vor
dem Hintergrund, dass laut Berichten fünf Jahre nach Abschluss des
Abkommens lediglich 28 Prozent der Vereinbarungen gänzlich umgesetzt
wurden (https://peaceaccords.nd.edu/wp-content/uploads/2021/09/Fifth-
Report-State-of-Implementation-Four-Years-after-the-Accord-Signin
g.pdf, S. 6)?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass sich die kolumbianische
Regierung einer Umsetzung des Friedensvertrages mit der damaligen FARC-Guerilla
verweigern würde, nicht. Mit dem Abkommen hat Kolumbien ein in seiner
Komplexität bisher einzigartiges Friedensprojekt auf den Weg gebracht, das als
Generationenaufgabe aufgefasst wird und auf ca. 15 bis 20 Jahre angelegt ist.
Sowohl das mit dem Monitoring beauftragte Kroc Institute for International
Peace Studies (https://curate.nd.edu/show/0c483j36025) als auch der
Generalsekretär der Vereinten Nationen Guterres (https://undocs.org/S/2021/1090)
haben in ihren jüngsten Berichten Umsetzungsfortschritte gewürdigt. Zudem führt
das Kroc Institute in dem in der Frage zitierten Bericht das im Vergleich zu den
Anfangsjahren langsamere Umsetzungstempo auch darauf zurück, dass
nunmehr Zielsetzungen angegangen würden, deren Abschluss einen längeren
Zeithorizont benötigen (https://peaceaccords.nd.edu/wp-content/uploads/2021/09/F
ifth-Report-State-of-Implementation-Four-Years-after-the-Accord-Signing.pdf,
S. 5).
Gleichzeitig ist jedoch unbestritten, dass die Vertragsumsetzung in den
einzelnen Teilbereichen unterschiedlich zügig voranschreitet. Die Bundesregierung
teilt die Auffassung von VN-Generalsekretär Guterres, dass verstärkte
Fortschritte in allen Bereichen erforderlich sind, um das Transformationspotenzial
des Friedensvertrags zur Überwindung tief verwurzelter Konfliktursachen
freizusetzen.
37. Inwieweit steht die durch das Militärabkommen bezweckte Stärkung der
Kapazitäten der kolumbianischen Sicherheits- und Streitkräfte der
Friedensentwicklung als zentralem Ziel des Engagements der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Kolumbien (Vorbemerkung der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/32361) entgegen, vor dem
Hintergrund, dass das kolumbianische Militär laut Berichten selbst ein
zentraler Gewaltakteur ist und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu
verantworten hat (https://www.ecchr.eu/fall/gewalt-gegen-menschenrechts-v
erteidigerinnen-in-kolumbien-jetzt-ist-den-haag-gefragt/)?
Deutschland ist für Kolumbien aufgrund seines intensiven und langjährigen
Engagements im Friedensbereich ein glaubwürdiger Partner, der deshalb im
politischen Dialog auch Veränderungen und Verbesserungen im Bereich der
menschlichen Sicherheit einfordern kann. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass eine Zusammenarbeit zwischen den Verteidigungsministerien beider
Länder dazu beitragen kann, etwa Transparenz und Standards innerhalb der
Sicherheits- und Streitkräfte – auch aus menschenrechtlicher Perspektive – zu
erhöhen.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit arbeitet mit staatlichen und
nichtstaatlichen Institutionen zusammen und unterstützt diese bei der Umsetzung
ihrer Vorhaben. Dies geschieht im Dialog und Konsens mit der
kolumbianischen Regierung. Im politischen Dialog werden hierzu Rahmenbedingungen,
Prozesse und Entwicklungen angesprochen wie auch schwierige Themen
diskutiert, wobei die Entwicklungszusammenarbeit stets den Rahmen der
nationalen Souveränität respektiert. Im Rahmen des kolumbianischen
Friedensprozesses unterstützt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit insbesondere die
Institutionen, die eigens für die Umsetzung des Friedensvertrags eingesetzt
wurden, wie etwa die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden, die sich unter
anderem intensiv mit der Rolle des Militärs während des internen bewaffneten
Konflikts befasst.
38. Inwieweit waren die prekäre Menschenrechtslage in Kolumbien und die
Berichte über systematische Menschenrechtsverletzungen durch
kolumbianische Streit- und Sicherheitskräfte Gegenstand des Austauschs des
Bundesministers des Auswärtigen Heiko Maas mit Kolumbiens
Vizepräsidentin und Außenministerin Marta Lucia Ramírez bei dem Treffen am
3. November 2021 (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/la
ender/kolumbien-node/maas-ramirez/2494120)?
Die Sicherheits- und Menschenrechtslage in Kolumbien wird regelmäßig in den
Gesprächen mit kolumbianischen Regierungsvertreterinnen und -vertretern
thematisiert und kam einschließlich der Bemühungen um Modernisierung der
nationalen Polizei auch während des Besuchs von Vizepräsidentin und
Außenministerin Ramírez in Deutschland am 3. November 2021 zur Sprache.
39. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Kolumbiens Vizepräsidentin Marta Lucia Ramírez im
Jahr 2002 für das militärische Unternehmen „Orion“ in Medellín
verantwortlich war, bei dem der von Militär, Polizei, Geheimdiensten und
Paramilitärs durchgeführte Einsatz zu mindestens 75 toten Zivilisten,
Hunderten Verschwundenen, über 400 illegalen Festnahmen und rund 2 000
Vertriebenen führte (https://www.eltiempo.com/opinion/columnistas/vlad
do/orion-la-operacion-vergueenza-141994)?
40. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Kolumbiens Vizepräsidentin und Außenministerin
Marta Lucia Ramírez und ihr Ehemann Álvaro Rincón in den Jahren
2006 und 2007 mit ihrem Unternehmen Hitos Urbanos gemeinsam mit
dem inzwischen vor Gericht stehenden früheren Drogenhändler und
Paramilitär-Anführer Guillermo León Acevedo alias „Memo Fantasma“
und dessen Firma ACEM bei einem Immobilienprojekt
zusammengearbeitet haben (https://insightcrime.org/wp-content/uploads/2020/04/The-I
nvisible-Drug-Lord-Hunting-The-Ghost-InSight-Crime-March-202
0.pdf)?
Die Fragen 39 und 40 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine über die öffentlich verfügbaren Äußerungen
und Berichte hinausgehenden Erkenntnisse vor.
41. Stehen die mutmaßliche Involvierung in Massaker an der
Zivilbevölkerung (https://www.eltiempo.com/opinion/columnistas/vladdo/orion-la-op
eracion-vergueenza-141994) und berichteten persönlichen Verbindungen
zu einem Drogenhändler und Paramilitär-Anführer (https://www.rcnradi
o.com/politica/marta-lucia-ramirez-respondio-por-supuesta-relacion-
conmemo-fantasma) von Kolumbiens Vizepräsidentin und Außenministerin
Marta Lucia Ramírez einer militärischen Kooperation der
Bundesregierung mit den Streitkräften Kolumbiens entgegen (wenn ja, bitte
begründen)?
Wenn nein, warum nicht?
Die Vereinbarung wurde zwischen den Verteidigungsministerien beider Staaten
getroffen und bezieht sich auf die militärische Kooperation, deren Maßnahmen
grundsätzlich auf die Förderung eines demokratischen Rollenverständnisses
von Streitkräften fokussieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Einfluss privater Stiftungen auf die globale Gesundheitspolitik und die Rolle der Bundesregierung
DIE LINKE18.08.2026
Barrierefreiheit der Bahn in Bayern
DIE LINKE17.08.2026
Einschränkungen der Altersteilzeit
DIE LINKE12.08.2026
Klärung offener Fragen zu Projektförderungen der Caritas international durch das Auswärtige Amt
AfD02.07.2026