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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Militärische Kooperation der Bundesregierung mit Kolumbien trotz Berichten über systematische Menschenrechtsverbrechen

(insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

28.01.2022

Aktualisiert

24.11.2023

BT20/29116.12.2021

Militärische Kooperation der Bundesregierung mit Kolumbien trotz Berichten über systematische Menschenrechtsverbrechen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ali Al-Dailami, Żaklin Nastić, Victor Perli und der Fraktion DIE LINKE. Militärische Kooperation der Bundesregierung mit Kolumbien trotz Berichten über systematische Menschenrechtsverbrechen Als erstes Land in Lateinamerika hat Kolumbien am 3. November 2021 ein Militärabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossen (https://www. lafm.com.co/colombia/colombia-y-alemania-firman-acuerdo-para-fortalecer-co operacion-en-defensa). Ziel des Übereinkommens ist es, „die grundlegende Rolle Kolumbiens innerhalb der NATO bei der Entwicklung und Unterstützung internationaler Operationen zu fördern“ (https://www.mindefensa.gov.co/irj/por tal/Mindefensa/contenido/listadomdn?date=12102021). Durch das Abkommen soll die Zusammenarbeit u. a. in den Bereichen militärische Ausbildung, Waffentechnologie, maritime Sicherheit und Cybersicherheit verstärkt werden (https://www.defensa.com/colombia/colombia-alemania-firman-acuerdo-coope racion-defensa). Der kolumbianische Verteidigungsminister Diego Molano Aponte sieht in der Übereinkunft eine Stärkung der Kapazitäten der kolumbianischen Armee und Polizei (https://twitter.com/mindefensa/status/14560750121 63706884). Laut ersten Auskünften der Bundesregierung beinhaltet das Abkommen „im Wesentlichen eine Liste möglicher Kooperationsbereiche sowie möglicher Formen zur Umsetzung dieser Zusammenarbeit“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/104). Es handele sich jedoch nicht um einen „Vertrag im Sinne der vertragsrechtlichen Bestimmungen des Wiener Übereinkommens von 1969“, sondern um eine „Absprache“. Laut dem Deutschen Botschafter in Kolumbien, Peter Ptassek, ist Kolumbien „ein hervorragender Verbündeter im Bereich der Gestaltung, Ausbildung und Kooperation in diesem Sektor“ (https://twitter.com/alemEmbajador/status/145594 8062485008392). Zahlreiche Mitgliedsorganisationen der Deutschen Menschenrechtskoordination Kolumbien nannten die militärische Kooperation mit Kolumbien ein „falsches Signal“ (https://www.kolko.net/krieg-und-frieden/5-jahre-friedensabkom men-kolumbien-menschenrechtsorganisationen-ziehen-gemischte-bilanz/). Ein neues Abkommen sei zum jetzigen Zeitpunkt „nicht nachvollziehbar“ und sende „ein fatales Signal an die vielen Überlebenden und Angehörigen von Menschen, die im fünf Jahrzehnte dauernden Konflikt Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen durch das kolumbianische Militär geworden sind“. Seit Mai 2018 ist Kolumbien als erstes lateinamerikanisches Land „globaler Partner“ des Militärbündnisses NATO (dpa vom 26. Mai 2018). „Globale Partner“ sind Teil der strategischen Neuausrichtung der NATO nach dem Ende des Kalten Krieges, mit dem Ziel, zusätzlich zur Osterweiterung ein Netz von weltweiten Partnerschaften mit Staaten und Institutionen aufzubauen. Die Partnerstaaten kooperieren mit dem Bündnis, indem sie direkt zu den NATO-geführten Deutscher Bundestag Drucksache 20/291 20. Wahlperiode 16.12.2021 Operationen beitragen und an den entsprechenden Abstimmungen im Bündnis teilnehmen können, sind aber keine vollwertigen Mitglieder. Nach dem Willen Washingtons sollen sie auch die nötigen Fähigkeiten, Ressourcen und den politischen Willen für kommende Einsätze aufbauen. Bisherige „globale Partner“ sind Afghanistan, Australien, der Irak, Japan, Südkorea, die Mongolei, Neuseeland und Pakistan (WD 2 – 3000 – 046/19, S. 4). Über den NATO „Building Integrity (BI) Policy and Action Plan“ sollen im Rahmen der „globalen Partnerschaft“ Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Verteidigungs- und Sicherheitssektor des Partnerlands Kolumbien gestärkt werden (https://www.na to.int/cps/en/natohq/topics_68368.htm). Kolumbien verfügt über überdurchschnittlich hohe Militärausgaben. Diese machten im Jahr 2020 rund 3,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und 9,5 Prozent der Staatsausgaben aus (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.la enderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 10). Auf dem Globalen Militarisierungsindex landete Kolumbien im Jahr 2019 weltweit auf Platz 61, deutlich vor Venezuela auf Platz 83 und Brasilien auf Platz 110 (https://www.ru estungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbie n.pdf, S. 36). Das kolumbianische Militär ist die Hauptstütze der politischen und wirtschaftlichen Elite des Landes. Aufgrund von Vorwürfen systematischer Menschenrechtsverletzungen gilt der Umgang des kolumbianischen Militärs als der weltweit schlechteste (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laen derberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 18). Zwischen 2002 und 2008 hat das kolumbianische Militär laut der Sonderjustiz für den Frieden mindestens 6 402 Zivilisten getötet und als feindliche Guerillakämpfer ausgegeben, um Quoten zu erfüllen und dafür Prämien zu bekommen (dpa vom 7. Juli 2021). Diese Praxis wird nach Angaben des Menschenrechtsnetzwerks Coordinación Colombia-Europa-Estados Unidos unter der Regierung Duque in ähnlicher Weise fortgesetzt angewendet (https://informesderechoshumanos.com/iii-n os-estan-matando-no-mas-silencio/militarizacion-y-deterioro-de-la-situacion-d e-derechos-humanos/). Auch die kolumbianische Polizei ist nach Berichten für systematische Menschenrechtsverbrechen, Gewalt gegen die Zivilbevölkerung und Amtsmissbrauch bekannt (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04. laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 20). Die kolumbianische Polizei ist dem Verteidigungsministerium unterstellt und aufgrund des bewaffneten Konflikts in Kolumbien paramilitärisch organisiert und trainiert. Da Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Polizei oftmals unter die Militärgerichtsbarkeit fallen, genießen die Sicherheitskräfte weitgehende Straffreiheit (https://www.hrw.org/news/2021/06/09/colombia-egregious-police-abuses- against-protesters). Zuletzt ging die kolumbianische Regierung unter Einsatz der Streit- und Sicherheitskräfte sowie der Spezialeinheit Escuadrón Móvil Antidisturbios (ESMAD) mit als unverhältnismäßig kritisierter Gewalt und dem Einsatz von Waffen gegen die seit dem 28. April 2021 anhaltenden landesweiten Sozialproteste vor (https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/kolumbien-repressionen-ge gen-protestierende-2021-05-05). Laut Zahlen verschiedener Menschenrechtsorganisationen wie Temblores, Defender la Libertad und Indepaz wurden bis zum 2. Juni 2021 mindestens 76 Demonstrierende getötet, 34 davon nachgewiesenermaßen von der Polizei, und 1 177 verletzt. 346 Menschen verschwanden im Rahmen der Proteste. 2 854 Menschen wurden während der Proteste willkürlich durch die Polizei festgenommen (https://defenderlalibertad.com/boletin-inf ormativo-16-paronacional/). Die kolumbianische Polizei griff am 3. Mai 2021 sogar eine Beobachtungsmission der Vereinten Nationen mit Schusswaffen an (https://www.radionacional.co/actualidad/onu-denuncia-agresiones-y-disparos- contra-mision-de-ddhh-en-cali). Mit dem Dekret 575 vom 28. Mai 2021 ordnete Präsident Iván Duque in acht Provinzen die Bekämpfung der Proteste durch Militär und Militärpolizei an und unterstellte damit die örtlichen Zivilbehörden den Militärbefehlshabern (https://www.deutschlandfunk.de/lage-in-kolumbien- abgebrochene-verhandlungen-und-weitere-100.html). Höhepunkt der Militarisierung der Protestbekämpfung war die darauf folgende Entsendung von insgesamt 7 000 Soldaten, davon 1 100 nach Cali (https://www.dw.com/de/lage-in-c ali-sehr-ernst/a-57717500). Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, zeigte sich mehrfach äußerst besorgt angesichts der Gewalt durch staatliche Einsatzkräfte gegenüber den Demonstranten (https://news.un.org/en/story/2021/05/1093062). Die Interamerikanische Menschenrechtskommission (CIDH) der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) kritisierte in einem umfangreichen Bericht über die Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Proteste u. a. die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt, geschlechterbezogener und rassistischer Gewalt sowie von Gewalt gegen Journalisten und gegen medizinisches Personal, das Verschwinden von Personen, den Einsatz des Militärs und die Anwendung der Militärstrafgerichtsbarkeit (https://www.oas.org/es/cidh/informes/pdfs/Observa cionesVisita_CIDH_Colombia_SPA.pdf, S. 7). Laut der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch handelt es sich bei den brutalen Übergriffen nicht um isolierte Einzelfälle, „sondern [um] das Ergebnis systematischer Mängel der kolumbianischen Polizei“ (KNA vom 9. Juni 2021). Deutschland ist mit einem Handelsvolumen von 2,5 Mrd. Euro fünftgrößter Handelspartner Kolumbiens und größter Handelspartner innerhalb der EU im Rahmen eines Freihandelsabkommens. Im Dezember 2020 wurden 509,3 Mio. Euro für neue Vorhaben der technischen und finanziellen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zugesagt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenp olitik/laender/kolumbien-node/bilateral/201522). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche politischen, geostrategischen und militärischen Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, ein Militärabkommen mit Kolumbien abzuschließen?  2. Welche „Kooperationsbereiche“ sowie möglichen „Formen zur Umsetzung“ der militärischen Zusammenarbeit (Antwort auf die Schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/104) beinhaltet das Abkommen konkret?  3. Was genau umfassen die geplanten Kooperationen in den Bereichen a) militärische Ausbildung, b) Friedenssicherungsmissionen, c) Waffentechnologie, d) maritime Sicherheit und e) Cybersicherheit?  4. Wie wird garantiert, dass keine Kooperation mit Einheiten oder Personen erfolgt, die verdächtigt sind, in Menschenrechtsverletzungen verwickelt zu sein? Auf welcher Grundlage wird dies geprüft?  5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob bei den Protesten in Kolumbien systematisch grundlegende Freiheitsrechte wie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit durch massive Gewaltanwendung und repressive Maßnahmen unterdrückt wurden (Antwort auf die Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 19/30613)?  6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianischen Sicherheits- und Streitkräfte überproportionalen Einsatz von Gewalt gegen Teilnehmer der Sozialproteste und schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verantworten haben (https://www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf, S. 13)?  7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob Polizei und Militär Kolumbiens während der Sozialproteste im Jahr 2021 militärische Kampftechniken im Sinne der Logik des „inneren Feindes“ gegen die Zivilbevölkerung einsetzten, die den Militärstrategien bei der Bekämpfung bewaffneter Akteure ähnelten (https://ww w.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf, S. 23)?  8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianische Polizei, die Aufstandsbekämpfungseinheit ESMAD und bewaffnete zivile Akteure bei den Protesten im Jahr 2021 selektive Tötungen Protestierender durchführten (https://www.nodal. am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf, S. 25)?  9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob zahlreiche Teilnehmer an den Sozialprotesten im Jahr 2021 Opfer einer „systematischen Praxis“ des gewaltsamen Verschwindenlassens, außergerichtlicher Hinrichtungen und Folter die kolumbianische Polizei, die Aufstandsbekämpfungseinheit ESMAD und bewaffnete zivile Akteure wurden (https://www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Infor me-SOS.pdf, S. 24, 26–28)? 10. Inwieweit handelt es sich vor dem Hintergrund der mutmaßlichen systematischen Menschenrechtsverletzungen durch die kolumbianischen Streit- und Sicherheitskräfte nach Auffassung der Bundesregierung bei Kolumbien um einen „hervorragenden Verbündeten“ für den Bereich der militärischen Zusammenarbeit (https://twitter.com/alemEmbajador/status/145594 8062485008392)? 11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob das kolumbianische Militär als Hauptstütze der politischen und wirtschaftlichen Elite des Landes fungiert und in politische Gewalt involviert ist, vor dem Hintergrund, dass dem kolumbianischen Militär häufig vorgeworfen wird, das schlechteste Menschenrechtsverhalten in der Welt zu haben (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laende rberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 18)? 12. Stehen die anerkanntermaßen prekäre Menschenrechtssituation in Kolumbien und die in diesem Zusammenhang mutmaßlich von Militärs begangenen Menschenrechtsverbrechen einer militärischen Kooperation mit den Streitkräften Kolumbiens entgegen (wenn ja, bitte begründen), und wenn nein, warum nicht? 13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianische Regierung konkrete Schritte unternommen hat, um die Polizei, die paramilitärisch organisiert ist und direkt dem Verteidigungsministerium untersteht (https://www.ruestungsexport.inf o/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 17), aus dem Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums herauszulösen (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/3038) und ein getrenntes, ziviles Kommando für die Polizei, etwa im Innenministerium, einzurichten? 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob die von Präsident Iván Duque angekündigten Polizeireformen, die Polizei nicht aus dem Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums zu verlagern, die Möglichkeiten der Militärjustiz, Ermittlungen bei Missbräuchen aufzunehmen, nicht einschränken (https://www.hrw. org/news/2021/10/19/letter-secretary-blinken-human-rights-colombia) und dadurch unzureichend sind, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen (https://w ww.hrw.org/news/2021/06/09/colombia-egregious-police-abuses-against-p rotesters)? 15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob bislang kein Polizist in Kolumbien im Zusammenhang mit den Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Proteste im Jahr 2019 verurteilt wurde und Stand Juni 2021 lediglich in fünf der 116 wegen Übergriffen während der Proteste im Jahr 2020 eingeleiteten Ermittlungen ein Verfahren begonnen und in zwei weiteren von der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben wurde (https://www.hrw.org/news/2021/10/19/letter-secr etary-blinken-human-rights-colombia)? 16. In wie vielen Fällen der gegen Angehörige der Sicherheitskräfte eingeleiteten Ermittlungen im Zuge der Gewalt bei Protesten im Jahr 2021 (Antwort auf die Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 19/30613) wurde nach Kenntnis der Bundesregierung a) Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben, b) ein Verfahren begonnen, c) ein Angeklagter schuldig gesprochen? 17. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob paramilitärische Akteure unter Tolerierung und in Zusammenarbeit mit der kolumbianischen Polizei und dem Militär mit Schusswaffen gegen die Teilnehmer der Sozialproteste vorgegangen sind (https:// www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf, S. 36)? 18. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob der politische Einfluss der Paramilitärs und die Verbindungen zum Sicherheitsapparat der Regierung sowie die damit verbundenen mafiaähnlichen Strukturen und Kontakte in die organisierte Kriminalität trotz des Demobilisierungsprozesses der vergangenen Jahre bestehen bleiben (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/k olumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 28)? 19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianische Polizei bei den Sozialprotesten im Jahr 2021 mit der Infiltrierung ziviler Agenten gezielt gewaltsame Konfrontationen ausgelöst und ausgewählte Anführer der Proteste verfolgt hat (https://www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf, S. 38)? 20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob Kolumbien vergleichbare bilaterale Abkommen zur militärischen Zusammenarbeit mit anderen NATO-Staaten geschlossen hat? 21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Kolumbien plant, vergleichbare bilaterale Abkommen zur militärischen Zusammenarbeit mit anderen NATO-Staaten zu schließen? 22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob die „globale Partnerschaft“ mit Kolumbien das Ziel der NATO erfüllt hat, demokratische Prinzipien und Institutionen sowie Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Verteidigungs- und Sicherheitssektor in Kolumbien zu stärken, vor dem Hintergrund der Vorwürfe systematischer Korruption sowie Anschuldigungen hinsichtlich Menschenrechtsverbrechen und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung seitens der Regierung und der Streit- und Sicherheitskräfte (https://natoassoci ation.ca/colombia-protests-nato-partnership-and-democratic-principles/)? 23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob Kolumbiens Militär NATO-Standards in Bezug auf Interoperabilität und Militäreinsätze im Ausland erfüllt (https://www.nato.int/c ps/en/natohq/topics_143936.htm)? 24. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Assoziierung Kolumbiens mit der NATO als „globaler Partner“? 25. Inwieweit entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildung von Militär und Polizei in Kolumbien den in Deutschland üblichen Standards, vor dem Hintergrund, dass kolumbianische Polizeischüler der Simon Bolivar-Polizeischule in Tulua im Rahmen eines „Kulturaustauschs“ mit Deutschland bei einer Feier SS-Uniformen getragen und NS-Symbole zur Schau gestellt haben (AFP vom 21. November 2021) und Führungskräfte von Kolumbiens Militär an der Universität Nueva Granada mit Konzepten und durch Vorträge des chilenischen Neonazis Alexis López ausgebildet werden (https://www.lasillavacia.com/historias/silla-nac ional/la-%E2%80%9Crevoluci%C3%B3n-molecular-disipada%E2%80%9 D,-invento-de-un-neonazi,-es-estudiada-por-la-fuerza-p%C3%BAblica/)? 26. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob seit Unterzeichnung des Friedensabkommens am 24. November 2016 bis zum 30. September 2021 insgesamt 1 241 Menschenrechtsverteidiger und soziale Aktivisten in Kolumbien ermordet wurden (https://www.rcnradio.com/colombia/desde-la-firma-del-acuerdo-de-paz-h an-sido-asesinado-1241-lideres-sociales)? 27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob gravierende Mängel bei den Bemühungen der kolumbianischen Regierung bestehen, Menschenrechtsverteidiger zu schützen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen (https://www.hrw.org/de/news/2021/02/10/kolumbie n-menschenrechtsverteidiger-nicht-ausreichend-geschuetzt)? 28. In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung im Jahr 2021 Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern nach Kolumbien erteilt (bitte einschließlich der Anzahl der Einzelgenehmigungen angeben; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)? 29. In welchem Gesamtwert wurden sonstige Rüstungsgüter nach Kolumbien in der Wahlperiode 2017 bis 2021 tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend den Jahren nach Güterbeschreibung, jeweiliger Stückzahl und Wert aufschlüsseln)? 30. In welchem Gesamtwert wurden Kriegswaffen nach Kolumbien in der Wahlperiode 2017 bis 2021 tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend den Jahren nach Güterbeschreibung, jeweiliger Stückzahl und Wert aufschlüsseln)? 31. Inwieweit wurden für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2021 Exportgenehmigungen für Güter, die in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung (Neufassung der Verordnung (EG) 1236/2005 durch die aktuell geltende Verordnung (EU) 2019/125) aufgeführt werden, worunter u. a. Wasserwerfer, Reizgas, Pfefferspray, Tränengasgranaten, Elektroschocktechnologien, Fußfesseln fallen, für Kolumbien erteilt (bitte entsprechend den Jahren die Ausrüstungsgegenstände einschließlich Warenwert und Stückzahl auflisten), und in welchem Wert wurden Einzelgenehmigungen für Dual-Use-Güter, gelistet nach Anhang I der EG- Dualuse-Verordnung (EG) 428/2009, d. h. Güter, die zur internen Repression und Überwachung bzw. zur Herstellung und Wartung von zur internen Repression und Überwachung verwendbaren Produkten verwendet werden könnten, seit 2015 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2021 für Behörden Kolumbiens (Militär, Polizei etc.) erteilt (Antwort auf die Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 19/30613; bitte entsprechend den Jahren mit der Anzahl der Einzelgenehmigungen; 2021 bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? 32. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die überproportional hohen Militärausgaben Kolumbiens in Höhe von 3,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) (2020) im Vergleich zu den Militärausgaben Brasiliens (1,4 Prozent des BIP) und Venezuelas (2,2 Prozent des BIP) (2017) die regionale Sicherheit gefährden (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbie n/2021_Kolumbien.pdf, S. 35, 37) 33. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass sich die überdurchschnittlich hohen Militärausgaben Kolumbiens, die im Jahr 2020 rund 3,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und 9,5 Prozent der Staatsausgaben ausmachten (https://www.ruestungsex port.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 10), hemmend auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Landes auswirken (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.lae nderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 4), vor dem Hintergrund, dass wichtigste strukturelle Ursachen der Gewalt in Kolumbien die soziale und wirtschaftliche Ungleichheit, vor allem bei Landzugang und Landnutzung (1 Prozent der größten Betriebe besitzen 81 Prozent des kolumbianischen Landes) sowie hohe Armutsraten sind (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/32361)? 34. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber ihrem Partner Kolumbien dafür ein, den Anstieg der Militärausgaben sowie die zeitweise Vergrößerung des Personalumfangs des Militärs zugunsten des Gesundheits- und Bildungssystems einzudämmen, und wenn ja, inwieweit (https://www.ruestun gsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbie n.pdf, S. 4)? 35. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob Versäumnisse der kolumbianischen Behörden die mutmaßlichen systematischen Morde von Menschenrechtsverteidigern zu einem erheblichen Teil ermöglicht haben, vor dem Hintergrund, dass die kolumbianische Regierung zwar das Militär in vielen Teilen des Landes einsetzt, es jedoch nach Berichten versäumt hat, die Straflosigkeit effektiv zu bekämpfen, das Justizsystem zu stärken, den Schutz der Bevölkerung zu verbessern und einen angemessenen Zugang zu Wirtschafts- und Bildungsmöglichkeiten sowie zu öffentlichen Dienstleistungen zu gewährleisten (https://www.hrw.org/de/news/2021/02/10/kolumbien-menschenrechts verteidiger-nicht-ausreichend-geschuetzt)? 36. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianische Regierung die Implementierung weiter Teile des im November 2016 von der kolumbianischen Regierung und den Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia – Ejército del Pueblo (FARC-EP) unterzeichneten Friedensvertrags verweigert, vor dem Hintergrund, dass laut Berichten fünf Jahre nach Abschluss des Abkommens lediglich 28 Prozent der Vereinbarungen gänzlich umgesetzt wurden (https:// peaceaccords.nd.edu/wp-content/uploads/2021/09/Fifth-Report-State-of-I mplementation-Four-Years-after-the-Accord-Signing.pdf, S. 6)? 37. Inwieweit steht die durch das Militärabkommen bezweckte Stärkung der Kapazitäten der kolumbianischen Sicherheits- und Streitkräfte der Friedensentwicklung als zentralem Ziel des Engagements der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Kolumbien (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/32361) entgegen, vor dem Hintergrund, dass das kolumbianische Militär laut Berichten selbst ein zentraler Gewaltakteur ist und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verantworten hat (https://www.ecchr.eu/fall/gewalt-gegen-menschenrechts-verteidig erinnen-in-kolumbien-jetzt-ist-den-haag-gefragt/)? 38. Inwieweit waren die prekäre Menschenrechtslage in Kolumbien und die Berichte über systematische Menschenrechtsverletzungen durch kolumbianische Streit- und Sicherheitskräfte Gegenstand des Austauschs des Bundesministers des Auswärtigen Heiko Maas mit Kolumbiens Vizepräsidentin und Außenministerin Marta Lucia Ramírez bei dem Treffen am 3. November 2021 (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/lae nder/kolumbien-node/maas-ramirez/2494120)? 39. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob Kolumbiens Vizepräsidentin Marta Lucia Ramírez im Jahr 2002 für das militärische Unternehmen „Orion“ in Medellín verantwortlich war, bei dem der von Militär, Polizei, Geheimdiensten und Paramilitärs durchgeführte Einsatz zu mindestens 75 toten Zivilisten, Hunderten Verschwundenen, über 400 illegalen Festnahmen und rund 2 000 Vertriebenen führte (https://www.eltiempo.com/opinion/columnistas/vladdo/o rion-la-operacion-vergueenza-141994)? 40. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob Kolumbiens Vizepräsidentin und Außenministerin Marta Lucia Ramírez und ihr Ehemann Álvaro Rincón in den Jahren 2006 und 2007 mit ihrem Unternehmen Hitos Urbanos gemeinsam mit dem inzwischen vor Gericht stehenden früheren Drogenhändler und Paramilitär- Anführer Guillermo León Acevedo alias „Memo Fantasma“ und dessen Firma ACEM bei einem Immobilienprojekt zusammengearbeitet haben (https://insightcrime.org/wp-content/uploads/2020/04/The-Invisible-Drug- Lord-Hunting-The-Ghost-InSight-Crime-March-2020.pdf)? 41. Stehen die mutmaßliche Involvierung in Massaker an der Zivilbevölkerung (https://www.eltiempo.com/opinion/columnistas/vladdo/orion-la-oper acion-vergueenza-141994) und berichteten persönlichen Verbindungen zu einem Drogenhändler und Paramilitär-Anführer (https://www.rcnrad i o.com/politica/marta-lucia-ramirez-respondio-por-supuesta-relacion- conmemo-fantasma) von Kolumbiens Vizepräsidentin und Außenministerin Marta Lucia Ramírez einer militärischen Kooperation der Bundesregierung mit den Streitkräften Kolumbiens entgegen (wenn ja, bitte begründen)? Wenn nein, warum nicht? Berlin, den 3. Dezember 2021 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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