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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Militärische Kooperation der Bundesregierung mit Kolumbien trotz Berichten über systematische Menschenrechtsverbrechen
(insgesamt 41 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
28.01.2022
Aktualisiert
24.11.2023
BT20/29116.12.2021
Militärische Kooperation der Bundesregierung mit Kolumbien trotz Berichten über systematische Menschenrechtsverbrechen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ali Al-Dailami, Żaklin Nastić,
Victor Perli und der Fraktion DIE LINKE.
Militärische Kooperation der Bundesregierung mit Kolumbien trotz Berichten
über systematische Menschenrechtsverbrechen
Als erstes Land in Lateinamerika hat Kolumbien am 3. November 2021 ein
Militärabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossen (https://www.
lafm.com.co/colombia/colombia-y-alemania-firman-acuerdo-para-fortalecer-co
operacion-en-defensa). Ziel des Übereinkommens ist es, „die grundlegende
Rolle Kolumbiens innerhalb der NATO bei der Entwicklung und Unterstützung
internationaler Operationen zu fördern“ (https://www.mindefensa.gov.co/irj/por
tal/Mindefensa/contenido/listadomdn?date=12102021). Durch das Abkommen
soll die Zusammenarbeit u. a. in den Bereichen militärische Ausbildung,
Waffentechnologie, maritime Sicherheit und Cybersicherheit verstärkt werden
(https://www.defensa.com/colombia/colombia-alemania-firman-acuerdo-coope
racion-defensa). Der kolumbianische Verteidigungsminister Diego Molano
Aponte sieht in der Übereinkunft eine Stärkung der Kapazitäten der
kolumbianischen Armee und Polizei (https://twitter.com/mindefensa/status/14560750121
63706884). Laut ersten Auskünften der Bundesregierung beinhaltet das
Abkommen „im Wesentlichen eine Liste möglicher Kooperationsbereiche sowie
möglicher Formen zur Umsetzung dieser Zusammenarbeit“ (Antwort auf die
Schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/104). Es handele sich
jedoch nicht um einen „Vertrag im Sinne der vertragsrechtlichen Bestimmungen
des Wiener Übereinkommens von 1969“, sondern um eine „Absprache“. Laut
dem Deutschen Botschafter in Kolumbien, Peter Ptassek, ist Kolumbien „ein
hervorragender Verbündeter im Bereich der Gestaltung, Ausbildung und
Kooperation in diesem Sektor“ (https://twitter.com/alemEmbajador/status/145594
8062485008392).
Zahlreiche Mitgliedsorganisationen der Deutschen
Menschenrechtskoordination Kolumbien nannten die militärische Kooperation mit Kolumbien ein
„falsches Signal“ (https://www.kolko.net/krieg-und-frieden/5-jahre-friedensabkom
men-kolumbien-menschenrechtsorganisationen-ziehen-gemischte-bilanz/). Ein
neues Abkommen sei zum jetzigen Zeitpunkt „nicht nachvollziehbar“ und
sende „ein fatales Signal an die vielen Überlebenden und Angehörigen von
Menschen, die im fünf Jahrzehnte dauernden Konflikt Opfer schwerster
Menschenrechtsverletzungen durch das kolumbianische Militär geworden sind“.
Seit Mai 2018 ist Kolumbien als erstes lateinamerikanisches Land „globaler
Partner“ des Militärbündnisses NATO (dpa vom 26. Mai 2018). „Globale
Partner“ sind Teil der strategischen Neuausrichtung der NATO nach dem Ende des
Kalten Krieges, mit dem Ziel, zusätzlich zur Osterweiterung ein Netz von
weltweiten Partnerschaften mit Staaten und Institutionen aufzubauen. Die
Partnerstaaten kooperieren mit dem Bündnis, indem sie direkt zu den NATO-geführten
Deutscher Bundestag Drucksache 20/291
20. Wahlperiode 16.12.2021
Operationen beitragen und an den entsprechenden Abstimmungen im Bündnis
teilnehmen können, sind aber keine vollwertigen Mitglieder. Nach dem Willen
Washingtons sollen sie auch die nötigen Fähigkeiten, Ressourcen und den
politischen Willen für kommende Einsätze aufbauen. Bisherige „globale Partner“
sind Afghanistan, Australien, der Irak, Japan, Südkorea, die Mongolei,
Neuseeland und Pakistan (WD 2 – 3000 – 046/19, S. 4). Über den NATO „Building
Integrity (BI) Policy and Action Plan“ sollen im Rahmen der „globalen
Partnerschaft“ Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Verteidigungs- und
Sicherheitssektor des Partnerlands Kolumbien gestärkt werden (https://www.na
to.int/cps/en/natohq/topics_68368.htm).
Kolumbien verfügt über überdurchschnittlich hohe Militärausgaben. Diese
machten im Jahr 2020 rund 3,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und 9,5
Prozent der Staatsausgaben aus (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.la
enderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 10). Auf dem Globalen
Militarisierungsindex landete Kolumbien im Jahr 2019 weltweit auf Platz 61,
deutlich vor Venezuela auf Platz 83 und Brasilien auf Platz 110 (https://www.ru
estungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbie
n.pdf, S. 36). Das kolumbianische Militär ist die Hauptstütze der politischen
und wirtschaftlichen Elite des Landes. Aufgrund von Vorwürfen systematischer
Menschenrechtsverletzungen gilt der Umgang des kolumbianischen Militärs als
der weltweit schlechteste (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laen
derberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 18). Zwischen 2002 und 2008
hat das kolumbianische Militär laut der Sonderjustiz für den Frieden
mindestens 6 402 Zivilisten getötet und als feindliche Guerillakämpfer ausgegeben,
um Quoten zu erfüllen und dafür Prämien zu bekommen (dpa vom 7. Juli
2021). Diese Praxis wird nach Angaben des Menschenrechtsnetzwerks
Coordinación Colombia-Europa-Estados Unidos unter der Regierung Duque in
ähnlicher Weise fortgesetzt angewendet (https://informesderechoshumanos.com/iii-n
os-estan-matando-no-mas-silencio/militarizacion-y-deterioro-de-la-situacion-d
e-derechos-humanos/). Auch die kolumbianische Polizei ist nach Berichten für
systematische Menschenrechtsverbrechen, Gewalt gegen die Zivilbevölkerung
und Amtsmissbrauch bekannt (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.
laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 20). Die kolumbianische
Polizei ist dem Verteidigungsministerium unterstellt und aufgrund des
bewaffneten Konflikts in Kolumbien paramilitärisch organisiert und trainiert. Da
Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Polizei oftmals unter die
Militärgerichtsbarkeit fallen, genießen die Sicherheitskräfte weitgehende
Straffreiheit (https://www.hrw.org/news/2021/06/09/colombia-egregious-police-abuses-
against-protesters).
Zuletzt ging die kolumbianische Regierung unter Einsatz der Streit- und
Sicherheitskräfte sowie der Spezialeinheit Escuadrón Móvil Antidisturbios (ESMAD)
mit als unverhältnismäßig kritisierter Gewalt und dem Einsatz von Waffen
gegen die seit dem 28. April 2021 anhaltenden landesweiten Sozialproteste vor
(https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/kolumbien-repressionen-ge
gen-protestierende-2021-05-05). Laut Zahlen verschiedener
Menschenrechtsorganisationen wie Temblores, Defender la Libertad und Indepaz wurden bis zum
2. Juni 2021 mindestens 76 Demonstrierende getötet, 34 davon
nachgewiesenermaßen von der Polizei, und 1 177 verletzt. 346 Menschen verschwanden im
Rahmen der Proteste. 2 854 Menschen wurden während der Proteste
willkürlich durch die Polizei festgenommen (https://defenderlalibertad.com/boletin-inf
ormativo-16-paronacional/). Die kolumbianische Polizei griff am 3. Mai 2021
sogar eine Beobachtungsmission der Vereinten Nationen mit Schusswaffen an
(https://www.radionacional.co/actualidad/onu-denuncia-agresiones-y-disparos-
contra-mision-de-ddhh-en-cali). Mit dem Dekret 575 vom 28. Mai 2021
ordnete Präsident Iván Duque in acht Provinzen die Bekämpfung der Proteste durch
Militär und Militärpolizei an und unterstellte damit die örtlichen Zivilbehörden
den Militärbefehlshabern (https://www.deutschlandfunk.de/lage-in-kolumbien-
abgebrochene-verhandlungen-und-weitere-100.html). Höhepunkt der
Militarisierung der Protestbekämpfung war die darauf folgende Entsendung von
insgesamt 7 000 Soldaten, davon 1 100 nach Cali (https://www.dw.com/de/lage-in-c
ali-sehr-ernst/a-57717500).
Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, zeigte sich
mehrfach äußerst besorgt angesichts der Gewalt durch staatliche Einsatzkräfte
gegenüber den Demonstranten (https://news.un.org/en/story/2021/05/1093062).
Die Interamerikanische Menschenrechtskommission (CIDH) der Organisation
Amerikanischer Staaten (OAS) kritisierte in einem umfangreichen Bericht über
die Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Proteste u. a. die
unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt, geschlechterbezogener und rassistischer Gewalt
sowie von Gewalt gegen Journalisten und gegen medizinisches Personal, das
Verschwinden von Personen, den Einsatz des Militärs und die Anwendung der
Militärstrafgerichtsbarkeit (https://www.oas.org/es/cidh/informes/pdfs/Observa
cionesVisita_CIDH_Colombia_SPA.pdf, S. 7). Laut der
Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch handelt es sich bei den brutalen Übergriffen
nicht um isolierte Einzelfälle, „sondern [um] das Ergebnis systematischer
Mängel der kolumbianischen Polizei“ (KNA vom 9. Juni 2021).
Deutschland ist mit einem Handelsvolumen von 2,5 Mrd. Euro fünftgrößter
Handelspartner Kolumbiens und größter Handelspartner innerhalb der EU im
Rahmen eines Freihandelsabkommens. Im Dezember 2020 wurden 509,3 Mio.
Euro für neue Vorhaben der technischen und finanziellen
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zugesagt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenp
olitik/laender/kolumbien-node/bilateral/201522).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche politischen, geostrategischen und militärischen Gründe haben die
Bundesregierung dazu bewogen, ein Militärabkommen mit Kolumbien
abzuschließen?
2. Welche „Kooperationsbereiche“ sowie möglichen „Formen zur
Umsetzung“ der militärischen Zusammenarbeit (Antwort auf die Schriftliche
Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/104) beinhaltet das Abkommen
konkret?
3. Was genau umfassen die geplanten Kooperationen in den Bereichen
a) militärische Ausbildung,
b) Friedenssicherungsmissionen,
c) Waffentechnologie,
d) maritime Sicherheit und
e) Cybersicherheit?
4. Wie wird garantiert, dass keine Kooperation mit Einheiten oder Personen
erfolgt, die verdächtigt sind, in Menschenrechtsverletzungen verwickelt zu
sein?
Auf welcher Grundlage wird dies geprüft?
5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob bei den Protesten in Kolumbien systematisch
grundlegende Freiheitsrechte wie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit durch
massive Gewaltanwendung und repressive Maßnahmen unterdrückt
wurden (Antwort auf die Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache
19/30613)?
6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianischen Sicherheits- und Streitkräfte
überproportionalen Einsatz von Gewalt gegen Teilnehmer der Sozialproteste
und schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verantworten haben
(https://www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf,
S. 13)?
7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Polizei und Militär Kolumbiens während der
Sozialproteste im Jahr 2021 militärische Kampftechniken im Sinne der Logik des
„inneren Feindes“ gegen die Zivilbevölkerung einsetzten, die den
Militärstrategien bei der Bekämpfung bewaffneter Akteure ähnelten (https://ww
w.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf, S. 23)?
8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianische Polizei, die
Aufstandsbekämpfungseinheit ESMAD und bewaffnete zivile Akteure bei den Protesten im Jahr
2021 selektive Tötungen Protestierender durchführten (https://www.nodal.
am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf, S. 25)?
9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob zahlreiche Teilnehmer an den Sozialprotesten im Jahr
2021 Opfer einer „systematischen Praxis“ des gewaltsamen
Verschwindenlassens, außergerichtlicher Hinrichtungen und Folter die kolumbianische
Polizei, die Aufstandsbekämpfungseinheit ESMAD und bewaffnete zivile
Akteure wurden (https://www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Infor
me-SOS.pdf, S. 24, 26–28)?
10. Inwieweit handelt es sich vor dem Hintergrund der mutmaßlichen
systematischen Menschenrechtsverletzungen durch die kolumbianischen Streit-
und Sicherheitskräfte nach Auffassung der Bundesregierung bei
Kolumbien um einen „hervorragenden Verbündeten“ für den Bereich der
militärischen Zusammenarbeit (https://twitter.com/alemEmbajador/status/145594
8062485008392)?
11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob das kolumbianische Militär als Hauptstütze der
politischen und wirtschaftlichen Elite des Landes fungiert und in politische
Gewalt involviert ist, vor dem Hintergrund, dass dem kolumbianischen
Militär häufig vorgeworfen wird, das schlechteste Menschenrechtsverhalten in
der Welt zu haben (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laende
rberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 18)?
12. Stehen die anerkanntermaßen prekäre Menschenrechtssituation in
Kolumbien und die in diesem Zusammenhang mutmaßlich von Militärs
begangenen Menschenrechtsverbrechen einer militärischen Kooperation mit den
Streitkräften Kolumbiens entgegen (wenn ja, bitte begründen), und wenn
nein, warum nicht?
13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianische Regierung konkrete Schritte
unternommen hat, um die Polizei, die paramilitärisch organisiert ist und direkt
dem Verteidigungsministerium untersteht (https://www.ruestungsexport.inf
o/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 17),
aus dem Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums
herauszulösen (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
18/3038) und ein getrenntes, ziviles Kommando für die Polizei, etwa im
Innenministerium, einzurichten?
14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die von Präsident Iván Duque angekündigten
Polizeireformen, die Polizei nicht aus dem Zuständigkeitsbereich des
Verteidigungsministeriums zu verlagern, die Möglichkeiten der Militärjustiz,
Ermittlungen bei Missbräuchen aufzunehmen, nicht einschränken (https://www.hrw.
org/news/2021/10/19/letter-secretary-blinken-human-rights-colombia) und
dadurch unzureichend sind, um Menschenrechtsverletzungen zu
verhindern und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen (https://w
ww.hrw.org/news/2021/06/09/colombia-egregious-police-abuses-against-p
rotesters)?
15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob bislang kein Polizist in Kolumbien im Zusammenhang
mit den Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Proteste im Jahr 2019
verurteilt wurde und Stand Juni 2021 lediglich in fünf der 116 wegen
Übergriffen während der Proteste im Jahr 2020 eingeleiteten Ermittlungen
ein Verfahren begonnen und in zwei weiteren von der Staatsanwaltschaft
Anklage erhoben wurde (https://www.hrw.org/news/2021/10/19/letter-secr
etary-blinken-human-rights-colombia)?
16. In wie vielen Fällen der gegen Angehörige der Sicherheitskräfte
eingeleiteten Ermittlungen im Zuge der Gewalt bei Protesten im Jahr 2021
(Antwort auf die Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 19/30613)
wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
a) Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben,
b) ein Verfahren begonnen,
c) ein Angeklagter schuldig gesprochen?
17. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob paramilitärische Akteure unter Tolerierung und in
Zusammenarbeit mit der kolumbianischen Polizei und dem Militär mit
Schusswaffen gegen die Teilnehmer der Sozialproteste vorgegangen sind (https://
www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf, S. 36)?
18. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob der politische Einfluss der Paramilitärs und die
Verbindungen zum Sicherheitsapparat der Regierung sowie die damit
verbundenen mafiaähnlichen Strukturen und Kontakte in die organisierte
Kriminalität trotz des Demobilisierungsprozesses der vergangenen Jahre bestehen
bleiben (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/k
olumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 28)?
19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianische Polizei bei den Sozialprotesten im
Jahr 2021 mit der Infiltrierung ziviler Agenten gezielt gewaltsame
Konfrontationen ausgelöst und ausgewählte Anführer der Proteste verfolgt hat
(https://www.nodal.am/wp-content/uploads/2021/10/Informe-SOS.pdf,
S. 38)?
20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Kolumbien vergleichbare bilaterale Abkommen zur
militärischen Zusammenarbeit mit anderen NATO-Staaten geschlossen hat?
21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Kolumbien
plant, vergleichbare bilaterale Abkommen zur militärischen
Zusammenarbeit mit anderen NATO-Staaten zu schließen?
22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die „globale Partnerschaft“ mit Kolumbien das Ziel der
NATO erfüllt hat, demokratische Prinzipien und Institutionen sowie
Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Verteidigungs- und
Sicherheitssektor in Kolumbien zu stärken, vor dem Hintergrund der
Vorwürfe systematischer Korruption sowie Anschuldigungen hinsichtlich
Menschenrechtsverbrechen und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung
seitens der Regierung und der Streit- und Sicherheitskräfte (https://natoassoci
ation.ca/colombia-protests-nato-partnership-and-democratic-principles/)?
23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Kolumbiens Militär NATO-Standards in Bezug auf
Interoperabilität und Militäreinsätze im Ausland erfüllt (https://www.nato.int/c
ps/en/natohq/topics_143936.htm)?
24. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Assoziierung Kolumbiens
mit der NATO als „globaler Partner“?
25. Inwieweit entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildung
von Militär und Polizei in Kolumbien den in Deutschland üblichen
Standards, vor dem Hintergrund, dass kolumbianische Polizeischüler der
Simon Bolivar-Polizeischule in Tulua im Rahmen eines
„Kulturaustauschs“ mit Deutschland bei einer Feier SS-Uniformen getragen und
NS-Symbole zur Schau gestellt haben (AFP vom 21. November 2021) und
Führungskräfte von Kolumbiens Militär an der Universität Nueva Granada
mit Konzepten und durch Vorträge des chilenischen Neonazis Alexis
López ausgebildet werden (https://www.lasillavacia.com/historias/silla-nac
ional/la-%E2%80%9Crevoluci%C3%B3n-molecular-disipada%E2%80%9
D,-invento-de-un-neonazi,-es-estudiada-por-la-fuerza-p%C3%BAblica/)?
26. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob seit Unterzeichnung des Friedensabkommens am 24.
November 2016 bis zum 30. September 2021 insgesamt 1 241
Menschenrechtsverteidiger und soziale Aktivisten in Kolumbien ermordet wurden
(https://www.rcnradio.com/colombia/desde-la-firma-del-acuerdo-de-paz-h
an-sido-asesinado-1241-lideres-sociales)?
27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob gravierende
Mängel bei den Bemühungen der kolumbianischen Regierung bestehen,
Menschenrechtsverteidiger zu schützen und die Verantwortlichen zur
Rechenschaft zu ziehen (https://www.hrw.org/de/news/2021/02/10/kolumbie
n-menschenrechtsverteidiger-nicht-ausreichend-geschuetzt)?
28. In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung im Jahr 2021
Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern nach Kolumbien erteilt
(bitte einschließlich der Anzahl der Einzelgenehmigungen angeben; sofern
eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die
vorläufigen Zahlen angeben)?
29. In welchem Gesamtwert wurden sonstige Rüstungsgüter nach Kolumbien
in der Wahlperiode 2017 bis 2021 tatsächlich ausgeführt (bitte
entsprechend den Jahren nach Güterbeschreibung, jeweiliger Stückzahl und Wert
aufschlüsseln)?
30. In welchem Gesamtwert wurden Kriegswaffen nach Kolumbien in der
Wahlperiode 2017 bis 2021 tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend den
Jahren nach Güterbeschreibung, jeweiliger Stückzahl und Wert
aufschlüsseln)?
31. Inwieweit wurden für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum aktuellen
Stichtag im Jahr 2021 Exportgenehmigungen für Güter, die in Anhang III
der Anti-Folter-Verordnung (Neufassung der Verordnung (EG) 1236/2005
durch die aktuell geltende Verordnung (EU) 2019/125) aufgeführt werden,
worunter u. a. Wasserwerfer, Reizgas, Pfefferspray, Tränengasgranaten,
Elektroschocktechnologien, Fußfesseln fallen, für Kolumbien erteilt (bitte
entsprechend den Jahren die Ausrüstungsgegenstände einschließlich
Warenwert und Stückzahl auflisten), und in welchem Wert wurden
Einzelgenehmigungen für Dual-Use-Güter, gelistet nach Anhang I der EG-
Dualuse-Verordnung (EG) 428/2009, d. h. Güter, die zur internen Repression
und Überwachung bzw. zur Herstellung und Wartung von zur internen
Repression und Überwachung verwendbaren Produkten verwendet werden
könnten, seit 2015 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2021 für Behörden
Kolumbiens (Militär, Polizei etc.) erteilt (Antwort auf die Schriftliche
Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 19/30613; bitte entsprechend den Jahren
mit der Anzahl der Einzelgenehmigungen; 2021 bitte die vorläufigen
Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
32. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, dass die überproportional hohen Militärausgaben
Kolumbiens in Höhe von 3,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) (2020) im
Vergleich zu den Militärausgaben Brasiliens (1,4 Prozent des BIP) und
Venezuelas (2,2 Prozent des BIP) (2017) die regionale Sicherheit gefährden
(https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbie
n/2021_Kolumbien.pdf, S. 35, 37)
33. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, dass sich die überdurchschnittlich hohen Militärausgaben
Kolumbiens, die im Jahr 2020 rund 3,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
und 9,5 Prozent der Staatsausgaben ausmachten (https://www.ruestungsex
port.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf,
S. 10), hemmend auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung
des Landes auswirken (https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.lae
nderberichte/kolumbien/2021_Kolumbien.pdf, S. 4), vor dem Hintergrund,
dass wichtigste strukturelle Ursachen der Gewalt in Kolumbien die soziale
und wirtschaftliche Ungleichheit, vor allem bei Landzugang und
Landnutzung (1 Prozent der größten Betriebe besitzen 81 Prozent des
kolumbianischen Landes) sowie hohe Armutsraten sind (Antwort zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 19/32361)?
34. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber ihrem Partner Kolumbien dafür
ein, den Anstieg der Militärausgaben sowie die zeitweise Vergrößerung
des Personalumfangs des Militärs zugunsten des Gesundheits- und
Bildungssystems einzudämmen, und wenn ja, inwieweit (https://www.ruestun
gsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/kolumbien/2021_Kolumbie
n.pdf, S. 4)?
35. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Versäumnisse der kolumbianischen Behörden die
mutmaßlichen systematischen Morde von Menschenrechtsverteidigern zu
einem erheblichen Teil ermöglicht haben, vor dem Hintergrund, dass die
kolumbianische Regierung zwar das Militär in vielen Teilen des Landes
einsetzt, es jedoch nach Berichten versäumt hat, die Straflosigkeit effektiv
zu bekämpfen, das Justizsystem zu stärken, den Schutz der Bevölkerung
zu verbessern und einen angemessenen Zugang zu Wirtschafts- und
Bildungsmöglichkeiten sowie zu öffentlichen Dienstleistungen zu
gewährleisten (https://www.hrw.org/de/news/2021/02/10/kolumbien-menschenrechts
verteidiger-nicht-ausreichend-geschuetzt)?
36. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob die kolumbianische Regierung die Implementierung
weiter Teile des im November 2016 von der kolumbianischen Regierung und
den Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia – Ejército del Pueblo
(FARC-EP) unterzeichneten Friedensvertrags verweigert, vor dem
Hintergrund, dass laut Berichten fünf Jahre nach Abschluss des Abkommens
lediglich 28 Prozent der Vereinbarungen gänzlich umgesetzt wurden (https://
peaceaccords.nd.edu/wp-content/uploads/2021/09/Fifth-Report-State-of-I
mplementation-Four-Years-after-the-Accord-Signing.pdf, S. 6)?
37. Inwieweit steht die durch das Militärabkommen bezweckte Stärkung der
Kapazitäten der kolumbianischen Sicherheits- und Streitkräfte der
Friedensentwicklung als zentralem Ziel des Engagements der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Kolumbien (Vorbemerkung der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/32361) entgegen, vor dem
Hintergrund, dass das kolumbianische Militär laut Berichten selbst ein zentraler
Gewaltakteur ist und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu
verantworten hat (https://www.ecchr.eu/fall/gewalt-gegen-menschenrechts-verteidig
erinnen-in-kolumbien-jetzt-ist-den-haag-gefragt/)?
38. Inwieweit waren die prekäre Menschenrechtslage in Kolumbien und die
Berichte über systematische Menschenrechtsverletzungen durch
kolumbianische Streit- und Sicherheitskräfte Gegenstand des Austauschs des
Bundesministers des Auswärtigen Heiko Maas mit Kolumbiens
Vizepräsidentin und Außenministerin Marta Lucia Ramírez bei dem Treffen am
3. November 2021 (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/lae
nder/kolumbien-node/maas-ramirez/2494120)?
39. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Kolumbiens Vizepräsidentin Marta Lucia Ramírez im
Jahr 2002 für das militärische Unternehmen „Orion“ in Medellín
verantwortlich war, bei dem der von Militär, Polizei, Geheimdiensten und
Paramilitärs durchgeführte Einsatz zu mindestens 75 toten Zivilisten,
Hunderten Verschwundenen, über 400 illegalen Festnahmen und rund 2 000
Vertriebenen führte (https://www.eltiempo.com/opinion/columnistas/vladdo/o
rion-la-operacion-vergueenza-141994)?
40. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, ob Kolumbiens Vizepräsidentin und Außenministerin Marta
Lucia Ramírez und ihr Ehemann Álvaro Rincón in den Jahren 2006 und
2007 mit ihrem Unternehmen Hitos Urbanos gemeinsam mit dem
inzwischen vor Gericht stehenden früheren Drogenhändler und Paramilitär-
Anführer Guillermo León Acevedo alias „Memo Fantasma“ und dessen
Firma ACEM bei einem Immobilienprojekt zusammengearbeitet haben
(https://insightcrime.org/wp-content/uploads/2020/04/The-Invisible-Drug-
Lord-Hunting-The-Ghost-InSight-Crime-March-2020.pdf)?
41. Stehen die mutmaßliche Involvierung in Massaker an der
Zivilbevölkerung (https://www.eltiempo.com/opinion/columnistas/vladdo/orion-la-oper
acion-vergueenza-141994) und berichteten persönlichen Verbindungen zu
einem Drogenhändler und Paramilitär-Anführer (https://www.rcnrad i
o.com/politica/marta-lucia-ramirez-respondio-por-supuesta-relacion-
conmemo-fantasma) von Kolumbiens Vizepräsidentin und Außenministerin
Marta Lucia Ramírez einer militärischen Kooperation der
Bundesregierung mit den Streitkräften Kolumbiens entgegen (wenn ja, bitte
begründen)?
Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 3. Dezember 2021
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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ISSN 0722-8333]