Verschärfungen im Waffenrecht unter anderem im Hinblick auf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, Stand: Dezember 2021
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In den freigegebenen Beschlüssen der 214. Sitzung der Innenministerkonferenz (IMK) vom 16. Juni 2021 bis 18. Juni 2021 heißt es unter TOP 51 (www.innenminis#terkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20210616-18/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2): „1. Die IMK nimmt den „Bericht des BMI zum Thema ,Schreckschusswaffen: Verschärfung des Waffenrechtsʻ (Stand: 26. Februar 2021) (nicht freigegeben) zur Kenntnis. 2. Sie bittet das BMI unter Bezugnahme auf die in dem Bericht dargestellten Handlungsoptionen, geeignete gesetzliche Verschärfungen des Waffenrechts in Bezug auf Schreckschuss- und Signalwaffen vorzunehmen, mit denen künftig dem Erwerb und Besitz von Schreckschuss- und Signalwaffen besser begegnet werden kann und gleichzeitig das Führen dieser Waffen erschwert wird.“
Ob wirklich ein größenrelevantes Sicherheitsproblem mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) besteht, ist aus Sicht der Fragesteller nach wie vor offen, wie auch exemplarisch die Zahlen aus dem Jahr 2020 für Berlin zeigen (vgl. www.berliner-kurier.de/berlin/schreckschusspistolen-sind-gefuerchtet-und-werden-immer-beliebter-li.131291): Hier registrierte die Polizei von Jahresanfang bis 20. Dezember 2020 370 Straftaten mit SRS-Waffen. 244 dieser Straftaten waren dabei laut Medienbericht „Verstöße gegen das Waffengesetz beziehungsweise Kriegswaffenkontrollgesetz“, wenn sich also beispielsweise jemand mit einer SRS-Waffe im öffentlichen Raum aufhielt und keinen „Kleinen Waffenschein“ vorzeigen konnte. Im Vergleich zu 2019 war sogar eine Abnahme zu verzeichnen (2019 wurden 401 solcher Verstöße angezeigt, ebd.). In Bezug auf Messertaten wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) für Berlin für das Jahr 2020 2 593 Taten und 1 947 Tatverdächtige (davon 50,5 Prozent mit deutscher und 49,5 Prozent mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit) von der Berliner Polizei ermittelt, was nach Ansicht der Fragesteller in Bezug auf mögliche Ursachen und Präventionsmaßnahmen ein wesentlich dringenderes Problem darstellt (s. Polizeiliche Kriminalstatistik 2020, S. 166 f., www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/). Dennoch geht die zuvor angesprochene IMK-Initiative maßgeblich auf den Berliner Innensenator Andreas Geisel bzw. Berlin zurück (www.berliner-kurier.de/berlin/schreckschusspistolen-sind-gefuerchtet-und-werden-immer-beliebter-li.131291 und auf Bundestagsdrucksache 19/27417, Nummer 1).
Im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf) zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP wird nun auf Seite 108 ausgeführt: „[…] Wir evaluieren die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus. Zudem verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen […]“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche fachliche Expertise des Bundeskriminalamts (BKA) liegt der Bundesregierung inzwischen zur Rolle von SRS-Waffen im aktuellen Kriminalitätsgeschehen der Bundesrepublik Deutschland vor (s. dazu die Bezugnahme der Bundesregierung auf das BKA in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/27417)?
Leitet die Bundesregierung aus den gewonnenen Erkenntnissen zu SRS-Waffen einen akuten gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufgrund einer durch SRS-Waffen ausgehenden Gefahr für Leib und Leben oder in Bezug auf die allgemeine Sicherheitslage ab, und wenn ja, wie und mit welchen statistischen Erkenntnissen begründet sie diesen Handlungsbedarf im Detail?
Sieht die Bundesregierung insgesamt bei der statistischen Erfassung von Straftaten in Verbindung mit SRS-Waffen einen Verbesserungsbedarf, und wenn ja, im Hinblick auf welche konkreten Erfassungsparameter?
Welche einzelnen Handlungsoptionen wurden durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Bericht zum Thema „Schreckschusswaffen: Verschärfung des Waffenrechts“ vorgeschlagen (s. 214. IMK-Sitzung vom 16. bis 18. Juni 2021, TOP 51, www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20210616-18/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?
Welche konkreten gesetzlichen Verschärfungen sind nach derzeitigem Planungsstand des BMI für Erwerber und Besitzer von SRS-Waffen im Hinblick auf eine Umsetzung angedacht, beziehungsweise sind die Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP zum Kleinen Waffenschein dahin gehend abschließend?
Welche konkreten Sicherheitsgewinne kann die Bundesregierung durch die angedachten Verschärfungen im Sinne von Frage 5 in Aussicht stellen?
Existieren weitergehende Planungen im Hinblick auf die Einführung eines Bedürfnissesnachweises für SRS-Waffen wie bei einer „echten“ Waffenbesitzkarte?
Existieren weitergehende Planungen im Hinblick auf einen Entfall des „Kleinen Waffenscheins“ oder eine etwaige Entziehung bestehender Erlaubnisse?
In welchem Zeitraum ist in der 20. Wahlperiode nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf zur Verschärfung des Umgangs mit SRS-Waffen zu rechnen?
Wie viele Kleine Waffenscheine (Erlaubnis nach § 10 Absatz 4 des Waffengesetzes) sind im Nationalen Waffenregister (NWR) zum 1. Dezember 2021 gespeichert?
Inwieweit, beziehungsweise durch welche konkreten Erfassungsparameter, soll die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen verbessert werden, und wie lange dauert eine entsprechende Umsetzung?
Welche konkreten Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung angedacht, um bestehende Kontrollmöglichkeiten effektiver auszugestalten (s. Auszug aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP in der Vorbemerkung der Fragesteller)?
Durch welche gesetzlichen Maßnahmen soll der Informationsfluss zwischen den Behörden verbessert werden, und spiegeln sich diese Maßnahmen im früheren „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ (Bundestagsdrucksache 19/29487) abschließend wider?