[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Klaus Ernst, Susanne
Hennig-Wellsow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/535 –
Entwicklungen beim Steuervollzug 2021
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bund unterstützt die Länder bei dem Ziel der Sicherstellung eines
gleichmäßigen und einheitlichen Steuervollzugs. Das Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) hat u. a. die Aufgabe, die Finanzbehörden der Länder bei der
Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten mit länderübergreifender,
internationaler oder erheblicher Bedeutung zu unterstützen. Mit dem Instrument
der Außenprüfung wird durch Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-
Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen die gesetzeskonforme
Steuerfestsetzung gestärkt. In dem Zusammenhang ergeben sich Fragen zu neuen
Entwicklungen im Steuervollzug (siehe auch Bundestagsdrucksache 19/28322).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage werden überwiegend Ergebnisse des
Verfahrens der Festsetzung und Erhebung der Steuern erfragt. Nach Artikel 108
Absatz 2 des Grundgesetzes liegt die Durchführung des
Besteuerungsverfahrens in der Zuständigkeit der Länder. Nach den zwischen dem Bund und den
Ländern abgestimmten Grundsätzen stellen die Länder dem Bundesministerium
der Finanzen jährlich statistische Daten über die Entwicklung des
Steuervollzugs und zur Personallage zur Verfügung. Die nachfolgenden Angaben zu
den Fragen wurden aus den jährlichen statistischen Meldungen der Länder
entnommen und auf Bundesebene aggregiert. Angaben zu den Ursachen für die
Entwicklung der einzelnen Ergebnisse des Steuervollzugs sowie zur
Personallage werden von den Ländern im Rahmen der statistischen Meldungen nicht
mitgeteilt.
Die zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen erforderlichen statistischen
Daten für das Jahr 2021 liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/638
20. Wahlperiode 10.02.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 10. Februar 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalstand (in
Vollzeitäquivalenten bzw. Arbeits-Ist) der Finanzbehörden in
Deutschland von 2010 bis 2021 entwickelt (bitte nach Jahren sowie
Bundesländern und Bundesebene aufschlüsseln)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der nicht
besetzten Planstellen bei den Finanzbehörden in Deutschland von 2010
bis 2021 entwickelt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern und
Bundesebene aufschlüsseln)?
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
bundesweit vorhandenen Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer von 2010 bis
2021 entwickelt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern und
Bundesebene aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Für die Jahre 2010 bis 2020 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/28322 verwiesen.
Zu den Daten für das Jahr 2021 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung hingewiesen.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalstand
(in Vollzeitäquivalenten bzw. Arbeits-Ist) der Steuerfahndung von 2010
bis 2021 entwickelt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern
aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2010 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/28322 verwiesen.
Zum 31. Dezember 2020 waren bundesweit 2.483 Fahndungsprüfer in
Vollzeitäquivalenten vorhanden.
Die Bundesregierung veröffentlicht lediglich das Gesamtergebnis aller Länder
bzw. die Bundeswerte. Die jeweiligen Landeswerte dürfen nicht ohne
Zustimmung der Länder veröffentlicht werden.
Zu den Daten für das Jahr 2021 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung hingewiesen.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Betriebsprüfungen von 2010 bis 2021 entwickelt (bitte entsprechend der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/1438, S. 17, nach Jahren, Betriebsgrößenklassen inklusive
bedeutender Einkünfte, BHG bzw. VZG und Sonstigen sowie Prüfquoten
aufschlüsseln)?
6. Welches steuerliche Mehrergebnis wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung von 2010 bis 2021 durch Betriebsprüfungen festgestellt (bitte
nach Jahren und Steuerarten sowie Betriebsgrößenklassen inklusive
bedeutender Einkünfte, BHG bzw. VZG und Sonstigen aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Für die Jahre 2010 bis 2020 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/28322 verwiesen.
Zu den Daten für das Jahr 2021 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung hingewiesen.
7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung von 2010 bis 2021 das
festgestellte Mehrergebnis im Rahmen von Betriebsprüfungen jeweils im
Vergleich zu den jeweiligen Steuereinnahmen (bitte nach Jahren und
Steuerarten aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2010 bis 2020 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/28322 verwiesen.
Ergänzend teilt die Bundesregierung mit, dass im Jahr 2020 bei der
Gewerbesteuer ein Aufkommen von 45.294.977.342 Euro erzielt wurde.
Zu den Daten für das Jahr 2021 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung hingewiesen.
8. Wie viele Lohnsteuer-Außenprüfungen bzw. Umsatzsteuer-
Sonderprüfungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2010 bis 2021
mit welchen Mehreinnahmen durchgeführt (bitte nach Jahren und
Prüfungsart aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2010 bis 2020 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/28322 verwiesen.
Zu den Daten für das Jahr 2021 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung hingewiesen.
9. Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
von 2010 bis 2021 von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der
Finanzämter mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte nach Jahren und
Ergebnissen der Verfahren aufschlüsseln)?
10. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2010
bis 2021 mit der Einstellung von Steuerstrafverfahren nach § 398a der
Abgabenordnung (AO) verbundene Geldzahlungen geleistet (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
11. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2010
bis 2021 in Erfüllung von Auflagen und Weisungen nach § 153a der
Strafprozessordnung (StPO) Geldzahlungen geleistet, die zur Einstellung
von Steuerstrafverfahren führten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 bis 11 werden zusammen beantwortet.
Für die Jahre 2010 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 9 bis 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/28322 verwiesen.
Die Zahl der von den Bußgeld- und Strafsachenstellen insgesamt bundesweit
im Jahr 2020 abgeschlossenen Strafverfahren sowie die Verfahrensergebnisse
sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Beträge in Euro).
Zu den Daten für das Jahr 2021 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung hingewiesen.
Von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter im Jahr 2020
abgeschlossene Strafverfahren
Gesamt: 53.977
davon
Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 20.096
davon
Selbstanzeigen nach § 371 AO 5.770
Übergang ins Bußgeldverfahren 489
Einstellung nach § 153 a StPO 12.689
Geldauflagen 52.775.964
davon an die Staatskasse 49.720.284
Einstellung wegen Geringfügigkeit
(§ 398 AO, § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO)
und aufgrund sonstiger
Ermessensvorschriften (insbesondere § 154
StPO)
8.086
Einstellung nach § 398a AO 331
Summe der Geldzahlungen
nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO
6.436.200
Antrag auf Strafbefehl 6.490
davon
Mit Freiheitsstrafe 133
Abgabe an die Staatsanwaltschaft 6.076
Abgabe an andere Bußgeld- und
Strafsachenstelle 209
12. Wie viele Steuerstrafverfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung von 2010 bis 2021 von Staatsanwaltschaften und Gerichten mit
welchem Ergebnis rechtskräftig abgeschlossen (bitte nach Jahren und
Ergebnissen aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2010 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/28322 verwiesen.
Die Zahl der von den Staatsanwaltschaften und Gerichten insgesamt
bundesweit im Jahr 2020 abgeschlossenen Strafverfahren sowie die
Verfahrensergebnisse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Beträge in Euro).
Zu den Daten für das Jahr 2021 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung hingewiesen.
Von den Staatsanwaltschaften und Gerichten im Jahr 2020
abgeschlossene Strafverfahren
Gesamt 11.592
davon
Einstellung (ohne Einstellung unter
Auflagen nach § 153a StPO und
§ 398a AO)
2.917
Einstellung unter Auflagen nach
§ 153a StPO
1.353
Geldauflagen 23.018.113
davon an die Staatskasse 16.204.358
Einstellung nach § 398a AO 83
Summe der Geld-
zahlungen nach
§ 398a Nr. 2 AO
6.262.064
Strafbefehl 5.670
davon
mit Freiheitsstrafe 339
Urteil mit Straf- bzw.
Bußgeldfestsetzung 1.511
Freispruch 58
13. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung von 2010 bis 2021
die verhängten Freiheitsstrafen in Steuerstrafverfahren (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2010 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/28322 verwiesen.
Im Jahr 2020 betrug die Gesamthöhe der bei Steuerstrafverfahren auf der
Grundlage von Ermittlungen der Steuerfahndung bundesweit verhängten
Freiheitsstrafen 1.288 Jahre.
Zu den Daten für das Jahr 2021 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung hingewiesen.
14. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung von 2010 bis 2021
die verhängten Geldstrafen in Steuerstrafverfahren (bitte nach Jahren
aufschlüsseln und jeweils Durchschnitt und höchste Einzelstrafe
nennen)?
Für die Jahre 2010 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/28322 verwiesen.
Im Jahr 2020 betrug die Gesamthöhe der bei Steuerstrafverfahren auf der
Grundlage von Ermittlungen der Steuerfahndung bundesweit rechtskräftig in
Steuerstrafverfahren festgesetzten Geldstrafen 19.377.858 Euro.
Daten zur durchschnittlichen Höhe der Geldstrafe je Urteil mit Festsetzung
einer Geldstrafe und zur höchsten Einzelstrafe sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
Zu den Daten für das Jahr 2021 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung hingewiesen.
15. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2010
bis 2021 im Rahmen der Verfahren hinterzogene Steuern festgestellt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2010 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/28322 verwiesen.
Die im Zusammenhang mit rechtskräftigen Urteilen und Strafbefehlen wegen
Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) bundesweit
ermittelten hinterzogenen Steuern beliefen sich im Jahr 2020 auf einen Gesamtbetrag
von 1.245.836.692 Euro.
Zu den Daten für das Jahr 2021 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung hingewiesen.
16. Wie viele Bußgeldverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
von 2010 bis 2021 von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der
Finanzämter mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte nach Jahren und
Ergebnissen der Verfahren aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2010 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Bundestagsdrucksache
19/28322 verwiesen.
Die Zahl der von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter im Jahr
2020 insgesamt bundesweit abgeschlossenen Bußgeldverfahren sowie die
Verfahrensergebnisse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Zu den Daten für das Jahr 2021 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung hingewiesen.
Gesamtzahl der im Jahr 2020 abgeschlossenen
Bußgeldverfahren 3.715
davon:
Abgabe an andere Bußgeld- und Strafsachenstellen 16
Übergang ins Strafverfahren (§ 81 OWiG) 14
Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO i. V. m. § 46
Abs. 1 OWiG 400
Einstellung nach § 47 OWiG 431
Bußgeldbescheid des Finanzamtes 2.301
Erledigung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht 88
Verwarnung nach § 56 OWiG 465
17. In welcher Höhe wurden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung von
2010 bis 2021 Bußgelder verhängt (bitte nach Jahren und Tatbestand
aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2010 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/28322 verwiesen.
Die Höhe der im Jahr 2020 bundesweit verhängten Bußgelder und die
zugrundeliegenden Tatbestände sind in der nachfolgenden Übersicht abzulesen
(alle Beträge in Euro).
Zu den Daten für das Jahr 2021 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung hingewiesen.
Im Jahr 2020 verhängte Bußgelder
Tatbestand Bundesweit
verhängte
Bußgelder
wegen leicht-fertiger Steuerverkürzung nach § 378 AO 2.153.845
wegen Steuergefährdung nach § 379 AO 1.448.405
wegen Gefährdung der Abzugssteuern nach § 380 AO 576.851
wegen Schädigung des Umsatzsteueraufkommens
nach § 26b UStG 820.450
wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen
nach § 160 StBerG 433.725
wegen Ordnungswidrigkeiten nach §§ 161 bis 163 StBerG 10.850
wegen Ordnungswidrigkeiten nach §§ 30, 130 OWiG 33.119.728
wegen sonstiger Ordnungswidrigkeiten (z. B. § 383 AO,
§ 17 Absatz 3 GwG) 21.300
wegen Verfall nach § 29a OWiG 1.875.402
18. Wie viele Prüfungen führten die Steuerfahndungen der Länder nach
Kenntnis der Bundesregierung von 2010 bis 2021 durch (bitte nach
Jahren sowie nach Fahndungsprüfungen bzw. Prüfungen aufgrund von
Amts- und Rechtshilfeersuchen aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2010 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/28322 verwiesen.
Im Jahr 2020 wurden von den Steuerfahndungen bundesweit 25.526
Fahndungsprüfungen durchgeführt und 8.614 Amts- und Rechtshilfeersuchen
erledigt.
Zu den Daten für das Jahr 2021 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung hingewiesen.
19. Welche Mehrergebnisse ergaben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung von 2010 bis 2021 durch die Prüfungen der Steuerfahndung (bitte
nach Jahren und Steuerarten aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2010 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/28322 verwiesen.
Das durch die Steuerfahndungen im Jahr 2020 erzielte Mehrergebnis,
aufgeschlüsselt nach Steuerarten, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (alle
Beträge in Euro).
Zu den Daten für das Jahr 2021 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung hingewiesen.
Steuerart Mehrergebnis 2020
Umsatzsteuer 737.299.222
Einkommensteuer 493.278.240
Körperschaftsteuer 1.108.562.967
Lohnsteuer 77.299.684
Gewerbesteuer 182.267.869
Zinsen nach § 233a der Abgabenordnung 341.550.926
Sonstige Steuern 345.733.213
20. Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
von 2010 bis 2021 auf Basis der Prüfungen der Steuerfahndung
eingeleitet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2010 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/28322 verwiesen.
Im Jahr 2020 wurden auf Basis der Prüfungen der Steuerfahndungen
bundesweit 10.952 Strafverfahren eingeleitet.
Zu den Daten für das Jahr 2021 wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung hingewiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]