Detailfragen zum Verfassungsschutzbericht 2020 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/174)
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung gibt in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/174) an, dass eine statistische Erfassung generell von „gewaltorientierten Extremisten“ im Bereich des Islamismus nicht erfolgt. Es werde lediglich das islamistisch-terroristische Personenpotenzial statistisch erfasst (ebd.). Die so erfassten Personen hätten das Merkmal „gewaltorientiert“ eindeutig und weit überschritten (ebd.). Das islamistische Personenpotenzial sei von 31 450 im Jahr 2000 auf 28 715 Personen im Jahr 2020 gesunken (ebd.). Dies entspräche einem Rückgang von 8,7 Prozent (ebd.). Im Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie (PMK = Politisch motivierte Kriminalität) erfolge eine Einstufung von Personen als „gewaltorientierte Extremisten“ seitens der Polizeibehörden nicht. In den Phänomenbereichen des Rechts- und des Linksextremismus hingegen erfolgt eine solche Einstufung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Gründe gibt es dafür, dass eine statistische Erhebung von gewaltbereiten Extremisten im Bereich des Islamismus nicht stattfindet?
Welche Gründe gibt es dafür, dass eine statistische Erhebung von gewaltbereiten Extremisten im Phänomenbereich religiöse Ideologie nicht stattfindet?
Sieht die Bundesregierung bezüglich der statistischen Erfassung gewaltbereiter Islamisten sowie derjenigen im Phänomenbereich religiöse Ideologie Handlungsbedarf, wenn ja, inwieweit, und wie begründet sie ihre Ansicht?
Könnte nach Auffassung der Bundesregierung eine einheitliche Erfassung von Gewaltbereitschaft in allen Bereichen des Extremismus die Vergleichbarkeit erhöhen, wenn ja, inwieweit, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?