Besserstellungsverbot in der gemeinnützigen Forschung
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Ralph Lenkert, Pascal Meiser, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Dr. André Hahn, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Trifft es zu, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Oktober 2021 die Geschäftsführungen der über das Programm INNO-KOM geförderten Industrieforschungseinrichtungen aufgefordert hat, die Einhaltung des Besserstellungsverbotes in ihren Einrichtungen zu prüfen, wie den Fragestellern zugetragen wurde?
Trifft es zu, dass das BMWi jene unter den angeschriebenen Einrichtungen, die ihre Gesamtausgaben überwiegend, also zu mehr als 50 Prozent, über öffentliche Zuwendungen finanzieren, aufgefordert hat, für jede bzw. jeden bei diesen Einrichtungen Beschäftigte bzw. Beschäftigten bis Anfang November 2021 eine Tätigkeitsdarstellung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) zu erstellen, wie den Fragestellern zugetragen wurde?
Was gab den aktuellen Anlass dazu, die Vergütungsstruktur der Zuwendungsempfänger im Förderprogramm INNO-KOM einer Überprüfung zu unterziehen?
Wie viele Industrieforschungseinrichtungen hat das BMWi im Zusammenhang mit dieser Prüfung angeschrieben?
Für wie viele Beschäftigte musste bzw. muss weiterhin auf Grundlage dieser Prüfungsauflage des BMWi eine Tätigkeitsdarstellung nach TVöD erstellt werden?
Wie viele solcher Tätigkeitsdarstellungen sind als Reaktion auf die Aufforderung des BMWi bisher vorgelegt worden?
Wie viele solcher Tätigkeitsdarstellungen stehen noch aus bzw. sollen noch nachgereicht werden?
Auf welchen Umfang (in Arbeitsstunden sowie in Euro) veranschlagt das BMWi den Verwaltungsaufwand für die angeschriebenen Forschungseinrichtungen, um für sämtliche in Frage kommenden Beschäftigten Tätigkeitsdarstellungen nach TVöD zu erstellen?
Berücksichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bei der Auswertung der vonseiten der Zuwendungsempfänger vorgelegten Tätigkeitsbeschreibungen nichtmonetäre Tarifelemente wie Arbeitsplatzsicherheit, Fortbildungsmöglichkeiten, betriebliche Altersvorsorge etc., oder beschränkt sich die Prüfung der Besserstellung auf die ausgezahlten Gehaltssummen?