Sicherheitsfragen in Bezug auf Flüchtlingszuströme aus der Ukraine
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In einem Interview wirft der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Bundespolizei in der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser vor, aus den Fehlern von 2015 nichts gelernt zu haben (www.nzz.ch/international/fluechtlinge-aus-der-ukraine-bundespolizei-kritisiert-kontrollverlust-ld.1674072). Flüchtlinge aus der Ukraine müssten bei der Einreise kontrolliert werden, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden (ebd.). Deutschland sei nicht vorbereitet. Er sprach sich für stationäre Grenzkontrollen aus, um damit schnell und flexibel reagieren sowie die Sicherheitsrisiken reduzieren zu können (ebd.). Eine Kanalisierung würde zudem Einsatzkräfte sparen, da die Bundespolizei momentan alle verfügbaren Kräfte an die Grenzen nach Polen, Österreich und Tschechien verlegt habe und es deshalb keine Möglichkeit gebe, die Polizeien der Länder etwa bei Demonstrationen zu unterstützen (ebd.). Ein großer Anteil der aus der Ukraine Geflüchteten besitze zudem keine ukrainische Staatsangehörigkeit (ebd.). Es handele sich um Drittstaatsbürger aus Regionen außerhalb der EU mit einem Aufenthaltstitel für die Ukraine (ebd.). Eigentlich müssten diese Menschen das Asylverfahren einschließlich Identitätsfeststellung durchlaufen (ebd.). Ein Iraker, der in Kiew studiert, könne mit Hilfe seines ukrainischen Aufenthaltstitels nicht einfach den Schengen-Raum betreten (ebd.). Dazu brauche es einen gesonderten Sichtvermerk (ebd.). Die DPolG habe Anfang des Monats einen Brief an die Bundesinnenministerin geschrieben: Die Grenzen zu Polen und Tschechien sollten notifiziert werden, um eine unkontrollierte Einreise zu unterbinden (ebd.). Dabei wurde als Beispiel ein Fall aus dem bayrischen Freilassing geschildert. Dort waren von 160 Flüchtlingen aus der Ukraine 130 Personen sogenannte Drittstaatler, mehrheitlich aus afrikanischen Ländern wie Nigeria oder Marokko (ebd.).
Die geschilderte Lage erscheint den Fragestellern glaubwürdig und muss nach deren Auffassung im Kontext einer weiteren Meldung der DPolG betrachtet werden: Von der Bundespolizei werden derzeit höchstens 60 Prozent der Flüchtlinge, die von Polen nach Deutschland kommen, kontrolliert, so eine Einschätzung der DPolG (www.dpolg.de/aktuelles/news/dpolg-begruesst-hilfsbereitschaft-kontrollverzicht-darf-aber-nicht-prinzip-werden). In Polizei- und Sicherheitskreisen heißt es nach einem Medienbericht zudem immer öfter, dass Schleuser die offenen Grenzen ausnutzen würden, um Flüchtlinge aus Afrika über die Ukraine zu schleusen (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/straftaten-verhindern-behoerden-schlagen-fluechtlings-alarm-79466066.bild.html?wtmc=ml.shr).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wann hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) den in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochenen Brief genau erhalten, und hat es diesen Brief inzwischen beantwortet, wenn ja, mit welchen Positionen?
Besteht die Absicht, sofern nicht bereits geschehen, den in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochenen Brief der DPolG noch zu beantworten?
Hat die Bundesinnenministerin Nancy Faeser Kenntnis von diesem Brief und den darin angesprochenen Warnungen zur Sicherheitslage, wenn ja, seit wann?
Teilt die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochene Auffassung zum Sichtvermerk, und wenn nein, wie begründet sie ihre Auffassung?
Teilt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszuströme die Ansicht der DPolG hinsichtlich der erheblichen Sicherheits- und Erfassungslücken bei Einreisen, und wenn ja, wie, und in welchem zeitlichen Rahmen will sie hier zukünftig Abhilfe schaffen?
Wenn nein, wie begründet sie dies?
Hält die Bundesregierung die ausgeübte Einreisepraxis und das Vorgehen der Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze derzeit noch für ausreichend im Hinblick auf die Innere Sicherheit, die Erfassung von Einreisenden und im Hinblick auf die Verhinderung illegaler Migration (bitte konkreter ausführen)?
Wurde die Option von regulären bzw. stationären Grenzkontrollen im BMI in der Vorbereitungsphase auf die ankommenden Flüchtlingsströme aus der Ukraine erörtert, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten, und aus welchen Gründen hat man diese dann bisher verworfen?
Plant die Bundesregierung, noch reguläre oder stationäre Grenzkontrollen, z. B. an der deutsch-polnischen Grenze oder der Grenze zu Tschechien einzurichten (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung ein Notifizierungsverfahren im Hinblick auf Frage 7 eingeleitet, und wenn ja, wann genau, bezüglich welcher Grenzen?
Sieht die Bundesregierung Anzeichen für eine Überlastung der Bundespolizei im Rahmen der Bewältigung der Flüchtlingszuströme und der Art der derzeit praktizierten Kontrollen in den Grenzgebieten?
Hat die Bundesregierung diesbezügliche (siehe Frage 10) Warnungen erhalten, und wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Drittstaatler und Personen ohne einen ukrainischen biometrischen Pass an der polnisch-ukrainischen Grenze von polnischer Seite aus bei ihrer Einreise in aller Regelmäßigkeit überprüft und registriert (es wird um genauere Ausführungen zur Kontrolldichte in diesen Fällen gebeten, siehe beispielsweise dazu auch das Vorgehen Ungarns: www.welt.de/politik/article237409411/Ukraine-News-im-Liveticker-Ungarn-kontrolliert-Fluechtlinge-scharf.html)?
Welche Rolle spielen in Bezug auf Frage 11 dabei insbesondere das Schengener Informationssystem (SIS) und Eurodac, bzw. in welchem Umfang kommen diese regelmäßig durch polnische Behörden bei diesen Grenzübergängen zur Anwendung?
Wie vielen Migranten aus Drittstaaten, die sich illegal in der Ukraine aufgehalten haben, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einreise an der polnisch-ukrainischen Grenze verweigert?
Steht die Bundesregierung im Hinblick auf die Fragen 12 bis 14 mit den polnischen Behörden in regelmäßigem Kontakt, und kann sie weitere aktuelle Zahlen dazu nennen (bitte ausführen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Häftlinge von der Ukraine für den Kampf gegen Russland freigelassen worden sind (www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/amnestie-bei-dienst-an-der-waffe-ukraine-praesident-will-haeftlinge-an-die-front-79304022.bild.html), und aufgrund welcher Straftaten, insbesondere schwerer Straftaten, sich diese in Haft befanden (es wird um eine Aufschlüsselung gebeten, wenn möglich)?
Befindet sich die Bundesregierung im Hinblick auf Frage 6 in einem konkreten Austausch mit ukrainischen Behörden, auch z. B. bezüglich etwaiger Gefährder, und sieht sie hier Sicherheitsrisiken für Deutschland oder den Schengenraum insgesamt (bitte genauer ausführen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, falls noch nicht erfolgt, eine Beschaffung dieser Informationen im Sinne von Frage 16, und wenn ja, bis wann?
Erhofft sich die Bundesregierung angesichts des Ukrainekriegs noch realistische Chancen auf einen grundsätzlichen EU-Verteilungsschlüssel im Rahmen einer europäischen Asylrechtsreform, und sind dazu ggf. weitere Initiativen der Bundesregierung geplant (bitte genauer ausführen)?
Welchen konkreten Inhalt hat die Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, die die legale Einreise und den Aufenthalt ukrainischer Staatsangehöriger und anderer Drittstaatsangehöriger im Zusammenhang mit der kriegerischen Auseinandersetzung unbürokratisch ermöglichen soll?
Wie viele Personen aus der Ukraine mit einem für die Ukraine gültigen Aufenthaltsstatus als Student haben inzwischen Asylanträge gestellt, und welche Staatsangehörigkeiten hatten diese jeweils?
Werden in Deutschland aufgenommene Studenten, die aus der Ukraine geflohen sind und sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können, wie beispielsweise Marokkaner, zeitnah in ihre Heimatländer ausgeflogen, und steht die Bundesregierung dazu mit den Länderbehörden in einem engen Austausch (bitte zu etwaigen Vorhaben genauer ausführen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundespolizei zur Anzahl und Nationalität der Personen, die auf deutschen Bahnhöfen ankommende Frauen aus der Ukraine belästigen bzw. ihnen unseriöse Übernachtungsmöglichkeiten anbieten (www.bz-berlin.de/berlin/gefluechtete-ukrainerinnen-am-berliner-hauptbahnhof-belaestigt; www.tagesspiegel.de/berlin/dubiose-unterbringungsangebote-an-ukrainerinnen-bundespolizei-erteilt-platzverweise-am-berliner-hauptbahnhof-und-zob/28157224.html; bitte genauer ausführen)?
Gibt es hierzu (Frage 23) Erkenntnisse in Bezug auf Organisierte Kriminalität, und wenn ja, in welcher Art?
Wie viele Übergriffe im weitesten Sinne auf Frauen, die als Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland eingereist sind, wurden durch die Bundespolizei bisher insgesamt registriert (bitte nach Deliktsgruppen, jeweiliger Nationalität der Tatverdächtigen in Bezug auf die Deliktsgruppen und Tatörtlichkeiten aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung weitere Kenntnisse zur Anzahl und Art von etwaigen Übergriffen auf Frauen im Zuge von Rückmeldungen aus den Ländern (bitte im Sinne von Frage 25 genauer ausführen, auch im Hinblick auf die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen)?
Welche konkreten Schutzmaßnahmen hat die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern im Hinblick auf die Fragen 23 bis 26 ergriffen, und gibt es dazu ein einheitliches Schutzkonzept (bitte dazu genauer ausführen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Anzahl an Übergriffen (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-03/anfeindungen-russen-deutschland-straftaten-bka-krieg) auf in Deutschland lebende Personen mit russischer Staatsangehörigkeit oder russischen Wurzeln (bitte auch nach Deliktsgruppen und Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen aufschlüsseln)?