Gefährdung durch „schwitzende Raketen“ in Bundeswehr-Depots
der Abgeordneten Ali Al-Dailami, Ates Gürpinar, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 5. März 2019 ist bei einer Übung der Bundeswehr mit dem Raketenwerfer „Mars“ festgestellt worden, dass eine der verschossenen Raketen vom Typ LAR 110 Millimeter (im Folgenden „LAR-Raketen“) nicht die erwartete Reichweite erzielt hat, ein sogenannter Kurzschuss. Daraufhin wurden die Motoren von 111 LAR-Raketen untersucht und dabei ein sogenanntes Ausschwitzen eines Nitroglycerin enthaltenden Ölfilms festgestellt. Insgesamt lagern 32 641 LAR-Raketen in Depots der Bundeswehr in Eft-Hellendorf, Köppern, Meppen, Nörvenich, Wermutshausen und Wulfen (im Folgenden „die sechs Liegenschaften“). „Bei weiterer Lagerung der betroffenen Munition ist mit einer zunehmenden Verschlechterung des Zustandes zu rechnen“, zitierte der „DER SPIEGEL“ im Januar 2022 aus einem geheimen Sachstandsbericht des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom September 2021. Eine „Selbstentzündung“ der LAR-Raketen könne nicht ausgeschlossen werden (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-in-depots-lagern-gefährliche-raketen-a-29ef2763-3162-4035-988c-75285f6925aa). Die Bundeswehr weist die Vorwürfe der Gefahren durch Selbstentzündung der Raketen zurück; diese sei „bis mindestens 2025 ausgeschlossen“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(12)52).
Die rund 33 000 LAR-Raketen wurden zwischen 1981 und 1989 gefertigt und ursprünglich für das Leichte Artillerieraketensystem (LARS) beschafft. Das letzte System wurde im Jahr 2000 außer Dienst gestellt, woraufhin die Bundeswehr die verbliebenen Bestände der LAR-Raketen zur Ausbildung und Inübunghaltung der Besatzungen des Mittleren Artillerieraketensystems MARS II nutzte. Nach Bekanntwerden der ausschwitzenden Ölfilme wurden die Raketen zunächst für Übung und Ausbildung, später auch für Handhabung und Transport „vorsorglich gesperrt“, heißt es in einer Presseerklärung des Beschaffungsamts (vgl. https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5324598/2e06fbad87471d27d4f250cd49ce5151/01-presseinformation-110mm-raketen-data.pdf). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht nach Auffassung der Fragestellenden von den Raketen eine nur schwer einschätzbare, jedoch vorhandene Gefahr aus. Die Bundesregierung hat im Dezember 2021 europaweit die Entsorgung der Raketen ausgeschrieben.
Die Fragestellenden sehen im Umgang mit den teils über 40 Jahre alten Raketen ein hochriskantes und daher unverantwortliches Verhalten seitens der Bundesregierung und der Bundeswehrführung in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten. Eine transparente und lückenlose Aufklärung des Sachverhalts liegt im öffentlichen Interesse, insbesondere in dem der im Umkreis der sechs Liegenschaften lebenden Anwohnerinnen und Anwohner.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wann wurden die LAR-Raketen in die Depots in den sechs Liegenschaften eingelagert?
In welchen Abständen wurden die LAR-Raketen seitdem überprüft und durch wen?
Wurden die Bestände der LAR-Raketen bereits vor dem „Kurzschuss“ im März 2019 auf das Ausschwitzen hin untersucht, da der Bundeswehr dieses Phänomen bekannt war (vgl. https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5324598/2e06fbad87471d27d4f250cd49ce5151/01-presseinformation-110mm-raketen-data.pdf)?
Wann wurden Übung, Ausbildung sowie Handhabung und Transport an den LAR-Raketen untersagt?
Wurden Übung, Ausbildung, Handhabung und Transport für alle 32 641 LAR-Raketen zum selben oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten untersagt (falls unterschiedlich, bitte nach Liegenschaften aufschlüsseln)?
Wie viele LAR-Raketen lagern jeweils in den Depots in den sechs Liegenschaften?
a) Wurden an Raketen aus allen Standorten Untersuchungen vorgenommen, und wenn ja, bitte das entsprechende Datum der Untersuchungen angeben?
b) Schätzt die Bundesregierung die Gefahrenlage an allen Standorten gleich ein, oder unterscheidet sich die Einschätzung (falls sich die Einschätzung unterscheidet, bitte für die sechs Liegenschaften gesondert die Gefahrenlage bewerten)?
Sind seit der Aufhebung der Zugangsbeschränkung im Februar 2022 die Depots betreten worden (bitte nach den sechs Liegenschaften aufschlüsseln)?
Warum wurde bei den Untersuchungen an den Raketen, infolge derer die Handhabungs- und Transportsicherheit erklärt wurde (vgl. Ausschussdrucksache 20(12)52) keine Falltests durchgeführt, obwohl diese laut Sachstandbericht vom September 2021 absolviert werden sollten (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-in-depots-lagern-gefährliche-raketen-a-29ef2763-3162-4035-988c-75285f6925aa)?
a) Wie valide sind die ermittelten Ergebnisse ohne Durchführung von Falltests?
b) Wie weit ist die Instandsetzung der nicht einsatzfähigen Falltestanlage vorangeschritten, und wann wird sie voraussichtlich einsatzbereit sein?
Welche Ergebnisse wurden bei den Untersuchungen, auf die sich die Präsidentin des BAAINBw (Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) beruft (vgl. Ausschussdrucksache 20(12)52), konkret erzielt (bitte nach Art des Tests, zu untersuchenden Parametern, Anzahl der untersuchten Raketen bzw. Proben und Ergebnissen tabellarisch auflisten)?
Was genau bedeutet die im Sachstandbericht von September 2021 vom BMVg festgehaltene Einschätzung, „dass [bei den LAR-Raketen] zeitabhängig und mit steigender Tendenz sogenannte Ausschwitzungen von über 20 Prozent des Nitroglyceringehaltes entstehen und diese damit über dem kritischen Wert liegen“?
a) Was genau bedeutet in dieser Einschätzung „zeitabhängig und mit steigender Tendenz“?
b) Wie hoch ist der Nitroglyceringehalt der untersuchten LAR-Raketen ab Werk, und welche Menge Nitroglycerin entsprechen demnach „20 Prozent“ (in Gramm und/oder Mol)?
c) Wie hoch ist der „kritische Wert“, wie wurde dieser festgesetzt, und auf welchen physikalischen bzw. chemischen Annahmen basiert diese Festsetzung?
Um welche Dispersions- und Lösemittel handelt es sich bei den ausschwitzenden Substanzen, in denen das Nitroglycerin dispergiert bzw. gelöst ist (vgl. https://www.fnp.de/lokales/hochtaunus/wenn-raketen-nitroglycerin-ausschwitzen-91232975.html)?
a) Welche Menge wurde bis zur Untersuchung pro Rakete etwa abgesondert?
b) Wird bei der Herstellung der LAR-Raketen auch sogenannte Nitrozellulose verwendet, und wenn ja, befindet sich diese auch in dem austretenden Ölfilm?
c) Wurden die Ölfilme chromatographisch oder anderweitig auf ihre exakte chemische Zusammensetzung hin analysiert, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Über welche Erkenntnisse bezüglich der Nitroglycerin-Konzentration im austretenden Ölfilm verfügt die Bundesregierung?
a) Kann die Bundesregierung die Angaben bestätigen (vgl. https://www.fnp.de/lokales/hochtaunus/wenn-raketen-nitroglycerin-ausschwitzen-91232975.html), nach denen der austretende Ölfilm eine Nitroglycerin-Konzentration von unter 5 Prozent enthalte?
b) Wie bewertet sie diese Angabe in Anbetracht der Tatsache, dass gemäß der EU-Chemikalienrichtlinie Verordnung (EG) Nummer 1272/2008 (CLP) sogar eine 1-prozentige Nitroglycerin-Lösung als „instabil, explosiv“ (H-Satz 200) (vgl. Sicherheitsdatenblatt vom Chemikalienhändler Merck/Sigma-Aldrich, 1–10-prozentige Lösung von Nitroglycerin in Propylenglykol (https://www.sigmaaldrich.com/DE/de/sds/usp/1466506)) eingestuft wird?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich des Flammpunkts des austretenden Ölfilms angesichts der Tatsache, dass reines Nitroglycerin einen Flammpunkt von 12° C und 40 Prozent phlegmatisiertes einen von 103° C aufweist?
Wie beurteilt die Bundesregierung – basierend auf den Erkenntnissen der zwei vorhergehenden Fragen – die Gefährlichkeit des austretenden Ölfilms im Hinblick auf
a) das Risiko der Selbstentzündung des Ölfilms,
b) das Risiko der Selbstentzündung der Raketen,
c) das Risiko der Explosion der Raketen?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf die sehr hohe Schlagempfindlichkeit von Nitroglycerin die Gefährlichkeit des austretenden Ölfilms in Hinblick auf mögliche Unfälle beim Transport der LAR-Raketen, und durch welche Maßnahmen wird künftig ein sicherer Transport der Raketen gewährleistet?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdung der im Umfeld der sechs Liegenschaften wohnenden Bevölkerung?
Welche besonderen Vorkehrungen werden angesichts der erhöhten Gefährdungslage der Liegenschaften an den Standorten Köppern und Nörvenich getroffen vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich Köppern (gemäß DIN EN 1998-1/NA:2011-01 in der Zone 0 der Erdbebenzonen) und der Standort Nörvenich in der gefährdetsten Zone 3 befinden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit von Grundwasser- und anderen Umweltverschmutzungen im Zusammenhang mit austretenden Nitroglycerin (Wassergefährdungsklasse WGK 2 „deutlich wassergefährdend“, Gefahrstoffkennzeichnung N „Umweltgefährlich“) enthaltenden Ölfilmen?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine Umweltgefährdung auszuschließen?
Zwar teilte das Beschaffungsamt mit, dass eine Selbstentzündung „ohne äußere Belastungen […] aufgrund eines ausreichenden chemischen Schutzes durch einen enthaltenen Stabilisator für die kommenden Jahre ausgeschlossen“ (vgl. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundeswehr-keine-explosionsgefahr-bei-lar-raketen-17725572.html) sei, doch wie gewährleistet die Bundesregierung, dass es zu keinen derartigen „Belastungen wie z. B. durch Stöße und Vibrationen“ im Umfeld der Depots kommt?
a) Welche chemische Substanz dient als Stabilisator?
b) Wurden Untersuchungen in Hinblick auf die fortgesetzte Wirksamkeit des Stabilisators getätigt, oder auf welcher anderen Grundlage kommt das Beschaffungsamt angesichts des hohen Alters der LAR-Raketen zu der Gewissheit, eine Selbstentzündung oder Explosion sei vorerst ausgeschlossen?
Wie gelangt die Bundesregierung zu der Erkenntnis, dass „eine Selbstentzündung bis 2025 ausgeschlossen werden kann“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(12)52), und mit welcher Fehlermarge ist diese Jahresangabe behaftet?
Was sind die Ergebnisse der Untersuchungen von 111 LAR-Raketenmotoren durch Bundeswehrspezialisten, und worin besteht der technische Zusammenhang zwischen dem Ausschwitzen eines Nitroglycerin enthaltenden Ölfilms und einem „Kurzschuss“?
Wurden oder werden Teile des Bestands oder der gesamte Bestand der 2 500 „Strela“-Raketen, die laut Eigenangabe der Bundeswehr aufgrund von „Mikrorissen im Treibsatz der Munition“ „seit 2012 für die Nutzung gesperrt“ sind (vgl. https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5345786/028570230df34cd6d64cc57af11db77a/02-presseinformation-gefaehrdung-durch-weitere-munition-data.pdf), im Rahmen der im März 2022 zugesagten Lieferung von 2 700 „Strela“-Raketen an die Ukraine ausgeliefert?
Soll die Entsorgung der LAR-Raketen ausschließlich durch gewerbliche Unternehmen durchgeführt werden, oder wird die Bundeswehr im Rahmen eigener Fähigkeiten ebenfalls Sprengungen durchführen?
Auf wie vielen der insgesamt über 1 400 Liegenschaften der Bundeswehr befinden sich gegenwärtig Sprengplätze, und wie viele dieser Sprengplätze kommen für die kontrollierte Sprengung der LAR-Raketen in Frage?
Wie viele Unternehmen haben für die im Dezember 2021 europaweit ausgeschriebene Vergabe für die Entsorgung der LAR-Raketen bereits Anträge eingereicht, und an wie viele und welche Unternehmen wird der Auftrag voraussichtlich vergeben?
Über welche konkreten Kenntnisse zur Bewertung der von den Unternehmen im Rahmen des Vergabeprozesses dem Beschaffungsamt vorgelegten Konzepte zur Entsorgung der LAR-Raketen (vgl. https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5324598/2e06fbad87471d27d4f250cd49ce5151/01-presseinformation-110mm-raketen-data.pdf) verfügt die Bundesregierung?
Auf welche Kenntnisse oder Informationen gründet die Bundesregierung, angesichts der Bewertung des BMVg, dass etwa die bundeseigene Kampfmittelentsorgungsfirma Geka in einem Sechsmonatszeitraum „lediglich 21 Raketen“ vernichten könnte (vgl.: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-in-depots-lagern-gefahrliche-raketen-a-29ef2763-3162-4035-988c-75285f6925aa), die Einschätzung, dass der Abschluss der Entsorgung aller 32 641 Raketen „bis spätestens Anfang 2025 erfolgen“ soll (vgl. Ausschussdrucksache 20(12)52)?