[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Christina Baum,
Martin Hess und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/2016 –
Nicht vollstreckte Haftbefehle zum Stichtag 31. März 2022
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die turnusmäßige Erhebung der nicht vollstreckten Haftbefehle gegen
politisch motivierte Straftäter in allen Phänomenbereichen der Politisch
motivierten Kriminalität (PMK) sowie die anschließende Erstellung der Lagebilder
erfolgt zweimal im Jahr, jeweils zu einem Stichtag im Frühjahr (in der Regel der
31. März) und einem Stichtag im Herbst (in der Regel der 30. September; vgl.
Bundestagsdrucksache 19/23438). Mit dieser Kleinen Anfrage soll u. a.
erfragt werden, wie viele Haftbefehle aktuell zum Stichtag 31. März 2022 nicht
vollstreckt waren, wie sie sich auf die einzelnen Phänomenbereiche der
Politisch motivierten Kriminalität verteilen, wie sich die Gruppe der per
Haftbefehl gesuchten Personen zusammensetzt und welche Hindernisse der
Ergreifung der Gesuchten entgegenstehen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die seit Ende des Jahres 2012 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in einem
Halbjahresrhythmus durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch
motivierter Straftäter in allen (Phänomen-)Bereichen der „Politisch motivierten
Kriminalität“ (PMK) ermöglicht es den Sicherheitsbehörden im Bund und in
den Ländern, eine weitere als relevant einzustufende Personengruppe anhand
eines dreistufigen Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und
erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für den Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt
die Erhebung bereits seit Ende 2011. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es
sich bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch
motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag handelt. Im
Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum
Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind
demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den
Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern eine zum jeweiligen Stichtag aktuelle
Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach Personen zur Verfügung zu
stellen, wenn diese mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2464
20. Wahlperiode 23.06.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 23. Juni 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
die Betroffenen politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung
begehen werden (vgl. § 18 Absatz 1 Nummer 4 BKAG) und ein offener Haftbefehl
besteht.
Die bundesweite Befassung mit dem festgestellten Personenpotential erfolgt
insbesondere in den Arbeitsgruppen des „Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrums“ (GETZ) sowie des „Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrums“ (GTAZ). Durch den kontinuierlichen bundesweiten
Informationsaustausch im GTAZ und in den Foren des GETZ ist eine Verbesserung der
Erkenntnislage zu verzeichnen.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt den Polizeien der Länder.
Das BKA unterstützt die zuständigen Stellen im Rahmen seiner
Zentralstellenfunktion (§ 2 BKAG) und bietet zum Beispiel regelmäßig die Unterstützung
der Fahndungsdienststellen der Länder durch die Zielfahndung des BKA an.
Vor diesem Hintergrund ist zu berücksichtigen, dass eine Aufschlüsselung des
Erhebungsergebnisses nach datenbesitzenden Stellen (Landeskriminalämter
[LKÄ], Bundespolizei [BPOL], Zollkriminalamt [ZKA] bzw. BKA) zu
statistischen Zwecken entsprechend den im Rahmen des Arbeitskreises II – Innere
Sicherheit der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
(IMK) erarbeiteten Vorgaben nicht vorgesehen ist.
1. Wie viele Haftbefehle waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Stichtag 31. März 2022 insgesamt nicht vollstreckt, und gegen wie viele
Personen richteten sich diese (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln
und die Gesamtzahl angeben)?
Die Gesamtzahl der zum Stichtag 31. März 2022 im Polizeilichen
Informationssystem verzeichneten Fahndungsnotierungen zur Festnahme mit einem
Haftbefehl aufgrund einer Straftat, zur Strafvollstreckung, Unterbringung oder
Ausweisung/Abschiebung/Zurückschiebung belief sich auf 185 490
Ausschreibungen. Die Zahl dieser Ausschreibungen ist nicht gleichzusetzen mit der Zahl
gesuchter Personen, da zu einer Person mehrere Fahndungsausschreibungen
bestehen können.
Datenbesitzer Anzahl HaftbefehleStichtag 31.03.2022 Datenbesitzer
Anzahl Haftbefehle
Stichtag 31.03.2022
Baden-Württemberg 18.816 Rheinland-Pfalz 4.087
Bayern 34.333 Saarland 1.796
Berlin 8.437 Sachsen 7.642
Brandenburg 2.871 Sachsen-Anhalt 2.381
Bremen 1.658 Schleswig-Holstein 2.494
Hamburg 3.609 Thüringen 2.290
Hessen 9.485 Bundeskriminalamt 27.927
Mecklenburg-Vorpommern 1.305 Bundespolizei 10.843
Niedersachsen 17.091 Zollkriminalamt 3.725
Nordrhein-Westfalen 24.700 Gesamt 185.490
* Das Gesamtergebnis enthält 27 627 internationale Fahndungen ausländischer Behörden. Dabei
handelt es sich um Fahndungsersuchen aus Drittstaaten, die nach positiver rechtlicher Prüfung ins
nationale Fahndungssystem eingestellt werden.
2. Welche Staatsangehörigkeiten wurden bei den in Frage 1 erfragten
Personen wie häufig festgestellt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln
und die Gesamtzahl angeben)?
Insgesamt wurden innerhalb der zum 1. April 2022 im Polizeilichen
Informationssystem erfassten offenen Haftbefehle 192 unterschiedliche Nationalitäten
festgestellt. Nachfolgend werden die zehn häufigsten Nationalitäten auf
Bundesebene aufgeführt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass internationale
Fahndungen ausländischer Behörden enthalten sind. Dabei handelt es sich um
Fahndungsersuchen aus Drittstaaten, die nach positiver rechtlicher Prüfung ins
nationale Fahndungssystem eingestellt werden.
Nationalität Anzahl HaftbefehleStichtag 31.03.2022 Prozent
Deutschland 23.215 12,5 %
Rumänien 16.105 8,7 %
Polen 13.686 7,4 %
Russische Föderation 8.384 4,5 %
Türkei 8.158 4,4 %
Georgien 7.277 3,9 %
Albanien 5.758 3,1 %
Serbien 4.628 2,5 %
Bulgarien 4.443 2,4 %
Algerien 4.412 2,4 %
3. Wie viele von den in Frage 2 erfragten Personen mit deutscher
Staatsangehörigkeit verfügen noch über welche weiteren Staatsangehörigkeiten?
Unter den 23 215 zu deutschen Staatsbürgern bestehenden Fahndungen zu
offenen Haftbefehlen zum Stichtag 1. April 2022 befinden sich 2 187 Fahndungen
zu Personen mit einer zweiten Staatsbürgerschaft. Diese gliedern sich wie folgt
auf (genannt: die zehn häufigsten).
2. Nationalität Anzahl HaftbefehleStichtag 31.03.2022 Prozent
Polen 363 1,6 %
Türkei 357 1,5 %
Russische Föderation 255 1,1 %
Kasachstan 173 0,7 %
Marokko 119 0,5 %
Vereinigte Staaten
von Amerika 79 0,3 %
Italien 70 0,3 %
Rumänien 57 0,2 %
Libanon 48 0,2 %
Serbien 37 0,2 %
4. Wie oft wurde welcher Aufenthaltsstatus bei den in Frage 2 erfragten
Personen festgestellt?
5. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen sind ausreisepflichtig?
6. Aus welchen Gründen besteht in welcher jeweiligen Häufigkeit die
Ausreisepflicht bei den in Frage 6 erfragten Personen?
7. Bei wie vielen von den in Frage 6 erfragten Personen lag die Pflicht zur
Ausreise bereits vor dem Haftgrund vor?
Die Fragen 4 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Ausreisepflicht sowie der Aufenthaltsstatus werden in diesem
Zusammenhang nicht erfasst. Somit kann die Bundesregierung darüber keine Auskunft
erteilen.
8. Aufgrund welcher Delikte in welcher jeweiligen Häufigkeit besteht zu
den Personengruppen aus den Fragen 1, 2, 6 und 8 gegenwärtig ein
Haftbefehl?
Die in Frage 1 abgefragten Fahndungen zu offenen Haftbefehlen lassen sich
wie folgt deliktisch aufgliedern (genannt: die zehn häufigsten Delikte).
Gesetz(esabschnitt) Anzahl HaftbefehleStichtag 31.03.2022 Prozent
Diebstahl und Unterschlagung 39.762 21,4 %
Betrug und Untreue 22.589 12,2 %
Verstoß gg. das
Betäubungsmittelgesetz 20.874 11,3 %
Straftaten gegen die öffentliche
Ordnung 12.851 6,9 %
Verstoß gg. das Straßenverkehrsgesetz 9.974 5,4 %
Verstoß gg. das Aufenthaltsgesetz 9.972 5,4 %
Gemeingefährliche Straftaten 8.840 4,8 %
Straftaten gegen die körperliche
Unversehrtheit 8.766 4,7 %
Raub und Erpressung 6.804 3,7 %
Straftaten gegen das Leben 6.352 3,4 %
Auf die drei häufigsten Deliktsbereiche Diebstahl/Unterschlagung, Betrug/
Untreue und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz entfallen mit 44,9 Prozent
fast die Hälfte aller ausgewerteten Fahndungen.
Die besonders schwerwiegenden Straftaten gegen das Leben/die persönliche
Freiheit/die sexuelle Selbstbestimmung machen hingegen in der Summe 12 712
(6,9 Prozent) Fahndungen innerhalb der betrachteten Auswertung aus.
9. In den Verantwortungsbereich welcher Behörden fallen die gegenwärtig
nicht vollstreckten Haftbefehle in jeweils welcher Häufigkeit?
Informationen über den Verantwortungsbereich der Behörden fallen in die
Datenhoheit der Landesbehörden. Die Bundesregierung kann darüber keine
Auskunft geben.
10. Wie viele nichtdeutsche Personen, gegen die gegenwärtig ein Haftbefehl
besteht, sind bereits vor dem Erlass des Haftbefehls straffällig geworden?
Nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 124, 161, Beschluss vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06 –) ist
der Aufwand zur Beantwortung der Anfrage – auch unter Berücksichtigung der
Möglichkeit einer Fristverlängerung – unzumutbar. Es ist auch nicht möglich,
den Aufwand durch Teilbeantwortung der Frage auf ein zumutbares Maß zu
beschränken.
Um die Frage zu beantworten, müsste zu jedem der am Stichtag 31. März 2022
erfassten Datensätze zu Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit eine
händische Recherche stattfinden. Zum Stichtag 31. März 2022 betrifft dies
162 275 Datensätze (vgl. die Antwort zu Frage 2). Es wäre nun für jeden
Datensatz einzeln zu prüfen, ob die betreffende Person vor dem Erlass des
Haftbefehls schon einmal straffällig war. Bei geschätzten zehn Minuten Recherche-
und Prüfzeit pro Datensatz würden insgesamt 1 622 750 Minuten anfallen, das
entspricht etwa drei Jahren.
Der reale Aufwand liegt sehr wahrscheinlich noch höher, da unter Umständen
Recherchen in den Landesbehörden, in deren Zuständigkeit ein Großteil der
Datensätze fällt, notwendig sein werden oder bei ausländischen Fahndungen
die zuständigen Behörden im Ausland angefragt werden müssen.
Deshalb kann die Bundesregierung zu dieser Frage keine Auskunft geben.
11. Welche Hindernisse bestehen bei der Vollstreckung der gegenwärtig
nicht vollstreckten Haftbefehle?
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt den Polizeien der Länder.
Die Bundesregierung kann zu eventuellen Hindernissen daher keine Angaben
machen.
12. Über im Durchschnitt welchen Zeitraum hinweg sind die in Frage 1
erfragten Haftbefehle nicht vollstreckt worden?
Die zum 1. April 2022 im Polizeilichen Informationssystem erfassten offenen
Haftbefehle haben zum Zeitpunkt der Datenziehung eine durchschnittliche
Verweildauer von 1 045 Tagen.
13. Wie viele Haftbefehle, die dem Phänomenbereich der Politisch
motivierten Kriminalität-links zuzuordnen sind, waren nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Stichtag 31. März 2022 nicht vollstreckt, und welches
Delikt lag dem nicht vollstreckten Haftbefehl jeweils zugrunde (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln und auch die Gesamtzahl angeben)?
14. Wie viele Haftbefehle, die dem Phänomenbereich der Politisch
motivierten Kriminalität-rechts zuzuordnen sind, waren nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Stichtag 31. März 2022 nicht vollstreckt, und welches
Delikt lag dem nicht vollstreckten Haftbefehl jeweils zugrunde (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln und auch die Gesamtzahl angeben)?
15. Wie viele Haftbefehle, die dem Phänomenbereich der Politisch
motivierten Kriminalität-ausländische Ideologie zuzuordnen sind, waren nach
Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. März 2022 nicht
vollstreckt, und welches Delikt lag dem nicht vollstreckten Haftbefehl
jeweils zugrunde (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und auch die
Gesamtzahl angeben)?
16. Wie viele Haftbefehle, die dem Phänomenbereich der Politisch
motivierten Kriminalität-religiöse Ideologie zuzuordnen sind, waren nach
Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. März 2022 nicht vollstreckt,
und welches Delikt lag dem nicht vollstreckten Haftbefehl jeweils
zugrunde (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und auch die
Gesamtzahl angeben)?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 13 bis 16 zusammen
beantwortet. Zudem wird auf die als Anlagen* beigefügten tabellarischen
Übersichten verwiesen.
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 31. März 2022 durch das BKA in Abstimmung mit den LKÄ, der
BPOL und dem ZKA durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen zu
offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen
Phänomenbereichen der PMK wider.
Zum Erhebungsstichtag 31. März 2022 waren insgesamt 8 491 offene nationale
und internationale Haftbefehle sowie 1 649 nationale Personenfahndungen mit
politisch motiviertem Hintergrund im Polizeilichen Informationssystem bzw.
im Schengener Informationssystem ausgeschrieben. Hierbei ist zu beachten,
dass Haftbefehle ausländischer Behörden bei der personenbezogenen
Auswertung nicht berücksichtigt werden. Die Verteilung der vorgenannten 8 491
Fahndungsnotierungen auf die Phänomenbereiche der PMK ist der nachfolgenden
Tabelle zu entnehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem dem
Haftbefehl zugrundeliegenden Delikt nicht zwingend um eine politisch
motivierte Straftat handelt. Die Zuordnung der jeweiligen Person zu einem
Phänomenbereich der PMK erfolgt durch die datenbesitzende Stelle unter
Berücksichtigung der dort vorliegenden Erkenntnisse.
Anzahl Haftbefehle
zum Stichtag 31.03.2022
Alle Phänomenbereiche der PMK 8.491
PMK -links- 117
PMK -rechts- 752
PMK -ausländische Ideologie- 230
PMK -religiöse Ideologie-* 6.880
Spionage/Proliferation/Landesverrat 17
PMK -nicht zuzuordnen- 495
* 538 nationale Fahndungen deutscher Behörden und 6 342 Fahndungsersuchen internationaler
Behörden.
Im Vergleich zum Stichtag 30. September 2021 ist eine höhere Gesamtzahl
offener Haftbefehle politisch motivierter Straftäter zu verzeichnen.
Die höhere Gesamtzahl der Haftbefehle ist insbesondere auf die höhere Anzahl
offener Haftbefehle internationaler Behörden im Phänomenbereich PMK -
religiöse Ideologie- zurückzuführen. Zu den 2 100 Fahndungen deutscher
Behörden kommen 6 391 Fahndungsersuchen internationaler Behörden zur
Festnahme zwecks Auslieferung, bei denen regelmäßig kein konkreter
Deutschlandbezug vorliegt. Es handelt sich um Ausschreibungen von nichtdeutschen
Staatsangehörigen, die sich zum weit überwiegenden Teil an Kampfhandlungen
in Jihad-Gebieten beteiligt haben (sollen). Diese Personen halten sich nicht in
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/2464 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutschland auf bzw. es liegen keine Hinweise für einen Aufenthalt der
Personen in Deutschland vor. Die Fahndungsersuchen ausländischer Behörden zur
Festnahme zwecks Auslieferung werden im Rahmen der internationalen
Zusammenarbeit nach Einzelfallprüfung für den Fall einer Einreise auch in den
deutschen polizeilichen Informationssystemen umgesetzt.
17. Wie viele
a) Gefährder und
b) relevante Personen
mit mindestens einem offenen Haftbefehl wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils in den einzelnen Phänomenbereichen der PMK
zum Stichtag 31. März 2022 gezählt, und welche Staatsangehörigkeit
hatten diese jeweils (vgl. Antwort zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 19/19736; bitte tabellarisch aufschlüsseln und auch die Verteilung
auf die einzelnen Bundesländer angeben)?
Die Fragen 17a und 17b werden gemeinsam beantwortet.
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 31. März 2022 durch das BKA in Abstimmung mit den LKÄ, der
BPOL und dem ZKA durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen zu
offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen
Phänomenbereichen der PMK wider.
Zu einer Person können in mehreren Phänomenbereichen offene Haftbefehle
bestehen. Sofern eine Person durch verschiedene Datenbesitzer in mehreren
Phänomenbereichen zugeordnet wurde, wird die Person in jedem
Phänomenbereich einmal gezählt.
Die offenen Haftbefehle liegen zum weit überwiegenden Teil zu Personen vor,
deren Aufenthaltsort unbekannt bzw. im Ausland ist. Es liegen keine offenen
Haftbefehle zu Gefährdern mit Aufenthalt im Inland vor.
Gefährder bzw. Relevante Personen mit offenen Haftbefehlen sind in der
Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter wie folgt
abgebildet. Es wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen.
Stichtag 31.03.2022 Gefährder Relevante Personen
Alle Phänomenbereiche der PMK 133 19
PMK -links- 1 2
PMK -rechts- 1 1
PMK -ausländische Ideologie- 7 0
PMK -religiöse Ideologie- 124 15
Spionage/Proliferation/Landesverrat 0 0
PMK -nicht zuzuordnen- 0 1
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ISSN 0722-8333]