BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Adbusting als vermeintlicher Teil des "gewaltorientierten Linksextremismus"

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

10.06.2022

Antwortdauer

9 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/207601.06.2022

Adbusting als vermeintlicher Teil des „gewaltorientierten Linksextremismus“

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zu den Mitteln der politischen Auseinandersetzung, die in Deutschland seit einigen Jahren intensiver genutzt werden, gehört das sogenannte Adbusting. Als Adbusting wird eine Protestform bezeichnet, bei der Werbeflächen im öffentlichen Raum verändert werden (vgl. Berlin Busters Social Club: Unerhört: Adbusting gegen die Gesamtscheiße, S. 22. Unrast-Verlag, Münster 2020). Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich das Entwenden von Werbepostern, die Sachbeschädigung von Werbepostern und das Anbringen eigener Poster in dafür vorgesehenen Schaukästen und Flächen. Dabei werden für Werbekampagnen genutzte Plakatmotive künstlerisch bearbeitet und dadurch in ihren Aussagen überspitzt oder verfremdet, sodass die ursprünglich von den Auftraggebern der Werbung angestrebte Wirkung verfehlt wird bzw. sich ins Gegenteil verkehrt. Betroffen vom Adbusting können sowohl Plakate kommerzieller Unternehmen wie auch öffentlicher Institutionen sein, etwa Polizei oder Bundeswehr, aber auch Parteien. Adbusting hat häufig einen satirischen Einschlag. So wurde etwa die Werbung einer Zigarettenmarke mit dem Schriftzug „You Die“ versehen (https://taz.de/ Ermittlungen-gegen-Adbusting-in-Berlin/!5628984/). Ein Werbeplakat der Bundeswehr mit dem Schriftzug „Bei uns haben Frauen das letzte Wort. Als Chefin“ wurde dahin gehend verfremdet, dass nach dem ersten Satz hinzugefügt wurde: „An den Gräbern ihrer Söhne“. Ein anderes von Adbusting betroffenes Plakat zeigte den Spruch: „Ausbeutung gewaltsam verteidigen. Ihre Bundeswehr“ (diese und weitere Beispiele auf http://maqui.blogs port.eu/2016/ 01/11/bundeswehr-werbung-zerstoert-was-bringt-es/).

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ordnet in seinem Jahresbericht 2018 eine Adbusting-Aktion dem Kapitel „Gewaltorientierter Linksextremismus“ zu (Bundesministerium des Innern und für Heimat: Verfassungsschutzbericht 2018, S. 127). Das BfV sortiert diese Aktionsform in sein schematisches Konstrukt des „Extremismus“, weil aus seiner Sicht die überspitzte und auch pauschale Kritik an staatlichen Akteuren oder Behörden wie beispielsweise der Polizei oder Bundeswehr durch die teils satirische Verfremdung von Werbemitteln allein die „Ablehnung des staatlichen Gewaltmonopols“ bedeute, und stellt die gewaltlose Verfremdung von Werbemitteln und Werbeslogans mit Brandanschlägen oder sonstigen körperlichen Angriffen auf eine Stufe.

Im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Links von Bund und Ländern (GETZ-L) waren Adbusting-Aktionen in den Jahren 2018 und 2019 viermal Thema (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/17240). Gleichwohl handelte es sich bei den von den Behörden registrierten Adbusting-Aktionen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragestellerin in keinem Fall um ein Gewaltdelikt oder kamen Personen zu Schaden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/17240). Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2019 wurde Adbusting sodann nicht mehr genannt. Die Bundesregierung begründete dies mit einer „anders gewählten inhaltlichen Gewichtung“ (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 68, Plenarprotokoll 19/191).

„Unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt“ meint der Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Fischer-Lescano: „Es wird Zeit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden diesen Grundsatz auch dann beherzigen, wenn es um Adbusting geht, das sich kritisch mit ihren Praxen und Imagekampagnen auseinandersetzt.“ (Fischer-Lescano, Andreas: Unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt. https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/). Fischer-Lescano weist zudem darauf hin, dass auch verallgemeinernde Äußerungen und Kritik am Staat und seinen Institutionen in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundrechtlich geschützt sind. Demnach wäre die Einordnung des Adbusting durch die Sicherheitsbehörden als Form des politischen Extremismus oder Gewalt selbst – ungeachtet der weiterhin bestehenden Möglichkeit, beispielsweise wegen etwaiger Sachbeschädigungen strafrechtliche Ermittlungen zu führen – Zeichen für einen verfassungsfernen Umgang der Behörden mit diesem Thema.

Die ehemalige Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, hatte in Bezug auf eine ähnliche Protestaktion erklären lassen: „Bei den Postwurfsendungen handelt es sich um eine Kunstaktion, welche man offensichtlich dem Formenkreis der Satire zuordnen kann“ (https://leute.tagesspiegel.de/mitte/intro/2021/05/19/172114/?utm_source=TS-Leute&utm_medium=link&utm_campaign=leute_newsletter&utm_source=leute-mitte).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele politisch motivierte Adbusting-Aktionen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 gegeben, und wie viele hiervon fallen nach ihrer Auffassung in den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – PMK (bitte nach Phänomenbereichen und, soweit erkennbar, Anlässen der Aktionen, ggf. betroffene Behörden und Stellen des Bundes sowie Zeitpunkt, Ort, Sachschaden und Verletzten aufschlüsseln)?

2

Wie viele dieser Adbusting-Aktionen waren nach Auffassung der Bundesregierung gewalttätig, und wie viele Personen kamen dabei zu Schaden?

3

Wie viele politisch motivierte Adbusting-Aktionen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 gegeben, und wie viele hiervon fallen nach ihrer Auffassung in den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – PMK (bitte nach Phänomenbereichen und, soweit erkennbar, Anlässen der Aktionen, ggf. betroffene Behörden und Stellen des Bundes, sowie Zeitpunkt, Ort, Sachschaden und Verletzten aufschlüsseln)?

4

Wie viele dieser Adbusting-Aktionen waren nach Auffassung der Bundesregierung gewalttätig, und wie viele Personen kamen dabei zu Schaden?

5

Welche der in den Fragen 1 und 3 erfragten Sachverhalte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Links von Bund und Ländern erörtert, und aus welchem Anlass?

6

Welche der in den Fragen 1 und 3 erfragten Sachverhalte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen anderen Kooperationsplattformen von Behörden des Bundes und der Länder erörtert und aus welchem Anlass?

7

In wie vielen der seit dem 1. Januar 2018 bekannt gewordenen Fälle von Adbusting-Aktionen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Verurteilung

a) wegen einer Straftat nach den §§ 90 – 90c des Strafgesetzbuches (StGB),

b) wegen einer Straftat nach § 109d StGB oder

c) wegen eines anderen Deliktes (bitte angeben)?

Berlin, den 30. Mai 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen