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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verbindungen der rechtsterroristischen "Gruppe S." nach Hamburg

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

23.06.2022

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/219910.06.2022

Verbindungen der rechtsterroristischen „Gruppe S.“ nach Hamburg

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 14. Februar 2020 ließ der Generalbundesanwalt im Zuge bundesweit durchgeführter Durchsuchungsmaßnahmen mehrere Personen festnehmen. Dem lag der Verdacht zugrunde, dass die Beschuldigten eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet hatten. Schließlich wurden zwölf Beschuldigte dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt und in diesen Fällen Haftbefehle wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung erlassen. Seit April 2021 wird der noch andauernde Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geführt (Stuttgart: Prozess gegen die „Gruppe S.“ eröffnet – Politik – SZ.de; sueddeutsche.de; Terror-Prozess um Gruppe S.: „Nur noch töten! Die werden alle bluten“ – Westfalen-Lippe – Nachrichten – WDR).

Enge Kontakte zu angeklagten Mitgliedern der „Gruppe S.“ hatten auch R. E., T. G. und T. K. aus Norddeutschland. Zusammen organisierten die drei in Hamburg die sogenannte „Merkel muss weg“- (später „Michel, wach endlich auf“-)Demonstrationen (vgl. zu den Kundgebungen Verfassungsschutzbericht Hamburg 2020, S. 214). Alle drei sollen darüber hinaus jedoch monatelang auch in Aktivitäten und Interna der „Gruppe S.“ eingeweiht gewesen sein. Als Verbindungsperson diente T. E., der als einer der Hauptbeschuldigten im Verfahren gilt und für die Rekrutierung von Mitgliedern in Norddeutschland zuständig gewesen sein soll. Am 20. September 2019 nahm T. E. an einer „Michel, wach endlich auf“-Demonstration in Hamburg teil. Obwohl T. K. sehr engen Kontakt zu weiteren Mitgliedern der „Gruppe S.“ hatte, nahm er am letzten Treffen der Gruppe vor ihrer Festnahme in Minden nicht teil, obwohl er zuvor eine Teilnahme zugesagt haben soll («Gruppe S.» & die drei verschonten Neonazis – Exif; exif-recherche.org).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Personen rechnet die Bundesregierung der „Gruppe S.“ zu?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es regionale Untergruppen bzw. Zusammenschlüsse der „Gruppe S.“ gab?

3

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die „Merkel muss weg“- bzw. „Michel, wach endlich auf“-Demonstrationen in Hamburg vor?

a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welches inhaltliche Ziel mit den Demonstrationen verfolgt wurde?

b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob rechtsextremistische Parteien, Gruppierungen oder Organisationen an den Demonstrationen teilgenommen haben (bitte nach Partei, Gruppierung und Organisation aufschlüsseln)?

c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Mitglieder der „Gruppe S.“ an den Demonstrationen teilgenommen haben (bitte nach Datum aufschlüsseln)?

d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Demonstrationen oder Sachverhalte, die mit den Demonstrationen im Zusammenhang stehen, Gegenstand von Besprechungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum – Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) gewesen sind (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die „Gruppe S.“ Orte, Personen oder Veranstaltungen in Hamburg als Anschlagsziele ausgewählt hatte oder auswählen wollte?

5

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen der „Gruppe S.“ und den Personen R. E., T. G. und T. K. bestehen?

a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob R. E., T. G. und T. K. an Versammlungen der „Gruppe S.“ teilgenommen haben?

b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die „Gruppe S.“ zu Durchsuchungsmaßnahmen gegen die Personen R. E., T. G. und T. K. gekommen ist?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Personen R. E., T. G. und T. K. über waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse verfügen oder verfügten?

7

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen R. E., T. G. und T. K. und sonstigen rechtsextremistischen Parteien, Gruppierungen oder Organisationen bestehen (bitte nach Partei, Gruppierung und Organisation aufschlüsseln)?

8

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob T. K. für eine Verfassungsschutzbehörde bzw. eine Verfassungsschutzabteilung als V-Person bzw. Informant tätig geworden ist (Der Fremdenlegionär; bkz.de)?

Berlin, den 8. Juni 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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