Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland
der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2020 hat die damalige Bundesregierung die Aufnahme von 203 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF), 243 kranken Kindern mit ihrer Kernfamilie und 1 553 in Griechenland bereits als schutzbedürftig anerkannten Personen aus Griechenland zugesagt. Dies geschah jeweils im Rahmen von Aufnahmeprogrammen, an denen sich neben Deutschland noch weitere EU-Staaten beteiligten (Bundestagsdrucksache 19/26005).
Bei der Auswahl der Personen wurde nach Auskunft der Bundesregierung in der Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. folgendes Verfahren angewandt: Zunächst wurden die Betreffenden auf Vorschlag der griechischen Asylbehörde durch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) mit Unterstützung des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) identifiziert, registriert und befragt. Anschließend machte EASO einen Aufnahmevorschlag entsprechend den Kriterien, die die Mitgliedstaaten mitgeteilt hatten sowie unter Berücksichtigung familiärer Bindungen (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/26005). Die von EASO durchgeführten Befragungen wurden protokolliert und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übermittelt, wurden aber nach Auskunft der Bundesregierung lediglich im Rahmen des Aufnahmeverfahrens genutzt (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/26005).
Darüber hinaus wurden als Voraussetzung für die Aufnahme unter Beteiligung des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ca. zweistündige Sicherheitsbefragungen durchgeführt. Alle Personen ab 16 Jahren mussten sich einer solchen Überprüfung unterziehen. Zum Stand Januar 2021 gab es etwa 100 Ablehnungen aufgrund von Sicherheitsbedenken, von denen 27 Familien und eine unbegleitete minderjährige Person betroffen waren. Über deren Verbleib in Griechenland ist der Bundesregierung nichts bekannt (Antwort zu den Fragen 10 und 11 auf Bundestagsdrucksache 19/26005).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele geflüchtete Menschen wurden insgesamt im ersten Aufnahmeprogramm „kranke Kinder und ihre Familien“ aus Griechenland nach Deutschland gebracht (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Im Rahmen welcher weiteren Aufnahmeprogramme wurden wie viele weitere Personen nach Deutschland gebracht (bitte nach den einzelnen Programmen und nach Herkunftsländern auflisten)? Wann wurden die letzten Personen aus Griechenland nach Deutschland überstellt?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zur durchschnittlichen Dauer des Verfahrens machen, also von der Ankunft der Geflüchteten in Griechenland bis zur Überstellung nach Deutschland (bitte nach Möglichkeit auch Angaben zur kürzesten und längsten Dauer machen)?
Nach welchen Kriterien wurden die Personen ausgewählt, und welche Behörden waren an dem Auswahlprozess beteiligt?
In welcher Form wurden die Geflüchteten über das Ergebnis informiert, gab es hierzu ein bestimmtes Verfahren, und wie sah dieses ggf. aus?
Wie viele Personen haben der Überstellung von Griechenland nach Deutschland zugestimmt, wie viele haben dies ggf. abgelehnt (bitte jeweils nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viele Personen sind aufgrund von Sicherheitsbedenken von einer Überstellung nach Deutschland ausgeschlossen worden (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnisse über die Situation von in Griechenland verbliebenen Personen, die einer Überstellung nach Deutschland nicht zugestimmt haben oder aufgrund von Sicherheitsbedenken ausgeschlossen wurden, etwa über deren aufenthaltsrechtlichen Status, deren Unterbringungssituation usw.?
Mit welchem Transportmittel wurden die Geflüchteten von Griechenland nach Deutschland gebracht, und welche Behörde hat dies organisiert?
In welche Bundesländer wurden diese Menschen verteilt, und nach welchen Kriterien wurde dies entschieden (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viele der von Griechenland nach Deutschland gebrachten Geflüchteten stellten hier einen Asylantrag bzw. reisten bereits mit Schutzstatus ein (bitte nach Herkunftsländern auflisten)?
Wie hat das BAMF über die Asylanträge der von Griechenland nach Deutschland überstellten Asylsuchenden entschieden (bitte nach Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, sonstiger Erledigung sowie nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie haben die Verwaltungsgerichte bislang über die Klagen von aus Griechenland nach Deutschland überstellten Asylsuchenden gegen ablehnende BAMF-Bescheide entschieden (bitte wie in Frage 11 differenzieren), und wie viele Klagen sind derzeit noch bei den Verwaltungsgerichten anhängig?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Abschiebungen von aus Griechenland nach Deutschland überstellten Asylsuchenden (bitte einzeln mit Datum und Zielstaat auflisten)?
Sind weitere Programme für die Umverteilung aus Griechenland nach Deutschland vorgesehen, und falls ja, in welchem Umfang und Zeitraum? Welche Behörden sollen diese Umverteilungen ggf. organisieren? In welchem Hotspot bzw. in welcher Erstaufnahmeeinrichtung sollen Auswahlverfahren ggf. stattfinden?